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Kosten sparen, Umzug meistern

Strom kündigen bei Umzug: Die besten Tipps

Jeder dritte Deutsche zahlt nach einem Umzug bis zu 300 Euro pro Jahr mehr für Strom, als eigentlich nötig. Diese unnötigen Mehrkosten entstehen oft durch Versäumnisse oder Fehler im Umgang mit dem Stromvertrag während des Umzugs. Viele Verbraucher sind sich ihrer Rechte und Optionen nicht bewusst, wenn es darum geht, den Stromvertrag bei einem Umzug zu kündigen oder zu übertragen. Alle Tipps und Tricks erfahren Sie in diesem Ratgeber. Das Wichtigste in Kürze direkt zu Beginn.

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Strom kündigen bei Umzug – Das Wichtigste in Kürze

  • Der alte Stromvertrag muss mindestens sechs Wochen vor dem Umzug gekündigt werden, um doppelte Kosten zu vermeiden.
  • Ohne neuen Vertrag greift automatisch die teurere Grundversorgung, die bis zu 31 Prozent teurer ist als alternative Tarife.
  • Fotografieren und übermitteln Sie die Zählerstände aus der alten und neuen Wohnung, um Streitigkeiten bei der Abrechnung vorzubeugen.
  • Tipp: Wenn Sie direkt nach Ihrem Einzug einen Vertrag abschließen, können einige Anbieter den Start rückwirkend auf das Einzugsdatum legen – so sparen Sie die Kosten der Grundversorgung komplett ein.
  • Empfehlung: Mit dem Vergleichsportal CHECK24* können Sie bequem eine Vielzahl von Stromanbietern miteinander vergleichen und bis zu 850 € pro Jahr sparen. Zusätzlich bietet das Portal die Möglichkeit, einen Sparalarm einzurichten, der Sie automatisch an den optimalen Zeitpunkt für einen Wechsel erinnert.

Inhaltsverzeichnis

Kündigung des alten Stromvertrags

Bei einem Umzug müssen Verbraucher ihren bestehenden Stromvertrag aktiv kündigen, da dieser nicht automatisch endet. Das Energiewirtschaftsgesetz regelt dabei verschiedene Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln, da viele Anbieter Kündigungsfristen vorsehen, die eingehalten werden müssen. Es empfiehlt sich, frühzeitig den Anbieter zu kontaktieren, um Missverständnisse oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Verbraucher haben bei einem Umzug ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht, das ihnen erlaubt, ihren Stromvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu beenden. Dieses Recht gilt jedoch ausschließlich für Sonderverträge, also Verträge, die nicht zur Grundversorgung zählen. Das bedeutet, dass Verbraucher in der Grundversorgung den Vertrag üblicherweise ohne zusätzliche Fristen kündigen können, während bei Sonderverträgen das Sonderkündigungsrecht greift.

Damit die Kündigung reibungslos abläuft, müssen bestimmte Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein. Dazu gehören:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre aktuelle Adresse, um Sie eindeutig identifizieren zu können.
  • Die neue Anschrift oder die Zählernummer am neuen Wohnort, damit der Anbieter Ihre Kündigung korrekt zuordnen kann.
  • Das gewünschte Kündigungsdatum, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtzeitig beendet wird.
  • Ihre Vertragsnummer, die ebenfalls für die eindeutige Zuordnung erforderlich ist.

Es ist empfehlenswert, die Kündigung schriftlich vorzunehmen, beispielsweise per Brief oder E-Mail, und den Erhalt vom Anbieter bestätigen zu lassen. Dies bietet Ihnen eine zusätzliche Sicherheit, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Übergangsversorgung verstehen

Wenn bis zum Umzugstermin kein neuer Stromvertrag abgeschlossen wurde, greift automatisch die örtliche Grundversorgung. Das bedeutet, dass der Strom am neuen Wohnort weiterhin fließt, ohne dass Sie zunächst aktiv werden müssen. Die Grundversorgung wird vom jeweils örtlichen Grundversorger, oft ein Stadtwerk, bereitgestellt und bietet eine wichtige Übergangslösung, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen.

Ein großer Vorteil der Grundversorgung ist ihre Flexibilität: Sie kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das gibt Ihnen ausreichend Zeit, um einen neuen, möglicherweise günstigeren Stromvertrag auszuwählen und abzuschließen.

