Bitcoin boomt: Wie Sie jetzt smart investieren und Gewinne sichern!
Die besten GKV-Tarife

Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich: Darauf müssen Sie bei der GKV achten

Die Mehrheit der Deutschen hat eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen. Mit einem Wechsel zu einem anderen Versicherer können Sie oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Das liegt an flexiblen Zusatzbeiträgen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Im Folgenden erhalten Sie hilfreiche Tipps rund um die gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem haben wir gesetzliche Krankenversicherungen miteinander verglichen und die besten GKV-Tarife ausfindig gemacht. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Empfehlungen und Tipps.

von
Aktualisiert am

Gesetzliche Krankenversicherung – Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt im Ernstfall für Behandlungskosten und Arbeitsausfälle auf – in Deutschland existiert eine Krankenversicherungspflicht.
  • Per Gesetz sind die wichtigsten Leistungen gesetzlichen Krankenkassen definiert. Grundsätzlich ergeben sich so nur kleine Unterschiede beim Versicherungsumfang.
  • Aber: Von einer GKV zur anderen gibt es Abweichungen in punkto Service, Extra-Leistungen und Zusatzbeitrag.
  • Tipp: Pro Jahr können Sie mit einem Wechsel Ihrer Krankenversicherung zwischen 250 und 550 Euro sparen – mehr dazu in unserem GKV-Vergleich.
  • Unsere Empfehlung: Achten Sie auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Die Service-Erreichbarkeit sollten Sie bei der GKV nicht unterschätzen.
  • Produktempfehlung: Einen sehr günstigen Beitragssatz bietet die HKK. Die Techniker Krankenkasse überzeugt ebenfalls mit einem niedrigen Beitragssatz sowie einem hohen Maß an Servicequalität und Leistungen.
  • Die AOK bietet besonders gute Leistungen bei der Krebsvorsorge.
  • Die HEK überzeugt mit einem soliden Grundschutz, BKK24 punktet mit umfassender Übernahme alternativer Heilmethoden.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich: Die besten Anbieter GKV-Tarife

Anbieter Vorteil
HKK Sehr günstiger Beitragssatz und umfangreiche Zusatzleistungen.
Techniker Krankenkasse Günstiger Tarif, gute Service-Erreichbarkeit.
AOK Krebsvorsorge über das gesetzliche Mindestmaß hinaus.
HEK Solider Basisschutz, umfangreiche Impf- und Krebsvorsorgeleistungen.
BKK24 Sehr gute Übernahme der Kosten von alternativen Heilmitteln.

Produkt­empfehlung: Als gesetzlich Kran­ken­versicherter muss Sie prinzipiell jede Kran­ken­ver­siche­rung aufnehmen – Sie haben also die freie Wahl. HKK und Techniker Kran­ken­kasse sind sehr günstig und bieten gleichzeitig umfangreichen Schutz. Einen soliden Versicherungsschutz bietet auch die Hanseatische Krankenkasse (HEK). In unserem Test der besten gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rungen haben wir außerdem ei­nige An­bie­ter identifiziert, die über das gesetz­liche Mindest­maß hinaus sehr gut bei der Krebs­vor­sorge aufgestellt sind, hierzu zählt unter anderem die AOK. Sehr gut schneidet in unse­rem Test die BKK24 bei der Übernahme von alter­nati­ven Heil­mitteln ab.

Warum wir diese GKV-Tarife empfehlen, verraten wir Ihnen in unserem ausführlichen GKV-Vergleich. Zunächst zeigen wir Ihnen auf, wer sich gesetzlich versichern sollte und welche Leistungen das Fundament jeder gesetzlichen Krankenversicherung bilden.

Gesetz­liche Kranken­ver­sicherung – im Krank­heits­fall gut versichert

Eine Kranken­­ver­sicherung ist für deutsche Staats­bürger Pflicht. Laut des Bun­des­gesund­heits­minis­teriums sind rund 90 Prozent der deutschen Bevöl­kerung gesetz­lich kranken­versichert. Alle Ver­sicherte zah­len einen individuellen Beitrags­­satz, der sich nach dem Brutto­einkommen, dem Alter und zum Teil auch aus dem Gesundheits­zustand ergibt. Aber welche Kranken­kasse ist für Sie als Versicherungs­nehmer die beste? Viele Kranken­versicherungen bieten neben dem Basisschutz verschie­dene Zusatz­leis­tungen an. Welche Krankenversicherung für Sie die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in diesem Ratgeberartikel beleuchten werden. 

