Wer träumt nicht davon, mehr von seinem hart verdienten Geld zu behalten? Der Steuerfreibetrag senkt die Abgaben an das Finanzamt effektiv – und doch kennen viele nicht alle Details oder nutzen nicht alle Möglichkeiten vollständig aus. Was genau ist der Steuerfreibetrag, wie hoch ist er und wie können Sie ihn optimal ausschöpfen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie clever sparen und Ihr Einkommen gezielt entlasten. Die wichtigsten Informationen und Tipps erhalten Sie gleich zum Einstieg.
Zunächst möchten wir Ihnen erklären, was ein Steuerfreibetrag eigentlich bedeutet. Ein Steuerfreibetrag legt fest, bis zu welchem Einkommen bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Darüber hinaus mindert er die Steuerbemessungsgrundlage, bevor die eigentliche Steuerberechnung erfolgt.
Der Steuerfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Beispielsweise zahlen alle Menschen in Deutschland erst ab dem sogenannten Grundfreibetrag Steuern auf ihr Einkommen. Dieser wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Allerdings ist es wichtig, zwischen Freibetrag und Freigrenze zu unterscheiden:
Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende wichtige Freibeträge:
Freibetragsart | Höhe | ||
---|---|---|---|
Grundfreibetrag (alleinstehend) |
Freibetragsart | 11.784 Euro |
Höhe |
Grundfreibetrag (verheiratet) |
Freibetragsart | 23.568 (für beide gemeinsam bei Zusammenveranlagung) |
Höhe |
Kinderfreibetrag |
Freibetragsart | 6.612 Euro |
Höhe |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende |
Freibetragsart | 4.260 Euro |
Höhe |
Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) |
Freibetragsart | 1.230 Euro |
Höhe |
Sparerpauschbetrag |
Freibetragsart | 1.000 Euro |
Höhe |
Ausbildungsfreibetrag |
Freibetragsart | 1.200 Euro |
Höhe |
Übungsleiterfreibetrag |
Freibetragsart | 3.000 Euro |
Höhe |
Ehrenamtspauschale |
Freibetragsart | 840 Euro |
Höhe |
Pflegepauschbetrag |
Freibetragsart | 600 Euro ab Pflegegrad 2, 1.100 Euro für Pflegegrad 3 und 1.800 Euro ab Pflegegrad 4 |
Höhe |
Behindertenpauschbetrag |
Freibetragsart | je nach Behinderungsgrad 620 bis 7.400 Euro |
Höhe |
Hinterbliebenenpauschbetrag |
Freibetragsart | 370 Euro |
Höhe |
Diese Anpassungen wurden notwendig, da die sozialrechtlichen Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als ursprünglich prognostiziert. Die Erhöhung wird in der Dezember-Gehaltsabrechnung 2024 berücksichtigt und gilt rückwirkend für das gesamte Jahr.
Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren wöchentlichen Ratgeber-Newsletter! Kostenlos immer freitags mit den wichtigsten Neuigkeiten aus der Finanzwelt.
Lassen Sie uns anhand praktischer Beispiele zeigen, wie der Steuerfreibetrag in der Praxis funktioniert.
Nehmen wir zunächst ein konkretes Beispiel: Ein Single verdient im Jahr 2024 13.000 Euro. Da der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro liegt, muss diese Person nur die Differenz von 1.216 Euro versteuern. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Effekt – sie können gemeinsam bis zu 23.568 Euro steuerfrei verdienen.
Einige Freibeträge werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, andere müssen manuell beantragt werden. Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag. Bei Letzterem ist besonders, dass das Finanzamt automatisch prüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist. Falls der Freibetrag vorteilhafter ist, wird er im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt. Pro Kind beträgt der Kinderfreibetrag für das Steuerjahr 2024 6.612 Euro und teilt sich auf in einen Erziehungs- und Betreuungsfreibetrag sowie den eigentlichen Kinderfreibetrag.
