Neben einzelnen Abschreibungstipps gibt es auch Strategien, die das Unternehmen an sich betreffen und Steuern einsparen können.
Die Abschreibungsregeln bieten signifikante Steuerentlastungen für Selbstständige. Seit der Coronakrise wurden zum Beispiel die Abschreibungszeiträume für IT-Ausrüstung wie Computer und Software verkürzt, sodass diese innerhalb eines Jahres komplett abgeschrieben werden können. Dies ermöglicht es, größere IT-Anschaffungen sofort steuerlich geltend zu machen und somit den zu versteuernden Gewinn erheblich zu reduzieren. Das ermöglicht zum Beispiel ein effektiveres Zeitmanagement in der Verwaltung und schont die Umwelt.
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein kraftvolles Instrument zur Steueroptimierung, das es ermöglicht, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten für geplante Investitionen bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr steuermindernd geltend zu machen. Dies gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dadurch kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Kapital eingesetzt zu haben.
Ein Wechsel der Rechtsform kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn eine Kapitalgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt wird. Eine solche Umwandlung kann dazu führen, dass die PartGmbB als Personengesellschaft behandelt wird, die keine Gewerbesteuer zahlt und von der Bilanzierungspflicht befreit ist. Dies vereinfacht die Steuererklärung und kann zu erheblichen Einsparungen führen, da die Einkünfte der Gesellschaft weiterhin als freiberuflich gelten.
Freiberufler und Gewerbetreibende können auf verschiedene Weise Steuern sparen:
Freiberufler und Gewerbetreibende können eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen, darunter:
Unternehmer müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt einreichen:
Selbstständige, die als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten, müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im laufenden Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro und im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben. In diesem Fall müssen sie ihre Produkte nicht mit Umsatzsteuer berechnen.
Melden Sie sich beim Finanzamt an und überlegen Sie, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können und möchten.
Achten Sie auf eine lückenlose Buchführung Ihrer unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben.
Beachten Sie die Abgabefrist für die Steuerklärung. In der Regel ist das der 31. Juli. Durch besondere Umstände kann sich diese jedoch ändern.
Wenn Ihr Unternehmen stark gewachsen ist, sie viel Umsatz generieren und einige Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie die Hilfe einer professionellen Steuer-/Finanzkraft in Erwägung ziehen. Das spart Zeit, Nerven und Geld.
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