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Steuererklärung online: Fehler vermeiden und Geld sparen

Die Steuererklärung online zu machen, gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Viele Steuerzahler nutzen Plattformen wie „Mein ELSTER“, um ihre Einkommensteuererklärung bequem von zu Hause aus zu erledigen. Dieser digitale Weg spart nicht nur Zeit, sondern bietet auch die Möglichkeit, Fehler zu vermeiden und Steuerersparnisse besser zu erkennen. Die wichtigsten Tipps gibts als Aperitif.

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Steuererklärung online – Das Wichtigste in Kürze

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen der Online-Steuererklärung

Die elektronische Übermittlung von Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden und Finanzbehörden ist durch verschiedene Regelungen in der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen geregelt. Für die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist ein Zugang über ein sicheres Verfahren notwendig, wofür die Finanzverwaltung das ELSTER-Verfahren bereitstellt.

Das ELSTER-Verfahren für die Online-Steuererklärung

ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente sowie hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten. Für die Nutzung von ELSTER stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ zur Verfügung, womit die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung schnell und komfortabel möglich ist.

Zudem wird die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden durch die Verwendung der Softwarebibliothek ERiC gewährleistet, die in vielen kommerziellen und frei erhältlichen Steuerprogrammen integriert ist.

So lange sollten Sie Ihre Belege aufbewahren

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die bislang geltende Belegvorlagepflicht bis auf wenige Ausnahmen in eine Belegvorhaltepflicht geändert. Dies bedeutet, dass Steuerzahler ab der Steuererklärung 2017 dem Finanzamt grundsätzlich nur noch dann Belege vorlegen müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Für die meisten Steuerbürger gilt, dass sie Belege grundsätzlich bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (ein Monat) aufbewahren sollten. Eine besondere Regelung gilt für Zuwendungsnachweise: Diese müssen bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden, wenn sie nicht zuvor vom Finanzamt angefordert wurden. Wer sicher gehen will, sollte seine Steuerbescheide und sonstige relevante Belege zehn Jahre lang aufheben. Eine eventuelle Steuerhinterziehung kann nämlich bis zu diesem Zeitraum geahndet werden.

Für gewerblich, selbstständig oder land- und forstwirtschaftlich tätige Steuerpflichtige gelten besondere Aufbewahrungsfristen, die bis zu zehn Jahre betragen. So müssen beispielsweise Buchungsbelege für die Steuererklärung 2017 in der Regel bis zum 31. Dezember 2027 aufbewahrt werden.

Datenerfassung und -import bei der Online-Steuererklärung

Die Datenerfassung bei der Online-Steuererklärung lässt sich durch verschiedene Funktionen vereinfachen und beschleunigen. Steuerprogramme bieten die Möglichkeit, Daten aus unterschiedlichen Quellen zu importieren und automatisch an der richtigen Stelle in der Steuererklärung einzutragen.

Eine Möglichkeit ist die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung. Hierbei werden elektronische Daten wie die Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge, Krankenversicherungsbeiträge und Riester-Verträge automatisch in die entsprechenden Felder der Steuererklärung übernommen. Um diesen Service zu nutzen, ist eine Registrierung mit der Steueridentifikationsnummer bei Mein ELSTER erforderlich. Anschließend müssen die Nutzer der Datenübernahme in ihrem Benutzerkonto zustimmen.

Ein weiterer Vorteil von Steuerprogrammen ist die Möglichkeit, Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen. Wer bereits im Vorjahr seine Steuererklärung mit der Software erstellt hat, kann die alten Daten für die neue Steuererklärung nutzen. Nach der Anmeldung mit den bekannten Zugangsdaten findet man auf der Übersichtsseite für jedes Steuerjahr die Option zur Datenübernahme aus dem Vorjahr. Mit einem Klick auf „Datenübernahme starten“ werden die Daten aus dem ausgewählten Steuerfall in die aktuelle Erklärung kopiert und man muss sie nur noch gegebenenfalls anpassen.

