Sobald der Urlaub gebucht ist, sitzen Sie gedanklich bereits im Flieger in Richtung Sonne, Strand und Meer. Doch bei aller Vorfreude sollten Sie nicht die Reiserücktrittsversicherung vergessen – diese rettet zwar nicht Ihren Urlaub, aber Ihr Geld. Mit unseren Tipps rund um die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen. Gleich zu Beginn geben wir Ihnen die besten Tipps und beantworten die wichtigsten Fragen!
Anbieter | Vorteil |
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Würzburger | Guter Versicherungsschutz bei Einmal- und Jahrestarifen |
HanseMerkur | Umfassender Schutz auch für Familien |
Ergo* | Inklusive einer Reiseabbruchversicherung |
Europ Assistance* | Bei dieser Versicherung sind Sie auch gegen Terror am Urlaubsort versichert. |
Welche Reiserücktrittsversicherung für Sie die beste ist, hängt von der Anzahl der Reisen ab, die Sie in einem Jahr machen. Entscheidend ist auch, mit wem und wie lange Sie verreisen. In unserem Test der besten Reiserücktrittsversicherungen schneidet die Würzburger Versicherung mit dem Tarif „Travel Secure“ sehr gut ab. Ergo* umfasst eine Reiseabbruchversicherung. Wissen Sie schon, wo Sie hinreisen wollen? Je nachdem kann dann ein zusätzlicher Reiserücktrittsschutz bei Terror relevant sein. Hinsichtlich dieser Leistung überzeugt uns Europ Assistance*. Welche Bestandteile Ihre Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall beinhalten sollte, erklären wir Ihnen neben weiteren wichtigen Aspekten in diesem Ratgeber.
Wer eine Reise plant, steckt viel Zeit in Auswahl von Urlaubsort und Unterkunft, die Vorfreude auf entspanntes Sonnenbaden am Strand und eine erfrischende Abkühlung im Meer steigt von Tag zu Tag. Dabei rückt oft in den Hintergrund, dass die Reise durch unerwartete Ereignisse nicht angetreten werden kann: Das Kind wird plötzlich krank oder in der Familie gibt es einen unerwarteten Todesfall. Nicht auf alle Lebenssituationen kann man gut vorbereitet sein und wer Kinder hat, weiß, wie schnell sich die Kleinen bei Spielkameraden anstecken können.
Damit der Reiserücktritt nicht auch noch finanziell im Fiasko endet, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen – und das am besten schnellstmöglich nach der Buchung der Urlaubsreise. Was es außerdem bei der Reiserücktrittsversicherung zu beachten gibt, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber-Artikel.
Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können und bewahrt Sie vor hohen Gebühren für eine Reisestornierung. Je später Sie eine Reise stornieren, desto höher sind die Stornokosten in der Regel. Zum Beispiel liegen die Stornokosten für eine Reise, von der Sie fünf Tage vor Reiseantritt zurücktreten müssen, bei 75 bis 80 Prozent der Reisekosten. Die Stornokosten machen also fast Ihren gesamten Urlaubspreis aus. Dieses Geld ist einfach weg, ohne dass Sie die verdiente Erholung am Strand genießen konnten.
Wenn Sie eine Reise tatsächlich aus diversen Gründen nicht antreten können, zerplatzt jäh der Traum vom Jahresurlaub – das Schlimmste: Die Ursache für den Reiserücktritt ist belastend, vor allem emotional. Einer gebuchten Reise gehen schließlich oft monatelange Vorfreude und Planung voraus. Eine Reiserücktrittsversicherung hilft, die Situation zumindest aus finanzieller Sicht erträglicher zu machen.
In der Regel gibt es zwei Varianten der Reiserücktrittsversicherung: Eine einmalige Versicherung, auch Einzel-Police genannt, oder eine Jahresversicherung. Falls Sie eine große Reise wie Ihren Jahresurlaub buchen, reicht eine einmalige Versicherung vollkommen aus. Wenn Sie jedoch mehrere Reisen in einem Jahr planen, lohnt sich in der Regel ein Jahresvertrag.
