Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine beliebte Form der Mitarbeiterförderung, bei der der Arbeitgeber monatlich einen Betrag von bis zu 40 Euro für den Arbeitnehmer in eine bestimmte Anlageform einzahlt. Diese oft ungenutzte Möglichkeit kann einen erheblichen Beitrag zum langfristigen Vermögensaufbau leisten. Doch wussten Sie, dass Sie die VL vermutlich auch für das kommende Altersvorsorgedepot nutzen könnten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die staatliche Förderung mit den VL clever kombinieren können, um Ihre Altersvorsorge kostengünstig und effizient zu stärken – und das ohne eigene Mehrkosten. Die wichtigsten Tipps erhalten Sie zum Einstieg.
Zum Altersvorsorgedepot gibt es bisher lediglich einen Gesetzentwurf, daher können sich die in diesem Artikel aufgeführten Informationen noch ändern. Wir werden diesen Artikel aber regelmäßig für Sie aktualisieren, damit dieser stets aktuell ist. Setzen Sie also am besten ein Lesezeichen in Ihrem Browser auf diesen Ratgeberartikel, damit Sie diesen jederzeit aufrufen können. Abonnieren Sie auch zusätzlich unseren wöchentlichen Newsletter, um alle neuen Informationen zum Thema Altersvorsorgedepot als erster zu erhalten.
+++ Diesen Artikel haben wir zuletzt am 12.11.2024 für Sie aktualisiert und aufgrund neuer Informationen zum Altersvorsorgedepot grundlegend überarbeitet. +++
Wichtig: Durch das Scheitern der Regierungskoalition aus FDP, SPD und Grünen ist die Zukunft des Altersvorsorgedepots mehr als ungewiss. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu dem Gesetzespaket gehört, dass Olaf Scholz noch realisieren möchte. Es ist außerdem nicht unwahrscheinlich, dass eine neue Regierung, die Idee wieder aufgreift.
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die in spezielle Sparverträge eingezahlt werden. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf diese Förderung, die besonders in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen verankert ist. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich (also bis zu 480 Euro jährlich) in einen Sparvertrag ein. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer diesen Betrag durch Eigenbeiträge aufstocken. Die VL können in verschiedene Anlageformen fließen, wie zum Beispiel:
– Banksparpläne
– Mitarbeiterbeteiligungen
– Aktienfonds-Sparpläne oder ETFs
Die Förderung durch den Staat erfolgt bei geringen Einkommen zusätzlich über die Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte Anlageformen wie Aktien- oder Fondssparpläne gezahlt wird. Diese beträgt 20 Prozent der Anlage, bei maximal 400 Euro VL pro Jahr.
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Das geplante Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2026 verfügbar sein sollte, hätte eine neue Möglichkeit geboten, langfristig für den Ruhestand zu sparen – und zwar durch Investitionen in Aktien, ETFs und andere renditestarke Finanzanlagen. Dieses Modell soll eine Alternative zur bisherigen Riester-Rente bieten, indem es den Fokus auf höhere Renditechancen durch breit gestreute Anlagen legt. Dabei bleibt das Kapital in der Ansparphase steuerfrei, und es gibt attraktive staatliche Förderungen.
Die Idee hinter dem Altersvorsorgedepot ist es, den Bürgern mehr Eigenverantwortung und Flexibilität zu geben, um mit staatlicher Förderung für das Alter vorzusorgen. Dazu gehören:
– Steuerfreiheit auf Erträge während der Ansparphase
– Staatliche Förderung von bis zu 600 Euro jährlich bei maximalen Einzahlungen
– Langfristige Renditechancen durch den Zugang zu globalen Kapitalmärkten
Eine interessante Überlegung ist, ob man die vermögenswirksamen Leistungen (VL) möglicherweise auch in das Altersvorsorgedepot einzahlen kann. Zwar gibt es hierzu aktuell noch keine endgültige Regelung, aber die Möglichkeit erscheint durchaus realistisch, da beide Modelle auf staatlicher Förderung und langfristigem Vermögensaufbau basieren.
Angenommen, Sie erhalten monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber. Über einen Zeitraum von sechs Jahren könnten so 2880 Euro in einen ETF-Sparplan im Rahmen des Altersvorsorgedepots fließen. Hinzu kommt die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots, die Ihnen bei maximalen Einzahlungen bis zu **600 Euro** pro Jahr bieten könnte.
Wenn Sie die VL nutzen, um das Altersvorsorgedepot zu füllen, könnten Sie langfristig von den Kursgewinnen der Märkte, der Steuerfreiheit und der staatlichen Förderung profitieren – alles ohne eigene Mehrkosten.
Das Altersvorsorgedepot stellt eine vielversprechende Möglichkeit dar, langfristig für den Ruhestand vorzusorgen und staatliche Förderung für den Vermögensaufbau zu nutzen. Sollten vermögenswirksame Leistungen in Zukunft für das Altersvorsorgedepot einsetzbar sein, wäre dies ein großer Vorteil für Arbeitnehmer: Sie könnten ihre Altersvorsorge ohne eigene monatliche Belastungen aufbauen und dabei von steuerlichen Vorteilen und den Wachstumschancen der Kapitalmärkte profitieren.
Wir empfehlen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und bereit zu sein, diese Optionen zu nutzen, sobald das Altersvorsorgedepot verfügbar ist. Indem Sie vermögenswirksame Leistungen und das Altersvorsorgedepot clever kombinieren, könnten Sie Ihrer Altersvorsorge einen entscheidenden Schub geben – und das ganz ohne zusätzliche Kosten.
Möchten Sie das zusätzliche Angebot Ihres Arbeitgebers nutzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob dieser vermögenswirksame Leistungen anbietet.
Im nächsten Schritt schließen Sie einen entsprechenden Sparvertrag ab. Haben Sie bereits einen VL-Vertrag, sollten Sie diesen Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Sobald alle Formalitäten geklärt sind, überweist Ihr Arbeitgeber die Zusatzleistung automatisch mit Ihrem nächsten Gehalt.
Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Bildungs- und Marketingzwecken ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung, Anlagestrategieempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Informationen berücksichtigen nicht die individuellen Anlageziele und finanzielle Situation des Lesers. Jede Anlageentscheidung sollte eigenverantwortlich getroffen und sorgfältig geprüft werden. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Rat eines Anlage- und Steuerberaters eingeholt werden. Der Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen.
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