Eine Lebensversicherung begleitet Menschen oft über Jahrzehnte. Sie kann entweder im Alter mehr finanziellen Spielraum ermöglichen oder im Ernstfall Angehörige absichern. Lebenssituationen und finanzielle Umstände können sich jedoch ändern, sodass eine LV manchmal nicht mehr sinnvoll oder eine finanzielle Belastung darstellen kann. Wenn Sie die LV kündigen, bekommen Sie den Rückkaufswert der Lebensversicherung vom Versicherer ausgezahlt. Empfehlungen dazu und die wichtigsten Informationen lesen Sie nachfolgend.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie von Ihrem Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung bzw. die Höhe der Rückvergütung ergibt sich zum größten Teil aus denen von Ihnen bisher eingezahlten Beiträgen und der Deckungsrückstellung. Sollten Sie schon länger in die LV eingezahlt haben, können hier noch Zinsen und eine Überschussbeteiligung hinzukommen. Bereits länger besparte Policen sind beim Rückkauf somit wertvoller. Den Rückkaufswert der Lebensversicherung können Sie durch die jährliche Standmitteilung nachvollziehen.
In den Anfangsphasen Ihrer Lebensversicherung gehen die meisten Ihrer Beiträge in die Deckung der Vertragskosten und -gebühren. Dies liegt daran, dass seit 2008 die Versicherungsunternehmen gemäß § 169 VVG verpflichtet sind, die anfänglichen Kosten auf einen Zeitraum von fünf Jahren aufzuteilen. Daher bleibt für das eigentliche Sparen nur ein kleiner Betrag. Daher ist es so, dass der Rückkaufswert, besonders in den anfänglichen Jahren, beträchtlich niedrig ist. Oftmals repräsentiert er in den ersten sechs Jahren nach dem Start des Vertrags weniger als zwei Drittel Ihrer Gesamtbeiträge.
Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Lebensversicherung frühzeitig zu beenden, müssen Sie oft auf einen Teil Ihres Ersparten verzichten. Sie würden zudem auf den Schlussbonus verzichten. Ein vorgezogener Vertragsausstieg ist daher finanziell häufig nicht sinnvoll.
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Bei Lebensversicherungen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 unterzeichnet wurden, steht fest: Sie bekommen zumindest die Hälfte aller geleisteten Zahlungen zurück, wenn man die Administrationskosten herausrechnet (dies nennt man das ungezillmerte Deckungskapital) – und das auch in den ersten Jahren des Vertrags. Die Initialkosten dürfen von den Versicherungsanbietern nicht abgezogen werden, genauso wenig wie zusätzliche Gebühren für den Vertragsrücktritt (also kein Stornoabzug).
Sollte Ihr Versicherungsgeber Sie beim Abschließen einer Lebensversicherung im Zeitraum von 1994 bis 2007 nicht korrekt oder unzureichend über Ihr Recht auf Widerruf aufgeklärt haben, können Sie auch heute noch dagegen vorgehen.
Wenn Sie seit 2008 eine Lebensversicherung unterzeichnet haben, wird der Rückkaufswert nach einem anderen Verfahren ermittelt. Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) muss die so berechnete Rückvergütung dem sogenannten Deckungskapital entsprechen. Dieses Deckungskapital repräsentiert den Geldbetrag, der Ihnen als Rente zusteht, sollten Sie den Vertrag bis zum festgelegten Datum fortsetzen.
Somit erhalten Sie Ihre Beiträge zurück, wobei die Anfangskosten subtrahiert und zusätzlich erwirtschaftete Überschüsse sowie Zinsen hinzugefügt werden. Es ist üblich, dass die Versicherung einen Abschlag bei vorzeitigem Vertragsausstieg, den sogenannten Stornoabschlag, in Rechnung stellt. Dieser muss jedoch im Vorfeld im Vertrag festgelegt und seiner Höhe nach angemessen sein (gemäß § 169 Abs. 5 VVG).
