Kleine Investoren haben beim Infinus-Finanzskandal das Nachsehen
Bei einem der größten Finanzskandale Deutschlands wurden circa 22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen. Bis heute haben sie nichts von ihrem sicher geglaubten Geld wiedergesehen. Beim sogenannten Infinus-Skandal hatte die FuBus-Gruppe (ein Verbund verschiedener Gesellschaften) Anleger mit hohen Renditeversprechen gelockt. Doch schon früh hatten Wirtschaftsprüfer den Verdacht geäußert, es könne sich dabei um ein Schneeballsystem handeln.
Das Unternehmen war durch diverse Tricks noch jahrelang in der Lage, fällige Zinsen zu zahlen und so den Kollaps zu verhindern. Als die illegalen Machenschaften schließlich aufflogen, kam es zu einem Strafverfahren vor dem Landgericht Dresden, bei dem fünf FuBus-Manager verurteilt wurden. Durch die Beteiligung der österreichischen UNIQA konnten die betrügerischen Handlungen jedoch fortgeführt werden, bis das System mit der Insolvenz der FuBus im November 2013 endgültig endete.
Das Unternehmen war durch diverse Tricks noch jahrelang in der Lage, fällige Zinsen zu zahlen und so den Kollaps zu verhindern. Als die illegalen Machenschaften schließlich aufflogen, kam es zu einem Strafverfahren vor dem Landgericht Dresden, bei dem fünf FuBus-Manager verurteilt wurden. Durch die Beteiligung der österreichischen UNIQA konnten die betrügerischen Handlungen jedoch fortgeführt werden, bis das System mit der Insolvenz der FuBus im November 2013 endgültig endete.
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Letzte Chance für Geschädigte, sich der Sammelklage gegen Infinus anzuschließen
Das Nachsehen haben die Geschädigten, die in die Finanzprodukte der Infinus-/FuBus-Gruppe investiert und Verluste erlitten haben. Noch bis zum 15. 10. 2020 haben sie jedoch die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen die Versicherung, die dieses System ermöglicht hat, anzuschließen, um so ihr Geld zurückzuerhalten.
Als besonders verbraucherfreundlich und ohne jedes Risiko hinsichtlich der Prozesskosten gilt das Angebot der AdvoFin Prozessfinanzierung AG: Die Geschädigten erhalten ein in jeder Hinsicht transparentes Angebot aus einer Hand, bei dem sie eine professionelle anwaltliche Vertretung für ihren Anspruch genießen - risikolos. Weder ist eine Prüf- noch eine Anmeldegebühr zu entrichten, lediglich im Erfolgsfall erhält AdvoFin einen Anteil am Erlös. Betroffene sollten also schnell handeln und diese letzte Chance nutzen, um eine Kapitalrückführung doch noch zu erreichen.
Als besonders verbraucherfreundlich und ohne jedes Risiko hinsichtlich der Prozesskosten gilt das Angebot der AdvoFin Prozessfinanzierung AG: Die Geschädigten erhalten ein in jeder Hinsicht transparentes Angebot aus einer Hand, bei dem sie eine professionelle anwaltliche Vertretung für ihren Anspruch genießen - risikolos. Weder ist eine Prüf- noch eine Anmeldegebühr zu entrichten, lediglich im Erfolgsfall erhält AdvoFin einen Anteil am Erlös. Betroffene sollten also schnell handeln und diese letzte Chance nutzen, um eine Kapitalrückführung doch noch zu erreichen.
Gemeinsam stark durch gebündelte Ansprüche
Wer sich der Sammelklage von AdvoFin gegen Infinus anschließen möchte, muss sich nicht nur schnell entscheiden, sondern kann dies auch ruhigen Gewissens tun: Die Ansprüche der Kunden werden nicht in komplizierte Abtretungskonstruktionen verpackt; stattdessen bleiben die Geschädigten Halter ihrer Ansprüche. Auch sind mögliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren nicht vom Vorgehen der AdvoFin betroffen, sondern stehen den Geschädigten weiterhin in vollem Umfang zu.
Als Marktführer im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren arbeitet AdvoFin unabhängig und anwaltsübergreifend und wird von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert. Generell übernimmt AdvoFin nach positiver Prüfung und nach Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung alle Verfahrenskosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten. Als Kompensation erhält AdvoFin im Erfolgsfall dann eine Beteiligung. In ihrem 20-jährigen Bestehen konnte AdvoFin fast 300 Millionen Euro für ihre Kunden zurückholen, ohne dass diese jemals einem Risiko ausgesetzt waren.
Als Marktführer im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren arbeitet AdvoFin unabhängig und anwaltsübergreifend und wird von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert. Generell übernimmt AdvoFin nach positiver Prüfung und nach Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung alle Verfahrenskosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten. Als Kompensation erhält AdvoFin im Erfolgsfall dann eine Beteiligung. In ihrem 20-jährigen Bestehen konnte AdvoFin fast 300 Millionen Euro für ihre Kunden zurückholen, ohne dass diese jemals einem Risiko ausgesetzt waren.