Mit dem Arbeitslosengeld sind Arbeitnehmer, die Ihren Job verlieren, finanziell abgesichert. Doch das Arbeitslosengeld erhalten Sie nicht automatisch. Wie Sie ALG 1 beantragen, erklären wir in diesem Ratgeber. Außerdem geben wir hilfreiche Tipps für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld und erklären alles Wichtige zur Bezugsdauer und Höhe des ALG I. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Empfehlungen und Tipps.
Damit rechnet keiner – von heute auf morgen haben Sie die Kündigung vor sich liegen, in drei Monaten ist Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis beendet und Sie sind arbeitslos. Was ein Schock! Wer seinen Job verliert, denkt an tausend Dinge gleichzeitig, da fällt das Wichtigste leicht unter den Tisch: Werden Sie gekündigt, haben Sie ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Dieses sichert Arbeitslose in Deutschland finanziell ab. Für ein Anrecht auf Arbeitslosengeld müssen Sie allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie problemlos Arbeitslosengeld beantragen, welche Bedingungen es zu beachten gilt und wie lange Sie das Anrecht auf staatliche Unterstützung haben. Zuerst stellen wir aber kurz die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 vor.
In Deutschland wird zwischen dem Arbeitslosengeld I und II (alternativ Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2) unterschieden. Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und geht häufig dem Arbeitslosengeld II voraus. Ob Sie einen Anspruch auf diese Leistung haben, hängt von Ihrem Alter und von der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses ab. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Das Arbeitslosengeld 2 (auch bekannt als Hartz 4) wird hingegen nicht von der Arbeitslosenversicherung getragen, sondern aus steuerlichen Mitteln bezahlt. Zwischen den beiden Formen bestehen aber noch weitere entscheidende Unterschiede. Denn Hartz IV ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende und wird bedarfsabhängig ausgezahlt. Das Arbeitslosengeld II soll Arbeitslosen in Deutschland das Existenzminimum sichern. Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen ist, haben Sie aber auch in einem Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Hartz 4.
Wichtig ist, dass Sie sich spätestens drei Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Achtung: Die rechtliche Regelung sieht vor, dass Sie diesen Schritt persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit machen.
Natürlich kann es auch passieren, dass Sie nach der Kündigung nur noch weniger als drei Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Auch für diesen Fall sieht das Gesetz eine Regelung vor:
Erfahren Sie weniger als drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses von Ihrer Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur melden. Halten Sie diese Frist nicht ein, droht eine einwöchige Sperrung und damit eine Verringerung der Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes. Mögliche weitere Gründe, die zu einer Sperrung durch Agentur für Arbeit führen können, haben wir weiter unten in diesem Ratgeber dargestellt: Sperrfristen beim ALG 1. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
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Die Höhe des Arbeitslosengeldes, so viel haben wir Ihnen bereits verraten, richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttogehalt, welches Sie in den letzten zwölf Monaten vor Erhalt der Kündigung bekommen haben. Auf Basis Ihres Bruttolohns und der normalerweise anfallenden Entgeltabzüge wird ein sogenanntes pauschalisiertes Nettoentgelt berechnet. In der Regel erhalten Sie 60 Prozent dieses Nettogehalts. Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich Ihr Arbeitslosengeld auf 67 Prozent. Darüber hinaus hat auch Ihre Steuerklasse einen Einfluss auf die Höhe des genauen Arbeitslosengeldes, welches an Sie ausgezahlt wird.
Tipp: Die Arbeitsagentur stellt auf Ihrer Homepage einen Arbeitslosengeld-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Anspruch individuell prüfen können.
Wie lange erhalten Sie das Arbeitslosengeld I? Das hängt zum einen von der Dauer Ihrer vorangegangenen Beschäftigung und zum anderen von Ihrem Alter ab. Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen Sie innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Nur dann erhalten Sie für die Dauer von sechs Monaten das Arbeitslosengeld I gezahlt. Wer außerdem innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war, kann seinen Anspruch sogar auf bis zu zwölf Monate verlängern. Auch lange Beschäftigung wird belohnt, denn umso länger Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, umso länger haben Sie auch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Die folgende Tabelle verschafft Klarheit über die höchste Anspruchsdauer nach Versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer.
Versicherungspflichtig angestellt (in Monaten) | Vollendetes Lebensjahr | Höchste Anspruchsdauer (in Monaten) |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
Wie die Tabelle zeigt, haben Arbeitslose über 50 Jahren einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Sie unter 50 Jahren alt sind, können Sie höchstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten das Arbeitslosengeld I erhalten.
Die Dauer Ihres sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wird unter der sogenannten Anwartschaft beschrieben. Daher gilt sie neben Ihrem Alter als die wichtigste Kenngröße für Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld eins.
In der Regel gilt: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeitsmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, steht Ihnen das Arbeitslosengeld I zu.
Tipp: Die Arbeitsagentur prüft für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I erfüllen. Auch unsere Tabellen helfen Ihnen, Ihre Anspruchsdauer auf die Auszahlung des Arbeitslosengelds zu prüfen.
Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als zwölf Monate beschäftigt waren, haben Sie auch dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I – dazu müssen Sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Haben Sie diese drei Bedingungen erfüllt, haben Sie auch bei einer sogenannten verkürzten Anwartschaft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der folgenden Tabelle haben wir die verkürzte Anwartschaft berücksichtigt und die Anspruchsdauer je nach Dauer Ihrer Beschäftigung für Sie zusammengefasst.
Versicherungspflichtig angestellt (in Monaten) | Höchste Anspruchsdauer (in Monaten) |
---|---|
6 | 2 |
8 | 4 |
10 | 5 |
Die Arbeitsagentur darf unter bestimmten Umständen eine Sperrzeit verhängen, in der Sie dann kein oder weniger Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen. Gründe für die Sperrung des Arbeitslosengelds sind zum Beispiel eine selbstverschuldete Kündigung, unzureichende Eigenbemühung und die Versäumnis der Arbeitslosigkeitsmeldung. Am höchsten fällt die Sperrfrist aus, wenn Sie selbst Ihre Kündigung eingereicht haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, den Sie angenommen haben.
Natürlich wird keine Sperrfrist verhängt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie betriebsbedingt oder personenbedingt ordentlich kündigt. Auch wenn Sie gegen Ihre Kündigung eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage eingereicht haben, droht Ihnen in der Regel keine Sperrung des Arbeitslosengelds.
Unsere Empfehlung: Fragen Sie am besten im konkreten Fall bei Ihrer Arbeitsagentur nach, wenn Sie eine Sperrfrist befürchten – auch bei den verschiedenen Gründen für eine Verhängung einer Sperrfrist gibt es Ausnahmeregelungen. Insbesondere bei Aufhebungsverträgen sollten Sie vor der Unterzeichnung mit der Agentur für Arbeit Rücksprache halten. Droht eine Sperrfrist, wenn Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich lieber ordentlich kündigen lassen. Lesen dazu unseren Ratgeber Kündigungsfristen im Arbeitsrecht.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds eins ist befristet. Haben Sie Höchstdauer des ALGs ausgeschöpft, aber immernoch keinen neuen Job gefunden, können Sie das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Allerdings dürfen Sie festgelegte Freibeträge mit Ihren Vermögenswerten nicht überschreiten.
Melden Sie sich umgehend nach Erhalt der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich zudem noch einmal bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und das Arbeitslosengeld beantragen.
Während Sie sich einen neuen Job suchen, sind Sie für festgelegten Zeitraum nach erfolgreichem Antrag auf ALG I finanziell abgesichert.
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