Die Netzbetreiber zeigen sich in der Regel kulant und akzeptieren eine Ummeldung bis zu sechs Wochen nach dem Umzug, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Diese Frist ermöglicht es, den Umzug und die Stromversorgung ohne Zeitdruck zu organisieren. Allerdings sollten Sie darauf achten, sich frühzeitig zu informieren, um höhere Kosten durch die oft teureren Tarife der Grundversorgung zu vermeiden.

Vertrag mitnehmen

In einigen Fällen können Verbraucher ihren bestehenden Stromvertrag bei einem Umzug mitnehmen, sofern der Anbieter die Versorgung am neuen Wohnort ebenfalls anbietet. Der Energieversorger hat dabei das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ein Angebot zur Weiterbelieferung zu den bisherigen Konditionen zu unterbreiten. Nimmt der Verbraucher dieses Angebot an, wird die Kündigung automatisch unwirksam.

Das Angebot des Energieversorgers sollte dabei genau geprüft werden. Wichtig: Achten Sie darauf, dass tatsächlich die gleichen Preise, Konditionen und Laufzeiten wie am bisherigen Wohnort angeboten werden. Falls sich die Vertragsbedingungen durch den Umzug ändern – etwa durch eine Preiserhöhung oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit – bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen. In solchen Fällen können Sie den Vertrag weiterhin kündigen, selbst wenn der Anbieter am neuen Wohnort liefern kann.

Für Verbraucher lohnt es sich, die Preise und Angebote anderer Anbieter am neuen Wohnort zu vergleichen, auch wenn der bestehende Vertrag mitgenommen werden kann. Häufig gibt es am neuen Wohnort günstigere Alternativen, die langfristig Einsparungen ermöglichen. Ein Umzug ist daher eine gute Gelegenheit, die Stromversorgung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu einem Anbieter mit besseren Konditionen zu wechseln.

Neuer Stromvertrag am neuen Wohnort

Die rechtzeitige Planung eines neuen Stromvertrags kann Verbrauchern erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Dabei ist ein durchdachter Vertragsabschluss entscheidend, um von günstigen Strompreisen am neuen Wohnort zu profitieren. Indem Sie frühzeitig Tarife vergleichen und die Angebote verschiedener Anbieter prüfen, vermeiden Sie nicht nur die teureren Konditionen der Grundversorgung, sondern sichern sich auch langfristig attraktive Vertragskonditionen. Ein gut geplanter Wechsel sorgt dafür, dass die Stromversorgung nahtlos bleibt und keine unnötigen Mehrkosten entstehen.

Rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen

Ein rechtzeitiger Abschluss eines neuen Stromvertrags ist essenziell, um unnötige Kosten zu vermeiden. Verbraucher sollten sich idealerweise sechs bis acht Wochen vor dem Umzug um die Auswahl eines neuen Anbieters kümmern. Diese Vorlaufzeit ermöglicht es, verschiedene Tarife zu vergleichen und den Anbieter zu wählen, der die besten Konditionen am neuen Wohnort bietet.

Der Wechsel zu einem neuen Anbieter kann je nach Bearbeitungszeit zwischen drei und zehn Wochen dauern. Ein frühzeitiger Vertragsabschluss stellt sicher, dass die Stromversorgung am neuen Wohnort nahtlos übernommen wird und Sie nicht in die teure Grundversorgung geraten, die automatisch greift, wenn kein Vertrag rechtzeitig abgeschlossen wird.

Eine strukturierte Planung verhindert zudem Stress und sorgt dafür, dass ausreichend Zeit bleibt, um wichtige Unterlagen wie Zählerstände und Vertragsdetails sorgfältig zu prüfen und einzureichen. So starten Sie am neuen Wohnort nicht nur sorgenfrei, sondern profitieren auch von günstigeren Strompreisen.

Der Stromanbieter-Vergleich von CHECK24* ermöglicht es, aus über 14.500 Tarifen den passenden Anbieter zu finden. Mit wenigen Klicks können Sie bis zu 850 € jährlich sparen. Der mehrfach ausgezeichnete Testsieger bietet zusätzlich einen Kündigungsservice für Ihren alten Stromtarif.

