Die Rürup-Rente gibt es seit 2005. Wer weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert ist, profitiert von der Basisrente. Was Sie bei den Rürup-Verträgen beachten sollten und wie damit Steuervorteile bei der Altersvorsorge genießen, erfahren sie hier. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Tipps und die Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Mit der steuerlichen Neuordnung und dem Wegfall des Steuerprivilegs bei Lebensversicherung trat an die Stelle der drei Säulen das drei Schichten Modell. Dieses Modell differenziert die Bausteine deutlicher:
Schicht I: Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke mit steuerlicher Abzugsfähigkeit und nachgelagerter Besteuerung.
Schicht II: Staatlich geförderte, aber privat finanzierte und ebenfalls steuerpflichtige Vorsorgemodelle. Dazu zählen die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente und die Rürup-Rente.
Schicht III: Private Vorsorgelösungen ohne steuerliche Abzugsfähigkeit während der Ansparphase.
Tipp: Bei der Auswahl der privaten Altersvorsorge nicht nur auf die Ablaufrendite, sondern auch auf die Form der späteren Besteuerung blicken. Sparer sollten bei der Rente die Steuer bei Rentenbezug nicht außer Acht lassen!
Die Versorgungslösungen der Schicht II verbinden die staatliche Förderung durch
mit der späteren nachgelagerten Besteuerung der Auszahlungen. Bei Riester gilt allerdings ebenfalls die steuerliche Abzugsfähigkeit, sofern der Steuervorteil im Rahmen der Günstigerprüfung die Zulage übersteigt.
Die Rürup-Rente ist so konzipiert, dass sie das privatrechtliche Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) darstellt. Bevor wir uns die Details ansehen, drei Punkte:
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Die Rürup-Rente galt bei Einführung als ein Vorsorgeprodukt für Selbstständige und Arbeitnehmer mit hoher Steuerprogression. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch schon Einkommen von rund 35.000 Euro in der Steuerklasse I beim Sonderausgabenabzug attraktive Steuervorteile bringen.
Tipp: Vor der Entscheidung für eine private Altersvorsorge sollten Sie erst mit dem Rürup-Rechner prüfen, wie sehr Sie von dieser Rentenvariante profitieren.
Die maximal steuerlich abzugsfähigen Beiträge waren bei der Rürup-Rente von Beginn an sehr hoch angesetzt. Während der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge in der „Grundausstattung“ maximal vier Prozent der Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze ausmacht, lag die Rürup-Rente von Beginn an bei maximal 20.000 Euro.
Seit dem Jahr 2015 wurde der Höchstbetrag an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Knappschaft West gekoppelt. Im Jahr 2019 betrug der steuerlich relevante Höchstbetrag 24.305 Euro. Im Jahr 2020 wird der auf 25.046 Euro steigen.
Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie unterjährig laufend oder auch in einer Summe am Jahresende bezahlen. Die zweite Option zeigt sich für Selbstständige als sinnvolle Alternative. Dieser Personenkreis kann in der Regel erst am Ende des Jahres festlegen, wie viel Einkommen für die Altersvorsorge frei zur Verfügung steht. Alternativ bietet sich auch eine Rürup-Rente gegen Einmalzahlung an.
Während der Ansparphase können Sie die Beiträge steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteil begann im Jahr 2005 mit 60 Prozent der gezahlten Beiträge. Diese stiegen kontinuierlich um zwei Prozent pro Jahr an, bis die Sparer im Jahr 2025 den gesamten Beitrag steuerlich in Ansatz bringen können.
Das heißt, wenn Sie im Jahr 2019 noch den maximalen Steuervorteil ausschöpfen möchten, können Sie maximal 24.305 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Davon werden Ihnen 88 Prozent, 21.388,40 Euro, steuerlich mindernd angerechnet.
Um die Beiträge steuerlich anzugeben, müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben. Im Mantelbogen der Steuererklärung finden Sie den Abschnitt „Vorsorgeaufwendungen“. Dort wiederum befindet sich der Block „Beiträge zur Altersvorsorge“. Tragen Sie ihre geleisteten Beiträge im Feld „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“ ein.
In Bezug auf die Besteuerung der Rürup-Rente während der Rentenbezugszeit lehnt sich die Basis-Rente vollumfänglich an die im Jahr 2005 eingeführte Besteuerung der GRV-Rente an.
Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils orientiert sich an dem Kalenderjahr, in dem der Rentenbezug begann. Damit unterscheidet sich die Rürup-Rente von einer privaten Rentenversicherung. Dort ist das Eintrittsalter bei Rentenbezug hinsichtlich des steuerpflichtigen Ertragsanteils ausschlaggebend.
