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Die klassische Vorstellung vom abrupten Übergang in den Ruhestand weicht zunehmend einem flexibleren Ansatz. Die Flexible Rente (auch Flexirente genannt) ermöglicht es Menschen, ihren Übergang in den Ruhestand nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Flexibel im Alter

Mehr Freiheit mit der Teilrente: Ein Leitfaden für Ihre Wünsche

Wussten Sie, dass über 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer einen flexiblen Übergang in den Ruhestand bevorzugen? Die Teilrente bietet genau diese Möglichkeit – einen schrittweisen Ausstieg aus dem Berufsleben, der sowohl finanzielle als auch persönliche Vorteile mit sich bringen kann. Immer mehr Menschen entdecken dieses flexible Modell als Alternative zur klassischen Vollrente. Doch die Entscheidung für eine Teilrente will gut überlegt sein. Die verschiedenen Optionen, rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen können zunächst überwältigend erscheinen.

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Teilrente – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilrente bietet Menschen die Möglichkeit, sich bei Erreichen des entsprechenden Alters noch nicht die volle Rente auszahlen zu lassen, sondern noch – meist in Teilzeit – weiterzuarbeiten.
  • Teilrentnerinnen und Teilrentner profitieren dabei von verschiedenen Vorteilen, aber es gibt auch einige Fallstricke.
  • Die Bearbeitung eines Teilrente-Antrages kann bis zu drei Monaten dauern, stellen Sie ihn daher rechtzeitig.
  • Jeder Teilrente-Fall ist sehr individuell und komplex. Suchen Sie sich daher einen Experten, zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung, der Sie persönlich und ausführlich berät.
  • Haben Sie Angst, dass das Geld im Alter nicht reichen könnte? Dann sorgen Sie schon möglichst früh privat vor, zum Beispiel mit FlexInvest*.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Teilrente

Die Teilrente stellt ein flexibles Modell der Altersversorgung dar, das den schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Was ist eine Teilrente und wie funktioniert sie

Die Teilrente ermöglicht es Versicherten, nur einen Teil ihrer erworbenen Rentenansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Anteil muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Dieses Modell bietet die Möglichkeit, Arbeit und Rente individuell zu kombinieren.

Seit 2023 können Bezieher einer Teilrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die flexible Gestaltung des Ruhestands.

Gesetzliche Voraussetzungen und Ansprüche

Für den Bezug einer Teilrente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erreichen der Altersgrenze für eine vorgezogene Altersrente
  • Erfüllung der erforderlichen Mindestversicherungszeit
  • Einreichen eines formalen Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung

Die Teilrente kann jederzeit beantragt und der gewählte Anteil kann flexibel angepasst werden. Bei einer vorgezogenen Inanspruchnahme werden Abschläge nur auf den Teil der Rente fällig, der vorzeitig in Anspruch genommen wird.

Besonders wichtig ist die Möglichkeit, dass während des Bezugs einer Teilrente weiterhin Rentenansprüche durch Arbeit erworben werden können. Dies ermöglicht es den Versicherten, ihre späteren Rentenansprüche weiter zu erhöhen, während sie bereits einen Teil ihrer Rente beziehen.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Beratung zur individuellen Gestaltung der Teilrente an. Dies ist besonders wichtig, da die optimale Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit von der persönlichen Situation abhängt.

Teilrente: Lohnt sich das?

Bei der Entscheidung für eine Teilrente spielen verschiedene finanzielle und rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle, die sorgfältig abgewogen werden sollten

Wie wirkt sich die Teilrente finanziell aus?

Wie sich die Teilrente finanziell auswirkt, hängt stark vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass Rentner unbegrenzt viel hinzuverdienen können, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen.

Ein besonderer Vorteil ergibt sich für Personen, die Angehörige pflegen: Bei einer 99,99 Prozent Teilrente können sie zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Beispielsweise erhöht sich bei der Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 die monatliche Rente um 9,59 Euro (West) / 9,95 (Ost) pro Jahr Pflegetätigkeit. (Stand 12/2024)

Steuerliche Aspekte der Teilrente

Die steuerliche Behandlung der Teilrente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der steuerpflichtige Anteil steigt wie folgt:

  • 2023: 82,5 Prozent steuerpflichtig
  • 2024: 83,0 Prozent steuerpflichtig
  • 2025: 83,5 Prozent steuerpflichtig

