Denkmalschutz ist Verpflichtung und Chance zugleich
Denkmalgeschützte Objekte fallen häufig durch ihre architektonische Gestalt auf. Sie sind charakteristisch für eine gesamte Epoche, verkörpern zum Beispiel den Renaissance- oder Bauhausstil. Andere sind Meisterwerke der Ingenieurskunst oder symbolisieren die "guten wie die bösen Zeiten" der deutschen Historie. Baudenkmäler sind Blickfang in jedem Straßenbild, prägen das Erscheinungsbild ganzer Quartiere, sind Attraktionen für Anwohner und Besucher.
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Eine deutsche Besonderheit: die Denkmal-Abschreibung nach § § 7 h, 7 i und 10 f des EstG
Weniger als fünf Prozent aller Bauwerke in Deutschland stehen unter Denkmalschutz. Um diese Gebäude und somit ein unschätzbares kulturelles Erbe zu erhalten, unterstützt die Bundesregierung ihren Erwerb und die Sanierung: durch weltweit einmalige Steuerbegünstigungen.
Die Folge ist, dass Investoren durch ein Engagement in denkmalgeschützte Immobilien nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des städtebaulichen Bildes leisten, sondern zugleich auch in eine attraktive Kapitalanlage investieren. Denn auf Basis der Denkmalabschreibung (bei Vermietung nach § § 7 h, 7 i des EstG) können Anleger durch Erwerb und Modernisierung ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich reduzieren.
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude, das vor 1925 errichtet wurde, ist der Altbau über einen Zeitraum von vierzig Jahren mit jährlich 2,5 Prozent im Jahr abschreibbar (Afa). Der große steuerliche Unterschied zu einem gewöhnlichen Altbau sind die nachträglichen Sanierungskosten, die abhängig vom Objekt bis zu 80 Prozent bezogen auf den Kaufpreis betragen können und in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Bei einer vermieteten Immobilie für einen Zeitraum von acht Jahren mit jährlich 9 Prozent und für weitere vier Jahre mit je 7 Prozent.
Abhängig von der persönlichen Steuerlast und der Höhe der Sanierungskosten, kann ein Investor über 35 Prozent seines Kaufpreises vom Finanzamt erstattet bekommen, er bildet demnach Vermögen aus ersparten Steuern.
Zudem gilt für Investoren, dass Verkaufsgewinne weiterhin nach zehn Jahren steuerfrei sind und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zu attraktiven Konditionen gewährt.
Die Folge ist, dass Investoren durch ein Engagement in denkmalgeschützte Immobilien nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des städtebaulichen Bildes leisten, sondern zugleich auch in eine attraktive Kapitalanlage investieren. Denn auf Basis der Denkmalabschreibung (bei Vermietung nach § § 7 h, 7 i des EstG) können Anleger durch Erwerb und Modernisierung ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich reduzieren.
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude, das vor 1925 errichtet wurde, ist der Altbau über einen Zeitraum von vierzig Jahren mit jährlich 2,5 Prozent im Jahr abschreibbar (Afa). Der große steuerliche Unterschied zu einem gewöhnlichen Altbau sind die nachträglichen Sanierungskosten, die abhängig vom Objekt bis zu 80 Prozent bezogen auf den Kaufpreis betragen können und in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Bei einer vermieteten Immobilie für einen Zeitraum von acht Jahren mit jährlich 9 Prozent und für weitere vier Jahre mit je 7 Prozent.
Abhängig von der persönlichen Steuerlast und der Höhe der Sanierungskosten, kann ein Investor über 35 Prozent seines Kaufpreises vom Finanzamt erstattet bekommen, er bildet demnach Vermögen aus ersparten Steuern.
Zudem gilt für Investoren, dass Verkaufsgewinne weiterhin nach zehn Jahren steuerfrei sind und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zu attraktiven Konditionen gewährt.
Persönliche Ansprechpartner – weil die Kapitalanlage Vertrauenssache ist
Es gibt also einiges zu beachten, um von der Denkmal-Abschreibung zu profitieren. Bestens mit dem Thema vertraut sind die Experten von Investition-Baudenkmal mit Sitz in Hamburg, Berlin und einer Niederlassung in Heilbronn. Seit 1986 haben sich die Experten von Investition-Baudenkmal auf denkmalgeschützte Immobilien an ausgewählten Standorten Deutschlands spezialisiert und zählen zu den führenden Anbietern für Kapitalanlagen in Denkmalimmobilien.
Zu den Leistungen von Investition-Baudenkmal gehört die Vermittlung bankgeprüfter Baudenkmäler, die sich durch ihre ausgezeichnete Lage, höchste Bauqualität und optimale Renditeaussicht auszeichnen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erstellt das Team individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Aufgrund der über 35-jährigen Marktzugehörigkeit kann das Unternehmen auf ein breit aufgestelltes Netzwerk aus Branchenexperten, Bankfachleuten, Steuer- und Rechtsberatern zugreifen, um alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse seiner Klienten zu erfüllen.
Wer sich für hohe Steuerabschreibungen und attraktive Renditechance durch die Investition in denkmalgeschützte Immobilien interessiert, für den steht zur ersten Orientierung ein kostenloser "Steuer-Spar-Rechner" auf der Firmen-Internetseite zur Verfügung.
Zu den Leistungen von Investition-Baudenkmal gehört die Vermittlung bankgeprüfter Baudenkmäler, die sich durch ihre ausgezeichnete Lage, höchste Bauqualität und optimale Renditeaussicht auszeichnen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erstellt das Team individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Aufgrund der über 35-jährigen Marktzugehörigkeit kann das Unternehmen auf ein breit aufgestelltes Netzwerk aus Branchenexperten, Bankfachleuten, Steuer- und Rechtsberatern zugreifen, um alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse seiner Klienten zu erfüllen.
Wer sich für hohe Steuerabschreibungen und attraktive Renditechance durch die Investition in denkmalgeschützte Immobilien interessiert, für den steht zur ersten Orientierung ein kostenloser "Steuer-Spar-Rechner" auf der Firmen-Internetseite zur Verfügung.