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Finanzielle Hilfe

Waisenrente beantragen – so können Sie die Halbwaisenrente berechnen

Der Tod eines oder beider Elternteile kann durch nichts auf der Welt ersetzt werden. Für Kinder ist dieser tiefe Verlust eine traumatische Situation. Zu allem Überfluss können zu diesem emotional einschneidenden Erlebnis noch finanzielle Sorgen und Ängste hinzukommen. Die Waisenrente sowie Halbwaisenrente unterstützt Kinder zumindest aus monetärer Sicht. Doch wie viel Waisenrente steht Ihnen zu? Wie lange wird die Waisenrente gezahlt und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Erfahren Sie, wie Sie die Waisenrente berechnen sowie beantragen können – das Wichtigste in Kürze gibt es wie immer direkt zu Beginn!

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Waisenrente benatragen – Das Wichtigste in Kürze

  • Um Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten zu können, müssen Hinterbliebene einige Bedingungen erfüllen. Wir erklären Ihnen, wer wann Anspruch auf Waisenrente hat.
  • Hinterbliebene erhalten zwischen 10 und 20 Prozent vom Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils. Die Höhe der Waisenrente hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
  • Wichtig: Sie erhalten Waisenrente grundsätzlich bis zu Ihrem 18. Geburtstag. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der Waisenrente verlängern.
  • Die Waisenrente beantragen Sie beim zuständigen gesetzlichen Rententräger. Denken Sie daran, alle nötigen Dokumente einzureichen!
  • Unsere Empfehlung: Bei der Antragstellung können Sie sich unterstützen und beraten lassen. Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder bei der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Waisenrente in der Steuererklärung anzugeben!

Inhaltsverzeichnis

Was sind Waisenrente und Halbwaisenrente?

Die Vollwaisenrente sowie die Halbwaisenrente sind Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung. Sie dienen der finanziellen Unterstützung von Kindern, deren Mutter, Vater oder sogar beide Elternteile verstorben sind. Sie werden von der Renten- oder Unfallversicherung an alle Kinder gezahlt, für deren Unterhalt der oder die Verstorbene aufgekommen ist. Neben den leiblichen Kindern werden dabei auch andere unterhaltsberechtigte Hinterbliebene berücksichtigt.

Unsere Empfehlung: Haben Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin verloren? Dann sollten Sie sich unbedingt über die Ihnen zustehende Witwenrente informieren!

Wer hat Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente?

Alle leiblichen Kinder, deren beide Elternteile verstorben sind und die innerhalb als auch außerhalb einer Ehe geboren wurden, haben Anspruch auf Vollwaisenrente. Waren die Eltern des Kindes nicht verheiratet, muss die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sein. Außerdem haben folgende Hinterbliebene Anspruch auf Waisenrente:

  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

Hinweis: Die aufgelisteten Personen können einen Anspruch geltend machen, wenn sie in den Haushalt der Verstorbenen aufgenommen und überwiegend von ihnen unterhalten wurden.

Einen Anspruch auf Halbwaisenrente besitzen alle leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils. Ist der Vater verstorben, muss das Kind zudem spätestens 300 Tage nach dessen Tod geboren worden sein. Auch uneheliche Kinder können eine Halbwaisenrente beziehen, wenn die Vaterschaft vor dem Tod anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder sowie Enkelkinder und Geschwister zählen ebenfalls zu den anspruchsberechtigten Personen, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes mindestens seit einem Jahr bzw. dauerhaft und kostenfrei im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und dieser mehr als die Hälfte ihres Unterhalts getragen hat.

Wichtig: Ist das Kind beim Tod eines Elternteils noch minderjährig, erhält nicht die Waise selbst die Halbwaisenrente, sondern der hinterbliebene Erziehungsberechtigte bzw. der gesetzliche Vormund.

Wartezeiten und Anwartschaftszeiten – was gibt es zu beachten?