Eine derartige Jahrespolice müssen Sie kündigen, da sich der Versicherungsschutz sonst automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Bei Reisen mit Senioren oder Kindern ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, denn bei ihnen ist das Krankheitsrisiko besonders hoch. In der komplizierten Versicherungssprache werden Kinder und Senioren deshalb auch als sogenannte Risikopersonen bezeichnet.
Bei vielen Onlinebuchungsportalen haben Sie die Möglichkeit, im Zuge des Buchungsprozesses eine Reiseversicherung zu buchen. Das ist bei der Vorfreude auf Sonne, Strand und Meer verlockend – mit wenigen „Klicks“ ist der Urlaub nicht nur gebucht, sondern auch abgesichert.
Davon raten wir Ihnen allerdings ab. Hier werden häufig teurere Tarife und schlechtere Konditionen angeboten. Und auch Reisebüros bekommen für einen solchen Versicherungsabschluss oft Provisionen. Auch bei der Reiserücktrittsversicherung gilt: Wer vergleicht, spart Geld und kann eine an die individuelle Lebenssituation angepasste Versicherung abschließen.
Eine Reiserücktrittsversicherung sollten Sie zeitnah nach der Reisebuchung abschließen. Bei den meisten Anbietern gilt nämlich eine Abschlussfrist von 14 bis 42 Tagen nach der Reisebuchung oder 24 bis 30 Tagen vor dem tatsächlichen Reiseantritt. Selbst wenn Sie also nicht unmittelbar nach der Urlaubsbuchung eine Versicherung abschließen, haben Sie etwas Zeit, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
Wir raten Ihnen dazu, die Reiserücktrittsversicherung schnellstmöglich nach und separat von der Buchung des Urlaubs abzuschließen. Schließlich gibt es noch einiges zu planen, wenn der Urlaub immer näher rückt. Das Risiko ist hoch, die Reiserücktrittsversicherung zu vergessen. Erinnern Sie sich dann irgendwann wieder an die Versicherung, kann es schon zu spät für einen Abschluss sein.
Reiserücktrittsversicherungen zahlen meistens nur bei bestimmten Versicherungsfällen. Im Normalfall gelten solche Versicherungsfälle als unerwartete und wichtige Ereignisse, die es Ihnen unmöglich machen, Ihre Reise anzutreten. Falls Sie die Reise aufgrund eines Todesfalls im engen Familienkreis nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reise (fast) ohne Ausnahme. Wenn Sie sich aber zum Beispiel von Ihrem Partner kurz vor der gemeinsamen Reise trennen und den Urlaub deshalb nicht mehr antreten möchten, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Wann genau Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt, ist in Ihren Versicherungsunterlagen festgehalten. Ob ein Rücktrittsgrund anerkannt wird, ist im Einzelfall Auslegungssache der Versicherung. Hier folgt nun eine Übersicht über den Regelfall.
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Vorsicht: Versicherung ist bekanntlich nicht gleich Versicherung und obwohl bei den hier aufgeführten Fällen die Reiserücktrittsversicherungen grundsätzlich zahlen, gibt es Unterschiede in der Auslegung der jeweiligen Gründe.
Ein Beispiel: Generell erkennen alle Versicherungen den Reiserücktritt durch Schwangerschaftskomplikationen an. Jedoch machen hier viele Versicherungen einen entscheidenden Unterschied. Wenn Sie schon vor der Reisebuchung wussten, dass Sie schwanger sind, kann sich die Kostenübernahme durch die Versicherung komplizierter gestalten. Häufig müssen Sie nachweisen, dass die Schwangerschaft bei der Buchung der Reise unbekannt war.
Tipp: Wollen Sie mit mehreren Personen oder als Familie eine Reise antreten, dann schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung gemeinsam für alle ab. Kann dann eine Person die Reise nicht antreten, sind alle Reisemitglieder abgesichert.