Ein strategischer Vorteil kann sich durch den vorzeitigen Bezug einer niedrigen Teilrente ergeben. Der Besteuerungsanteil wird dabei nach dem Jahr des ersten Teilrentenbezugs festgelegt und bleibt auch bei späterem Übergang zur Vollrente bestehen. Weitere Hinweise und Tipps sowie kostenlose Einzelberatung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Die Teilrente hat bedeutende Auswirkungen auf die Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung: Teilrentner behalten ihren Anspruch auf Krankengeld, im Gegensatz zu Vollrentnern
  • Rentenversicherung: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Teilrentner durch weiteres Arbeiten zusätzliche Rentenansprüche erwerben
  • Arbeitslosenversicherung: Bei Bezug einer Teilrente länger als sechs Monate reduziert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I auf maximal drei Monate

Zu beachten ist auch die mögliche Auswirkung auf Betriebsrenten. Einige Betriebsrentenanbieter zahlen ihre Leistungen nur bei Bezug einer Vollrente aus. Daher sollten Versicherte vor der Entscheidung für eine Teilrente die Bedingungen ihrer betrieblichen Altersversorgung prüfen.

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So planen Sie Ihre Teilrente optimal

Die erfolgreiche Umsetzung einer Teilrente erfordert eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung verschiedener persönlicher und administrativer Faktoren.

Das sollten Sie bei einer Entscheidung für oder gegen die Teilrente bedenken

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn mit der konkreten Planung für die Teilrente zu starten. Dabei sollten vor allem der eigene Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit berücksichtigt werden. Ebenso spielen finanzielle Verpflichtungen und verfügbare Spielräume eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass die Teilrente den gewünschten Lebensstandard ermöglicht. Darüber hinaus sollte die familiäre Situation, wie beispielsweise Pflegeverpflichtungen oder andere familiäre Verantwortungen, in die Überlegungen einbezogen werden. Schließlich ist es wichtig, auch die beruflichen Perspektiven und die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt zu bewerten, um sicherzustellen, dass ein Übergang in die Teilrente mit den persönlichen und beruflichen Zielen harmoniert.

Auf das Timing kommt es an

Das richtige Timing ist wichtig für einen reibungslosen Übergang in die Teilrente. Da die Bearbeitung der Rentenanträge bis zu drei Monate dauern kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Bei der Planung der Übergangsstrategie sollten Versicherte durchdacht den besten Zeitpunkt für den Beginn der Teilrente festlegen und die gewünschte Höhe bestimmen, die zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent liegen kann. Zudem sollten Sie die Weiterbeschäftigung mit dem Arbeitgeber abstimmen und mögliche Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge prüfen.

Das benötigen Sie für den Teilrente-Antrag

Für den Teilrente-Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • IBAN und BIC
  • Steueridentifikationsnummer
  • Aktuelle Versicherungsnachweise der Krankenversicherung

Die Antragstellung kann sowohl persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung als auch online erfolgen. Bei der Online-Antragstellung müssen in der Regel weniger Unterlagen eingereicht werden.

Versicherte sollten beachten, dass die Teilrente erst ab dem Monat gezahlt wird, der auf die Antragstellung folgt. Eine rückwirkende Zahlung ist nur in Ausnahmefällen für maximal drei Kalendermonate möglich.

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Wie Sie die Teilrente mit Erwerbstätigkeit kombinieren

Die Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit bietet seit 2023 völlig neue Perspektiven für den Übergang in den Ruhestand. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen eröffnen sich flexible Möglichkeiten für die Gestaltung der späten Berufsjahre.

Möglichkeiten des Hinzuverdienstes mit Teilrente

Seit Januar 2023 können Bezieher einer Teilrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzungen ihrer Rente befürchten zu müssen. Dies gilt sowohl für vorgezogene Altersrenten als auch für reguläre Altersrenten.

Bei der Teilrente mit Erwerbstätigkeit ergeben sich folgende Vorteile:

Aspekt Teilrente Vollrente

Krankengeld

Aspekt

Ja

Teilrente

Nein

Vollrente

Arbeitslosengeld

Aspekt

Ja (3 Monate)

Teilrente

Nein

Vollrente

Rentenversicherung

Aspekt

Pflichtversichert

Teilrente

Freiwillig möglich

Vollrente

Beachten Sie diese arbeitsrechtlichen Aspekte

Wer Teilrente und Erwerbstätigkeit kombinieren möchte, sollte wichtige arbeitsrechtliche Aspekte im Blick behalten. Vor der Beantragung einer Teilrente ist ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag ratsam, da darin möglicherweise festgelegt ist, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Beginn der Rente endet.