Ein Anspruch auf eine Voll- oder Halbwaisenrente besteht für Hinterbliebene dann, wenn der verstorbene Versorger selbst für mindestens fünf Jahre bzw. für 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt hat und damit rentenberechtigt ist. Damit hat er die allgemeine Wartezeit – oder auch Anwartschaftszeit – erfüllt. Auch wenn der Verstorbene bereits selbst Rentenzahlungen erhalten hat, liegt eine Rentenberechtigung vor. Für Berufsanfänger existiert allerdings eine Ausnahme. Verstirbt ein Berufsanfänger, gilt er mit dem ersten eingezahlten Pflichtbeitrag als rentenberechtigt, womit auch seine Kinder einen Anspruch auf Halbwaisenrente haben.

Wissenswert: Obwohl Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, besitzen auch deren Hinterbliebene einen Anspruch auf Halb- und Vollwaisenrente.

Doch was passiert bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit? Ist der Versorger in Ausübung oder Folge seiner versicherten Tätigkeit gestorben, zahlt anstelle der Rentenversicherung die Unfallversicherung beziehungsweise die jeweils zuständige gewerbliche Berufsgenossenschaft die Halbwaisenrente. Jedoch gilt auch in diesem Fall, dass der Verstorbene zumindest einen ersten Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben muss, damit die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Halbwaisenrente haben.

Was kann auf die allgemeine Wartezeit angerechnet werden?

  • Freiwillige und Pflichtbeitragszeiten
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
  • Zeiten aus dem Rentensplitting unter Ehe- oder Lebenspartnern
  • Zeiten aus geringfügiger, versicherungsfreier Beschäftigung (Minijobs)

Welche Ausnahmen gibt es von der allgemeinen Wartezeit?

Die Anwartschaftszeit von fünf Jahren muss nicht immer eingehalten werden. In Fällen wie einem tödlichen Arbeitsunfall reicht es beispielsweise aus, wenn von dem Verstorbenen zuvor bereits ein Monatsbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, um den Anspruch der Hinterbliebenen auf Halbwaisenrente geltend zu machen.

Bis wann Antrag auf Waisenrente stellen?

Nach dem Tod eines Angehörigen oder sogar beider Elternteile benötigt man Zeit zum Trauern und Abschied nehmen. Deswegen müssen Sie zwar nicht unmittelbar nach dem Tod des Versorgers handeln, sollten aber auf keinen Fall mehr als ein Jahr verstreichen lassen. Denn sowohl die Vollwaisenrente als auch die Halbwaisenrente können nur bis zu zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Ist der Antrag später erfolgt, verfallen ältere Zahlungs­ansprüche.

Besteht ein Anspruch auf Waisenrente oder Halbwaisenrente, sollten Sie oder Ihr Vormund schnellstmöglich einen Antrag bei dem zuständigen Rententräger stellen. Ist das hinterbliebene Kind noch minderjährig, muss dessen gesetzlicher Vertreter die Waisenrente beantragen. Haben Sie bereits Ihr 15. Lebensjahr vollendet? Dann können Sie den Antrag auch selbst stellen.

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Waisenrente beantragen – Diese Unterlagen brauchen Sie dafür

Dokumente, die die Waise betreffen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer
  • Krankenversicherungskarte

 

Dokumente, die die Verstorbenen betreffen:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsnummer
  • letzter Rentenbescheid (bei Rentenbezug)
  • rentenrechtlicher Versicherungsverlauf
  • Name und Anschrift der letzten Krankenversicherung

 

Im Einzelfall müssen Volljährige zusätzlich folgende Dokumente vorweisen:

  • Versicherungsnummer
  • Bescheinigung über schulische oder berufliche Ausbildungen
  • Bescheinigung über die Leistung eines Freiwilligendienstes
  • Bescheinigung über einen geleisteten Wehr- oder Zivildienst
  • Bescheinigung über das Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung
  • Nachweis über mögliche Einkünfte

Mit diesen Unterlagen Halbwaisenrente beantragen

Die Rentenversicherung benötigt für die Berechnung des Rentenanspruchs des Verstorbenen verschiedene Unterlagen. Liegen ihr noch nicht alle Dokumente vor, sollten Sie diese schnellst­möglich einreichen, damit auch wirklich alle anrechen­baren Faktoren in die Halb­waisen­rente einfließen.