Unsere Empfehlung: Ob Sie sich mit der Familie oder alleine absichern wollen, das Versicherungsangebot „Travel Secure“ von Würzburger können wir uneingeschränkt empfehlen. Alle Einzelversicherungen, Jahrespolicen und Familienversicherungen des Anbieters gehören in Vergleichen und Tests zu den besten Versicherungen. Mit 15.000 Euro bietet Würzburger eine höhere Maximalversicherungssumme als die meisten Anbieter, die Reisedauer (und damit die Versicherungsdauer) ist außerdem nicht begrenzt. Auch Stiftung Warentest erklärte „Travel Secure“ in der „Finanztest“-Ausgabe 01/2021 zum Testsieger.
Wenn Ihnen auch die Absicherung eines Reiseabbruchs wichtig ist, dann können wir Ihnen Reiserücktrittsversicherung der Ergo* empfehlen. Diese gehört mit zu den Bestbewerteten im Test.
Welche Reiserücktrittsversicherung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wenn Sie beispielsweise noch studieren und nach einem anstrengenden Semester im Anschluss an eine Prüfungsphase schnell weg in den Süden wollen, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, die auch die Wiederholung einer Prüfung als Rücktrittsgrund akzeptiert. Schließlich kann eine Prüfung jederzeit schieflaufen.
Leider wird es durch die steigende Anzahl von Terroranschlägen für Versicherte außerdem immer wichtiger, sich auch in einem solchen Fall abzusichern, damit der Traum von idyllischer Sommeratmosphäre nicht zum beängstigenden Albtraum wird. Mittlerweile bieten manche Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen auch für derartige Fälle eine Rücktrittsoption an. Allerdings nur, wenn der Anschlag kurz vor dem Reiseantritt und in der Nähe des Zielortes stattfand.
Diese Rücktrittsvariante gilt jedoch nicht, wenn das Auswärtige Amt vor der Buchung eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Dann können Sie wiederum Ihren Reiseveranstalter wegen eines Reiserücktritts kontaktieren.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie für solche Fälle auf Nummer sichergehen wollen, empfehlen wir Ihnen die Reiserücktrittsversicherung von Europ Assistance*. Bisher gehört sie zu den wenigen Anbietern, die im Terrorfall den Reiserücktritt möglich machen.
Die Beschreibung der Versicherungsunternehmen, dass der Rücktritt in wichtigen und unvorhersehbaren Fällen haftet, ist ein erster Anhaltspunkt für nicht versicherte Ereignisse. Aber unvorhersehbar und wichtig sind nun einmal subjektive Begriffe. Nehmen wir noch einmal das Beispiel einer Trennung von Ihrem Partner. Für die Versicherungsgesellschaften gilt dieser Fall als vorhersehbar, denn eine Trennung kündigt sich in der Regel durch Streitigkeiten oder ähnliches an. Sie kann diese Trennung aber aus dem heiteren Himmel treffen. Am Ende zählt natürlich immer die Einordnung der Versicherung. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau, welche Rücktrittsgründe Ihr Versicherungsunternehmen akzeptiert.
Grundsätzlich beschützt die Reiserücktrittsversicherung Sie außerdem nicht vor Bürgerkriegen oder Streiks der Fluggesellschaft. Derartige Ereignisse werden im Versicherungsdeutsch als „höhere Gewalt“ definiert. Vor allem wenn das Auswärtige Amt bei Fällen der Höheren Gewalt eine explizite Reisewarnung ausspricht, kann der Reiseveranstalter die Kosten für eine nicht angetretene Reise übernehmen. Klären Sie dies in solchen Fällen unbedingt ab.
Wichtig: Allerdings ist eine derartige Stornierung über den Reiseanbieter meist erst kurz vor dem Urlaubsstart möglich, da die Veranstalter nur dann sichergehen können, dass das Sicherheitsrisiko für den Reisezeitraum besteht.
