Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die in spezielle Sparverträge eingezahlt werden. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf diese Förderung, die besonders in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen verankert ist. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich (also bis zu 480 Euro jährlich) in einen Sparvertrag ein. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer diesen Betrag durch Eigenbeiträge aufstocken. Die VL können in verschiedene Anlageformen fließen, wie zum Beispiel:
– Banksparpläne
– Mitarbeiterbeteiligungen
– Aktienfonds-Sparpläne oder ETFs
Die Förderung durch den Staat erfolgt bei geringen Einkommen zusätzlich über die Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte Anlageformen wie Aktien- oder Fondssparpläne gezahlt wird. Diese beträgt 20 Prozent der Anlage, bei maximal 400 Euro VL pro Jahr.