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Privatinsolvenz beantragen

Eine Privatinsolvenz in Irland zu beantragen, statt in Deutschland, bietet Schuldnern erhebliche Vorteile

Eine Privatinsolvenz zu beantragen ist für viele überschuldete Personen in Deutschland oder Österreich eine große Hürde, da Schuldner die vielfältigen Nachteile und Beschränkungen eines Insolvenzverfahrens fürchten. Dieser Artikel beleuchtet, welche Vorteile demgegenüber ein Privatinsolvenz-Verfahren in Irland hat und wo Betroffene qualifizierte Unterstützung finden.

Aktualisiert am

Die wichtigsten Risiken bei einer Privatinsolvenz in Deutschland

Überschuldete Menschen fürchten mannigfaltige, lang andauernde Nachteile, wenn sie in Deutschland oder Österreich Insolvenz anmelden. Zu Recht. Zu den Schwierigkeiten zählen:

  • das lange Insolvenzverfahren mit einer sogenannten Wohlverhaltensperiode. Sie allein dauert 36 Monate. Hinzu kommen vorbereitende Maßnahmen wie Vergleichsversuche vor Gericht sowie nachgelagerte Verfahren wie Klagen von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung, die schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeitstrecken bis zu einer Erteilung der Restschuldbefreiung bedeuten können

  • die erheblichen Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und nur ein Leben am Existenzminimum während der langen Zeitstrecke erlauben

  • die Stigmatisierung des Schuldners durch das öffentliche Bekanntwerden der Insolvenz in Deutschland, sowohl geschäftlich als auch privat

  • die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträge, die jede Art von Geschäftstätigkeit inklusive der Wohnungssuche drastisch beschränken

Die Lösung zur Reduzierung dieser Probleme ist wesentlich leichter, als viele Schuldner wissen: Statt in Deutschland kann eine Privatinsolvenz im europäischen Ausland, insbesondere in Irland, beantragt werden, um mit einer bis zu 80 Prozent verkürzten Privatinsolvenz-Dauer der belastenden Schuldenspirale mit einem blauen Auge zu entgehen. Dazu muss lediglich der Lebensmittelpunkt (Centre of Main Interest, COMI) für eine kurze Periode in dieses Land verlagert werden.

Zu den vielen Vorteile der irländischen Insolvenz gehören eine auf nur zwölf Monate oder weniger verkürzte Wohlverhaltensphase, ein wesentlich vereinfachtes Insolvenzverfahren sowie höhere Freibeträge während der Dauer der Privatinsolvenz.

Außerdem läuft das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit ab, sondern dezent in Irland, sodass eine Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners entfällt. Er unterliegt in Irland nicht den Beschränkungen der SCHUFA und kann im Kern oft unbeschränkt geschäftlich weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.

Somit ist die Privatinsolvenz in Irland ein unschlagbares und rechtssicheres Verfahren im Vergleich zur deutschen Situation.

Privatinsolvenz in Irland beantragen und Lebensmittelpunkt verlagern

Um die Privatinsolvenz zu beantragen ist es zwingend notwendig, den COMI nach Irland zu verlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um von den verkürzten und vereinfachten Verfahren in Irland profitieren zu können. Für selbstständig Gewerbetreibende ist eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Irland erforderlich, während für Angestellte eine sechsmonatige Aufenthaltsdauer vor der Anmeldung zur Insolvenz notwendig ist.

Die Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf zwölf Monate in Irland bietet mehrere Vorteile:

  • schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit früher wiedererlangen

  • Planbarkeit: Die feste Dauer bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft

  • geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Einschränkungen und Auflagen, die das Verfahren mit sich bringt

Höhere Freibeträge während der Privatinsolvenz – mehr Lebensqualität

Während der Wohlverhaltensphase genießen Schuldner in Irland mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleiben einem Schuldner ohne Kind etwa 1.900 Euro zum Leben, in Irland sind es rund 3.300 Euro. Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen es Schuldnern, während des Insolvenzverfahrens ein angemessenes und würdevolles Leben zu führen. Diese finanzielle Erleichterung kann auch dazu beitragen, den psychischen Druck, der mit einer Insolvenz einhergeht, zu mindern.

Privatinsolvenz in Irland: automatische Restschuldbefreiung garantiert

Die Insolvenz in Irland ist insofern einzigartig, als sie eine hohe Planbarkeit bietet. Nach einem Zeitraum von nur zwölf Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger verschiedene Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Die Vorhersehbarkeit und Sicherheit in Irland bieten Schuldner eine klare Perspektive und ein festes Ziel, auf das sie hinarbeiten können.

Weniger strenge Gläubigerrechte bei Irland-Insolvenz

In Irland sind die Gläubigerrechte weniger streng, was den Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung zum Beispiel aufgrund von "unangemessenen" Verbindlichkeiten oder "Vermögensverschwendung" beantragen und dies sogar rückwirkend bis zu drei Jahre, bevor Schuldner Privatinsolvenz beantragen. Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder gar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern eine sichere und vorhersehbare Route zur Schuldenfreiheit bietet.

Umgang mit Steuerhinterziehung

Ein signifikanter Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung keine Restschuldbefreiung erteilt. Diese Regelung existiert in Irland nicht, was bedeutet, dass auch Schuldner, die wegen Steuerhinterziehung in Schulden geraten sind, die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung haben. Dieser Ansatz ist ein weiteres Beispiel für die flexiblere und schuldnerfreundliche Haltung des irischen Insolvenzrechts.

Die Rolle der Kanzlei Dr. Wagner & Partner

Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner mit über zehn Jahren Erfahrung in England und Irland bietet nahezu eine hundertprozentige Erfolgsquote in der Betreuung des gesamten Insolvenzverfahrens. Sie arbeitet in Irland mit führenden Insolvenzanwälten aus Dublin zusammen.
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