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Die häufigsten Schufa-Fragen

Schufa-Eintrag: Wir klären Mythen und Irrtümer rund um die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung auf

Ein Schufa-Eintrag kann für einen positiven Bescheid bei einem Kreditantrag hinderlich sein. Doch was sagt ein Schufa-Eintrag tatsächlich aus und nach welchen Kriterien entscheidet die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung über die Bonität. Wir klären Sie über die häufigsten Mythen und Irrtümer auf – zu Beginn gibt’s direkt die besten Empfehlungen und Tipps.

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Schufa – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schufa sammelt kreditrelevante Daten von Verbrauchern als auch von Unternehmen.
  • Was ist ein Schufa-Score? Und wie können Sie diesen verbessern? Wir klären die wichtigsten Fragen auf.
  • Wichtig: Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei Deutschlands. Ihre Daten werden noch bei weiteren Unternehmen gespeichert.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Einträge bei der Schufa, indem Sie eine Selbstauskunft beantragen.
  • Unsere Empfehlung: Achten Sie auf veraltete oder falsche Einträge und verlangen Sie die Löschung dieser.
  • Tipp: In unserem Ratgeber rund um die Schufa erfahren Sie, wie Sie die Selbstauskunft beantragen können und welche Arten es dafür gibt.
  • Alternativ können Sie bei bonify* ihre Bonitätsdaten und ihren Bonitätsscore online abrufen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Schufa?

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen sammelt und diese an Auftraggeber weitergibt – auch Wirtschaftsauskunftei genannt.

Seit der Gründung 1927 wird die Schufa privat geführt und seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen eine Aktiengesellschaft, deren Anteile jedoch nicht an der Börse gehandelt werden. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. Das Unternehmen besitzt laut eigenen Angaben kreditrelevante Informationen über 66,3 Millionen Personen und über 4,3 Millionen Unternehmen. Damit ist die Schufa die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands.

Interessant: Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei Deutschlands – aber wohl die bekannteste. Daneben gibt es noch Creditreform, Bürgel, Arvato Infoscore und einige andere.

Es gibt kaum jemanden, der noch nie von der Schufa und dem gefürchteten Begriff Schufa-Eintrag gehört hat. Rund um das Unternehmen kursieren viele Mythen. Denn ein Schufa-Eintrag wird meist negativ assoziiert. Doch was steht eigentlich in einem Schufa-Eintrag? Und wie wirkt sich das auf Ihre Kreditwürdigkeit aus?

Wir klären die meist gestellten Fragen, wenn es um die Schufa geht auf:

Wenn Sie alles bezahlt haben, sind Sie nicht in der Schufa? Falsch!

Die Annahme, dass nur Personen, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen oder verschuldet sind, in der Schufa sind, ist ein Mythos. Dem Unternehmen liegen Daten vor, sobald jemand zum Beispiel ein Konto eröffnet oder einen Handy-Vertrag abschließt. Denn da muss man oft der sogenannten Schufa-Klausel zustimmen. Das bedeutet, dass der Vertragspartner ihre Bonität bei der Schufa abfragen darf, aber auch gleichzeitig die neuen Daten von Ihnen übermitteln kann. Aber keine Sorge: Über 90 Prozent aller Informationen bei der Schufa sind laut Aussage des Unternehmens positiv. Doch welche Daten werden dort nun über eine Person gespeichert?

Diese Daten speichert die Schufa

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum und -Ort, aktuelle Anschrift, sonstige und auch frühere Anschriften
  • Ihren persönlichen Schufa-Basisscore
  • Informatinen von Vertragspartnern: Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Telekommunikationskosten, Versandhandelskosten, Ratenkredite und sonstige Kredite und Bürgschaften
  • Informationen zu nicht-vertragsmäßigem Handeln: Zahlungsausfälle, Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und durch eine Bank gekündigte Kredite

Diese Daten hat die Schufa nicht

  • Informationen zu Einkommen oder Vermögen
  • Marketing-Daten zum Beispiel zum persönlichen Einkaufsverhalten
  • Informationen über den Beruf
  • Lebenseinstellungen oder Mitgliedschaften wie die Konfession oder politische Gesinnung
  • Familienstand
  • Nationalität

Schufa-Auskunft: Wo und wie beantrage ich diese?

Die Schufa bietet jedem Verbraucher die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten in einem Online-Portal selbst einzusehen. Ob Sie aus reinem Interesse eine Schufa-Auskunft sehen wollen oder der neue Vermieter eine verlangt – Sie können diese leicht online beantragen. Allerdings ist das je nach Art der Auskunft nicht kostenlos. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten:

Schufa Auskunft selbst beantragen

Sie wollen wissen, welche Daten die Schufa über sie gespeichert hat oder welche Unternehmen Auskünfte über Ihre persönlichen Daten angefordert haben? Dann können Sie eine sogenannte Schufa-Selbstauskunft einfordern. Dafür haben Sie gleich mehrere Optionen.

  • Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO): Diese Selbstauskunft können Sie ganz einfach online anfordern. Hier erhalten Sie alle Informationen, die über Sie bei der Schufa gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Datenkopie ist kostenlos und wird per Post zu Ihnen nach Hause geschickt. Eine Möglichkeit, diese auch online zum Beispiel per Mail zu erhalten gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
  • meineSCHUFA kompakt: Hier können Sie Ihre Daten online direkt im Portal einsehen. Dazu gibt es Extras wie eine tagesaktuelle Bonität, Benachrichtigungen per SMS oder Mail, wenn jemand Ihre Daten einfordert, eine persönliche Beratung und ein Formular-Center, das Ihnen bei Themen wie Miete, Kredite und Co. extra Hilfe bietet. Das ist jedoch nicht kostenlos: 3,95 Euro kostet der Service bei der Schufa monatlich und 9,95 Euro einmalig für die Aktivierung. Wer jedoch eine Schufa-Bonitätsaufkunft benötigt, zahlt mit diesem Paket rund 10 Euro weniger.
  • meineSCHUFA plus: Dieses Angebot bietet die gleichen Leistungen wie das Kompakt-Paket, soll jedoch außerdem durch zusätzliches Monitoring mehr Sicherheit gegen Identitätsdiebstahl bieten. Dazu gibt es eine 24h-Hotline und Unterstützung bei der Bereinigung der Spuren bei Identitätsmissbrauch im Internet. Dieser Service kostet 4,95 Euro monatlich plus die einmalige Aktivierungsgebühr von 9,95 Euro.

Unsere Empfehlung: In der Regel reicht für den Otto Normalverbraucher die kostenlose Schufa-Selbstauskunft völlig aus. Wer jedoch auf zusätzliche Extras steht und online seine Daten abrufen möchte, kann die Pay-Versionen der Schufa nutzen.

Schufa-Bonitätsaufkunft für den Vermieter beantragen

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und wer eine bezahlbare Wohnung finden möchte, sollte beim Vermieter glänzen. Dafür können Sie die Schufa-Bonitätsauskunft bereits beim Besichtigungstermin bereithalten, um Ihre Chancen auf eine Zusage zu erhöhen. Meist verlangen Vermieter diese ohnehin. Auch diese kann man online bei der Schufa anfordert – allerdings ist auch die Bonitätsauskunft nicht umsonst. 29,95 kostet die Auskunft für den Vermieter.

Diese Schufa-Bonitätsaufkunft gibt nur Informationen preis, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So sieht der Vermieter zum Beispiel Ihren aktuellen Bonitätsscore, der aussagt, wie wahrscheinlich es ist, dass sie in Zukunft die Miete pünktlich bezahlen können

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Schufa-Eintrag: Die wichtigsten Fragen

Rund um das Thema Schufa herrschen viele Unklarheiten und Mythen. Die häufigsten und wichtigen Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:

Was ist ein Schufa-Eintrag?

Als Schufa-Eintrag wird jeder Eintrag, der in die Bonitätsauskunft eines Verbrauchers eingetragen wird, bezeichnet. Dabei muss erstmal vor Schreck niemand vom Stuhl fallen. Denn damit sind sowohl positive Einträge als auch negative Einträge gemeint und damit ist ein Schufa-Eintrag an sich erst einmal nichts Schlechtes. Denn wer einen Handy-Vertrag abschließt und pünktlich bezahlt, bekommt einen positiven Eintrag oder, wenn ein Kredit erfolgreich abbezahlt wurde. Was die meisten Menschen meinen, wenn Sie von einem Schufa-Eintrag sprechen, ist der negative Eintrag, der die Kreditwürdigkeit herabsenkt.

Wann kriege ich einen negativen Schufa-Eintrag?

So schnell bekommt niemand einen negativen Schufa-Eintrag. Also wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen und eine Mahnung erhalten, müssen Sie sich noch keine Sorgen machen. Kritischer wird es erst, wenn Sie die zweite Mahnung erhalten oder eine Rechnung gar an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Denn ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet immer vertragswidriges Handeln. Doch bevor eine Meldung an die Schufa übermittelt wird, müssen vier Kriterien gegeben sein.

Kriterien für einen negativen Schufa-Eintrag

  • Zwei schriftliche Mahnungen innerhalb von vier Wochen
  • In den Mahnungen wird ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt
  • Den Mahnungen oder Rechnungen wurde nicht widersprochen
  • Die Rechnung inklusive Mahngebühren wurde vor der Meldung an die Schufa nicht beglichen

Welche Folgen kann ein negativer Schufa-Eintrag haben?

Ein Unternehmen, dass Ihre Bonität abfragt, kann nicht alle Ihre Schufa-Einträge sehen. Aber es bekommt eine Einschätzung, wie kreditwürdig Sie sind – und da kann ein negativer Eintrag sehr weitreichende Folgen auf viele Lebensbereiche haben. Die Einträge entscheiden, ob Sie einen Kredit bekommen beziehungsweise zu welchen Konditionen, einen Mietvertrag bekommen, ein Auto leasen oder einen Handy-Vertrag abschließen können. Sogar der Beitrag der Kfz-Versicherung kann vom Schufa-Score abhängen, ob Sie bei einem Online-Händler etwas auf Rechnung bestellen oder ob Sie zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter wechseln können.

