Die gesetzliche Unfallversicherung stellt für Arbeitnehmer einen unverzichtbaren Schutz dar. Doch die reine Mitgliedschaft in der GUV garantiert noch nicht automatisch die Auszahlung von Leistungen im Versicherungsfall. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Prozesse befolgt werden, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.
Ein essenzieller Schritt nach einem Arbeitsunfall ist die umgehende Meldung und Dokumentation des Ereignisses. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen oder eine ärztliche Behandlung erfordern, unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Hierfür wird in der Regel ein Unfallbericht verfasst, der den Hergang, die Umstände und die Auswirkungen des Unfalls detailliert beschreibt. Auch Zeugenaussagen können in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein, um die genauen Umstände zu klären.
Um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, muss ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Unfall oder der Berufskrankheit nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass der Unfall direkt oder indirekt durch die Arbeit oder die Arbeitsbedingungen verursacht wurde. In einigen Fällen, beispielsweise bei Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, kann die Ermittlung dieses Zusammenhangs komplex sein. Hier kann es hilfreich sein, zusätzliche Gutachten oder Expertenmeinungen einzuholen, um den Anspruch gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu untermauern.
Das Rechtssystem ist in vielen Belangen an bestimmte Fristen gebunden – und das betrifft auch die GUV. Ein Arbeitsunfall muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber gemeldet werden. Aber auch der Versicherte selbst hat Pflichten: Er muss bei anhaltenden gesundheitlichen Problemen nach einem Unfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit umgehend einen Arzt aufsuchen und die Erkrankung bzw. Verletzung als berufsbedingt kennzeichnen lassen.
Zudem gibt es weitere Formalitäten, die beachtet werden sollten, wie das korrekte Ausfüllen aller notwendigen Formulare und das Einreichen von Belegen oder Nachweisen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den genauen Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vertraut zu machen und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein zentrales Element, um die umfassenden Leistungen für Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dabei basiert die Struktur der GUV auf einem solidarischen System, das sich in erster Linie durch Beiträge finanziert. Die Hauptlast der Beiträge wird von den Arbeitgebern getragen. Anders als bei anderen Sozialversicherungen, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Teil der Beiträge zahlen, übernimmt beim Unfallschutz der Arbeitgeber die gesamten Kosten. Dies beruht auf dem Gedanken, dass er auch die Arbeitsbedingungen maßgeblich beeinflusst und somit für einen sicheren Arbeitsplatz verantwortlich ist.
Der konkrete Versicherungsbeitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zentral ist hierbei die so genannte Gefahrklasse, in der ein Unternehmen oder eine Branche eingestuft wird. Sie gibt das Unfallrisiko einer spezifischen Tätigkeit oder Branche wieder. Ein Unternehmen in der Baubranche hat beispielsweise eine höhere Gefahrklasse als ein Bürobetrieb. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich zudem auf Basis der Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens und dem jeweiligen Gefahrtarif, der von der zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt wird. Je höher das Unfallrisiko und die Lohnsumme, desto höher sind tendenziell auch die Beiträge zur GUV.
Während Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, stellt sich die Situation für Selbstständige und Freiberufler etwas differenzierter dar. Sie sind nicht automatisch versichert, haben jedoch meist die Möglichkeit, sich freiwillig in der GUV zu versichern. Die Beiträge berechnen sich in diesem Fall individuell und orientieren sich oft an einem fiktiven Jahresverdienst sowie der Tätigkeitsart des Selbstständigen oder Freiberuflers. Es ist für diese Berufsgruppe ratsam, sich ausführlich zu informieren und das Für und Wider einer freiwilligen Versicherung abzuwägen, denn die Leistungen der GUV können gerade für Selbstständige eine wichtige Absicherung darstellen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz im beruflichen Kontext. Das bedeutet, dass Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause ereignen, abgedeckt sind. Doch was ist mit Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport oder im Haushalt? Diese fallen nicht unter den Schutz der GUV. Daher kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten. Sie bietet den Vorteil, dass sie rund um die Uhr und weltweit gilt, unabhängig davon, ob der Unfall in einem beruflichen oder privaten Kontext stattgefunden hat.
Arbeitspausen, wie etwa die Mittagspause, sind in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollten Sie während Ihrer Pause Tätigkeiten ausführen, die einen direkten Bezug zu Ihrer Arbeit haben – beispielsweise, wenn Sie für Kollegen Essen holen –, kann ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet werden. Ebenso sind Unfälle, die sich auf dem Betriebsgelände oder in betriebseigenen Kantinen ereignen, oft abgedeckt. Die genaue Bewertung kann jedoch von Fall zu Fall variieren und sollte im Zweifelsfall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Rechtsbeistand geklärt werden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit so schnell wie möglich gemeldet werden sollte, um Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen. In der Praxis gibt es jedoch Situationen, in denen der Zusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der beruflichen Tätigkeit erst später erkannt wird. In solchen Fällen ist es möglich, Leistungen rückwirkend zu beantragen. Es gibt hierbei jedoch bestimmte Fristen und formelle Anforderungen zu beachten. Es ist ratsam, sich so früh wie möglich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu wenden und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Prüfen Sie, ob Sie bereits durch Ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind.
Sollten Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sein, klären Sie, ob eine freiwillige Versicherung für Sie sinnvoll ist.
Da die gesetzliche Unfallversicherung primär Arbeitsunfälle abdeckt, sollten Sie überlegen, ob eine zusätzliche private Ergänzungspolice für Freizeitunfälle sinnvoll ist.
Im Falle eines Unfalls, ob auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst, dokumentieren Sie den Vorfall umgehend und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Dies erleichtert spätere Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.
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