Die wichtigsten Befürchtungen und Risiken sind:
• die lange Dauer des Insolvenzverfahrens mit einer Wohlverhaltensperiode von allein 36 Monaten zuzüglich vorbereitender Maßnahmen wie dem gerichtlichen Einigungsversuch sowie nachgelagerter Verfahren wie Gläubigeranträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung, schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeiträume bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Dies alles und die kaum zu beeinflussende Schnelligkeit der deutschen Gerichte führen dazu, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist:
• erhebliche Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und während des langen Zeitraums nur ein Leben am Existenzminimum ermöglichen.
• Stigmatisierung des Schuldners durch die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenz in Deutschland, sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich.
• die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträge, die jede Art von Geschäftstätigkeit einschließlich der Wohnungssuche drastisch einschränken.
Privatinsolvenz-Beratung
• die lange Dauer des Insolvenzverfahrens mit einer Wohlverhaltensperiode von allein 36 Monaten zuzüglich vorbereitender Maßnahmen wie dem gerichtlichen Einigungsversuch sowie nachgelagerter Verfahren wie Gläubigeranträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung, schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeiträume bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Dies alles und die kaum zu beeinflussende Schnelligkeit der deutschen Gerichte führen dazu, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist:
• erhebliche Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und während des langen Zeitraums nur ein Leben am Existenzminimum ermöglichen.
• Stigmatisierung des Schuldners durch die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenz in Deutschland, sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich.
• die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträge, die jede Art von Geschäftstätigkeit einschließlich der Wohnungssuche drastisch einschränken.
Privatinsolvenz-Beratung
Links zum Thema
Insolvenz Irland:
Die Lösung für diese Probleme ist viel einfacher, als man denkt:
Schuldner können eine viel bessere Privatinsolvenz im europäischen Ausland beantragen – die Insolvenz in Irland.
Die Insolvenz in Irland muss nach höchster europäischer Rechtsprechung und der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) genauso anerkannt werden wie eine Insolvenz/Privatinsolvenz in Deutschland.
Schuldner müssen also lediglich ihren Lebensmittelpunkt (COMI) für kurze Zeit nach Irland verlegen.
Damit bietet die Insolvenz in Irland eine unschlagbare Lösung, um der belastenden Schuldenspirale mit einem blauen Auge zu entkommen – mit einer bis zu 80 Prozent verkürzten Privatinsolvenz-Dauer.
Die vielen Vorteile der Insolvenz in Irland:
• eine auf nur 12 Monate (oder oft weniger) verkürzte Wohlverhaltensphase
• verbunden mit einem deutlich vereinfachten Insolvenzverfahren sowie
• höhere Freibeträge während der Dauer der Privatinsolvenz machen die Insolvenz in Irland im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz zu einem unschlagbaren und rechtssicheren Entschuldungsverfahren.
Zudem
• findet das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit, sondern diskret in Irland statt, sodass es zu keiner Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners kommt.
• Darüber hinaus unterliegt der Schuldner in Irland nicht den Restriktionen der SCHUFA und kann im Kern oft ohne Einschränkungen weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.
Privatinsolvenz: Dauer verkürzen
Schuldner können eine viel bessere Privatinsolvenz im europäischen Ausland beantragen – die Insolvenz in Irland.
Die Insolvenz in Irland muss nach höchster europäischer Rechtsprechung und der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) genauso anerkannt werden wie eine Insolvenz/Privatinsolvenz in Deutschland.
Schuldner müssen also lediglich ihren Lebensmittelpunkt (COMI) für kurze Zeit nach Irland verlegen.
Damit bietet die Insolvenz in Irland eine unschlagbare Lösung, um der belastenden Schuldenspirale mit einem blauen Auge zu entkommen – mit einer bis zu 80 Prozent verkürzten Privatinsolvenz-Dauer.