Darüber hinaus verfügen manche Steuerprogramme über Schnittstellen zu Banken und Versicherungen. WISO Steuer* ermöglicht beispielsweise die Verknüpfung mit dem Online-Banking-Konto des Nutzers. Dadurch können relevante Buchungen wie Handyrechnungen oder Spenden automatisch in die Steuererklärung übernommen werden, ohne dass eine manuelle Eingabe erforderlich ist. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert, sodass nur der Nutzer selbst mit seinem Passwort darauf zugreifen kann.

Unser Tipp: Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Ratgeber Steuerprogramme.

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Spezielle Steuersparmodelle online nutzen

Steuerprogramme und Online-Steuererklärungen bieten die Möglichkeit, spezielle Steuersparmöglichkeiten einfacher zu nutzen. Dazu gehören insbesondere der Investitionsabzugsbetrag, die Riester– und Rürup-Rente sowie Verlustvorträge.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts sofort von ihrem Gewinn abziehen. Dies ermöglicht eine gezielte Steueroptimierung in guten Geschäftsjahren. Wichtig ist, dass die geplante Investition innerhalb von drei Jahren getätigt und der Gegenstand mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt wird.

Auch die Riester- und Rürup-Rente bieten attraktive Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Bei der Riester-Rente sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar, allerdings reduzieren die staatlichen Zulagen den Steuervorteil. Die Rürup-Rente ermöglicht deutlich höhere absetzbare Beiträge von bis zu 27.566 Euro (Stand 2024). Beide Varianten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, d.h. in der Ansparphase fallen keine Steuern an, dafür werden die Rentenzahlungen später besteuert.

Ein weiteres wichtiges Instrument sind Verlustvorträge. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, können Studierende und Auszubildende die Verluste in künftige Jahre übertragen und dann mit positiven Einkünften verrechnen. Gerade für Studierende im Zweitstudium oder Auszubildende im dualen Studium lohnt sich das, da die Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Im Schnitt winken so Steuererstattungen von 3.000 Euro.

Die gängigen Steuerprogramme und Online-Steuererklärungen unterstützen Nutzer dabei, diese Steuersparmodelle optimal einzusetzen. Durch gezielte Fragen und Hinweise wird sichergestellt, dass keine Sparpotenziale übersehen werden. Zudem prüfen die Programme automatisch, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

Allgemeine Tipps zur Steuererklärung erhalten Sie im Ratgeber Steuererklärung.

Allgemeine Fragen zur Steuererklärung online

Welche häufigen Fehler werden bei der Steuererklärung gemacht?

Ein typischer Fehler ist das Vergessen von Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Dies betrifft oft die Aufwendungen für private Altersvorsorge wie die Riester- und Rürup-Rente.

Was geschieht, wenn man kleine Fehler in der Steuererklärung macht?

Bei kleineren Fehlern in der Steuererklärung kann das Finanzamt bis zu vier Jahre rückwirkend Korrekturen vornehmen. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung kann die Verfolgung bis zu fünf Jahre, und bei Steuerhinterziehung sogar bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Wie hoch ist die Fehlerquote bei Steuererklärungen?

Laut dem Bund der Steuerzahler ist etwa ein Drittel aller Einkommensteuerbescheide fehlerhaft. Steuerzahler, die sich ungerecht behandelt fühlen, sollten die Möglichkeit eines Einspruchs in Betracht ziehen.

Steuererklärung online – das sollten Sie tun

  1. Beantragen Sie die Steuernummer für Ihre Steuererklärung online, falls Sie noch keine besitzen.

  2. Verbinden Sie Ihr bevorzugtes Steuerprogramm mit ELSTER. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler bei der Dateneingabe.

  3. Lassen Sie sich von einem Steuerprogramm durch die Einkommensteuererklärung führen. Es wird Sie nach möglichen Steuervorteilen fragen und nimmt Berechnungen selbstständig vor.

  4. Reichen Sie die fertig ausgefüllte Steuererklärung online ein. Das ist günstiger und schneller als ein Einschreiben bei der Post und genauso sicher.

  5. Bewahren Sie Ihre Steuerunterlagen zehn Jahre lang auf. So lange könnten Finanzbehörden Sie noch wegen eventueller Steuerhinterziehung belangen.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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