Wichtige Unterlagen für die Rentenberechnung:

  • Letztes Schulzeugnis und Ausbildungsnachweise des Verstorbenen
  • Lohn- und Beitragsnachweise
  • Nachweise über weitere Einkünfte
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über geleisteten Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst
  • Nachweise über körperliche Einschränkungen

 

Dokumente für den Antrag auf Halbwaisenrente:

  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen

 

Weitere Unterlagen, die den Antragsteller betreffen:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung
  • Ausbildungsvertrag bei Berufsausbildung
  • Ausbildungsbescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende bei Schulausbildung oder Studium
  • Bescheinigung über Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr
  • Bescheinigung über körperliche oder geistige Behinderung

 

Weitere Unterlagen je nach Status des Kindes:

  • Für uneheliche Kinder: Eine Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtliche Vaterschaftsfeststellung oder ein Auszug aus dem Geburtenregister, sofern der Verstorbene der Vater des Kindes ist und zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Kindsmutter verheiratet war.
  • Für Stiefkinder: Die Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde des Versicherten und eine Bescheinigung der Meldebehörde.
  • Für Pflegekinder: Eine Bescheinigung der Meldebehörde sowie ein Nachweis über das Pflegekindschaftsverhältnis.
  • Für Enkelkinder oder Geschwister: Ebenfalls eine Bescheinigung der Meldebehörde sowie ein Nachweis des Status „Enkel“ anhand einer Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der Eltern und Großeltern sowie entsprechender Abstammungsurkunden.

Unsere Empfehlung: Je nach zuständigem Versicherungsträger können sich unter Umständen die Formulare und Dokumente unterscheiden. Normalerweise sind jedoch alle einzureichenden Unterlagen auf dem jeweiligen Antragsformular aufgelistet. Außerdem können Sie sich auch beim zuständigen Versicherer nochmals rückversichern.

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Höhe der Waisenrente und Halbwaisenrente berechnen

Sowohl die Vollwaisenrente als auch die Halbwaisenrente werden individuell berechnet. Dabei hängt es vom jeweiligen Versicherungsträger ab, wie viel Hinterbliebenenrente an die Waise ausgezahlt wird. Bei minderjährigen Halbwaisen erhält der noch lebende Erziehungsberechtigte die Rente ausbezahlt.

Waisenrente aus der Rentenversicherung

Bekommen Sie Waisenrente aus der Rentenversicherung? Dann ist der Rentenanspruch des Verstorbenen entscheidend. Dieser wird auf den Todeszeitpunkt berechnet. Grundsätzlich haben Kinder, die ein Elternteil verloren haben, einen Anspruch auf 10 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Der Betrag verdoppelt sich auf 20 Prozent, wenn beide Eltern verstorben sind. Diese 20 Prozent werden jedoch nur von der höheren Rente gezahlt, nicht von beiden Renten der Eltern.

Sind Mutter oder Vater nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres gestorben, wird die Halbwaisenrente ohne Abschlag gezahlt. Die Waisenrente wird jedoch um einen Abschlag gemindert, falls die Eltern versterben, bevor sie 63 Jahre alt sind. Hat der verstorbene Elternteil monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erhalten die Hinterbliebenen einen Zuschlag für jeden Monat.

Wissenswert: Im Jahr 2021 bekamen Vollwaisen oder Halbwaisen im Durchschnitt monatlich rund 316 Euro laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Waisenrente aus der Unfallversicherung

Vom Träger der Unfall­ver­sicherung erhalten hinterbliebene Kinder 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Vollwaisen bekommen als Hinterbliebenenrente 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ausbezahlt.

Haben neben Ihnen noch weitere Personen Rentenansprüche, kann es passieren, dass Sie weniger Waisenrente erhalten. Denn alle Hinterbliebenenrenten, die aufgrund des Todes der gleichen Person ausgezahlt werden, dürfen insgesamt höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes betragen.

Außerdem wird die Rente aus der Unfall­ver­sicherung auf die Rente der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung angerechnet. Das kann ebenfalls dazu führen, dass die Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest gekürzt wird oder sogar komplett entfällt.