Besonders entscheidend ist, dass die Weiterbeschäftigung frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt wird. Dabei kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag befristet zu verlängern, um die Fortsetzung der Tätigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig bleibt der Arbeitgeber dazu verpflichtet, weiterhin Rentenbeiträge zu entrichten – ein Punkt, der bei der Gestaltung der Übergangsphase nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Tipps zur Gestaltung der Work-Life-Balance

Die Gestaltung einer ausgewogenen Work-Life-Balance ist bei der Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit besonders wichtig. Studien zeigen, dass die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 60 Jahren sich seit 2002 mehr als verdoppelt hat und nun bei 29,2 Prozent liegt.

Ein besonderer Vorteil der Teilrente ist die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Dies ermöglicht es den Beschäftigten, ihre Arbeitszeit an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dabei können sie zwischen verschiedenen Modellen wählen, von der klassischen Teilzeitarbeit bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dazu erhalten Sie auch weitere Informationen im Artikel flexible Rente.

Die Sozialversicherungspflicht bei der Teilrente bietet zusätzliche Sicherheit: Im Krankheitsfall besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld und bei vorübergehender Arbeitslosigkeit kann für bis zu drei Monate Arbeitslosengeld bezogen werden. Dies unterscheidet die Teilrente deutlich von der Vollrente, bei der diese Ansprüche entfallen.

Für die optimale Gestaltung der Work-Life-Balance sollten Beschäftigte ihre persönliche Belastbarkeit realistisch einschätzen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren und regelmäßig zu überprüfen, ob die gewählte Kombination aus Teilrente und Erwerbstätigkeit den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Häufige Fallstricke bei der Teilrente

Bei der Planung einer Teilrente können verschiedene Fallstricke den optimalen Übergang in den Ruhestand erschweren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen häufige Fehlannahmen, die teuer werden können, und wie Sie diese umgehen.

Die wichtigsten Fehlerquellen und Lösungsansätze im Überblick:

Fehler Lösung

Unbeabsichtigtes Überschreiten von Steuerfreibeträgen

Fehler

Regelmäßige Überprüfung des Jahreseinkommens

Lösung

Fehlende Abstimmung mit der Betriebsrente

Fehler

Frühzeitige Klärung mit Arbeitgeber

Lösung

Versäumnis der Antragsfrist

Fehler

Antrag drei Monate vor geplantem Beginn stellen

Lösung

Unkenntnis der Abschlagsregelungen

Fehler

Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung

Lösung

Umgehen Sie rechtliche Stolperfallen

Versicherte sollten grundsätzlich darauf achten, wie sich die verschiedenen Einkommensarten gegenseitig beeinflussen. Besonders überraschend ist, dass Teilrentner durch die Wahl einer 99,99-Prozent-Teilrente wichtige Ansprüche sichern können, wie den Anspruch auf Krankengeld, die Übernahme von Pflegebeiträgen oder die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Allerdings können auch bei der Kombination von Teilrente und Betriebsrente Schwierigkeiten auftreten. Deshalb ist es wichtig, vor dem Eintritt in eine Teilrente eine verbindliche Rechtsauskunft beim Arbeitgeber oder dem Träger der Betriebsrente einzuholen, um mögliche Komplikationen frühzeitig zu klären.

Lassen Sie sich von Experten beraten

Da die Teilrente sehr individuell und komplex in vielen Fällen ist, empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung.

Folgende Aspekte sollten mit Experten geklärt werden:

  1. Individuelle Rentenansprüche und optimaler Zeitpunkt
  2. Steuerliche Auswirkungen der gewählten Teilrentenvariante
  3. Konsequenzen für bestehende Versicherungen
  4. Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen
  5. Gestaltungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge

Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Abstimmung mit dem Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen für die Lohnauszahlung. Auch diese können Sie auf individuelle Fallstricke aufmerksam machen.

Teilrente – das sollten Sie tun

  1. Kommt es für Sie körperlich und seelisch in Frage, weiter zu arbeiten? Wenn ja, überlegen Sie sich, in welchem zeitlichen Rahmen Sie weiter erwerbstätig sein möchten.

  2. Lassen Sie sich von einem Finanzexperten, zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung beraten, wie viel Zuverdienst für Sie überhaupt sinnvoll ist unter steuerlichen Aspekten.

  3. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages über den regulären Renteneintrittstermin möglich ist.

  4. Stellen Sie Ihren Teilrente-Antrag rechtzeitig, mindestens drei Monate im Voraus, um keine finanziellen Schwierigkeiten zu vermeiden.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

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