Verstoßen Mieter in erheblicher Weise gegen ihre vertraglichen Pflichten, indem sie zum Beispiel zwei Monate hintereinander keine Miete gezahlt haben, können sie fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt bei vertragswidrigem Gebrauch, beispielsweise Drogenhandel. Ein weiterer Grund für eine sofortige fristlose Kündigung kann eine eklatante Störung des Hausfriedens sein, wie tätliche Angriffe auf den Vermieter oder andere Mieter und Sachbeschädigung.
In weniger starken Fällen, wie dem unerlaubten Halten von Hunden und Katzen oder nächtliche Ruhestörung, muss der Vermieter zunächst eine Abmahnung schicken. Diese soll dazu auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, oder setzt eine Frist, um einen Missstand zu beseitigen. Wird dem vom Mieter nicht nachgekommen, kann der Vermieter aber auch fristlos kündigen.
Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn ein Umzug für sie einen besonderen Härtefall darstellen würde. Wenn der Vermieter auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat, müssen die Mieter den Widerspruch zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter einreichen. Wenn der Hinweis auf Widerspruch versäumt wurde, können Mieter noch bis Beginn der Gerichtsverhandlung zu einer etwaigen Räumungsklage der Kündigung widersprechen. Folgende Gründe können unter anderem einen besonderen Härtefall begründen: hohes Alter der Mieter, Schwangerschaft, schwere Erkrankung oder Behinderung, bevorstehende Bildungsabschlüsse oder eine sehr lange Wohndauer von mehr als 30 Jahren.
Wenn der Vermieter den Widerspruch nicht anerkennt, muss ein Gericht entscheiden, ob die Mieter befristet oder unbefristet länger das Mietverhältnis aufrechterhalten dürfen. Dies sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen.
Kündigen Sie fristgerecht zum dritten Werktag eines Monats. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung bis dahin auch wirklich beim Vermieter ankommt und dies dokumentiert wird.
Sie können versuchen, Ihre Kündigungsfrist zu verkürzen, indem Sie selbst Nachmieter suchen und vorschlagen.
Wenn Sie als Mieter gekündigt werden, haben Sie ein Widerspruchsrecht, falls ein Umzug zu diesem Zeitpunkt eine besondere Härte für Sie darstellt.
Wenn Sie sich für den Traum vom Eigenheim interessieren, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber zur Immobilienfinanzierung.
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.