Bitcoin boomt: Wie Sie jetzt smart investieren und Gewinne sichern!
Bild zum Artikel Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer Balkonkraftwerk auf einem Gartenhaus | © MyVoltaics.de
Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer

Balkonkraftwerk: Mehrwertsteuer sinkt auf null Prozent

Wer seit Längerem Interesse an einem Balkonkraftwerk hat, sich jedoch noch nicht entscheiden konnte, kann nun auf eine noch bessere Amortisation setzten. Für den Kauf von Balkonkraftwerken galt bislang ein Steuersatz von 19 Prozent. Seit dem 01. Januar 2023 ist die Mehrwertsteuer auf null Prozent gesunken, was nicht nur den Kauf selbst günstiger macht, sondern auch die Rendite deutlich erhöht.

Aktualisiert am

AB 2023 ENTFÄLLT DIE MEHRWERTSTEUER FÜR BALKONKRAFTWERKE

Bislang wurde der Kauf eines Balkonkraftwerkes mit den üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer bezuschlagt. Seit dem 01.01.2023 ist es für Eigenheimbesitzer nun steuerlich deutlich attraktiver und wirtschaftlicher, ein Balkonkraftwerk aufzustellen. Der Mehrwertsteuersatz wird auf null Prozent gesenkt – dies gilt sowohl für Solarmodule als auch für die Wechselrichter, die Speicher, die Kabel und Halterungen. Selbst Nebenleistungen wie der Speditionsversand profitieren davon. Konkret bedeutet das: Verkäufer dürfen ab dem Stichtag keine Mehrwertsteuer mehr beim Verkauf ihrer Anlagen erheben. Private Käufer bekommen die Hardware für ihre Mini-PV-Anlage nun also umsatzsteuerfrei.

Die null Prozent Steuer gilt für sämtliche Wohngebäude und bezieht sich auf PV-Anlagen jeder Größe. Es spielt damit keine Rolle, ob es sich um eine größere PV-Anlage für das Dach mit bis zu 30 kWp (Kilowattpeak-Leistung) oder ein kleines Balkonkraftwerk mit 600 Watt handelt. Die Steuerbefreiung senkt merklich die Anschaffungskosten für eine solche Anlage und erhöht die Amortisation.

Immerhin liegen die Einsparungen bei rund 19 Prozent. Ein Beispiel: Wer ein Balkonkraftwerk vor dem 1. Januar 2023 als Komplettpaket für 1.100 Euro gekauft hat, bekommt es ab 2023 für nur noch 924,00 Euro. Da aufgrund der aktuellen Energiekrise "Sofort-Maßnahmen" gebraucht werden und der Bürger schlichtweg autark werden möchte, ist ein Balkonkraftwerk aktuell das Mittel der Wahl. Darüber hinaus entfällt der Mehrwertsteuersatz auch für größere PV-Anlagen, die eine Leistung von 30 Kilowatt übersteigen, wenn diese auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden installiert werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.

BÜROKRATISCHE ENTLASTUNG FÜR DIE BETREIBER VON BALKONKRAFTWERKEN UND GRÖßEREN ANLAGEN

Neben der wirtschaftlichen Entlastung beim Kauf eines Balkonkraftwerkes profitieren aber auch Eigenheimbesitzer, welche eine größere Anlage planen von wichtigen bürokratischen Erleichterungen. Aufgrund der Null-Prozent-Regelung können Betreiber der Anlagen nun die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bislang möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt. Zudem muss auch niemand mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen zu können. Dies gilt für alle privaten Endkunden.

Ein weiterer Bonus betrifft die Einkommenssteuer. Ab 2023 werden auch sämtliche PV-Anlagen bis zum Grenzwert von 30 Kilowatt (Peak) von der Einkommenssteuer befreit. Da die nicht selbstverbrauchten Erträge (Kilowattstunde) bei größeren Anlagen mit circa 8,2 bis 13 Cent vergütet werden, entstehen Einnahmen. Diese Einnahmen aus der PV-Anlage müssen nun also nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das Ganze nennt sich im neuen Gesetz Ertragssteuerbefreiung.

LOHNEN SICH BALKONKRAFTWERKE ÜBERHAUPT FÜR PRIVATPERSONEN?

In Anbetracht der steigenden Energiepreise und auch mit Blick auf die schwindenden Ressourcen der Umwelt, lohnt es sich für jedermann, sich mit dem Thema Solaranlagen und PV-Technik auseinanderzusetzen. Selbst für diejenigen, die nicht den Platz oder das Geld für eine Großanlage haben gibt es Lösungen. MyVoltaics ist für Kunden aus dem Oldenburger Münsterland der erste Ansprechpartner für hochwertige Balkonkraftwerke entweder direkt am Balkon, aber auch auf dem Dach, dem Carport oder im Garten. Im Hinblick auf die kontinuierlich steigenden Strompreise werden PV-Anlagen zunehmend attraktiver. Darüber hinaus schafft die Gesetzgebung durch immer neue steuerliche und bürokratische Erleichterungen sowie staatliche Förderungen die besten Voraussetzungen für eine schnelle Amortisation. Diese liegt bei sogenannten Mini-PV-Anlagen bei nur noch drei bis vier Jahren.

Neueste Solartechnik ermöglicht eine einfache Installation ohne großen Aufwand. Es gibt mittlerweile schon fertige Lösungen, die nur noch in eine Steckdose eingesteckt werden müssen und direkt anfangen, Strom ins eigene Hausnetz einzuspeisen. Aufgrund der rasanten Entwicklung bei Solarmodulen und Mikrowechselrichtern lassen sich auch mit kleinen Anlagen solide Erträge erzielen. Die wirtschaftliche Berechnung ist denkbar einfach: So erzielt ein Balkonkraftwerk mit zwei qualitativen Solarmodulen einen Jahresertrag von durchschnittlich 750 Kilowattstunden (kWh). In Geld ausgedrückt bedeutet das ein Ersparnis von circa 300 Euro, da wir aktuell in Deutschland eine Strompreisbremse von 40 Cent/kWh haben. Somit errechnet sich 750 kWh x 40 Cent/kWh = 300 Euro. Diese Kilowattstunden müssen nicht vom Netzbetreiber gekauft werden, sondern kommen direkt von der eigenen kleinen Solaranlage. Die Verteilung der Erträge stellt sich wie folgt dar: Siehe Abbildung Stromertrag Balkonkraftwerk.

PV-Anlagen gibt es mittlerweile in allen Größen und Qualitätsklassen zu kaufen. Viele Verbraucher sind mit dem großen Angebot auf dem Markt überfordert – umso wichtiger ist eine qualifizierte Beratung vor dem Kauf – auch bei den steckerfertigen Solaranlagen. Zudem lohnt es sich, regelmäßig nach Förderungen Ausschau zu halten, die von den Gemeinden und Landkreisen ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Förderprogramme wechseln kontinuierlich, sodass es sich lohnt, hier immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Impressum
MyVoltaics
Ahauser Str. 26
49632 Essen
Deutschland
USt-IdNr.: DE331682773
HRB 215455
Amtsgericht Oldenburg
T: 0049-4478-6082373
@: infomyvoltaics.de
Ein Angebot von advertorial.de