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Ihre Rechte und Pflichten

Kündigung Mietvertrag: Wie Sie Ihre Wohnung kündigen

Bei der Kündigung vom Mietvertrag gibt es viele rechtliche Rahmenbedingungen und Fristen einzuhalten; sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie bei der Kündigung eines Mietvertrages haben und wie Sie einer Kündigung widersprechen können. Gleich zum Einstieg gibt es Tipps und die wichtigsten Informationen zum Einstieg.

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Kündigung Mietvertrag – Das Wichtigste in Kürze

  • Die reguläre Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Es gibt jedoch Ausnahmen bei Sonderkündigungsgründen.
  • Steht im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate, gilt diese nur für den Vermieter. Wird eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, kann dies nur der Mieter geltend machen.
  • Unsere Empfehlung: Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung für Wohnrecht ab oder werden Sie Mitglied im Mieterschutzbund beziehungsweise Vermieterschutzverein. Dort können Sie sich jederzeit beraten lassen und haben kalkulierbare Kosten im Falle eines Rechtsstreits.
  • Tipp: Haben Sie einen Zeitmietvertrag abgeschlossen oder einen Kündigungsausschluss im Mietvertrag stehen, können Sie versuchen, selbst Nachmieter zu finden und Ihrem Nachmieter vorschlagen.

Inhaltsverzeichnis

Kündigung Mietvertrag: Welche Fristen gelten für Mieter?

Mieter haben immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Damit der aktuelle Monat noch mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Samstage gelten auch als Werktage und entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter eintrifft. Wurde die Kündigungsfrist verpasst, muss nicht erneut gekündigt werden, sondern das Kündigungsdatum verschiebt sich automatisch einen Monat nach hinten. Die Kündigung muss schriftlich in Papierform beim Vermieter eingehen. Sie sollten dabei darauf achten, einen Nachweis zu haben, wann die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Das können Sie entweder mithilfe eines Zeugen bei der Übergabe oder einem Einschreiben per Einwurf gewährleisten. Sie sollten kein Einschreiben per Rückschein zur Übergabe wählen, da bei Nichtantreffen der Vermieter den Brief erst abholen muss. Dieser Abholungszeitpunkt gilt dann erst für die Kündigung. Bei Zeitmietverträgen und solchen mit Kündigungsausschluss, kommen Sie vor Auslauf der Fristen nur mit Zustimmung des Vermieters aus dem Mietvertrag wieder raus.

Das sollte in der Mitvertragskündigung stehen

  • Adresse der zu kündigenden Wohneinheit
  • Datum der Kündigung (letzter Tag des übernächsten Monats
  • Terminvorschlag für die Wohnungsübergabe
  • Bitte um Erstellung der Nebenkostenabrechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum
  • Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution unter Berücksichtigung der geltenden Einhaltungsfristen auf Ihr Konto inklusive Ihrer Kontodaten
  • Ihre neue Anschrift
  • Bitte um schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung

So können Sie schon vor den gesetzlichen Fristen vom Mietvertrag zurücktreten

Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht abwarten wollen, können Sie versuchen, dem Vermieter einen Nachmieter selbst vorzuschlagen. Ist im Mietvertrag keine Nachmieterklausel enthalten, muss der Vermieter den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter jedoch nicht akzeptieren. Falls der Vermieter den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert, darf er natürlich nicht zweimal kassieren. Ebenso müssen Sie keine Miete zahlen, wenn der Vermieter nach Ihrem Auszug, aber vor Ende der Kündigungsfrist umfangreich renoviert und umbaut.

Diese Regeln gelten bei der Kündigung eines WG-Zimmers

Bei WGs kann es sehr unkompliziert oder kompliziert werden, je nachdem, ob es mehrere Hauptmieter oder einen Hauptmieter mit mehreren Untermietern gibt. Der wesentlich unkompliziertere Fall ist die Untermiete. Hier können sich Hauptmieter und Untermieter nach der regulären gesetzlichen Vorgabe von drei Monaten kündigen. Komplizierter wird es jedoch, wenn mehrere Parteien Hauptmieter sind. Dann müssen nämlich eigentlich alle zusammen kündigen. Möchte eine einzelne Partei als Mieter aus dem Mietvertrag aussteigen, ist hierfür die Einverständnis der anderen Mietparteien und des Vermieters notwendig. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!

Kündigung Mietvertrag: Diese Sonderkündigungsgründe gibt es für Mieter

Es gibt bestimmte Sonderkündigungsgründe, für die besondere Kündigungsfristen gelten. Besonders bei Zeitmietverträgen oder einer Kündigungsausschluss-Klausel kann dies interessant sein. Das Recht zur Sonderkündigung kann es von Mieter-Seite aus in diesen Fällen geben:

Bei einer Mieterhöhung können Sie außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Von diesem Sonderkündigungsrecht dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme Gebrauch machen. Wenn Sie das tun, gilt die Mieterhöhung für Sie nicht, bis Sie ausziehen. Wie Sie bei einer Erhöhung der Wohnnebenkosten vorgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

Verweigert ein Vermieter ohne triftigen Grund eine Untervermietung, ergibt sich daraus für den Mieter ebenfalls ein Sonderkündigungsgrund. Die Kündigungsfrist beträgt dann die üblichen drei Monate bis zum Auszug.