Prinzipiell müssen Sie nur den Ertrag aus Ihrer Lebensversicherung besteuern, also das, was Sie über Ihre Beiträge hinaus, beispielsweise durch Zinsen, ausgezahlt bekommen. Bei der Besteuerung des Rückkaufswertes kommt es vor allem darauf an, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Bei Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Sie den Rückkaufswert als Einmalzahlung erhalten, der Vertrag vor dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde, der erste Beitrag vor dem 31. März 2005 geleistet wurde und mindestens 60 Prozent der Beiträge die Todesfallsumme ausmachen.
Bei später abgeschlossenen Lebensversicherungen muss der Ertrag nur zur Hälfte besteuert werden, wenn der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren aktiv ist und Sie die Auszahlungen ab 60 Lebensjahren ausgezahlt bekommen (62 Jahre bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden). Statt der Abgeltungssteuer wird der persönliche Einkommensteuersatz für diese Hälfte des Gewinns herangezogen.
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist eigentlich immer ein finanzieller Verlust im Endeffekt, da Sie auf Schlussprämien sowie Zinsen verzichten und besonders in den ersten Einzahlungsjahren die Beiträge die Deckung der Vertragskosten und Gebühren begleichen. Manchmal ist dieser Schritt aber auch alternativlos. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie noch nicht lange in die LV eingezahlt haben und die Höhe der Verwaltungsgebühren ein Aufrechterhalten des Vertrages unrentabel machen würden.
Im Weiteren werden die gängigsten Motive vorgestellt, aus denen Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung kündigen. Dazu gibt es im Folgenden entsprechende Alternativlösungen. Es sei hervorgehoben, dass das Beenden einer Lebensversicherung, insbesondere nach langjährigen Zahlungen, oft finanziell unklug ist.
Sollten Sie umgehend und endgültig Zugriff auf die Ressourcen Ihrer Lebensversicherung benötigen, könnten Sie in Erwägung ziehen, diese zu verkaufen. Bei einem gelungenen Veräußerungsprozess übertragen Sie alle aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Forderungen an den Erwerber. Üblicherweise liegt der Ihnen angebotene Verkaufspreis zwischen 2 und 4 Prozent höher als der Rückkaufswert, den das Versicherungsunternehmen Ihnen sonst als Rückkaufswert ausbezahlen würde. Das liegt daran, dass der Käufer in der Regel den Vertrag bis zu dessen Abschluss beibehält und Ihnen einen Teil der daraus resultierenden Zinsen, Überschüsse und Prämien gewährt.
Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass nicht jeder Lebensversicherungsvertrag verkauft werden kann. Ob ein Verkauf möglich ist, hängt von unterschiedlichen Aspekten wie Vertragsart, aktuellem Kapital und bisheriger Vertragsdauer ab. Mehr dazu finden Sie im Artikel Lebensversicherung verkaufen.
Sollten Sie vorübergehend einen höheren Bedarf an Geld haben, kann es ratsam sein, Ihre Lebensversicherung zu beleihen. Bei Bedarf an einem Darlehen kann Ihr Versicherungsvertrag als Absicherung herangezogen werden, was als „Policendarlehen“ bekannt ist. Selbst wenn Ihre Kreditwürdigkeit nicht ideal ist, besteht häufig die Chance, solch einen Kredit zu bekommen. Bei einer herkömmlichen Lebensversicherung können Sie sich bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts leihen, sind aber noch in Höhe ihrer maximalen Versicherungssumme geschützt.
Wenn Sie aktuell darüber nachdenken, Ihre Lebensversicherung nicht vollständig aufzulösen, sondern lediglich vorübergehend die Zahlungen auszusetzen, weil Sie Ihr Geld anderweitig benötigen, gibt es diverse Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit an, die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum, etwa ein bis zwei Jahre, zu pausieren. Während dieser Zeit fallen keine Beiträge an, jedoch sind nach Ablauf des Zeitraums die pausierten Zahlungen, zumeist in Form von Raten, nachzukommen.