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Vergleichsportale nutzen

Die Nutzung von Vergleichsportalen ist eine der effizientesten Möglichkeiten, einen passenden Stromanbieter für den neuen Wohnort zu finden. Diese Portale ermöglichen es, die Tarife verschiedener Anbieter übersichtlich zu vergleichen und das Angebot zu wählen, das am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Transparenz, da die wichtigsten Konditionen, wie Preise, Vertragslaufzeiten und Boni, direkt gegenübergestellt werden.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sind folgende Informationen erforderlich:

  • Neue Postleitzahl und Adresse: Diese Angaben stellen sicher, dass nur Anbieter angezeigt werden, die Ihren Wohnort versorgen können.
  • Jährlicher Stromverbrauch in Kilowattstunden: Diese Angabe, die Sie der letzten Abrechnung Ihres bisherigen Anbieters entnehmen können, dient als Grundlage für eine realistische Kostenprognose.
  • Anzahl der Personen im Haushalt: Dies hilft, den Stromverbrauch besser einzuschätzen, falls keine genauen Werte vorliegen.
  • Gewünschtes Einzugsdatum: Mit dieser Angabe kann sichergestellt werden, dass der Vertrag rechtzeitig beginnt und keine Versorgungslücke entsteht.

Bei der Auswahl eines Tarifs sollten Sie nicht nur auf den Preis pro Kilowattstunde achten, sondern auch die Vertragsbedingungen prüfen. Besonderes Augenmerk gilt der Laufzeit, den Kündigungsfristen und möglichen Preisgarantien. Einige Portale bieten zudem Filteroptionen, um spezifische Präferenzen, wie Ökostrom oder kurze Laufzeiten, einzugrenzen. So finden Sie schnell den optimalen Anbieter und sparen gleichzeitig Zeit und Geld.

Tipp:

Haben Sie auch einen Gasvertrag, den Sie kündigen oder wechseln möchten, oder sind Sie auf der Suche nach allgemeinen Energiespartipps? Dann lesen Sie unsere praktischen Ratgeber!

Wann wird Strom nach dem Umzug besonders teuer?

Beim Thema Strom können Verbraucher nach einem Umzug unnötig viel Geld verlieren. Eine aktuelle Analyse von CHECK24 zeigt, dass Deutsche jährlich rund 434 Millionen Euro verschenken, weil sie nach dem Umzug keine aktive Entscheidung bei der Stromversorgung treffen.

Grundversorgung vermeiden

Die Grundversorgung greift automatisch, wenn kein aktiver Stromvertrag abgeschlossen wird. Zwar stellt diese Option sicher, dass die Stromversorgung ohne Unterbrechung gewährleistet ist, doch sie ist meist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Grundversorgungstarife können bis zu 15 Prozent teurer sein als vergleichbare Angebote alternativer Anbieter. Dies macht die Grundversorgung zu einer wenig attraktiven langfristigen Lösung.

Die gute Nachricht: Der Grundversorgungstarif kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sobald Sie einen neuen Anbieter ausgewählt haben, übernimmt dieser in der Regel auch die Kündigung beim Grundversorger für Sie. Dadurch sparen Sie sich den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein rückwirkender Wechsel in einen günstigeren Tarif bis zu sechs Wochen nach dem Einzug möglich ist. Dies bedeutet, dass Sie auch dann noch von besseren Konditionen profitieren können, wenn Sie den Umzug kurzfristig organisiert haben oder zunächst in die Grundversorgung geraten sind. Dennoch empfiehlt es sich, den neuen Vertrag möglichst vor dem Umzug abzuschließen, um diese Übergangslösung und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Nicht gekündigter alter Vertrag

Wenn der alte Stromvertrag bei einem Umzug nicht rechtzeitig gekündigt oder angepasst wird, können daraus erhebliche Probleme und finanzielle Nachteile entstehen. Eine der häufigsten Konsequenzen ist, dass die Zahlungsverpflichtung am alten Wohnort weiterhin besteht. Der Anbieter wird den vertraglich vereinbarten Betrag einfordern, selbst wenn Sie dort keinen Strom mehr nutzen. Gleichzeitig laufen am neuen Wohnort Kosten für die Grundversorgung an, da diese automatisch greift, wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Diese Kombination aus doppelten Zahlungsverpflichtungen kann Ihre Ausgaben unnötig in die Höhe treiben.

Darüber hinaus sind sowohl der Stromversorger als auch der Netzbetreiber darauf angewiesen, von Ihrem Auszug zu erfahren. Geschieht dies nicht, könnten Ihnen weiterhin Kosten für den Anschluss der alten Wohnung in Rechnung gestellt werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Verhalten des neuen Bewohners, die Vertragsbedingungen Ihres Anbieters und die Schnelligkeit, mit der Sie Ihren Umzug melden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, eine rückwirkende Auszugsmeldung bis zu sechs Wochen zu akzeptieren. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Ihnen keine Gebühren für den Netzbetrieb oder den Stromzähler berechnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Netzbetreiber rechtzeitig über Ihren Auszug informiert wird – sei es durch Sie, Ihren Versorger oder den neuen Bewohner der Wohnung.