Was sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen, um Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Der Grund: Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten aufnehmen – unabhängig von seiner Gesundheitssituation oder seinem Alter. Folgende Personengruppen müssen der Versicherungspflicht nachkommen:

Diese Personengruppen müssen sich verpflichtend gesetzlich krankenversichern

  • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter 60.750 Euro
  • Arbeitslosengeld-Empfänger
  • Rentner
  • Auszubildende

Tipp: Im Rahmen der gesetzlichen Kranken­versicherung können Sie Ihre Kinder und Ehe- bezie­hungs­weise Lebenspartner kostenlos in einer Familienversicherung mit absichern. Das ist ein großer Vorteil gegen­über der privaten Versicherung.

Studenten, Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind per se nicht an die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ge­bunden, sie können sich auch privat versichern.

So viel kostet Ihre gesetzliche Kranken­versicherung

Der Beitrags­satz zur gesetz­lichen Kranken­versicherung ist genau geregelt und liegt bei 14,6 Prozent des Brutto­einkommens. Zusätz­lich fällt noch ein sogenannter Zusatz­beitrag an, der je nach Krankenversicherung zwischen 0,2 und 1,7 Prozent des Brutto­ein­kommens liegt. 

Wel­che Leis­­tungen bein­haltet die gesetz­liche Kranken­­versicherung?

Die Leistungen der GKV sind gesetz­lich geregelt, die sogenannten Regel­leistungen sind daher bei allen Kranken­versicherungen nahezu iden­tisch und decken die grund­legenden medizi­nischen Versorgungs­leis­tungen ab. Dennoch existieren zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen entscheidende Unterschiede. In drei Be­reichen der Kranken­versicherung haben die verschie­denen An­bieter näm­lich eini­gen Handlungs­spielraum: So können die Ver­siche­rungen über den Umfang der Zusatz­leistungen ent­schei­den und außer­dem individuell fest­legen, wie hoch der Zusatzbeitrag aus­fallen soll. Auch der Service der jewei­ligen Kranken­versicherung ist nicht gesetzlich vor­geschrieben: Manche Kranken­versicherungen bieten daher eine 24-Stunden-Hot­line an, andere verfügen über ein engmaschiges Netz an deutschlandweiten Geschäfts­stellen.

Welcher Krankenversicherungstarif für Sie am besten ist, hängt von Ihrer indivi­duellen Präfe­renzen ab. Wie wichtig ist Ihnen die telefonische und elektronische Erreichbarkeit? Möchten Sie bei konkreten Fällen vor Ort beraten werden? Sollen besondere Arznei­mittel von der Kranken­versicherung übernommen werden? Auf der Basis können Sie sich den Versicherungs­tarif aus­suchen, der am besten zu Ihnen passt.

Arbeitgeber zahlt mit – schon gewusst?

Seit Januar 2019 zahlen Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages aus eigener Tasche, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Für viele Arbeitnehmer heißt das seit Inkrafttreten der Neuregelung mehr Geld auf dem Konto.

Tipp: Prüfen Sie, wie hoch der Zusatzbeitrag bei Ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenversicherung ist: Der GKV-Spitzenverband hat eine Übersicht mit allen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen veröffentlicht.

Diese Leis­tungen übernimmt jede gesetz­liche Kranken­versicherung 

Natürlich konkurrieren auch die gesetz­lichen Kranken­ver­sicherungen wie andere Versicherungs­angebote um die Gunst der Kun­den. Dieser Wett­bewerb bringt Ihnen als Versicherungs­nehmer große Vorteile, schließ­lich bietet der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kranken­versicherungen einen Anreiz für attrak­tive Versicherungsangebote. Weil auch der Gesetz­geber den Wett­bewerb zwischen den Kranken­versicherungen ankur­beln möchte, sind diese vier sogenannten Wahltarife für jede Kranken­versicherung Pflicht: 

Hausarztversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kranken­kasse kann Ihnen als Versicherungs­nehmer eine Hausarztversorgung an­bieten. Bin­den Sie sich für einen fest­ge­leg­ten Zeitraum an Ihren Haus­arzt und suchen Sie bei Schmerzen immer zuerst Ihren Haus­arzt auf, kann Ihre Ver­sicherung Ihnen zum Beispiel Beitragserstattungen anbieten.

