Tagesgeld im Check: Bis zu 3,15 % Zinsen sichern!
Bild zum Artikel Dieselskandal Mannheim Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
Dieselskandal Mannheim

Aktuelles EuGH-Urteil im Dieselskandal: In Mannheim und bundesweit stehen Besitzern von Diesel-Pkw und -Wohnmobilen Schadensersatzansprüche zu

Zunächst die erfreuliche Nachricht: Es gilt eine Frist von zehn Jahren, in denen die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Für Autobesitzer, die vom Dieselskandal in Mannheim und bundesweit betroffen sind, bietet die erfahrene Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH eine erste Einschätzung, die kostenlos ist. Eine Abgasreinigung von Dieselmotoren, die ausschließlich in einem Temperaturbereich zwischen 15 bis 33 ℃ ordnungsgemäß funktioniert, ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) illegal. (Zum Vergleich: 2021 lag die Durchschnittstemperatur in Deutschland bei 9,2 ℃.) Leider wird die temperaturabhängige Abgasreinigung nahezu von jedem Fahrzeughersteller genutzt. Daraus folgt, dass sehr viele Autobesitzer Ansprüche auf Schadensersatz haben. Welche Fahrzeugmodelle vom Dieselskandal in Mannheim und bundesweit betroffen sind, erfahren Interessierte im folgenden Beitrag.

Aktualisiert am

Laut den Anwälten für Verbraucherschutz Florian Wawra und Dominik Gaibler muss sich die Autoindustrie auf eine neue Klagewelle gefasst machen. Autobesitzer in Mannheim und bundesweit, die vom Dieselskandal betroffen sind, haben seit 2016 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten. Falls dies noch nicht der Fall war, können sie weiterhin benachrichtigt werden. Inhalt des Schreibens ist, dass die Fahrzeuge im normalen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen. Dass die Werte nur unter Laborbedingungen eingehalten werden können, reicht nicht aus. Ferner bezeichnen Experten diese Praxis der Automobilhersteller als rechtswidrig. Somit hat sich auch das Kraftfahrt-Bundesamt für Zwangsrückrufe der Fahrzeuge ausgesprochen. Der Konzern Volkswagen (VW) gehört zu den bekannten Namen im Zusammenhang mit dem Diesel-/Abgasskandal. In Mannheim und deutschlandweit wurden schon viele Urteile gefällt, die Besitzern solcher Fahrzeuge einen Schadensersatz zugesichert haben.

Allerdings sind auch Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren betroffen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat weitere bekannte Hersteller zu Rückrufen verpflichtet, darunter Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel. Zu nennen sind folgende Dieselmodelle (und es bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz):

VW-Gruppe:

VW: 1.6; 2.0; 3.0; 4.2 Liter (ab Baujahr 2010)
Audi: 2.0; 3.0; 4.2 Liter (ab Baujahr 2011)
Skoda: 1.6; 2.0 Liter (ab Baujahr 2009)
Seat: 1.6; 2.0 Liter (ab Baujahr 2011)
Porsche: 3.0; 4.2 Liter (ab Baujahr 2011)

Mercedes-Benz:

◦ Sämtliche Modelle (ab Baujahr 2011)

Opel:

◦ 1.2; 1.6; 2.0 Liter (ab Baujahr 2012)

Fiat und Iveco:

◦ 1.3; 1.6; 2.0; 2.3; 3.0 Liter (Baujahr 2014 bis 2019)

Es lohnt sich, bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Dieselskandal bietet die bundesweit tätige Kanzlei Wawra & Gaibler.

"Die Erfahrung zeigt, dass vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen Schadensersatzansprüche zustehen. Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug also entweder gegen die Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder mehrere tausend Euro Schadensersatz verlangen – und das Auto behalten. Bestens stehen die Chancen für die oben genannten Dieselfahrzeuge. Gleiches gilt für Autobesitzer, die ab 2016 ein Schreiben vom Hersteller beziehungsweise Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben mit der Info, dass ein Softwareupdate aufgespielt werden sollte. Bei einigen Modellen ist es sogar möglich, ohne Rückruf einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

Mercedes und Audi haben ebenfalls zugegeben, die Abgasrückführung temperaturabhängig zu regeln. Dies ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Laut Experten wird empfohlen, bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Hierbei ist herauszustellen, dass Schadensersatzansprüche nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens möglich sind. Dies gilt ebenso für darlehensfinanzierte Autos. Ob bereits ein Update gemacht wurde oder nicht, ist dabei egal. Weiterhin spielt es keine Rolle, ob es sich um ein privat angeschafftes Fahrzeug oder um ein Firmenfahrzeug handelt", sagt Dr. Florian Gaibler, Rechtsanwalt von der Kanzlei Wawra & Gaibler.

Die Musterfeststellungsklage ist nicht die einzige Möglichkeit auf Schadensersatz

Die Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage im Falle des Motors "EA 189" war für Kunden von VW eine ideale Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Aber auch wenn man dies versäumt hat, kann man vorhandene Schadensersatzansprüche noch geltend machen. So ist die Annahme, dass die Ansprüche bereits verjährt sind, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2022 überholt. So gilt: Ansprüche von Neuwagenkäufern gegen sämtliche Hersteller können zehn Jahre geltend gemacht werden. Gerechnet wird ab dem Kaufzeitpunkt. Damit stehen die Chancen sehr gut für die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter in Mannheim und ganz Deutschland.

Kontakt aufnehmen ohne Kostenrisiko

"Als Anwälte für Verbraucherschutz möchten wir, dass Sie möglichst einfach zu ihrem Recht kommen. Unsere Kunden können sich über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik "Abgasskandal" an uns wenden oder uns alle benötigten Dokumente per E-Mail an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de schicken. Zur Prüfung benötigen wir den Kauf-/Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein und – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand. Bei der unverbindlichen Ersteinschätzung erfahren unsere Mandanten, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich erscheint oder nicht. Bei einem weiteren Tätigwerden gegen einen Hersteller wird die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer kostenlos übernommen. In einem solchen Fall trägt der Versicherer dann die entsprechenden Kosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung werden alle weiteren Schritte zunächst besprochen. Das heißt, ohne Wissen des Mandanten werden keine kostenauslösenden Entscheidungen getroffen. Alle Risiken und Chancen lassen sich genau abwägen. So wird das Kostenrisiko für unsere Mandanten minimiert", sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Dominik Wawra fügt hinzu:

"Wer im Januar 2015 ein Auto für 50.000 Euro gekauft hat, seitdem 50.000 Kilometer gefahren ist und nun Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, der kann im Erfolgsfall entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (von 7.142,86 Euro) zurückbekommen oder eine Entschädigungszahlung von mehreren tausend Euro erhalten. Auch abzüglich der Nutzungsentschädigung ist man bei einer Rückgabe in der Regel besser aufgestellt, als wenn man das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt veräußern würde, wo zumeist deutlich geringere Preise erzielt werden."

"Wir sind auch am Wochenende erreichbar"

Zurzeit gibt es so viele Anfragen, dass die Kanzlei Kanzlei Wawra & Gaibler, Dürkheimerstraße 25, 68309 Mannheim, auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0621 181 459 33 erreichbar ist – oder per E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.

Weitere Infos zum Thema Dieselskandal in Mannheim findet man im Internet unter folgender Adresse:

www.anwalt-verbraucherschutz.de
Impressum
Kanzlei Wawra & Gaibler


Dürkheimerstraße 25

68309 Mannheim

Telefon: 0621 181 459 33

E-Mail: 

kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de

Website:

https://anwalt-verbraucherschutz.de/

Wawra & Gaibler
Ein Angebot von advertorial.de