Problematisch wird es, wenn der Netzbetreiber erst nach mehr als sechs Wochen von Ihrem Umzug erfährt oder wenn kein Nachmieter nahtlos nach Ihnen einzieht. In solchen Fällen können zusätzliche Gebühren für den Netzbetrieb und den Zähler für die überschrittenen Tage anfallen, die Ihnen vom Versorger in Rechnung gestellt werden. Viele Anbieter legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, dass Kunden für solche Kosten haften, wenn sie den Umzug nicht rechtzeitig melden. Noch gravierender wird es, wenn ein Nachmieter direkt nach Ihrem Auszug einzieht, aber keinen eigenen Stromvertrag abschließt. In diesem Fall gelten Sie weiterhin als Nutzer des Anschlusses, und Ihr Anbieter stellt Ihnen den Stromverbrauch in Rechnung. Eine rückwirkende Abmeldung deckt zwar die Netzgebühren, nicht aber den verbrauchten Strom ab, für den Sie gemäß der AGB haften könnten.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es essenziell, beim Auszug den Zählerstand zu dokumentieren und diesen sowohl dem Anbieter als auch dem Netzbetreiber rechtzeitig mitzuteilen. Diese Angaben sind entscheidend, um Streitigkeiten über den Verbrauch und die Kosten des Nachmieters zu vermeiden. Sollte der Anbieter zusätzlichen Aufwand betreiben müssen, um den Fall zu klären, könnten Ihnen hierfür unter Umständen Gebühren berechnet werden.

Praktische Tipps

Ein gut organisierter Umzug hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die Stromversorgung nahtlos sicherzustellen. Mit sorgfältiger Planung, Einhaltung von Fristen und einer genauen Dokumentation können Verbraucher spätere Unstimmigkeiten vermeiden.

Zählerstände ablesen und übermitteln:

Die Zählerstände sollten sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe dokumentiert werden. Diese Werte dienen als Grundlage für eine korrekte Abrechnung und schützen vor unberechtigten Forderungen. Es ist ratsam, die Zählerstände zusätzlich fotografisch zu dokumentieren und dem Anbieter mitzuteilen.

Fristen und Termine im Blick behalten:

Die Einhaltung wichtiger Fristen ist essenziell, um Mehrkosten zu vermeiden:

  • Mindestens sechs Wochen vor dem Umzug: Kündigung des alten Stromvertrags.
  • Bis zu sechs Wochen nach dem Einzug: Ummeldung beim Netzbetreiber, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.
  • Spätestens zwei Wochen nach Rechnungserhalt: Zahlung der Abschlussrechnung, um Mahnkosten zu umgehen.

Eine frühzeitige Planung sorgt dafür, dass die Versorgung reibungslos übernommen wird und keine ungewollten Verträge aktiv bleiben.

Dokumentation sichern:

Eine vollständige Dokumentation schützt vor späteren Streitigkeiten. Wichtig ist, folgende Unterlagen aufzubewahren:

  • Fotos der Zählerstände aus der alten und neuen Wohnung.
  • Übergabeprotokolle mit den vermerkten Zählerständen.
  • Die schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins.
  • Angaben wie Zählernummer und Vertragskontonummer, die für die Ummeldung erforderlich sind.

Der Energielieferant ist verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende eine Abschlussrechnung zu erstellen. Diese sollte sorgfältig geprüft und mit den dokumentierten Zählerständen abgeglichen werden. So können eventuelle Fehler schnell erkannt und korrigiert werden.

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Strom kündigen bei Umzug – das sollten Sie tun

  1. Fotografieren Sie die Zählerstände in der alten und neuen Wohnung und übermitteln Sie sie Ihrem Anbieter.

  2. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag mindestens sechs Wochen vor dem Umzug und melden Sie sich bis zu sechs Wochen nach Einzug beim Netzbetreiber um.

  3. Bewahren Sie Übergabeprotokolle, Zählernummern, Vertragsdetails und schriftliche Kündigungsbestätigungen sorgfältig auf.

  4. Vergleichen Sie die Abschlussrechnung Ihres Anbieters mit den dokumentierten Zählerständen, um Fehler zu vermeiden.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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