Achtung: Dann dürfen Sie aller­dings auch nicht ohne eine Über­weisung Ihres Haus­arztes einen Facharzt auf­suchen.

Netzwerk-Ver­sorgung in der GKV

Ihre Kranken­kasse muss Ihnen eben­falls anbieten, die Behand­lung ausgewähl­ter Krank­heiten in verschie­denen Ein­richtungen (zum Bei­spiel bei Fach­ärzten und in Reha-Kliniken) über ein eigenes Netz­werk zu koordi­nieren. Der Vor­teil für Sie als Patient: So ver­zichten Sie auf lange Warte­zeiten und müssen nicht doppelt unter­sucht werden. 

Behandlungsmöglichkeiten für chro­nisch Kranke in der GKV

Für chro­nisch Er­kranke hat der Gesetz­geber die Kranken­versicherung eben­falls zu einem Wahl-Angebot animiert. Wenn Sie wollen, können Sie sich für ein spezielles Organisations­programm ent­scheiden. In der­artigen Pro­grammen arbeiten rele­vante Ärzte eng an einem gemein­samen Maßnahmenplan für die Behand­lung Ihrer Erkrankung, sodass Sie am besten ver­sorgt werden können. Die Pro­gramme, die auch Disease-Management-Programme (kurz DMP) genannt werden, kommen zum Beispiel bei chronischen Herz- oder Lungen­erkrankungen infrage. 

Krankentagegeld für Selbstständige und Frei­berufler

Selbstständige, die sich frei­willig gesetz­lich ver­sichern, können den üblichen Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag einer Krank­heit erhalten. Allerdings hat diese Wahl­option einen kleinen Haken: Als Selbst­ständige können Sie sich mit einem ermäßig­ten Beitrag von 14 Prozent (zuzüglich des Zusatz­beitrags) ver­sichern. Den Anspruch auf Kranken­tage­geld erhalten Sie aber nur, wenn Sie den regu­lären Beitrag von 14,6 Prozent (zuzüglich des Zusatzbeitrages) zahlen.

Tipp: Häufig lohnt es sich für gesetz­lich versicherte Selbst­ständige, das Kranken­tage­geld über eine private Zusatz­versicherung abzudecken und in der GKV trotzdem vom ermäßig­ten Bei­trag zu profi­tieren. Darüber hinaus sollten Versicherte über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, beispielsweise von CosmosDirekt*, nachdenken. Diese sichert den Versicherungsnehmer im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit finanziell ab.

Unter­schiede bei gesetzlichen Kranken­versicherungen: Diese Extra-Optionen gibt es

Neben den gesetzlich vor­geschrie­benen Wahl­optionen haben die Ver­sicherer natürlich weitere Extra-Optionen im Ange­bot, um Kunden von Ihrem Versicherungsumfang zu über­zeugen. Gängig sind zum Bei­spiel die Option einer Selbst­beteiligung, eine Beitrags­rückerstattung, wenn keine Leis­tungen in An­spruch genommen werden, Bonusprogramme oder Kosten­erstattungen. Der­artige Wahl­möglich­keiten können Sie je nach Gesundheits­zustand lohnen. Drei Klassiker im Detail: 

Bonusprogramme bei der gesetzlichen Kranken­versicherung

Sie rauchen nicht und sind sport­lich aktiv, zum Beispiel in einem Verein? Ihren gesun­den Lebens­stil be­lohnen viele Kranken­kassen mit einem geld­werten Bonus. Mehrere hunderte Euros sind hier für Sie drin. Wichtig ist, dass Sie zum Beispiel Sportprogramme und Gesundheits­unter­suchungen beim Arzt in Ihrem Kranken­kassen-Bonusheft doku­mentieren und die Fristen zur Ein­reichung bei Ihrer gesetz­lichen Kranken­kasse. 

Zahnzusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Viele Zahnleistungen wer­den von der Kranken­kasse nicht über­nommen, das ist ärger­lich und muss nicht unbedingt sein. Denn, wenn Sie die richtige gesetz­liche Kranken­kasse aus­wählen, über­nimmt diese die Kosten. Das ist häufig der Fall, wenn Ihre Kranken­kasse mit bestimmten Zahn­ärzten ko­operiert. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte diverse Zahnbehandlungen über eine sepa­rate Zahnzusatz­ver­sicherung zu regeln. Dann sind Sie nicht nur freier bei der Wahl Ihres Zahn­arztes, häufig ist auch der Versicherungsschutz deutlich höher.

Tipp: Wir haben in unserem großen Zahnzusatzversicherungs-Vergleich mehrere Anbieter unter die Lupe genommen und verraten Ihnen dort unter anderem auch, worauf es bei einem guten Tarif ankommt.

Homöopathie und Osteopathie – Ihr Schutz in der GKV

Nicht jede Kasse übernimmt auto­matisch die Kos­ten für homöo­pathische und osteo­pathische Behand­lungen. Falls Ihnen der­artige Behand­lungen wichtig sind, sollten Sie eine Kranken­kasse wählen, die die Kos­ten für alter­native Heil­behand­lungen wie Homöo­pathie und Osteo­pathie über­nimmt. Beachten Sie aber auf jeden Fall diverse Einschränkungen, die Ihre Krankenkasse bei alternativen Heilmethoden in der Regel macht.

Unsere Empfehlung: Prü­fen Sie die Zusatz­optionen genau und ver­gleichen Sie diese ge­gebe­nen­falls. Häufig müssen Sie bei Zusatz­leistungen einige Ein­schränkungen machen oder eine bestimmte Kündigungs­frist ein­halten. Unser Test der besten gesetz­lichen Kranken­versicherung zeigt, dass die verschie­denen Ver­sicherungen sich hinsicht­lich Kosten und Leis­tungen ordentlich unter­scheiden können. Ver­ein­baren Sie Zu­satz­leistungen, die Sie im Ernst­fall gar nicht in An­spruch nehmen, zahlen Sie drauf. Bei einem Wech­sel der Kranken­versicherung können Sie daher vor allem eins: Geld sparen.

Wie kann ich die gesetz­liche Krankenkasse wechseln?

Jeder gesetzlich Kranken­versicherte darf seine Kranken­kasse wechseln und jede Kranken­versicherung, die in Ihrem Bundes­land tätig ist, muss Sie an­nehmen – völlig un­ab­hängig von Ihrem Alter oder Gesundheits­zustand. Bei einem Wech­sel der Kranken­versicherung können Sie daher vor allem eins: Geld sparen – mehrere Hundert Euro Ersparnis sind pro Jahr hier drin. So wechseln Sie einfach Ihre Kranken­kasse:

Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sollten Sie die bestehende Ver­sicherung mit anderen Versicherungs­angeboten auf dem Markt vergleichen. Haben Sie ein besseres Ange­bot ent­deckt, müssen Sie die gesetzliche Kranken­kasse bei Ihrem alten Versicherungs­anbieter. Dazu müssen Sie die geltenden Kün­digungs­fristen be­achten. Regulär liegt die Kündigungs­frist in der gesetzlichen Kranken­versicherung bei zwei Monaten zum Monats­ende, jede gesetzliche Krankenversicherung hat in der Regel zudem eine Mindestvertrags­lauf­zeit von 18 Monaten.

Vorsicht: Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sollten Sie die individuellen Kündigungs­fristen beachten. Ändert Ihre Kranken­kasse die Kosten oder Bedingungen, haben Sie häufig ein Sonder­kündigungs­recht. Auch hier kommt im Normalfall eine Kündigungs­frist von zwei Monaten zum Tragen.

Schrei­ben Sie am besten eine schrift­liche Kün­di­gung und geben Sie Ihre Versicherungs­nummer mit an. Lassen Sie sich Ihre Kün­digung unbedingt bestätigen. Auf der besonders sicheren Sei­te sind Sie, wenn Sie die Kündi­gung per Ein­schrei­ben mit Rück­schein senden. Wenn Sie wegen einer Beitrags­erhöhung oder eines Zusatz­beitrags kündi­gen, sollten Sie diesen Grund in Ihrer Kündi­gung aufführen.