Die vielen Vorteile der Insolvenz in Irland:
• eine auf nur 12 Monate (oder oft weniger) verkürzte Wohlverhaltensphase
• verbunden mit einem deutlich vereinfachten Insolvenzverfahren sowie
• höhere Freibeträge während der Dauer der Privatinsolvenz machen die Insolvenz in Irland im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz zu einem unschlagbaren und rechtssicheren Entschuldungsverfahren.
Zudem
• findet das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit, sondern diskret in Irland statt, sodass es zu keiner Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners kommt.
• Darüber hinaus unterliegt der Schuldner in Irland nicht den Restriktionen der SCHUFA und kann im Kern oft ohne Einschränkungen weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.
Privatinsolvenz: Dauer verkürzen
Voraussetzungen für die Insolvenz in Irland: Verlegung des Lebensmittelpunktes (COMI)
Um eine Irland-Insolvenz anmelden zu können, ist es zwingend erforderlich, den Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland zu verlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um von dem verkürzten und vereinfachten Verfahren in Irland profitieren zu können. Für Selbständige ist eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Irland erforderlich, für Arbeitnehmer eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten vor der Insolvenzanmeldung.
1. schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
2. Planbarkeit: Die gesetzlich festgelegte Dauer von nur 12 Monaten bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft.
3. Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Beschränkungen und Auflagen des Verfahrens.
Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung bietet die Kanzlei eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung an. Weitere Informationen unter "Irland Insolvenz Erfahrung".
Vorteile des irischen Systems
Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode in Irland auf 12 Monate hat mehrere Vorteile:1. schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
2. Planbarkeit: Die gesetzlich festgelegte Dauer von nur 12 Monaten bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft.
3. Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Beschränkungen und Auflagen des Verfahrens.
Höhere Freibeträge in der Insolvenz in Irland: mehr Lebensqualität
Während der Wohlverhaltensphase genießen Schuldner in Irland mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleiben einem Schuldner ohne Kinder rund 1.900 Euro zum Leben, in Irland sind es rund 3.300 Euro. Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen den Schuldnern ein menschenwürdigeres Leben während des Insolvenzverfahrens. Diese finanzielle Entlastung kann auch dazu beitragen, den mit der Insolvenz verbundenen psychischen Druck zu mindern.Insolvenz Irland: automatische Restschuldbefreiung garantiert
Das irische Insolvenzverfahren ist insofern einzigartig, als dass es ein hohes Maß an Planbarkeit bietet. Bereits nach 12 Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies steht in deutlichem Gegensatz zum Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger verschiedene Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Diese Vorhersehbarkeit und Sicherheit des irischen Insolvenzverfahrens gibt dem Schuldner eine klare Perspektive und ein festes Ziel, auf das er hinarbeiten kann.Weniger strenge Gläubigerrechte in der Insolvenz in Irland
In Irland sind die Gläubigerrechte weniger streng, was Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung zum Beispiel wegen "unangemessener" Verbindlichkeiten oder "Vermögensverschwendung" beantragen, und zwar rückwirkend bis zu drei Jahre vor dem Insolvenzantrag des Schuldners. Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder sogar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern einen sichereren und berechenbareren Weg zur Schuldenfreiheit bietet.Umgang mit Steuerhinterziehung
Ein wesentlicher Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung keine Restschuldbefreiung erteilt.Diese Regelung gibt es in Irland nicht, sodass auch Schuldner, die sich durch Steuerhinterziehung verschuldet haben, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung haben.Diese Vorgehensweise ist ein weiteres Beispiel für das flexiblere und schuldnerfreundlichere irische Insolvenzrecht.Die Rolle der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wagner & Partner
Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in England und Irland und bietet eine nahezu hundertprozentige Erfolgsquote bei der Abwicklung des gesamten Insolvenzverfahrens. Sie arbeitet in Irland mit führenden Insolvenzanwälten aus Dublin zusammen.Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung bietet die Kanzlei eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung an. Weitere Informationen unter "Irland Insolvenz Erfahrung".