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Bild zum Artikel Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht Irland bietet eine faszinierende und atemberaubende Landschaft
Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht

Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht: Privatinsolvenz in Irland

Wie Schuldner mit dem einzigartigen irischen Privatinsolvenzverfahren nach EU-Recht in kürzester Zeit schuldenfrei sein können, verrät dieser Beitrag.

Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren? Die Europäische Union strebt eine Angleichung der Dauer von Privatinsolvenzen in der EU auf eine Wohlverhaltensphase von drei Jahren an. In einigen Ländern ist dies bereits erreicht, doch ein Land sticht mit einer unschlagbaren Insolvenzregelung deutlich hervor: Irland mit einer stark verkürzten Privatinsolvenz von nur zwölf Monaten.

Im Gegensatz zu allen anderen Privatinsolvenzverfahren ist hier eine Restschuldbefreiung nach nur 12 Monaten garantiert, sofern man sich an das Gesetz hält.

Aktualisiert am

Seit Jahrzehnten bewährte England-Insolvenz von Irland übernommen

Das gibt es nur noch in der England-Insolvenz. Leider gehört England nach dem Brexit nicht mehr zur EU, so dass diese seit Jahrzehnten sicherste Privatinsolvenz für EU-Bürger sehr schwierig geworden ist. Allerdings hat Irland das englische Verfahren vor einigen Jahren fast eins zu eins übernommen. Damit hat nun auch Irland das sicherste, evaluierte und unschlagbare Insolvenzverfahren für Privatinsolvenzen in der EU.

Nach EU-Recht in 3 Monaten schuldenfrei zu sein, ist in der europäischen Insolvenzordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Insolvenz in Irland ermöglicht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen diese Chance, wenn man den mächtigen Hebel eines Vergleichs vor dem Hintergrund der vereinfachten irischen Insolvenz nutzt. Dazu später mehr.

Doch der Reihe nach: Die Privatinsolvenz in Irland eröffnet Schuldnern eine hoffnungsvolle Perspektive, indem sie innerhalb von nur zwölf Monaten einen Weg zu einem schuldenfreien Neustart (Second Chance) bietet.

Irland-Insolvenz in der EU einmalig

Diese in Europa einzigartige Möglichkeit zeichnet sich durch hohe Rechtssicherheit und beeindruckende Schnelligkeit aus, was sie insbesondere im Vergleich zur zeitlich aufwendigeren deutschen Privatinsolvenz auszeichnet.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der professionellen und sorgfältigen Gestaltung der Privatinsolvenz in Irland. Nur mit der Unterstützung von Irland-Experten, die über fundierte Kenntnisse des irischen Rechts verfügen, kann das Verfahren erfolgreich durchlaufen werden. Aber: Nur ein professionelles Vorgehen garantiert eine hohe Erfolgsquote und bietet Schuldnern eine echte Chance auf einen Neuanfang.

Im Mittelpunkt des irischen Privatinsolvenzverfahrens steht der Gedanke eines schnellen und schuldenfreien Neuanfangs, der Schuldnern wirksam hilft, ihre finanziellen Belastungen hinter sich zu lassen und wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Bedingungen für ein erfolgreiches Verfahren

Um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt in Irland haben und dies dem Gericht nachweisen. Die erforderliche Aufenthaltsdauer vor Antragstellung variiert je nach beruflichem Status:
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit sind es drei Monate, bei unselbständiger Erwerbstätigkeit sechs Monate vor Antragstellung.

Einzigartige Garantie einer nur zwölfmonatigen Wohlverhaltensphase in Europa

Was die Insolvenz in Irland so einzigartig und sicher macht, ist die Tatsache, dass es im Gegensatz zu Deutschland mit der automatischen Erteilung der Restschuldbefreiung nach zwölf Monaten ein sehr planbares und damit sicheres Privatinsolvenzverfahren gibt. Im Gegensatz dazu gibt es in Deutschland eine Fülle von sogenannten "Versagungsgründen für Gläubiger", deren Ausgestaltung äußerst gefährlich ist.

Weitere unschlagbare Vorteile der Insolvenz in Irland

Die wesentlich kürzere Dauer der Wohlverhaltensphase in Irland ist aber bei weitem nicht der einzige Vorteil einer Privatinsolvenz in Irland.

Dies beginnt bereits bei den Geldbeträgen, die dem Schuldner während der Wohlverhaltensphase für seinen Lebensunterhalt zustehen, also den pfändungsfreien Freibeträgen. Diese sind in Irland in der Regel deutlich großzügiger als in Deutschland, da während der Wohlverhaltensphase die pfändbaren Teile des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgetreten werden müssen.

Bleiben zum Beispiel einem Schuldner ohne Kinder in Deutschland von 3.300 Euro nur circa 1.000 bis 1.970 Euro, so beträgt der entsprechende Freibetrag in Irland circa 3.300 Euro, das heißt, es sind circa 70 Prozent mehr Mittel für den Lebensunterhalt erlaubt als in Deutschland.

Weniger scharfe Gläubigerrechte in der Insolvenz in Irland

Ein sehr wichtiger Vorteil in Irland ist jedoch, dass man nicht den sehr scharfen Gläubigerrechten wie in Deutschland ausgesetzt ist.

Denn im Rahmen der Verkürzung der Wohlverhaltensphase in Deutschland wurden sehr gläubigerfreundliche Regelungen in das Gesetz eingebaut. So können Gläubiger zum Beispiel die Versagung der Restschuldbefreiung wegen "unangemessener" Verbindlichkeiten oder "Vermögensverschwendung" beantragen, und das sogar für Handlungen, die drei Jahre zurückliegen!

Restschuldbefreiung in Irland auch bei Steuerhinterziehung/Insolvenzverschleppung

Darüber hinaus wurde in Deutschland geregelt, dass bei Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung keine Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Diese und weitere Verschärfungen der Gläubigerrechte in den §§ 290 ff InsO machen insbesondere eine Privatinsolvenz in Deutschland aufgrund der komplexen Gläubigerrechte unberechenbar und sehr gefährlich. Derartige Regelungen gibt es bei der Privatinsolvenz in Irland nicht.

Fazit

Die Kanzlei Dr. Wagner und Partner betreut ihre Mandanten seit über zehn Jahren im gesamten Insolvenzverfahren in England und Irland mit einer nahezu hundertprozentigen Erfolgsquote. Die Betreuung durch die Kanzlei Dr. Wagner und Partner erfolgt in Irland vor Ort in Zusammenarbeit mit den besten Insolvenzanwälten in Dublin.

Die Kanzlei informiert auf ihrer Website www.kanzlei-dr.wagner.com ausführlich, wie man dieses Verfahren zügig durchlaufen kann, um sich schnellstmöglich und sicher zu entschulden.

Schuldner sollten die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs mit Dr. Wagner nutzen, um ihren individuellen Fall zu besprechen. Die Kanzlei empfiehlt, einen individuellen Fall zur Wohlverhaltensphase kostenfrei und schnell durch einen direkten Anruf bei Herrn Dr. Wagner (+49 1716032073) zu klären, anstatt lange zu grübeln und sich in die Rechtsmaterie selbst einzuarbeiten und diese im schlimmsten Fall noch falsch zu verstehen.
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