Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften haben aktuell noch die Wahl zwischen drei Steuerklassenkombinationen: 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktorverfahren. Die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile erklären wir Ihnen im Folgenden.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften haben verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Steuerklassenkombination. Die am häufigsten genutzten Varianten sind die Kombinationen 3/5 und 4/4. Bei der Kombination 3/5 wird der höher verdienende Partner in Steuerklasse III eingestuft, während der geringer verdienende Partner die Steuerklasse V erhält. Diese Kombination kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Gehälter der Partner weit auseinanderliegen.
In der Steuerklasse III profitiert der höher verdienende Partner von beiden Grundfreibeträgen und eventuellen Kinderfreibeträgen, was zu einem höheren Nettogehalt führt. Allerdings wird das Gehalt des Partners in Steuerklasse V vom ersten Cent an versteuert, was zu einer verhältnismäßig höheren Lohnsteuerbelastung führt.
Die Kombination 4/4 hingegen ist besser geeignet, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. In diesem Fall werden beide Partner wie Einzelpersonen besteuert ohne zusätzliche Vergünstigungen.
Als Alternative zu den klassischen Kombinationen 3/5 und 4/4 gibt es das Faktorverfahren, bei dem beide Partner die Steuerklasse 4 mit einem individuellen Faktor wählen können. Dieses Verfahren soll für eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlasten innerhalb der Partnerschaft sorgen.
Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der die Vorteile des Splittingtarifs auf die unterschiedlich hohen Arbeitslöhne beider Partner verteilt. Dadurch zahlt jede Person den Lohnsteueranteil, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht.
Ein wesentlicher Vorteil des Faktorverfahrens liegt darin, dass es den voraussichtlichen Splittingvorteil bereits während des laufenden Jahres berücksichtigt. Dies kann höhere Nachzahlungen und möglicherweise auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen vermeiden, die bei der Steuerklassenkombination 3/5 auftreten können.
Die Wahl der richtigen Steuerklasse hat einen großen Einfluss auf die finanzielle Situation von Arbeitnehmern. Ein guter Überblick über die verschiedenen Optionen und deren Auswirkungen ist entscheidend, um die Steuerlast zu optimieren. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Steuerklasse, besonders bei Lebensveränderungen oder Einkommensänderungen, können zu spürbaren finanziellen Vorteilen führen.
Am Ende ist es wichtig zu bedenken, dass die Steuerklassenwahl zwar das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst, aber nicht die endgültige Steuerlast des Jahres bestimmt. Um die beste Entscheidung zu treffen, sollten Arbeitnehmer ihre individuelle Situation genau betrachten, die verschiedenen Optionen abwägen und bei Bedarf fachlichen Rat einholen. So können sie ihre Finanzen optimal gestalten und gleichzeitig für mögliche Lohnersatzleistungen vorsorgen.
Der Wechsel der Steuerklasse beeinflusst den Lohnsteuerabzug während des Jahres. Durch eine kluge Wahl der Steuerklasse kann das monatliche Nettogehalt gesteigert werden. Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, mehrmals jährlich ihre Steuerklasse zu ändern, um finanzielle Vorteile zu nutzen.
Die Steuerklasse 3 ist für den Partner mit dem höheren Einkommen vorteilhaft, kann aber für den Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse 5 nachteilig sein. Bei ähnlich hohen Einkommen beider Partner ist die Kombination der Steuerklasse 4 für beide empfehlenswert.
Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 lohnt sich für verheiratete Paare erst, wenn ein Einkommensunterschied von mindestens 10 Prozent besteht.
Die Steuerklasse 3 bietet den geringsten Steuersatz und ist für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare verfügbar, wenn einer der Partner die Steuerklasse 5 beantragt hat. Diese Klasse bietet zwar den niedrigsten Steuersatz, jedoch ohne Freibeträge.
Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie einen Antrag auf die Steuerklasse 2 stellen. Damit sparen Sie über Freibeträge sehr viel Geld im Jahr.
Bei der Eheplanung sollten Sie sich durchrechnen, welche Steuerklassenkombination für Sie am sinnvollsten ist. Ab 2030 wird Ihnen diese Entscheidung sowieso abgenommen. Dann gibt es nur noch die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktorverfahren.
Überprüfen Sie regelmäßig bei Gehaltswechseln, Geburt von Kindern oder drohender Arbeitslosigkeit in der Ehe, ob die aktuelle Steuerklassenkombination noch sinnvoll ist.
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