Bei länger bestehenden Verträgen können Sie sich entscheiden, für eine gewisse Dauer die Beiträge mithilfe der bereits angesammelten Überschüsse zu decken. Eine spätere Rückzahlung dieser Beiträge ist dann nicht notwendig.
Die Mehrheit der Versicherer erlaubt es, den Vertrag für ein bis zwei Jahre ohne Beitragszahlung fortzuführen. Allerdings ist dies oft erst ab Erreichen einer bestimmten Vertragssumme möglich. Es ist dabei zu beachten, dass während dieser Phase weiterhin Verwaltungskosten anfallen, die den Wert Ihrer Ansprüche reduzieren.
Grundsätzlich könnten Sie auch darüber nachdenken, Ihre Lebensversicherung dauerhaft ohne Beitragszahlung weiterzuführen. Diese Option ist allerdings nur in speziellen Situationen ratsam. Neben den stetigen Gebühren könnte der Versicherer weitere Kosten, ähnlich wie bei einer Aufkündigung, veranschlagen. In solch einem Szenario könnte das Veräußern Ihrer Versicherung finanziell vorteilhafter sein.
Möchten Sie langfristig Kosten einsparen, ohne unmittelbar auf Kapital angewiesen zu sein, könnten Sie in Erwägung ziehen, die Beiträge Ihrer Lebensversicherung anzupassen. Es wäre klug, dabei das derzeitige Zinsumfeld mit dem Ihrer Lebensversicherung abzuwägen. Sofern Ihre Versicherung eine attraktive Rendite aufweist und Sie in den Genuss des abschließenden Bonus kommen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlungen zu reduzieren. Trotzdem würden Ihnen die Zinserträge auf das bislang angesammelte Kapital und der finale Bonus zustehen. Gegebenenfalls könnte es von Vorteil sein, alternative Vorsorgemodelle wie eine private Rentenversicherung zu überdenken, vor allem, wenn diese im Vergleich eine weniger lukrative Verzinsung bietet.
Sind allerdings die Zinserträge Ihrer Lebensversicherung niedriger als die anfallenden Verwaltungsgebühren, könnte es finanziell klüger sein, den Vertrag aufzulösen. Ansonsten könnte das bisher angehäufte Kapital langsam schwinden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer darüber, inwiefern oder ob sich die Versicherungssumme im Todesfall ändert.
Wenn Sie in naher Zukunft über Geld verfügen möchten, könnte eine Verkürzung der Laufzeit Ihrer Lebensversicherung sinnvoll sein. Dabei ist jedoch die Zustimmung Ihres Versicherungsunternehmens erforderlich. Der Versicherer sollte einer Anpassung der Laufzeit zustimmen und idealerweise ohne steuerliche Einbußen umstellen. Bei erfolgreicher Anpassung haben Sie dann auch die Option, die Beiträge bis zum Ende der verkürzten Laufzeit auszusetzen.
Sehen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag bzw. ihre Vertragsurkunde genau an. Hier finden Sie spezifische Informationen zu Ihrem Rückkaufswert, der Deckungsrückstellung und etwaigen Kosten im Falle einer Kündigung.
Kontaktieren Sie einen Versicherungsberater oder -makler und bitten um ein ausführliches Beratungsgespräch. Beratungshilfe erhalten Sie eventuell auch bei der Verbraucherzentrale. Nutzen Sie die Gelegenheit, alle offenen Fragen zu klären und sich über Alternativen wie eine Beleihung oder Beitragsreduzierung zu informieren.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, schauen Sie sich Angebote von Drittanbietern an, die Ihre Lebensversicherung möglicherweise kaufen würden. Hier kann es vorkommen, dass der angebotene Preis über der offiziellen Rückvergütung Ihrer Versicherung liegt.
Erkundigen Sie sich, ob der Verkauf oder die Kündigung Ihrer Lebensversicherung steuerliche Konsequenzen für Sie hat. Eventuell kann hierbei auch ein Steuerberater weiterhelfen.
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