Was müssen Beamtenkinder bei der Waisenrente beachten?

Die hinterbliebenen Kinder von Beamten haben ebenfalls einen Anspruch auf Waisenrente. Beamte erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Für Halbwaisen beträgt die Rente 12 Prozent des Ruhegehalts, welches der Verstorbene erhalten hätte, für Vollwaisen 20 Prozent.

Selbst Geld verdienen – Wird das eigene Einkommen angerechnet?

Eigene Einkünfte werden seit dem Jahr 2015 nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Neben Ihrer Ausbildung können Sie also arbeiten und eigenes Geld verdienen, ohne dass Sie Abstriche bei der Hinterbliebenenrente befürchten müssen.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Sind Vater, Mutter oder sogar beide Elternteile verstorben, stellt sich für hinterbliebene Kinder nicht nur die Frage, wie viel Waisenrente sie für den Lebensunterhalt erhalten, sondern auch, wie lange die Waisenrente gezahlt wird. Welche Regeln gelten außerdem bei Adoption, Heirat oder einer zweiten Ausbildung? Wir haben die wichtigsten Informationen im Folgenden zusammengetragen.

Wann beginnen die Zahlungen der Waisenrente?

Wann die Rentenzahlungen beginnen, ist abhängig vom Berufsstatus des verstorbenen Elternteils. War der verstorbene Elternteil bereits Rentner oder noch erwerbstätig? Wurde bereits Rente bezogen, beginnen die Zahlungen der Waisenrente frühestens ab dem Monat, welcher auf den Sterbemonat folgt. War der verstorbene Elternteil noch erwerbstätig und erhielt noch keine Rentenzahlungen, wird die Waisenrente ab dem Todestag gezahlt.

So lange wird die Waisenrente gezahlt

Unabhängig vom Rententräger werden sowohl Waisenrente als auch Halbwaisenrente grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Folgende Lebenssituationen berechtigen die Hinterbliebenen außerdem dazu, die Rente noch bis zum 27. Geburtstag weiterzubeziehen:

  • Sie gehen noch zur Schule oder befinden sich in einer Berufsausbildung, die mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht.
  • Sie befinden sich im Studium.
  • Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst ab oder machen ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr im In- oder Ausland.
  • Sie befinden sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Dazu zählt beispielsweise die Zeit zwischen Abitur und Beginn eines Freiwilligendienstes oder eines Studiums.
  • Sie können aufgrund einer Behinderung nicht selbst für Ihren Unterhalt sorgen.

Hinweis: Sie sollten bedenken, dass Sie auf die Waisenrente verzichten müssen, wenn Sie nach der Schule als Aupair im Ausland arbeiten oder eine Zeit lang reisen möchten. Vorsicht ist auch bei Praktika geboten. Denn diese gelten nur als Ausbildung, wenn es nach der einschlägigen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

Haben Sie selbst ein Kind bekommen, gehen in Elternzeit und unterbrechen infolgedessen Ihre Ausbildung? Dann entfällt Ihr Anspruch auf Waisenrente während der Elternzeit .

Sobald Sie 27 Jahre alt werden, stellt die Renten- oder Unfall­ver­sicherung die Waisenrenten-Zahlung spätestens ein.

Rechtzeitiger Antrag – nicht vergessen!

Ein rechtzeitiger Antrag ist wichtig, wenn die Waisenrente auch noch nach dem 18. Geburtstag gezahlt werden soll. Dafür benötigt der Ren­ten­ver­si­che­rungsträger entsprechende Nachweise. Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung stellt auf ihrer Website das passende Formular zur Verfügung. Wenn die gesetzliche Unfall­ver­sicherung Ihre Hinterbliebenenrente bezahlt, dann müssen Sie den Träger rechtzeitig über Ihre weiteren Ausbildungspläne informieren, nachdem Sie volljährig geworden sind.

