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Steuer-Tipps

Unfallversicherung steuerlich absetzbar? So gehen Sie vor!

Unfallversicherungen nehmen in der Welt der privaten Vorsorge eine bedeutende Rolle ein. Sie schützen die Versicherten vor den finanziellen Konsequenzen, die sich aus Unfällen im privaten oder beruflichen Alltag ergeben können. In vielen Fällen ist die Unfallversicherung steuerlich absetzbar. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Die besten Tipps und das Wichtigste in Kürze gibt es direkt zu Beginn.

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Unfallversicherung steuerlich absetzbar – Das Wichtigste in Kürze

  • Manche Leistungen oder zusätzliche Versicherungsbausteine der Unfallversicherung sind möglicherweise nicht steuerlich absetzbar.
  • Hinweis: Steuerlich wird unterschieden, für welchen Lebensbereich die Unfallversicherung gilt. Für den Privatbereich muss sie als sonstige Vorsorgeleistung (das gilt auch für eine Reiseunfallversicherung) aufgeführt werden, für das Berufliche als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Wenn die UV für beides gilt, wird sie jeweils zur Hälfte bei den Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten eingetragen.
  • Nutzen Sie moderne Tools und Apps, um Belege und Unterlagen zur Unfallversicherung digital zu speichern. Diese erleichterten die Übersicht, den Zugriff und die Weitergabe an einen Berater, wenn nötig.
  • Unsere Empfehlung: Überlegen Sie nicht erst zum Jahresende, wie Sie Ihre UV steuerlich geltend machen können. Eine frühzeitige Beratung mit einem Steuerberater kann Ihnen helfen, bereits im Voraus optimale Entscheidungen zu treffen.
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  • Tipp: Achten Sie auf Sonderaktionen oder Rabatte von Versicherungsgesellschaften. Oft bieten diese besondere Konditionen für Neukunden oder bei Vertragsverlängerungen an. Kombinieren Sie diese Angebote mit den steuerlichen Vorteilen, um maximale Ersparnisse zu erzielen.

Inhaltsverzeichnis

Steuerabsetzbarkeit der Unfallversicherung

Während die gesetzliche Unfallversicherung hauptsächlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, bieten private Unfallversicherungen einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt. Sie springen beispielsweise ein, wenn durch einen Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehen, die zu Einkommensverlusten oder hohen Behandlungskosten führen können. Die daraus resultierenden Einkommensverluste und hohen Behandlungskosten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, weshalb eine solche Absicherung von großer Bedeutung ist.

Beiträge für private Unfallversicherungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeleistungen berücksichtigt werden können. Eine berufliche Unfallversicherung zählt zu den Werbungskosten. Der absetzbare Betrag hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Steuersatz und anderen Sonderausgaben, die im selben Jahr geltend gemacht werden. Es ist daher empfehlenswert, die genauen Bedingungen und Möglichkeiten mit einem Steuerberater oder einem Finanzamt zu klären.

Die Steuerabsetzbarkeit der Beiträge zur privaten UV bedeutet übrigens nicht, dass die Leistungen, die im Schadensfall aus der Versicherung ausgezahlt werden, steuerfrei sind. Diese können unter Umständen zu steuerpflichtigen Einkünften führen.

Was bedeutet Absetzbarkeit im steuerlichen Kontext?

Absetzbarkeit bezeichnet in der Steuerlehre die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Solche Aufwendungen werden im Steuerjargon als „Sonderausgaben“ oder „außergewöhnliche Belastungen“ bezeichnet. Ziel dieser Regelungen ist es, die finanzielle Belastung des Steuerzahlers in bestimmten Situationen zu mindern und den Grundsatz der steuerlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

Sonderausgaben können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Die Absetzbarkeit von Versicherungsprämien gehört in die Kategorie der Sonderausgaben. Hier sind jedoch bestimmte Voraussetzungen und Grenzen zu beachten, die von der Art der Versicherung und den individuellen Umständen des Steuerpflichtigen abhängen.

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Einordnung der Unfallversicherung in das deutsche Steuersystem

Die private Unfallversicherung hat im deutschen Steuersystem eine spezifische Stellung. Sie ist Teil der sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Im Kontext des Einkommensteuergesetzes zählen zu diesen Versicherungen, die nicht zur Basisversorgung gehören, aber dennoch einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Absicherung leisten. Dazu gehören neben der UV auch Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen.

Für sonstige Vorsorgeleistungen können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige geltend machen (Stand 2023). Dieser Betrag umfasst allerdings auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass nur der Teil der Prämien für die private Unfallversicherung geltend gemacht werden kann, der diese Grenze nicht überschreitet.

Unterschied zwischen Vorsorgeaufwendungen und sonstigen Versicherungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien variiert je nach Art der Versicherung und ihrer Zuordnung im Steuersystem. Versicherungen, die zur Basisversorgung zählen, also die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sind als Vorsorgeaufwendungen in einem größeren Umfang absetzbar als sonstige Versicherungen.

Andere Versicherungen, die zur persönlichen Absicherung beitragen, aber nicht zur Basisversorgung zählen, fallen unter die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählt auch die Unfallversicherung. Die Absetzbarkeit dieser Versicherungen ist jedoch auf den oben genannten Höchstbetrag begrenzt und in der Regel nur möglich, wenn der Steuerpflichtige noch nicht den maximalen Betrag durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft hat.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Unfallversicherung steuerlich absetzen

Im Folgenden erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit welcher Sie Ihre private Unfallversicherung von der Steuer absetzen können.