Wer erstmalig im Jahr 2005 eine Rente bezog, musste davon 50 Prozent versteuern. Wer im Jahr 2006 in Rente ging, hatte noch einen Freibetrag von 48 Prozent. Parallel zur steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenbeiträge steigt auch der steuerpflichtige Anteil in der Rente. Die vollständige Besteuerung greift aber erst ab dem Jahr 2040. Der Anstieg der zu versteuernden Rente verläuft bis 2040 wie folgt:
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | … | 2038 | 2039 | ab 2040 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Steuerpflichtiger Anteil | 78% | 80% | 81% | 82% | … | 98% | 99% | 100% |
Stieg der steuerpflichtige Anteil bis zum Jahr 2020 in Schritten von zwei Prozent, gilt ab dem Jahr 2021 ein Anstieg um ein Prozent.
Wer im Jahr 2019 in den Ruhestand ging und eine Altersrente von 20.000 Euro bezieht, muss 15.600 Euro für den Rest seines Lebens versteuern. Dieses Beispiel setzt natürlich voraus, dass es keine Rentenanpassung geben wird.
Beginnt der Rentenbezug im Jahr 2022, beträgt demgegenüber der steuerpflichtige Anteil der Rente 16.400. Dafür konnte der Beitragszahler auch zwei Jahre länger die Rentenbeiträge steuerlich geltend machen.
Dem Argument, dass die Steuerpflicht ein Nachteil darstellt, kann man folgenden Sachverhalt entgegenhalten: In der Regel fällt die Besteuerung der Rentenbezüge deutlich geringer aus, als die Besteuerung aus der Berufstätigkeit. Das erklärt sich relativ leicht durch die gegenüber dem Einkommen deutlich niedrigere Rente. Kompensiert werden kann dies nur, wenn der Rentner über so viele zusätzliche Altersvorsorgeverträge verfügt, dass sein Einkommen daraus sein Einkommen während des Arbeitslebens übersteigt.
In der Regel fällt der Steuervorteil in der Ansparphase höher aus, als die auf die Rürup-Rente entfallende Steuerlast. Dies lässt sich aber mit einem Rürup-Rente Rechner leicht ermitteln.
Unser Tipp: Ermitteln Sie auf der Grundlage ihres letzten Rentenbescheids im ersten Schritt den Steuersatz auf ihre Rente. Im zweiten Schritt nutzen Sie einen Rürup-Rente Vergleich, um zu berechnen, wie hoch ihre Rürup-Rente ausfällt. Ermitteln Sie die Gesamtsteuerlast. Dann berechnen Sie die Differenz zwischen ihrer aktuellen Steuer und der Steuer bei Rentenbezug.
Bei der Rürup-Rente verhielt sich der Gesetzgeber ebenso zögerlich wie bei Einführung der Riester-Rente. Im ersten Schritt war die Rürup-Rente nur als klassische Lebensversicherung erhältlich. In einem zweiten Anlauf ergänzte der Gesetzgeber die Anlagemöglichkeiten um fondsgebundene Versicherungslösungen. Erst im dritten Zug wurde auch die Investition in reine Investmentfonds ohne Versicherungspaket zugelassen.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie eine fondsbasierte Lösung ohne Versicherungspaket. Profitieren Sie langfristig von Wachstum des Aktiensektors und nutzen Sie bei fallenden Kursen den Durchschnittskosteneffekt. Die Abschluss- und Verwaltungskosten von Versicherungspaketen liegen in der Regel höher und mindern die Rendite.
Seit dem Jahr 2013 müssen die Anbieter in einem vereinheitlichten Produktinformationsblatt die Interessenten über:
Allerdings steht in diesem Punkt die Effektivkostenquote in der Kritik. Diese bezieht sich in erster Linie auf fondsgebundene Rentenversicherungen. Kritiker halten vor, dass häufig mit pauschalen Kosten gerechnet wird, nicht mit den tatsächlichen fondsspezifischen Aufwendungen. Darüber hinaus gibt es keine Angaben zu den Transaktionskosten, die bei dem jeweiligen Fonds anfallen und in der Gesamtkostenquote nicht enthalten sind.
Wir hatten im Abschnitt „Die Besonderheit bei der Rürup-Rente“ bereits auf drei Restriktionen gegenüber anderen Vorsorgemodellen hingewiesen. Für einige Sparer bedeutet die eingeschränkte Verfügbarkeit ein Minus. Auf der anderen Seite gilt für die Altersvorsorge auch, dass es auf die Mischung ankommt. Niemand sollte dabei ausschließlich auf ein Pferd setzen.
Sie können als Versicherungsnehmer durchaus einige Bausteine in ihren Vertrag mit einbeziehen. Beispielsweise ist es möglich, dass Sie eine Hinterbliebenenrente bis zu 60 Prozent vereinbaren. Dieser Einschluss mindert natürlich die Rentenhöhe für ihre Auszahlung. Voraussetzung für die Witwen- oder Witwerrente ist, dass der Erstbegünstige zum Zeitpunkt des Todes mit dem Partner in gültiger Ehe lebte.
