In 10-Jahres-Abständen kann der Schenkungssteuer-Freibetrag abermals geltend gemacht werden. Während eines Zeitraumes von zehn Jahren sind alle Schenkungen und das Erbe einer Person und an denselben Beschenkten zusammen zu addieren. Es kann daher bei großen Vermögen, die vererbt werden sollen, sinnvoll sein, schon frühzeitig zu Lebzeiten eine Art Schenkungsplan einzurichten.
Hinweis: Verstirbt der Schenkende innerhalb von zehn Jahren nach dem letzten Geschenk, muss der Beschenkte die Schenkung wie ein Erbe versteuern beziehungsweise wird das Geschenk zum sonstigen Erbe dazugerechnet. Tipps fürs Erbe erhalten Sie in unserem Artikel Erbschaftssteuer.
In der Praxis wird häufig von sogenannten Kettenschenkungen Gebrauch gemacht, um die Schenkungssteuer zu umgehen. Hierfür gibt der Schenkende zunächst das Geld an eine „Mittelsperson“, die dann dem eigentlich Beschenkten die Schenkung weitergibt. Diese Form der Kettenschenkung ist dann illegal, wenn die Mittelsperson dazu verpflichtet ist, das Geld weiterzugeben, beziehungsweise dies vorher abgesprochen wird. In der Praxis ist das jedoch schwer nachzuweisen und der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass eine – sozusagen freiwillige – Kettenschenkung legal ist.
Dafür muss aber auch eine gewisse zeitliche Unabhängigkeit zwischen den Schenkungen liegen, die einen Vorsatz ausschließt. Genau definiert ist das aber jedoch nicht und scheint vom Einzelfall abzuhängen. Holen Sie sich hier in jedem Fall vorher eine Rechtsberatung ein, die in vielen Rechtsschutzversicherungen sogar inbegriffen ist.
Melden Sie größere Schenkungen, die über „Gelegenheitsgeschenke“ hinausgehen, dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten; sowohl als Schenkender als auch Beschenkter.
Berechnen Sie, ob es günstiger sein kann, wenn der Schenkende die Schenkungssteuer übernimmt.
Vermeiden Sie mithilfe der 10-Jahres-Frist ganz legal die Schenkungssteuer und erstellen Sie frühzeitig einen Schenkungsplan.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder Anwalt beraten, da die Gesetzeslage beim Schenkungsrecht oft schwammig ist.