Jetzt dauert es nicht mehr lange, denn Ihre alte Kranken­versicherung muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Das legt Paragraf 175 Absatz 4 im Sozialgesetzbuch (V) fest.

Noch ein­facher funktioniert der Vertrags­abschluss bei der neuen Kranken­kasse. Hier genügt es, wenn Sie einen Mitglieds­antrag zur gesetz­lichen Kranken­versicherung ausfüllen. Mittler­weile stellen die meis­ten Kranken­versicherungen diesen An­trag online zur Verfügung. Damit Sie die An­gaben schnell aus­gefüllt haben, sollten Sie Ihre Sozial­versicherungs­nummer und die An­schrift Ihres aktuellen Arbeit­gebers bereit­halten. Zu guter Letzt müssen Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer al­ten Kranken­kasse bei der neuen Kranken­versicherung einreichen.

Gesetz­liche Kranken­­ver­siche­rungen im Test – die bes­ten Tari­fe für Ihren Krankheitsschutz

Wie die Verbraucherzentrale bereits festgestellt hat, ist ein Preis- und Leistungs­vergleich in kei­nem anderen Versicherungs­bereich so schwer wie im Bereich der Kranken­­versicherung. Dadurch gestal­tet sich ein Wech­sel für viele Menschen besonders schwierig. Für Sie haben wir verschie­dene Ver­sicherungen genauer unter die Lupe genommen, damit Sie mit einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse die geldwerte Ersparnis mitnehmen können.

So haben wir getestet

Unser Test der besten Kranken­versicherungen soll Ihnen helfen, die ver­schie­denen An­gebote besser ein­zu­ord­nen. Auf dem Versicherungs­markt gibt es un­zäh­lige Anbieter von Ver­sicherungen, die wir in diesem Test nicht alle im Detail untersuchen konnten. Für unseren Versicherungstest haben wir realistische Testbedingungen geschaffen und mithilfe einer Testperson die gängigsten Versicherungen miteinander verglichen. Unsere Test­person ist männlich, lebt in Baden-Württemberg und ist schon seit jeher gesetz­lich versicherungs­pflichtig. Sein Jahres-Brutto­einkommen liegt bei 45.000 Euro pro Jahr.

Welche Leistungen haben wir in unserem Test der besten gesetzlichen Krankenversicherung verglichen? Das gesetzliche Mindestmaß ist bei allen Versicherungen nahezu identisch. Daher haben wir es positiv bewertet, wenn die Krankenkassen-Leistungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus umfangreich sind. Einen genauen Blick haben wir auch auf die Ser­vice-Erreichbar­keit und den Beitrags­satz verschie­dener Ver­sicherungen gelegt. Darü­ber hinaus haben wir die Über­nahme von Imp­fungen, Zahnersatz und Zahn­reinigung sowie die Kosten­über­nahme für Krebs­vorsorge-Unter­suchungen näher betrach­tet. Auch die Leis­tungen im Rahmen alter­nativer Heil­methoden haben wir in diesem Zusammen­hang getestet.

Gesetzliche Krankenversicherung von HKK

Mit Abstand am günstigsten ist der Beitragssatz bei der Krankenkasse HKK. Hier fällt für die Krankenversicherung für Angestellte nur ein Beitragssatz von 14,99 Prozent an. Die Zahnreinigung ist bei bestimmten Zahnärzten, mit denen die HKK kooperiert, kostenlos. Vergünstigter Zahnersatz ist ebenfalls möglich. Grippe-Schutzimpfungen werden auch für nicht Schwangere und unter 60-Jährige übernommen. Reiseschutzimpfungen werden zum Beispiel gegen Malaria, Cholera, FSME, Hepatitis A und B und Typhus von der HKK übernommen. Die Krebsvorsorge geht über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, auch osteopathische Behandlungen werden bis 120 Euro pro Jahr, aber maximal 80 Prozent übernommen.

Kleines Manko: Die HKK hat keine Geschäftsstellen in Baden-Württemberg, in dem unsere Testperson lebt. Die Servicehotline ist allerdings 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche erreichbar.