Es kann auch eine Waisenrente vereinbart werden. Allerdings ist die Voraussetzung dafür ein bestehender Kindergeldanspruch. Entfällt dieser, besteht auch kein Rentenanspruch mehr. Dieser Ansatz ist aber eher hypothetisch. Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Beginn des Rentenbezuges noch Kinder hat, für die langfristig vorgesorgt werden muss, fällt eher gering aus.
Ein weiterer möglicher Einschluss in die Rürup-Rente ist eine Berufsunfähigkeit (BU). Es stellt sich hier aber nicht nur aus Renditegesichtspunkten die Frage, ob dies sinnvoll ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Tarifausgestaltungen reiner Berufsunfähigkeitsversicherungen durchaus Vorteile gegenüber den Zusatzversicherungen aufweisen.
Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass bei einer Beitragsfreistellung auch die Berufsunfähigkeitsabsicherung ruht.
Steuerlich bietet die Kombination jedoch einen Vorteil. Zunächst einmal muss jedoch der Beitragsanteil für die Altersrente mindestens 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Ist dieser Sachverhalt gegeben, können Sie den kompletten Jahresbeitrag, nicht nur den im abgelaufenen Kalenderjahr festgelegten Prozentsatz, steuerlich geltend machen.
Bei einer eigenständigen BU fallen die Beiträge unter Sonderausgaben. Diese wiederum sind mit 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige maximiert.
Kommt es zum Leistungsfall in der BU, muss die BU-Rente als Leistung aus der Zusatzversicherung nachgelagert in voller Höhe besteuert werden. Bei einer eigenständigen BU-Rente greift nur die Ertragsanteilsbesteuerung, welche deutlich günstiger ausfällt.
Die Rürup-Rente ähnelt der gesetzlichen Rente formal in fast allen Belangen. Dennoch gibt es kleine, aber feine inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Rentenmodellen.
Eigenschaft | Gesetzliche Rentenversicherung | Rürup-Rente |
---|---|---|
Garantierte Rente | Die Summe der eingezahlten Beiträge, ergänzt um beitragsfreie, aber entgeltpunkt-erhöhende Zeiten wie Studium oder Elternzeit, verteilt auf die durchschnittliche, Rentenbezugsdauer (Enteignungsverbot) | Eingezahlte Beiträge abzüglich Gebühren, die garantierte Verzinsung beträgt ab 2017 0,90 %, der Garantiezins entfällt bei fondsgebundenen Lösungen, durch die Einführung der Unisextarife erhalten Männer und Frauen für Verträge mit Beginn ab 2012 gleich hohe Renten. |
Rendite | Lohn-/Gehaltsentwicklung der Beitragszahler | Ertrag der Kapitalanlage nach Abzug der Gebühren. |
Zusätzliche Standardleistungen | Hinterbliebenenversorgung als Witwen- und Waisenrente, Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ohne Gesundheitsprüfung, Anrechnung der Kindererziehungszeiten, Berufliche Rehabilitation nach Krankheit. |
Natürlich stellt sich für viele Berufstätige die Frage, ist die Rürup-Rente sinnvoll? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Als Entscheidungshilfe haben wir für Sie die Vorteile und Nachteile noch einmal zusammengefasst:
Rürup-Renten können auch mit Einmalbeiträgen oder Sonderzahlungen bedient werden. Es liegt daher die Überlegung nahe, einen bisher bestehenden Vertrag aufzulösen und das Kapital in eine Rürup-Rente einfließen zu lassen. An dieser Stelle müssen wir aber ganz deutlich auf das Risiko eines möglichen Verlustes hinweisen. Eine bestehende Versicherung zu kündigen, macht nur Sinn, wenn der Rückkaufswert abzüglich der Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag über der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.
Private Altersvorsorge ist wichtiger denn je, die staatliche Rente ist längst nicht mehr sicher. Ein Weg ist die Rürup-Rente.
Ob ein Rürup-Vertrag empfehlenswert ist, hängt von Ihren individuellen Kriterien ab. Grundsätzlich gilt: Die Steuererstattung in der Ansparphase fällt höher aus, wenn Sie mehr verdienen und mehr Geld Sie in die Rürup-Rente stecken.
Ihr Alter und Ihre bisherige Rentenvorsorge spielen dabei aber ebenfalls eine große Rolle.
Die klassische Rürup-Rente verspricht eine garantierte Rente, die fondsgebundene Variante bietet größere Renditechancen. Mit letzterer Variante sollten Sie Ihre Basisvorsorge lediglich aufstocken.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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