Ergänzend dazu haben Alleinerziehende einen Anspruch auf einen speziellen Entlastungsbetrag, der ihre besondere finanzielle Situation berücksichtigt. Dieser beträgt derzeit 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Der Entlastungsbetrag muss über die Steuererklärung beantragt werden, kann aber auch über die Lohnsteuerklasse II (für Alleinerziehende) geltend gemacht werden. Damit reduziert sich die Steuerlast direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, können einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert die monatliche Steuerlast direkt, sodass Ihnen schon während des Jahres mehr Netto vom Brutto bleibt. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen. Der Freibetrag muss über das Finanzamt beantragt werden und wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen.
In der Praxis passieren jedoch immer wieder vermeidbare Fehler bei der Nutzung von Steuerfreibeträgen. Um das Beste aus den verschiedenen Möglichkeiten herauszuholen und Fehler zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Aspekte unbedingt beachten:
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung – beispielsweise für den Lohnsteuerfreibetrag – muss spätestens bis zum 30. November des laufenden Steuerjahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, können Sie die Steuerersparnis nicht mehr für das aktuelle Jahr geltend machen. Deshalb ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und gegebenenfalls Rückfragen des Finanzamts schnell zu klären.
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Ärger mit dem Fiskus. Alle relevanten Unterlagen, wie Nachweise über Werbungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, sollten sorgfältig gesammelt und im Lohnkonto dokumentiert werden. Diese Belege können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt angefordert werden. Fehlende Unterlagen können dazu führen, dass Ihnen Freibeträge nicht anerkannt werden.
Verschiedene Steuerfreibeträge können parallel genutzt werden, um Ihre Steuerlast weiter zu senken. Zum Beispiel können Sie den Lohnsteuerfreibetrag mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kombinieren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Eine genaue Prüfung, welche Freibeträge für Ihre persönliche Lebenssituation gelten, kann sich lohnen – auch mit Unterstützung eines Steuerberaters oder durch die Nutzung von Online-Steuerhilfen.
Um möglichst viel Geld bei der Steuer zu sparen, können Sie folgende Punkte beachten:
Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Artikel zur Steuererklärung.
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf den sogenannten Behindertenpauschbetrag. Dieser mindert das zu versteuernde Einkommen je nach Grad der Behinderung um Beträge zwischen 620 Euro und 7.400 Euro pro Jahr. Anstelle des Behindertenpauschbetrags können Sie auch die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, die durch die Behinderung entstanden sind, einzeln nachweisen und in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung von den Ausgaben abzieht. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Betreuung eines behinderten oder pflegebedürftigen Familienmitglieds, das in Ihrem Haushalt lebt, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Auch dies beantragen Sie im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung.
Ein weiterer Vorteil für Menschen mit Behinderung ist, dass Sie bei der Entfernungspauschale nicht nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen können, sondern jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Falls Sie Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind oder Enkelkind haben, können Sie zudem beantragen, dass dessen Behindertenpauschbetrag auf Sie übertragen wird. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat.
Noch mehr Expertenwissen zu Aktien, ETFs & Co. gibt es in unseren kostenfreien Online-Seminaren. Fondsmanager, Analysten, Profi-Trader und andere Experten stehen Ihnen Rede und Antwort:
In der Regel können verschiedene Freibeträge miteinander kombiniert werden. Allerdings sind einige wichtige Regeln zu beachten:
Besonders wichtig: Seit 2024 können bei der Kinderbetreuung 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Darüber hinaus wurde der Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben, was die steuerliche Abwicklung von Erbfällen vereinfacht.
Lassen Sie sich vom Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein individuell beraten, welche Frei- und Pauschbeträge für Sie geltend gemacht werden können.
Sammeln Sie die nötigen Formulare und Dokumente, um die entsprechenden Steuerminderungen beantragen zu können, und reichen Sie diese jeweils fristgerecht ein. Den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch.
Lassen Sie sich bei der Anfertigung einer Steuererklärung von einer Steuersoftware oder einem Steuerberater helfen, die Kosten tragen sich in der Regel selbst.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com