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Waisenrente bei Zweitausbildung

Haben Sie Ihre erste Ausbildung bereits erfolgreich vor dem 27. Lebensjahr abgeschlossen und entscheiden sich anschließend für eine Zweitausbildung, kann Ihnen ein weiterer Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung zustehen.

Das Bundessozialgericht entschied, dass der Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung nicht auf eine sogenannte Erstausbildung begrenzt ist. Dabei sei es auch nicht von Bedeutung, dass Sie BaföG grundsätzlich nur für eine Erstausbildung bekommen. Eine solche Einschränkung bei der Waisenrente aus der Unfall­ver­sicherung gibt es nicht.

Wichtig: Bei der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird das jedoch nochmal anders beurteilt. Diese zahlt nämlich im Regelfall nur dann die Waisenrente weiter, wenn es zwischen erster und zweiter Ausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang gibt. Beispielhaft hierfür wäre, wenn Sie nach dem Abitur eine Ausbildung zum Elektriker gemacht haben und gleich darauf Elektrotechnik studieren möchten.

Anspruch auf Waisenrente bei Heirat oder Adoption?

Bezieht ein hinterbliebenes Kind Waisenrente oder Halbwaisenrente und wird adoptiert, erlischt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente damit nicht. Sie wird weiterhin unverändert ausgezahlt.

Übrigens gilt das auch, wenn die Waise heiratet. Der Status als Waise bzw. Halbwaise ändert sich auch mit einer Heirat nicht. Deshalb bleibt der Anspruch auf Halbwaisenrente folglich bestehen. Allerdings müssen alle anderen Voraussetzungen für den Anspruch weiterhin erfüllt sein. Eigene Einkünfte sowie das Einkommen des Ehepartners werden nicht auf die Rente angerechnet.

Außerdem ist es für den Halbwaisenrentenanspruch nicht wichtig, ob der überlebende Elternteil wieder heiratet. Falls Sie Ihren Ehepartner verloren haben und deswegen Witwenrente beziehen, sieht die Sachlage für sie leider nochmals anders aus.

Waisenrente und Krankenversicherung

Als Empfänger einer Waisenrente sind Sie seit 2017 grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Wenn Sie noch die Schule besuchen oder studieren, ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr für Sie beitragsfrei. Ab Ihrem 25. Geburtstag müssen Sie allerdings von der Waisenrente an die Krankenversicherung Beiträge zahlen. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt immer noch studieren, sind Sie in der Krankenversicherung der Studierenden versichert. Studierende unter 30 Jahren müssen dabei mit Beträgen von etwa 90 Euro pro Monat rechnen.

Waisenrente und Steuererklärung

Sowohl Waisenrente als auch Halbwaisenrente müssen in der Steuererklärung aufgeführt und vor dem Staat versteuert werden.

Dabei fließt jedoch nur der sogenannte Ertragsanteil in die Steuer ein, den man sich vom Rententräger nennen lassen kann. Dieser Ertragsanteil ist von dem Zeitraum abhängig, der noch bis zum Eintritt der Altersrente beim verstorbenen Versicherten vergehen würde. Anschließend wird der errechnete Betrag noch um eine Werbungskostenpauschale gekürzt.

Hinweis: Die Waisenrenten, welche versteuert werden, müssen Sie in der Anlage R der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung eintragen.

Waisenrente und Halbwaisenrente – das sollten Sie tun

  1. Wenn Sie einen Anspruch haben, sollten Sie innerhalb eines Jahres nach dem Tod Ihres Angehörigen die Waisenrente bei der Unfallversicherung oder Deutschen Rentenversicherung beantragen.

  2. Prüfen Sie, ob dem Rententräger alle notwendigen Dokumente vorliegen. Reichen Sie alle nötigen Unterlagen mit ein, damit die Waisenrente korrekt berechnet wird.

  3. Erfüllen Sie eine der erwähnten Lebenssituationen, können Sie noch bis zu Ihrem 27. Geburtstag Waisenrente beziehen. Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Ihrem 18. Geburtstag den Antrag.

  4. Waisenrenten müssen versteuert werden. Vergessen Sie nicht, diese in der Anlage R Ihrer Steuererklärung anzugeben!

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