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Rente und Steuern

Rentenbesteuerung: Effektive Steuertipps für Rentner

Das Ende der Arbeitszeit ist für viele eine einschneidende Veränderung in der Lebensführung. Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich die finanzielle und damit auch steuerliche Situation vieler Menschen. Viele Rentner zahlen aus Versehen zu viel an das Finanzamt oder nehmen Vergünstigungen nicht in Anspruch, die ihnen eigentlich zustehen. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der Rentenbesteuerung und gibt wichtige Steuertipps für Rentner.

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Rentenbesteuerung – Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Sie als Rentner eine Steuererklärung machen müssen, hängt von Ihrem Einkommen und dem Renteneintrittsalter ab.
  • Die Steuererklärung ist jedoch auch bei einem geringeren Renteneinkommen im Interesse der Rentenbezieher, um sich Geld zurückzuholen.
  • Wenn das Finanzamt die Steuererklärung bis zu einer bestimmten Frist einfordert, sollte diese eingehalten werden, sonst droht ein Verspätungszuschlag.
  • Das Finanzamt kann für bis zu sieben Jahre rückwirkend Einkommensteuerklärungen einfordern. So lange sollten also steuerrelevante Daten mindestens aufbewahrt werden.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Rentenbesteuerung

Die Rentenbesteuerung in Deutschland hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung müssen Rentner einen Teil ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und steigt schrittweise an.

Steuerpflichtiger Anteil der Rente

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Renten, die bis zum 31.12.2005 begannen, lag der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent. Seitdem steigt dieser Anteil jährlich an. Für Neurentner im Jahr 2024 beträgt der zu versteuernde Anteil 84 Prozent ihrer Rente.

Wichtig zu beachten ist, dass jede Rentenerhöhung vollständig steuerpflichtig ist. Dies führt dazu, dass nach jeder Erhöhung mehr Rentner steuerpflichtig werden.

Davon ist auch abhängig, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Zum Beispiel ist ab einer Brutto-Rente von 1.400 Euro im Monat (inklusive zusätzlicher Einkünfte aus Mieten, Kapitalanlagen etc.) bei Rentenbeginn 2024 die Einkommensteuererklärung fällig. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Ihrer Rente versteuert wird, in welcher Höhe die Steuerlast ausfallen könnte und ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Rentenbesteuerung: Grundfreibetrag und Steuerprogression

Trotz der Besteuerung profitieren Rentner vom Grundfreibetrag. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.

Für Rentner gelten dieselben progressiven Steuersätze wie für Berufstätige. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt mit zunehmendem Einkommen an.

So nutzen Rentner den Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung für Personen ab 64 Jahren. Er gilt für alle voll steuerpflichtigen Einkünfte, ausgenommen Renten und Pensionen.

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt vom Geburtsjahr ab. Für Personen, die 2024 in Rente gehen, beträgt er 13,6 Prozent der Einkünfte, maximal jedoch 646 Euro im Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Altersentlastungsbetrag nicht automatisch bei Kapitalerträgen berücksichtigt wird. Hier muss eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragt werden.

Abzugsfähige Ausgaben bei der Rentenbesteuerung

Rentner können grundsätzlich die gleichen Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen wie Berufstätige. Zusätzlich gibt es noch ein paar Sonderfälle, die wir im Folgenden aufschlüsseln.

Diese Werbungskosten können Rentner bei der ESt angeben

Rentner haben die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro pro Jahr. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, lohnt es sich, sie einzeln nachzuweisen. Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören:

  • Steuerberatungskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen
  • 16 Euro für Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Fachliteratur mit Rentenbezug
  • Kredit- oder Darlehenszinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen

Bei gemeinsamer Veranlagung steht die Werbungskostenpauschale beiden Ehepartnern zu, sofern beide eine Rente beziehen.

Sonderausgaben bei der Rentenbesteuerung

Sonderausgaben sind Kosten, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Rentner können folgende Sonderausgaben geltend machen:

  1. Versicherungsbeiträge:

    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Sterbegeldversicherung
    • Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung (PKW, privat oder für ein Haustier)
  2. Kirchensteuer und Spenden:
    • Kirchensteuerzahlungen
    • Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke
    • Beträge bis zu 300 Euro werden ohne Spendenbescheinigung anerkannt

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Außergewöhnliche Belastungen im Sinne der Rentenbesteuerung

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwingend notwendig und unvermeidbar sind. Rentner können folgende Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend machen:

  1. Krankheitskosten:
    • Selbst getragene Kosten für medizinisch verordnete Behandlungen, Kuren oder Medikamente
    • Nicht von der Krankenkasse übernommene Medikamente (mit Rezept)
    • Verordnete Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik
    • Kosten für Heilpraktiker
  2. Hilfsmittel:
    • Brille
    • Zahnersatz
    • Hörgerät
  3. Pflegekosten:
    • Selbst getragene Heimkosten bei Pflegebedürftigkeit
    • Zuzahlungen zum ambulanten Pflegedienst
  4. Behinderungsbedingte Aufwendungen:

  5. Sonstige Kosten:

    • Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten (10 Euro pro Tag)
    • Kosten für genehmigte Kuren oder Reha-Maßnahmen

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Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lebens- und Finanzplanung

Auch Menschen, die Rente beziehen, können durch strategische Planung ihrer Finanzen Steuern sparen. Die wichtigsten Tipps sind:

Splitting-Vorteile und Hinterbliebenenrente bei der Rentenbesteuerung

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Der Partner mit dem höheren Rentenanspruch gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab. Dies kann besonders vorteilhaft für den Partner mit geringerem Einkommen sein, da eigene Rentenansprüche erworben werden, die nicht durch Scheidung oder eine neue Ehe entfallen.

Um vom Rentensplitting zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Ehe muss nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen worden sein oder beide Partner müssen nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
  2. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre rentenrechtlich wirksame Zeiten haben.
  3. Mindestens einer muss bereits Altersrente beziehen, der andere muss die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Als hinterbliebener Ehepartner haben Sie die Wahl zwischen einer Hinterbliebenenrente und einem Rentensplitting. Auch wenn Sie bereits eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, können Sie sich noch für das Rentensplitting entscheiden. Allerdings erlischt Ihr Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente, sobald Sie sich für das Rentensplitting entscheiden. Falls Sie bereits aufgrund einer Wiederheirat eine Rentenabfindung erhalten haben, steht Ihnen die Option des Rentensplittings nicht mehr zur Verfügung.

Aufteilen von Dienstleistungsausgaben

Für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen kann es sinnvoll sein, diese über mehrere Jahre zu staffeln. So könnten Rentner zum Beispiel einen Teil von Renovierungsarbeiten in einem Jahr erledigen lassen und den Rest ein Jahr darauf, sofern das praktisch möglich ist. Denn 20 Prozent von Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr, können bei der Steuererklärung angeben werden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie Haushaltsarbeiten oder Gartenarbeiten sind es ebenfalls 20 Prozent, aber bis zu 4.000 Euro im Jahr.

Spenden strategisch nutzen, um Steuern zu sparen

Spenden können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und die Steuerlast senken. Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe absetzbar.
  2. Bei Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen reicht ein Kontoauszug als Nachweis. Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbescheinigung erforderlich.
  3. Für Spenden an unabhängige Wählervereinigungen und politische Parteien gelten besondere Regelungen. Aufwendungen bis 1.605 Euro gehen zur Hälfte direkt von der Steuerschuld ab, maximal 825 Euro.
  4. Kirchensteuer lässt sich in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe abrechnen.

Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung

Worauf müssen Rentner bei ihrer Steuererklärung achten?

Rentner müssen eine Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen, wenn ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt für das Jahr 2023 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete.

Wie können Rentner ihre Steuerlast minimieren?

Rentner können ihre Steuerlast durch verschiedene Maßnahmen reduzieren:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Günstigerprüfung.
  • Setzen Sie Krankheitskosten von der Steuer ab.
  • Lassen Sie eine Behinderung amtlich feststellen.
  • Sparen Sie Steuern durch den Umzug in ein Pflegeheim.
  • Machen Sie Kosten für ambulante Pflegedienste steuerlich geltend.

Wie hoch ist der Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen für Rentner?

Der Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Ab Pflegegrad zwei beträgt der Pauschbetrag seit 2022 600 Euro, bei Pflegegrad drei 1.100 Euro und bei Pflegegrad vier 1.800 Euro.

Welche Ausgaben können Rentner steuerlich absetzen, um ihre Steuerlast zu senken?

Rentner können 20 Prozent ihrer Ausgaben für Hilfsdienste, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich, steuerlich absetzen. Bei Ausgaben von 20.000 Euro für Hilfsdienste im Jahr erreichen sie somit den maximalen Abzug von 4.000 Euro. Auch Handwerkerleistungen können die Steuerlast mindern.

Rentenbesteuerung – Das sollten Sie tun

  1. Lassen Sie sich am besten schon vor Beginn der Rente professionell beraten, welche steuerlichen Veränderungen jetzt auf Sie zukommen.

  2. Führen Sie genauestens Buch über Ihre besonderen Ausgaben, besonders für medizinische Zwecke und Pflege.

  3. Machen Sie auch weiterhin Ihre Steuererklärung, auch wenn Sie dazu vielleicht nicht (mehr) verpflichtet sind. Das ist besonders wichtig, wenn Sie neben der regulären Rente Einkünfte haben und eventuell Steuern nachzahlen müssten.

  4. Planen Sie größere Ausgaben wie Renovierungsarbeiten strategisch und wenn möglich über einen längeren Zeitraum. So können Sie unterm Strich mehr abschreiben auf verschiedene Jahre verteilt.

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Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com