Gesetzliche Kranken­versicherung von Techniker (TK)

Die Techniker Krankenkasse bie­tet eine günstige gesetzliche Kranken­versicherung an, der Beitrags­satz liegt in bei unseren Test­bedingungen bei 15,30 Prozent. Zum Zeit­punkt unseres Tests liegt der Zusatzbeitrag bei nur 0,70 Prozent. Neben dem güns­tigen Beitrag können wir es posi­tiv bewerten, dass Sie über die Techniker Ver­sicherung rund um die Uhr eine medi­zinische Hot­line nutzen können und sogar einen Video-Chat mit Ärz­ten führen. Auch über die Ser­vice-Hot­line können Sie die TK rund um die Uhr erreichen. Auch persönlich können Sie Beratungsstellen aufsuchen. Über eine App können Sie wichtige Rahmen­bedingungen Ihrer Ver­sicherung jeder­zeit ein­sehen, Ihr persön­licher Bereich ist passwort­geschützt. Auch alter­native Behand­lungen wie homöo­pathische Behand­lungen werden von der Techniker unter bestimmten Voraus­setzungen über­nommen.

Kosten für eine Zahn­reinigung werden lediglich im Rahmen eines Bonusprogramms über­nommen. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist aller­dings ein vergünstigter Zahn­ersatz möglich. Impfungen werden von der Tech­niker Kranken­kasse um­fassend über­nommen, der Impf­schutz bein­hal­tet eine Grippeschutz­impfung sowie diverse Reise­schutz­impfungen.

Gesetz­liche Kranken­versicherung von AOK

Auch die AOK punktet mit um­fassenden Leistungen über das gesetzliche Mindest­maß hinaus. Ebenso wie bei der Techniker ist ein vergünstigter Zahn­ersatz unter bestimmten Voraus­setzungen möglich, die professionelle Zahnreinigung wird ausschließlich im Rahmen des Bonusprogramms übernommen. Hinsicht­lich des Impfumfangs steht die AOK der Techniker Kranken­kasse in nichts nach, lediglich der Beitrags­satz ist mit 15,50 Prozent etwas höher als bei der Techniker.

Für den etwas höheren Beitrag bekommen AOK-Versicherte aber hinsicht­lich Krebs­vorsorge und alternativer Behand­lungs­metho­den einen etwas besseren Schutz: Die erweiterte Krebs­vorsorge wird über den gesetz­lichen Anspruch hinaus für Brust­krebs, Darmkrebs- und Haut­krebs über­nommen. Osteo­pathische Behand­lungen können bis zu 200 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden, homöo­pathische Behand­lungen und Medikamente werden bei bestimmten Thera­peuten ebenfalls über­nommen.

Ist Ihnen wichtig, dass Sie Ihre Kranken­versicherung rund um die Uhr erreichen können? Dann sind Sie bei der AOK ebenso richtig wie bei der Techniker. Diese Ver­sicherung bietet nämlich eine 24/7-Service-Hotline an.

Gesetz­liche Kranken­versicherung von HEK

Bei der Hanseatischen Krankenkasse können Sie sich ebenfalls zu einem Beitrags­satz von 15,60 Prozent versichern. Grippe­schutz­impfungen und Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden, über­nimmt die Hanse­atische Kranken­kasse. Auch erweiterte Krebs­vorsorge­untersuchungen werden übernommen. Aller­dings übernimmt die Hanse­atische Kranken­kasse nur maximal 80 Prozent der osteo­pathischen Behandlungskosten und höchstens 90 Euro pro Jahr. Wenn Ihnen eine osteo­pathische Behand­lung wichtig ist, finden Sie bei anderen Kranken­kassen in dieser Kategorie bessere Leis­tungen.

Tipp: Wie bei Tech­niker und AOK kann eine professio­nelle Zahn­reinigung im Rahmen des Bonusprogramms über­nommen werden.

Per Telefon können Sie die Hanse­atische Krankenkasse rund um die Uhr (24/7) erreichen, wenn Sie sich vor Ort in einer Geschäfts­stelle der Versicherung beraten lassen wollen, sollten Sie vorab schauen, ob die HEK in Ihrem Bundesland eine Geschäftstselle besitzt. Unsere Testperson müsste sich eine andere Versicherung suchen, denn in Baden-Württemberg hat die HEK zum Zeitpunkt unseres Versicherungsvergleich keine Geschäftsstelle.

