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Steuertipps für Unternehmer

Steuererklärung für Selbstständige – So sparen Gewerbetreibende und Freiberufler Steuern

Die Steuererklärung stellt für Selbstständige oft eine Herausforderung dar, kann aber auch bares Geld bringen. In diesem Artikel werden essenzielle Grundlagen der Steuererklärung für Selbstständige beleuchtet, absetzbare Ausgaben detailliert dargelegt und effektive Steueroptimierungsstrategien vorgestellt. Die wichtigsten Informationen und Tipps gibt es gleich zum Einstieg.

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Steuererklärung Selbstständige – Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Selbstständigen muss grundsätzlich zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden werden. Letztere zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Selbstständige Unternehmer können bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Damit dürfen Sie keine Umsatzsteuer erheben, aber müssen auch keine Umsatzsteuer-Vorauszahlung leisten.
  • Freiberufler (unabhängig von ihren Einkünften) und Kleingewerbetreibende können zur Gewinnermittlungsmethode an das Finanzamt die vereinfachte Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn über 24.000 Euro müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
  • Achtung: In jedem Fall müssen Unternehmer auch zusätzlich eine Einkommensteuererklärung (ESt) abgeben.
  • Übrigens: Genauso wie Arbeitnehmer können auch Selbstständige von der Homeofficepauschale bis zu 1.260 Euro profitieren!
  • Schenken macht Freude und spart Steuern: Bis zu 35 Euro pro Jahr und Person sind Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter als Betriebsausgabe vollständig abzugsfähig.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Steuererklärung für Selbstständige

Freiberufler stehen angesichts des Fiskus vor ganz anderen Anforderungen als Angestellte, die nur eine Einkommenssteuererklärung (ESt) abgeben müssen, oft freiwillig. Andererseits bieten sich für Selbstständige auch mehr Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern. Im Folgenden erhalten Freiberufler spezifische Steuertipps, beispielsweise zur Nutzung der Rürup-Rente oder zur effektiven Gestaltung des häuslichen Arbeitszimmers, um so ihre Steuern legal und wirksam zu senken.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

Für die steuerliche Klassifizierung bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich grundlegend zunächst die Frage, ob man einen Gewerbebetrieb eröffnet oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Freiberufler sind Personen, die selbstständig in wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Bereichen tätig sind. Gewerbetreibende hingegen üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht als freiberuflich gilt, und müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden.

Anmeldung beim Finanzamt

Unabhängig von der Art der Selbstständigkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt obligatorisch. Selbstständige müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt melden und den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln. Nach der Überprüfung der Angaben durch das Finanzamt wird eine Steuernummer zugewiesen. Freiberufler hingegen sind von der Gewerbeanmeldung befreit und zahlen keine Gewerbesteuer, sondern lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Letztere auch nicht, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Wichtige Fristen für Freiberufler und Gewerbetreibende

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung muss normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen. Aufgrund besonderer Umstände, wie der Corona-Pandemie, können sich diese Fristen jedoch verlängern. Für das Jahr 2022 ist die Frist beispielsweise bis zum 2. Oktober 2023 verlängert worden. Steuervorauszahlungen sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt, wobei die Fristen für die quartalsweisen Zahlungen den 10. März, 10. Juni, 10. September und 10.  Dezember umfassen. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2023 ist der 2. September 2024!

Absetzbare Ausgaben für Selbstständige

Unternehmer müssen in der Regel erst einmal investieren, um Umsatz und im besten Fall Gewinn zu machen. Als Entlastungsmaßnahme sieht der Staat jede Menge abschreibbare Posten vor, die Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Steuerlast nehmen sollen.

Diese Betriebsausgaben können Selbstständige absetzen

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit anfallen. Zu den typischen Betriebsausgaben gehören Löhne, Mieten für Betriebsstätten, Umsatzsteuervorauszahlungen, betriebliche Versicherungen sowie Kosten für Arbeitsmittel und Weiterbildungen. Nicht alle Betriebsausgaben sind sofort voll abzugsfähig; Ausgaben für Anlagevermögen wie teure Maschinen oder Fahrzeuge werden über Abschreibungen steuerlich geltend gemacht.

Arbeitsmittel können umfänglich steuerlich geltend gemacht werden

Selbstständige können nahezu alle Arbeitsmittel, die sie für ihre berufliche Tätigkeit benötigen, als Betriebsausgaben absetzen. Wichtig ist, dass die Arbeitsmittel mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Büromöbel, Bürobedarf, Bürotechnik, Geräte und Maschinen sowie Berufsbekleidung. Seit 2021 können auch Computerhardware und -software, inklusive Drucker, komplett im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, bedingt durch die Reduzierung ihrer Nutzungsdauer auf ein Jahr.

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Fahrtkosten genau protokollieren

Fahrtkosten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, sind vollständig steuerlich absetzbar. Die Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung der Fahrtkosten variieren: Entweder durch das Führen eines Fahrtenbuchs, die Anwendung der 1-Prozent-Regel bei Fahrzeugleasing oder durch die Nutzung der Kilometerpauschale, bei der pro gefahrenem Kilometer 30 Eurocent angesetzt werden können. Für Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzen, empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuchs, um den beruflich genutzten Anteil genau nachzuweisen.