Wenn ein Vermieter eine größere Sanierung ankündigt, können Sie auch außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Diese Kündigung ist bis zum Ende des folgenden Monats nach Erhalt der Modernisierungsmitteilung beim Vermieter einzureichen. Sollten Sie zum Beispiel Mitte März über eine umfassende Renovierung informiert werden, ist es Ihnen den ganzen April über mittels eines Kündigungsschreibens möglich, für Ende Juni aus dem Mietvertrag auszusteigen.

Im Falle einer gesundheitlichen Gefährdung, beispielsweise durch Schimmel oder Schäden am Gebäude, können Sie ohne Kündigungsfrist sofort kündigen.

Durch den Tod eines Mieters entsteht auch ein Sonderkündigungsgrund für die Hinterbliebenen. Gibt es mehrere Hauptmieter, z.B. wenn beide Ehepartner im Mietvertrag stehen, kann der Witwer oder die Witwe außerordentlich innerhalb eines Monats zur normalen gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Ist bei Ehepaaren nur einer der beiden Hauptmieter, geht das Mietverhältnis auf den lebenden Partner über. Weitere Hilfestellungen und Tipps für Hinterbliebene bekommen Sie in unserem Ratgeber Witwenrente. Sollte der Mieter allein gelebt haben, geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Diese können auch innerhalb eines Monats zur üblichen Drei-Monats-Frist den Mietvertrag beenden.

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Kündigung Mietvertrag: Diese Kündigungsfristen gelten für Vermieter

Vermieter dürfen regulär nur ihren Mietern kündigen, wenn sie Eigenbedarf anmelden oder das Wohnobjekt weiterverkaufen wollen. Eine Kündigung, um eine höhere Miete zu erzielen, ist ausdrücklich nicht erlaubt! Die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich danach, wie lang die Mieter bereits in der gemieteten Wohneinheit leben. Leben die Mieter bis zu fünf Jahre dort, gelten drei Monate Kündigungsfrist. Von fünf bis acht Jahren erhöht sich der Zeitraum, bis die Mieter die Wohnung verlassen müssen, auf sechs Monate. Ab acht Jahren Wohndauer haben die Mieter neun Monate Zeit, um sich eine neue Bleibe zu suchen.

Bei einer Untervermietung von möblierten Zimmern ist eine Kündigung bis zum 15. eines Monats bis Monatsende möglich. Werksmietwohnungen können vom Vermieter mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde und die Wohnung für einen neuen Arbeiter gebraucht wird.

Sonderfall Kündigung Mietvertrag: Mieter und Vermieter leben in einem Haus

Leben Mieter und Vermieter zusammen in einem Haus, das nicht mehr als zwei Wohneinheiten besitzt (also entweder in einem Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung), hat der Vermieter immer Kündigungsrecht und muss dafür auch keine Gründe angeben. Die Kündigungsfristen, die oben beschrieben wurden, verlängern sich jedoch in diesem Fall nochmals um drei Monate.

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Diese Sonderkündigungsrechte haben Vermieter

Verstoßen Mieter in erheblicher Weise gegen ihre vertraglichen Pflichten, indem sie zum Beispiel zwei Monate hintereinander keine Miete gezahlt haben, können sie fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt bei vertragswidrigem Gebrauch, beispielsweise Drogenhandel. Ein weiterer Grund für eine sofortige fristlose Kündigung kann eine eklatante Störung des Hausfriedens sein, wie tätliche Angriffe auf den Vermieter oder andere Mieter und Sachbeschädigung.

In weniger starken Fällen, wie dem unerlaubten Halten von Hunden und Katzen oder nächtliche Ruhestörung, muss der Vermieter zunächst eine Abmahnung schicken. Diese soll dazu auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, oder setzt eine Frist, um einen Missstand zu beseitigen. Wird dem vom Mieter nicht nachgekommen, kann der Vermieter aber auch fristlos kündigen.

So können Mieter einer Kündigung widersprechen

Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn ein Umzug für sie einen besonderen Härtefall darstellen würde. Wenn der Vermieter auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat, müssen die Mieter den Widerspruch zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter einreichen. Wenn der Hinweis auf Widerspruch versäumt wurde, können Mieter noch bis Beginn der Gerichtsverhandlung zu einer etwaigen Räumungsklage der Kündigung widersprechen. Folgende Gründe können unter anderem einen besonderen Härtefall begründen: hohes Alter der Mieter, Schwangerschaft, schwere Erkrankung oder Behinderung, bevorstehende Bildungsabschlüsse oder eine sehr lange Wohndauer von mehr als 30 Jahren.

Wenn der Vermieter den Widerspruch nicht anerkennt, muss ein Gericht entscheiden, ob die Mieter befristet oder unbefristet länger das Mietverhältnis aufrechterhalten dürfen. Dies sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen.

Kündigung Mietvertrag – das sollten Sie tun

  1. Kündigen Sie fristgerecht zum dritten Werktag eines Monats. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung bis dahin auch wirklich beim Vermieter ankommt und dies dokumentiert wird.

  2. Sie können versuchen, Ihre Kündigungsfrist zu verkürzen, indem Sie selbst Nachmieter suchen und vorschlagen.

  3. Wenn Sie als Mieter gekündigt werden, haben Sie ein Widerspruchsrecht, falls ein Umzug zu diesem Zeitpunkt eine besondere Härte für Sie darstellt.

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