Ein Schufa-Eintrag kann für einen positiven Bescheid bei einem Kreditantrag hinderlich sein. Doch was sagt ein Schufa-Eintrag tatsächlich aus und nach welchen Kriterien entscheidet die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung über die Bonität. Wir klären Sie über die häufigsten Mythen und Irrtümer auf – zu Beginn gibt’s direkt die besten Empfehlungen und Tipps.
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen sammelt und diese an Auftraggeber weitergibt – auch Wirtschaftsauskunftei genannt.
Seit der Gründung 1927 wird die Schufa privat geführt und seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen eine Aktiengesellschaft, deren Anteile jedoch nicht an der Börse gehandelt werden. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. Das Unternehmen besitzt laut eigenen Angaben kreditrelevante Informationen über 66,3 Millionen Personen und über 4,3 Millionen Unternehmen. Damit ist die Schufa die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands.
Interessant: Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei Deutschlands – aber wohl die bekannteste. Daneben gibt es noch Creditreform, Bürgel, Arvato Infoscore und einige andere.
Es gibt kaum jemanden, der noch nie von der Schufa und dem gefürchteten Begriff Schufa-Eintrag gehört hat. Rund um das Unternehmen kursieren viele Mythen. Denn ein Schufa-Eintrag wird meist negativ assoziiert. Doch was steht eigentlich in einem Schufa-Eintrag? Und wie wirkt sich das auf Ihre Kreditwürdigkeit aus?
Wir klären die meist gestellten Fragen, wenn es um die Schufa geht auf:
Die Annahme, dass nur Personen, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen oder verschuldet sind, in der Schufa sind, ist ein Mythos. Dem Unternehmen liegen Daten vor, sobald jemand zum Beispiel ein Konto eröffnet oder einen Handy-Vertrag abschließt. Denn da muss man oft der sogenannten Schufa-Klausel zustimmen. Das bedeutet, dass der Vertragspartner ihre Bonität bei der Schufa abfragen darf, aber auch gleichzeitig die neuen Daten von Ihnen übermitteln kann. Aber keine Sorge: Über 90 Prozent aller Informationen bei der Schufa sind laut Aussage des Unternehmens positiv. Doch welche Daten werden dort nun über eine Person gespeichert?
Die Schufa bietet jedem Verbraucher die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten in einem Online-Portal selbst einzusehen. Ob Sie aus reinem Interesse eine Schufa-Auskunft sehen wollen oder der neue Vermieter eine verlangt – Sie können diese leicht online beantragen. Allerdings ist das je nach Art der Auskunft nicht kostenlos. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten:
Sie wollen wissen, welche Daten die Schufa über sie gespeichert hat oder welche Unternehmen Auskünfte über Ihre persönlichen Daten angefordert haben? Dann können Sie eine sogenannte Schufa-Selbstauskunft einfordern. Dafür haben Sie gleich mehrere Optionen.
Unsere Empfehlung: In der Regel reicht für den Otto Normalverbraucher die kostenlose Schufa-Selbstauskunft völlig aus. Wer jedoch auf zusätzliche Extras steht und online seine Daten abrufen möchte, kann die Pay-Versionen der Schufa nutzen.
Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und wer eine bezahlbare Wohnung finden möchte, sollte beim Vermieter glänzen. Dafür können Sie die Schufa-Bonitätsauskunft bereits beim Besichtigungstermin bereithalten, um Ihre Chancen auf eine Zusage zu erhöhen. Meist verlangen Vermieter diese ohnehin. Auch diese kann man online bei der Schufa anfordert – allerdings ist auch die Bonitätsauskunft nicht umsonst. 29,95 kostet die Auskunft für den Vermieter.
Diese Schufa-Bonitätsaufkunft gibt nur Informationen preis, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So sieht der Vermieter zum Beispiel Ihren aktuellen Bonitätsscore, der aussagt, wie wahrscheinlich es ist, dass sie in Zukunft die Miete pünktlich bezahlen können
Rund um das Thema Schufa herrschen viele Unklarheiten und Mythen. Die häufigsten und wichtigen Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:
Als Schufa-Eintrag wird jeder Eintrag, der in die Bonitätsauskunft eines Verbrauchers eingetragen wird, bezeichnet. Dabei muss erstmal vor Schreck niemand vom Stuhl fallen. Denn damit sind sowohl positive Einträge als auch negative Einträge gemeint und damit ist ein Schufa-Eintrag an sich erst einmal nichts Schlechtes. Denn wer einen Handy-Vertrag abschließt und pünktlich bezahlt, bekommt einen positiven Eintrag oder, wenn ein Kredit erfolgreich abbezahlt wurde. Was die meisten Menschen meinen, wenn Sie von einem Schufa-Eintrag sprechen, ist der negative Eintrag, der die Kreditwürdigkeit herabsenkt.