Auch Freiberufler und Gewerbetreibende können Homeoffice absetzen

Freiberufler, die von Zuhause aus arbeiten, können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen, sofern der Raum überwiegend beruflich genutzt wird. Dies umfasst nicht nur die Miete, sondern auch die Kosten für Strom und Heizung. Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es, für jeden Tag der Heimarbeit 5 Euro als Betriebsausgaben geltend zu machen, wobei die jährliche Obergrenze seit 2023 bei 1260 Euro (vorher 600 Euro) liegt.

Bei der Steuererklärung für Selbstständige Altersvorsorge nutzen

Selbstständige sind zwar nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet, können jedoch durch freiwillige Beiträge in die Rürup-Rente oder andere berufsständische Versorgungswerke ihre Altersvorsorge steuerlich optimieren. Beiträge zu diesen Vorsorgeformen sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar und schonen damit den Geldbeutel.

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Steueroptimierungsstrategien für Freiberufler und Gewerbetreibende

Neben einzelnen Abschreibungstipps gibt es auch Strategien, die das Unternehmen an sich betreffen und Steuern einsparen können.

Steuererklärung für Selbstständige: Für das digitale Zeitalter umrüsten

Die Abschreibungsregeln bieten signifikante Steuerentlastungen für Selbstständige. Seit der Coronakrise wurden zum Beispiel die Abschreibungszeiträume für IT-Ausrüstung wie Computer und Software verkürzt, sodass diese innerhalb eines Jahres komplett abgeschrieben werden können. Dies ermöglicht es, größere IT-Anschaffungen sofort steuerlich geltend zu machen und somit den zu versteuernden Gewinn erheblich zu reduzieren. Das ermöglicht zum Beispiel ein effektiveres Zeitmanagement in der Verwaltung und schont die Umwelt.

Kennen Sie schon den Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein kraftvolles Instrument zur Steueroptimierung, das es ermöglicht, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten für geplante Investitionen bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr steuermindernd geltend zu machen. Dies gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dadurch kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Kapital eingesetzt zu haben.

Schon über einen Wechsel der Rechtsform nachgedacht?

Ein Wechsel der Rechtsform kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn eine Kapitalgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt wird. Eine solche Umwandlung kann dazu führen, dass die PartGmbB als Personengesellschaft behandelt wird, die keine Gewerbesteuer zahlt und von der Bilanzierungspflicht befreit ist. Dies vereinfacht die Steuererklärung und kann zu erheblichen Einsparungen führen, da die Einkünfte der Gesellschaft weiterhin als freiberuflich gelten.

FAQ – Steuertipps für Unternehmer

Wie können Selbstständige Steuern sparen?

Freiberufler und Gewerbetreibende können auf verschiedene Weise Steuern sparen:

  • Beantragen Sie die Istversteuerung.
  • Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
  • Lassen Sie sich Ihre Altersvorsorge steuerlich anrechnen.
  • Berücksichtigen Sie Ihre Betriebsausgaben.
  • Schreiben Sie geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen ab.

Welche Ausgaben können Unternehmer von der Steuer absetzen?

Freiberufler und Gewerbetreibende können eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen, darunter:

  • Büro- oder Homeoffice-Kosten.
  • Telefon- und Internetkosten.
  • Anschaffungskosten für Computer und/oder Laptop.
  • Betriebliche Versicherungen.
  • KfZ- und Fahrtkosten.
  • Fortbildungskosten.
  • Geschäftsreisen.
  • Bewirtungskosten.

Welche Unterlagen müssen Selbstständige beim Finanzamt einreichen?

Unternehmer müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt einreichen:

  • Den Mantelbogen.
  • Je nach Situation die Anlage G (für Gewerbetreibende), Anlage S (für Freiberufler und sonstige Selbstständige), Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
  • Gewerbesteuerjahreserklärung, Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung.

Unter welchen Bedingungen müssen Freiberufler und Gewerbetreibende keine Umsatzsteuer zahlen?

Selbstständige, die als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten, müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im laufenden Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro und im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben. In diesem Fall müssen sie ihre Produkte nicht mit Umsatzsteuer berechnen.

Steuererklärung Unternehmer – Das sollten Sie tun

  1. Melden Sie sich beim Finanzamt an und überlegen Sie, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können und möchten.

  2. Achten Sie auf eine lückenlose Buchführung Ihrer unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben.

  3. Beachten Sie die Abgabefrist für die Steuerklärung. In der Regel ist das der 31. Juli. Durch besondere Umstände kann sich diese jedoch ändern.

  4. Wenn Ihr Unternehmen stark gewachsen ist, sie viel Umsatz generieren und einige Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie die Hilfe einer professionellen Steuer-/Finanzkraft in Erwägung ziehen. Das spart Zeit, Nerven und Geld.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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