Für Urlauber ist es oft schwierig, im Einzelfall herauszufinden, ob ein Grund für den Nichtantritt einer Reise von der Versicherung anerkannt wird. Besonderes uneinheitlich entscheiden die Versicherungsunternehmen, wann Sie die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ anerkennen. Dieses Problem sieht auch Stiftung Warentest in der „Finanztest“-Ausgabe 01/2021: Für den Verbraucher erschließe sich oft nicht, ob eine Krankheit versichert oder ausgeschlossen sei.
Unsere Empfehlung: Rufen Sie beim medizinischen Beratungsservice Ihrer Versicherung an, wenn Sie vor Reiseantritt krank werden, aber unsicher sind, ob die Versicherung Ihre Krankheit in diesem Fall anerkennt. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Tipp: Wenn Sie an einer Vorerkrankung leiden, lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisefähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit erhöhen Sie die Chancen, dass die Versicherung den Krankheitsfall als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Schließen Sie am besten einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung ab. Sonst zahlen Sie einen Teil der Stornokosten selbst und dieser Selbstbehalt kann je nach Preis der Reise ganz schön hoch ausfallen.
Gehen Sie sicher, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung den Reiseabbruch mitversichert. Dann sind Sie neben dem Abbruch auch bei Reiseunterbrechung oder Reiseverlängerung versichert.
Achten Sie vor allem auf die versicherten Rücktrittsgründe im Kleingedruckten.
Versichern Sie in der Reiserücktrittsversicherung nicht nur sich selbst, sondern auch Mitreisende und pflegebedürftige Angehörige.
Wenn Sie als Familie reisen, empfehlen wir Ihnen einen Familientarif.
Tipp: In dieser Familienversicherung können Sie auch volljährige Kinder mitversichern, die noch unterhaltspflichtig oder in Ausbildung sind.
Melden Sie der Versicherung den vollständigen Reisepreis. Nach diesem richtet sich die Höhe des Reiserücktrittstarifs.
Viele Kreditkartenanbieter bieten ihren Kunden zusammen mit der Kreditkarte ein Versicherungspaket an, worin auch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten sein kann (mehr dazu erfahren Sie in unserem Kreditkartenvergleich). Damit diese Versicherung im Rücktrittsfall tatsächlich zahlt, stellen viele Anbieter die Auflage, dass die Reise mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt werden muss.
Auch bei einem Versicherungsschutz über die Kreditkarte sollten Sie vorab klären, wer über die Kreditkarte mitversichert ist und wann die Versicherung für welchen Betrag haftet. Die Kreditkarte inklusive Reiserücktrittsversicherung ist für Sie aber nur interessant, wenn Sie geschäftlich oder privat viel im Ausland unterwegs sind.
Daneben sollten Sie vor Ihrer Reise unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sonst fallen hohe Behandlungskosten an, wenn Sie im Urlaub krank werden und im schlimmsten Fall ein Rücktransport nach Deutschland nötig ist. Das kann ohne Versicherung richtig teuer werden.
Eine Gepäckversicherung ist hingegen häufig unnötig, denn Ihr Gepäck ist oft in Ihrer bestehenden Hausratversicherung abgesichert. Wenn Sie also nicht nur Geld sparen wollen, sondern auch auf eine unnötige Versicherung verzichten möchten, klären Sie mit Ihrer Hausratversicherung, ob und wie Ihr Gepäck versichert ist. Dann benötigen Sie keine zusätzliche Gepäckversicherung.
Haben Sie bereits Ihren Jahresurlaub gebucht? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich um eine Reiserücktrittsversicherung kümmern – vor allem, wenn Sie nicht alleine reisen.
Falls Sie noch keinen Urlaub geplant haben, denken Sie daran, eine Versicherung für Reiserücktritt direkt nach der Buchung abzuschließen. Um Geld zu sparen, sollten Sie diese aber nicht direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reiseportal abschließen.
Haben Sie vor, in Ihrem Urlaub ein Auto oder ein Motorrad zu mieten? Dann sollten Sie unbedingt in Ihrer Haftpflichtversicherung überprüfen, ob diese eine Mallorca-Police beinhaltet. Im Schadensfall sind Sie dann auch im Ausland auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland versichert.
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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