So schnell bekommt niemand einen negativen Schufa-Eintrag. Also wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen und eine Mahnung erhalten, müssen Sie sich noch keine Sorgen machen. Kritischer wird es erst, wenn Sie die zweite Mahnung erhalten oder eine Rechnung gar an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Denn ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet immer vertragswidriges Handeln. Doch bevor eine Meldung an die Schufa übermittelt wird, müssen vier Kriterien gegeben sein.
Ein Unternehmen, dass Ihre Bonität abfragt, kann nicht alle Ihre Schufa-Einträge sehen. Aber es bekommt eine Einschätzung, wie kreditwürdig Sie sind – und da kann ein negativer Eintrag sehr weitreichende Folgen auf viele Lebensbereiche haben. Die Einträge entscheiden, ob Sie einen Kredit bekommen beziehungsweise zu welchen Konditionen, einen Mietvertrag bekommen, ein Auto leasen oder einen Handy-Vertrag abschließen können. Sogar der Beitrag der Kfz-Versicherung kann vom Schufa-Score abhängen, ob Sie bei einem Online-Händler etwas auf Rechnung bestellen oder ob Sie zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter wechseln können.
Der Schufa-Score wird bei einer Bonitätsprüfung durch ein Unternehmen zu einer Person übermittelt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel einen Kredit beantragen oder eine Ratenzahlung in einem Geschäft wünschen, erfolgt meist eine Schufa-Abfrage. Das dauert meist nur wenige Sekunden und schon weiß der Vertragspartner, ob er es riskieren kann, Ihnen einen Kredit zu gewähren. Dieser Bonitäts-Score liegt zwischen 0 und 100 – wobei 100 die beste Kreditwürdigkeit darstellt. Diesen können Sie bei einer Selbstauskunft ebenfalls einsehen. Wie genau das Scoring funktioniert, verrät die Schufa nicht. Auf Ihrer Webseite heißt es nur: „Wir haben unsere Verfahren zur Ermittlung von Scorewerten durch unsere erfahrenen Mathematiker und Statistiker entwickeln lassen. Es handelt sich hierbei stets um mathematisch-statistisch anerkannte und bewährte Methoden.“ Mit dem Mythos, dass die Schufa auch auf Daten der sozialen Netzwerke zurückgreift, räumt das Unternehmen auf. Auch Geo-Daten sollen in 99,7 Prozent der Fälle nicht genutzt werden.
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Ist erst einmal ein negativer Eintrag vorhanden, wird dieser nicht so schnell gelöscht. Doch Sie können den eigenen Schufa-Score für die Zukunft verbessern, indem Sie zum Beispiel darauf achten, dass Sie Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen und Mahnungen vermeiden. Doch Sie können auch der Schufa selbst auf die Finger schauen und einmal jährlich eine Selbstauskunft verlangen, um zu prüfen, ob alle Einträge über Sie korrekt sind – zum Beispiel, ob die Löschungen zu den gegebenen Fristen erfolgt oder sogar falsche Einträge vorhanden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen und ein wenig Kulanz können Sie einen negativen Schufa-Eintrag sogar vor der Ablaufzeit löschen lassen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Am 25. Mai 2018 tritt die sogenannte DSGVO in Kraft. Doch wie passt Datenschutz und eine Auskunftei wie die Schufa in Deutschland überhaupt zusammen? Artikel 17 in der DSGVO besagt das „Recht auf Vergessenwerden“ Dieser besagt, dass der Betroffene das Recht darauf hat, personenbezogene Daten löschen zu lassen, sofern diese nicht mehr benötigt werden. Man könnte annehmen, dass die Schufa oder andere Auskunfteien beglichene Forderungen löschen müssten, da diese nicht mehr benötigt werden. Doch da hat das Gericht in Wiesbaden anders entschieden:
Ein junger Mann wollte die Löschung seiner negativen Schufa-Einträge erzwingen lassen, mit der Begründung, dass er die Rechnungen beglichen habe. Das Landgericht Wiesbaden wies die Klage ab, da die Erhebung der Daten rechtmäßig erhoben wurde und einem legitimen Interesse dienen. Die Schufa stelle ihren Partner Daten zur Verfügung, die sie vor Verlusten schütze, begründete das Gericht das Urteil. Die Speicherung der Daten ist also legitim.
Fordern Sie regelmäßig eine Selbstauskunft bei der Schufa an.
Überprüfen Sie Ihre Einträge: Sind diese korrekt und wurden die Lösch-Fristen eingehalten?
Falls Sie Unstimmigkeiten entdecken, melden Sie diese der Schufa und lassen Sie sie korrigieren.
Eventuell können Sie negative Einträgebereits vor der Löschfrist löschen lassen.
Bezahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich, um Ihren Schufa-Score zu verbessern.
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