1. Feststellung, ob die Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist

Als Erstes sollte geklärt werden, ob die private Unfallversicherung in Ihrem speziellen Fall steuerlich geltend gemacht werden kann. Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, zählt die UV zu den sonstigen Vorsorgeleistungen oder den Werbungskosten. Sie können also die Prämien Ihrer Unfallversicherung bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro (für Angestellte) bzw. 2.800 Euro (für Selbstständige) absetzen, sofern dieser Betrag nicht bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

2. Dokumentation und Sammlung von Belegen

Für den Fall, dass das Finanzamt Ihre Angaben überprüft, sollten Sie Belege über die gezahlten Versicherungsprämien sammeln und sicher aufbewahren. Die Versicherungsgesellschaft stellt in der Regel eine Jahresbescheinigung aus, aus der die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht. Diese Bescheinigung sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen oder zumindest griffbereit haben.

3. Einreichung bei der Steuererklärung

Die Prämien für die UV können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Die entsprechenden Felder finden Sie unter dem Punkt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Beachten Sie dabei, dass Sie den Gesamtbetrag der gezahlten Prämien eintragen und das Finanzamt gegebenenfalls den abzugsfähigen Anteil berechnet.

4. Überblick über die potenziellen steuerlichen Einsparungen

Die Höhe der Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens und dem persönlichen Steuersatz. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihr Steuersatz, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch die Absetzbarkeit der Versicherungsprämien. Bedenken Sie aber, dass die steuerliche Absetzbarkeit nur einen Teil der gezahlten Prämien zurückbringt und nicht die gesamte finanzielle Belastung durch die Versicherungsbeiträge aufhebt.

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Fallbeispiele: Die Unfallversicherung steuerlich absetzen

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei Fallbeispiele vor, wann und wie die Unfallversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie die steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung in verschiedenen Lebenssituationen aussehen kann. Beachten Sie jedoch, dass die tatsächliche steuerliche Situation von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und individuell unterschiedlich sein kann.

Fallbeispiel 1: Single ohne Kinder

Unsere erste Person, nennen wir sie Alex, ist ein Single ohne Kinder. Sie ist angestellt und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Alex zahlt jährlich 1.500 Euro in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und 200 Euro in ihre private Unfallversicherung.

Da Alex angestellt ist, kann sie bis zu 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Von diesen 1.900 Euro sind allerdings schon 1.500 Euro durch ihre Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Somit bleiben noch 400 Euro übrig, die sie für andere Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann. Da ihre Beiträge zur Unfallversicherung 200 Euro betragen, kann sie diese vollständig absetzen und somit ihre steuerliche Belastung reduzieren.

Fallbeispiel 2: Verheiratetes Paar mit Kindern

Das nächste Fallbeispiel betrifft ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern. Beide Elternteile sind angestellt und zahlen jeweils 2.000 Euro in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und jeweils 300 Euro in eine private Unfallversicherung.

Da beide Elternteile angestellt sind, kann jedes von ihnen bis zu 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Von diesen 1.900 Euro sind allerdings schon jeweils 2.000 Euro durch ihre Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Daher besteht leider keine Möglichkeit, die Beiträge zur Unfallversicherung abzusetzen, da der Höchstbetrag bereits erreicht ist.

Hinweis: Eine private Kinderunfallversicherung kann von den Eltern prinzipiell auch von der Steuer abgesetzt werden.

Fallbeispiel 3: Rentner

Unser letztes Fallbeispiel betrifft einen Rentner. Er ist gesetzlich kranken- und pflegeversichert und zahlt dafür 1.200 Euro jährlich. Daneben zahlt er 150 Euro für seine private Unfallversicherung. Da er Rentner ist, hat er einen höheren Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro. Von diesen 2.800 Euro sind 1.200 Euro durch seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Somit bleiben noch 1.600 Euro übrig, die er für andere Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann. Da seine Beiträge zur Unfallversicherung 150 Euro betragen, kann er diese vollständig absetzen und somit seine steuerliche Belastung reduzieren.

FAQ: Unfallversicherung steuerlich absetzbar

Welche Kosten kann ich geltend machen?

Die Kosten, die Sie geltend machen können, beziehen sich auf die Prämien, die Sie für Ihre private Unfallversicherung gezahlt haben. Beachten Sie, dass die absetzbaren Beiträge im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen begrenzt sind. Für Angestellte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro – sofern diese Beträge nicht bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

Was passiert, wenn ich meine Versicherung wechsle oder kündige?

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung wechseln oder kündigen, hat dies grundsätzlich keinen Einfluss auf die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Prämien im laufenden Jahr. Die Prämien, die Sie bis zum Wechsel oder zur Kündigung gezahlt haben, können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei einem Wechsel der Versicherung können Sie auch die Prämien für die neue Versicherung absetzen, sofern der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.

Kann ich die Kosten für mehrere Jahre geltend machen?

In der Regel können Sie nur die Prämien absetzen, die Sie im jeweiligen Steuerjahr gezahlt haben. Eine Nachversteuerung für frühere Jahre ist in der Regel nicht möglich, da die Steuererklärung grundsätzlich jährlich abgegeben wird und sich auf die im jeweiligen Jahr angefallenen Einkünfte und Aufwendungen bezieht.

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Unfallversicherung steuerlich absetzbar – Das sollten Sie tun

  1. Prüfen Sie, ob Sie eine private oder gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben.

  2. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Unfallversicherung auf. Dazu gehören die Versicherungspolice, Zahlungsbelege und jegliche Kommunikation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.

  3. Geben Sie die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung in Ihrer Steuererklärung an.

  4. Steuergesetze und -richtlinien können sich ändern. Es ist empfehlenswert, Ihre steuerliche Situation regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – zu überprüfen.

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Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com

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