Was ist der Schufa-Score?

Der Schufa-Score wird bei einer Bonitätsprüfung durch ein Unternehmen zu einer Person übermittelt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel einen Kredit beantragen oder eine Ratenzahlung in einem Geschäft wünschen, erfolgt meist eine Schufa-Abfrage. Das dauert meist nur wenige Sekunden und schon weiß der Vertragspartner, ob er es riskieren kann, Ihnen einen Kredit zu gewähren. Dieser Bonitäts-Score liegt zwischen 0 und 100 – wobei 100 die beste Kreditwürdigkeit darstellt. Diesen können Sie bei einer Selbstauskunft ebenfalls einsehen. Wie genau das Scoring funktioniert, verrät die Schufa nicht. Auf Ihrer Webseite heißt es nur: „Wir haben unsere Verfahren zur Ermittlung von Scorewerten durch unsere erfahrenen Mathematiker und Statistiker entwickeln lassen. Es handelt sich hierbei stets um mathematisch-statistisch anerkannte und bewährte Methoden.“ Mit dem Mythos, dass die Schufa auch auf Daten der sozialen Netzwerke zurückgreift, räumt das Unternehmen auf. Auch Geo-Daten sollen in 99,7 Prozent der Fälle nicht genutzt werden.

Kann ich meinen Schufa-Score verbessern?

Ist erst einmal ein negativer Eintrag vorhanden, wird dieser nicht so schnell gelöscht. Doch Sie können den eigenen Schufa-Score für die Zukunft verbessern, indem Sie zum Beispiel darauf achten, dass Sie Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen und Mahnungen vermeiden. Doch Sie können auch der Schufa selbst auf die Finger schauen und einmal jährlich eine Selbstauskunft verlangen, um zu prüfen, ob alle Einträge über Sie korrekt sind – zum Beispiel, ob die Löschungen zu den gegebenen Fristen erfolgt oder sogar falsche Einträge vorhanden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen und ein wenig Kulanz können Sie einen negativen Schufa-Eintrag sogar vor der Ablaufzeit löschen lassen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Schuld war nicht höher als 2.000 Euro.
  • Sie haben die offene Rechnung spätestens sechs Wochen nach dem Schufa-Eintrag beglichen.
  • Es lief kein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie

Wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?

  • Sofortige Löschung: Falsche Daten und aufgelöste Girokonten.
  • Nach 12 Monaten: Anfragen zu Kreditkonditionen (diese können nur Sie sehen und Sie haben keine negativen Auswirkungen), Kreditanfragen, Anfragen von Unternehmen (nur für Sie einsehbar)
  • Nach 3 Jahren: Abbezahlte Kredite, Abschluss eines Inkasso- oder Mahnverfahrens, negativer Eintrag durch ein Gericht
  • Nach 10 Jahren: Privatinsolvenzverfahren

Schufa und DSGVO – wie passt das zusammen?

Am 25. Mai 2018 tritt die sogenannte DSGVO in Kraft. Doch wie passt Datenschutz und eine Auskunftei wie die Schufa in Deutschland überhaupt zusammen? Artikel 17 in der DSGVO besagt das „Recht auf Vergessenwerden“ Dieser besagt, dass der Betroffene das Recht darauf hat, personenbezogene Daten löschen zu lassen, sofern diese nicht mehr benötigt werden. Man könnte annehmen, dass die Schufa oder andere Auskunfteien beglichene Forderungen löschen müssten, da diese nicht mehr benötigt werden. Doch da hat das Gericht in Wiesbaden anders entschieden:

Ein junger Mann wollte die Löschung seiner negativen Schufa-Einträge erzwingen lassen, mit der Begründung, dass er die Rechnungen beglichen habe. Das Landgericht Wiesbaden wies die Klage ab, da die Erhebung der Daten rechtmäßig erhoben wurde und einem legitimen Interesse dienen. Die Schufa stelle ihren Partner Daten zur Verfügung, die sie vor Verlusten schütze, begründete das Gericht das Urteil. Die Speicherung der Daten ist also legitim.

Negativer Schufa-Eintrag – das sollten Sie tun

  1. Fordern Sie regelmäßig eine Selbstauskunft bei der Schufa an.

  2. Überprüfen Sie Ihre Einträge: Sind diese korrekt und wurden die Lösch-Fristen eingehalten?

  3. Falls Sie Unstimmigkeiten entdecken, melden Sie diese der Schufa und lassen Sie sie korrigieren.

  4. Eventuell können Sie negative Einträgebereits vor der Löschfrist löschen lassen.

  5. Bezahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich, um Ihren Schufa-Score zu verbessern.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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