Gesetz­liche Kranken­kasse von BKK24

Bei BKK24 zahlen Sie ebenfalls einen Beitrag von 15,60 Prozent. Vorteil für die Zahn­hygiene: Bis zu 45 Euro pro Jahr übernimmt die BKK pro Jahr für eine professionelle Zahn­reinigung, bei ausgewählten Zahn­ärzten ist die Zahn­reinigung sogar in Kooperation mit Ihrer Kranken­kasse vollständig kostenlos möglich, je nachdem ist auch ein vergünstigter Zahn­ersatz drin. Allerdings wird die Grippe­schutz­impfung nicht über­nommen über den gesetz­lichen An­spruch hinaus werden keine Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen über­nommen. Bis 35 Jahre werden Unter­suchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge nur in bestimmten Regionen übernommen. Der zusätzliche Schutz bei wichtigen Reiseschutzimpfungen wie Cholera, FSME und Typhus werden über­nommen.

Punkten kann BKK24 eben­falls mit starken Leis­tungen im Rahmen alter­nativer Heilmittel und -behandlungsmethoden. Denn für die osteo­pathische Behand­lung werden zwar lediglich 80 Prozent der Kosten über­nommen, jährlich können Sie aber bis zu 360 Euro pro Jahr geltend machen. Wollen Sie homöo­pathische Behandlungs­methoden in An­spruch nehmen, können Sie eine homöo­pathische Erstanamnese und Folgeberatungen über die Telefon-Hotline der BKK24 vereinbaren – die Kosten werden über­nommen und Sie müssen nicht in Vor­leistung gehen. Arznei­mittel für Homöo­pathie und Anthro­posophie werden bis zu 100 Euro pro Kalender­jahr bezu­schusst. Die Service-Hotline von BKK24 ist rund um die Uhr erreichbar, mehrere Geschäftsstellen können Sie für eine individuelle Beratung aufsuchen.

Sie wollen noch mehr Finanzwissen schnell erklärt?
Dann abonnieren Sie jetzt unseren YouTube-Kanal! Wir produzieren regelmäßig neue Ratgeber-Videos rund um die Themen Börse, Geldanlage und Finanzen. Als Abonnent werden Sie sofort informiert, wenn ein neues Erklärvideo erscheint – so verpassen Sie nichts mehr!

Fazit: So finden Sie die beste gesetzliche Krankenversicherung

Unser Vergleich der besten gesetzlichen Krankenversicherungen zeigt, wie ähnlich sich die verschiedenen Tarife sind. Doch der Blick ins Detail kann sich für Sie als Versicherter durchaus lohnen: Die Beitragssätze unterscheiden sich und auch die Zusatzleistungen sind bei den Versicherungen verschieden. Welche Zusatzleistungen für Sie infrage kommen, entscheiden ganz Sie selbst. In der Regel gilt: Nur, wenn Sie die Leistungen auch regelmäßig in Anspruch nehmen, lohnt sich die Versicherung im Ganzen – ansonsten zahlen Sie unnötig drauf. Insbesondere, wenn Ihre Versicherung die Vertragsbedingungen ändert, sollten Sie Ihre Leistungen auf den Prüfstand stellen und nicht vor einem Wechsel der Versicherung scheuen.

Gesetzliche Krankenversicherung wechseln – das sollten Sie tun

  1. Prüfen Sie auf der Basis unseres Vergleichs Ihre aktuelle gesetzliche Krankenversicherung.
  2. Wollen Sie Geld sparen oder benötigen Sie einen umfassenderen Service bzw. Leistungsschutz, sollten Sie Ihre Krankenversicherung wechseln.

  3. Suchen Sie hierzu nach einem passenden neuen Anbieter und kündigen Sie schriftlich Ihre bestehende gesetzliche Krankenversicherung.
  4. Vergessen Sie dabei nicht die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen.

  5. Füllen Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl das Beitragsformular an und senden Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenversicherung mit.
  6. Jetzt genießen Sie den neuen, hoffentlich optimalen Versicherungsschutz bei Krankheit.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com