Bei der praktischen Berechnung der Umsatzsteuer kommt es auf Genauigkeit und systematisches Vorgehen an. Dafür im Folgenden ein paar praktische Tipps und Hinweise.
Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich nach zwei verschiedenen Methoden. Beim Regelsteuersatz von 19 Prozent multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19, um den Bruttobetrag zu erhalten. Für den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent verwenden Sie entsprechend den Faktor 1,07.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Umsatzsteuer getrennt nach Steuersätzen zu erfassen. Besonders bei der Rechnungsstellung müssen Sie den Steuerbetrag separat ausweisen. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Übersicht, sondern ist auch für die korrekte Voranmeldung wichtig.
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf Vorleistungen (sogenannte Vorsteuer) von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
Um den Vorsteuerabzug effektiv zu nutzen, müssen zunächst alle Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit der Pflichtangaben überprüft werden. Folgende Angaben sind dabei besonders wichtig:
Allerdings gilt bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro eine Vereinfachung der Anforderungen. In diesem Fall sind weniger Pflichtangaben erforderlich, was die Handhabung deutlich erleichtert.
Für eine vollständige und korrekte Umsatzsteuervoranmeldung empfiehlt sich folgende systematische Vorgehensweise:
Bei größeren Vorsteuererstattungen empfiehlt es sich außerdem, dem Finanzamt unaufgefordert Kopien der entsprechenden Rechnungen zuzusenden. Dies beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet unnötige Rückfragen. Zusätzlich sollten Sie bei der Berechnung besonders auf die korrekte Behandlung von Sonderfällen achten. Dazu gehören beispielsweise innergemeinschaftliche Erwerbe oder Reverse-Charge-Umsätze. Diese erfordern eine gesonderte Erfassung und Berechnung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung beinhaltet verschiedene Sonderregelungen, die besonders für Kleinunternehmer und bei EU-Geschäften zu beachten sind. Darüber hinaus spielt die Wahl der Besteuerungsart eine wichtige Rolle.
Ab 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung. Unternehmer können diese in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird.
Allerdings ist zu beachten: Wird im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschritten, unterliegt bereits der die Grenze übersteigende Umsatz der Regelbesteuerung. In diesem Fall muss das Datum der Überschreitung in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden.
Kleinunternehmer können auf die Anwendung der Regelung verzichten. Dieser Verzicht bindet sie jedoch für mindestens fünf Jahre. Ein Widerruf ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
Bei innergemeinschaftlichen Geschäften gelten besondere Vorschriften. Zunächst benötigen Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen können.
Folgende Besonderheiten sind bei EU-Geschäften zu beachten:
Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK.
Die Wahl zwischen Ist- und Soll-Versteuerung hat erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität. Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung, unabhängig vom Zahlungseingang.
Die Ist-Versteuerung hingegen bietet mehr Flexibilität, da die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig wird. Diese Methode können Unternehmer wählen, wenn:
Besonders für Existenzgründer und kleinere Unternehmen bietet die Ist-Versteuerung Vorteile bei der Liquiditätsplanung. Der Antrag auf Ist-Versteuerung kann jederzeit beim Finanzamt gestellt werden und erfordert keine speziellen Formulare.
Darüber hinaus ist bei der Ist-Versteuerung die Buchhaltung vereinfacht, da die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus den Geldeingängen auf dem Konto abgeleitet werden kann. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Finanzamt über das Elster-Portal an.
Führen Sie sorgfältig Buch über Ihre unternehmerischen Aktivitäten und füllen Sie die Formulare an das Finanzamt sorgfältig aus.
Halten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen ein. Es drohen sonst finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen!
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
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