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ALG 1: So viel Geld gibt’s vom Staat

Arbeitslosengeld beantragen – Bezugsdauer, Höhe und wie Sie den Antrag auf ALG 1 stellen

Mit dem Arbeitslosengeld sind Arbeitnehmer, die Ihren Job verlieren, finanziell abgesichert. Doch das Arbeitslosengeld erhalten Sie nicht automatisch. Wie Sie ALG 1 beantragen, erklären wir in diesem Ratgeber. Außerdem geben wir hilfreiche Tipps für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld und erklären alles Wichtige zur Bezugsdauer und Höhe des ALG I. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Empfehlungen und Tipps.

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Arbeitslosengeld beantragen – Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie arbeitslos werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I bekommen.
  • Wie lange Sie das ALG I erhalten, hängt von Ihrem Alter und von der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung ab.
  • Die Höhe Ihres Arbeitslosengeld wird anhand Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten zwölf Monate berechnet (Hinweis: Ab 2023 wird ALG II durch das Bürgergeld ersetzt)
  • Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet, teilen Sie der Arbeitsagentur umgehend Ihre Arbeitslosigkeit mit und und stellen Sie einen Antrag auf das Arbeitslosengeld.
  • Achten Sie auf mögliche Sperrfristen und stellen Sie damit sicher, dass Sie das volle Arbeitslosengeld erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Arbeits­losen­geld – so sind Sie bei Jobverlust finanziell abgesichert

Damit rech­net keiner – von heute auf morgen haben Sie die Kün­digung vor sich liegen, in drei Monaten ist Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis beendet und Sie sind arbeits­los. Was ein Schock! Wer seinen Job verliert, denkt an tausend Dinge gleich­zeitig, da fällt das Wichtigste leicht unter den Tisch: Werden Sie gekündigt, haben Sie ein Anrecht auf Arbeits­­losen­geld. Dieses sichert Arbeitslose in Deutschland finanziell ab. Für ein Anrecht auf Arbeitslosengeld müssen Sie allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie problem­los Arbeits­losen­geld be­antragen, welche Bedingungen es zu beachten gilt und wie lange Sie das Anrecht auf staatliche Unter­stützung haben. Zuerst stellen wir aber kurz die Unter­schiede zwischen Arbeits­losen­geld 1 und 2 vor. 

Arbeits­losen­geld I und II – kurz erklärt

In Deutschland wird zwischen dem Arbeits­losen­geld I und II (alternativ Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2) unter­schieden. Das Arbeits­losen­geld I ist eine Leistung der Arbeits­losen­ver­sicherung und geht häufig dem Arbeits­losen­geld II voraus. Ob Sie einen An­spruch auf diese Leistung haben, hängt von Ihrem Alter und von der Dauer Ihres Be­schäftigungs­ver­hält­nisses ab. Die wichtig­sten Punkte im Überblick:

Arbeitslosengeld I – Wichtige Fakten

  • Das ALG 1 wird von der Arbeitslosenversicherung gezahlt.
  • Die Höhe des Arbeitslosengelds wird anhand Ihres durchschnittlichen Bruttolohns der letzten zwölf Monate errechnet.
  • In der Regel hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, wenn er in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt war.

Das Arbeits­losen­geld 2 (auch bekannt als Hartz 4) wird hingegen nicht von der Arbeits­losen­ver­sicherung getragen, sondern aus steuer­lichen Mitteln bezahlt. Zwischen den beiden Formen bestehen aber noch weitere ent­scheidende Unter­schiede. Denn Hartz IV ist eine Grund­sicherungs­leistung für Arbeits­suchende und wird bedarfs­abhängig ausgezahlt. Das Arbeits­losen­geld II soll Arbeitslosen in Deutschland das Existenz­minimum sichern. Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen ist, haben Sie aber auch in einem Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Hartz 4.

Arbeitslosengeld II/Hartz IV – Wichtige Fakten

  • Das ALG 2 wird aus steuerlichen Mitteln finanziert.
  • Hartz 4 dient der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
  • Das ALG II Wird bedarfsabhängig gezahlt.

Die wich­tigsten Schritte nach Er­halt der Kün­digung

Wichtig ist, dass Sie sich spätestens drei Monate vor der end­gültigen Been­digung Ihres Arbeits­verhält­nisses bei der Agentur für Arbeit arbeits­suchend melden.

Achtung: Die rechtliche Rege­lung sieht vor, dass Sie diesen Schritt persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit machen.

Natürlich kann es auch passieren, dass Sie nach der Kün­digung nur noch weniger als drei Monate bei Ihrem Arbeit­geber beschäftigt sind. Auch für diesen Fall sieht das Gesetz eine Regelung vor:

Erfahren Sie weniger als drei Monate vor Ende des Arbeits­verhält­nisses von Ihrer Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeits­agentur melden. Halten Sie diese Frist nicht ein, droht eine einwöchige Sperrung und damit eine Verringerung der Auszahlung Ihres Arbeits­losen­geldes. Mögliche weitere Gründe, die zu einer Sperrung durch Agentur für Arbeit führen können, haben wir weiter unten in diesem Ratgeber dargestellt: Sperrfristen beim ALG 1. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!

So viel Arbeits­losen­geld gibt es –  Höhe und Anspruch vom ALG 1

Die Höhe des Arbeits­losen­geldes, so viel haben wir Ihnen bereits verraten, richtet sich nach dem durch­schnittlichen Brutto­gehalt, welches Sie in den letzten zwölf Monaten vor Erhalt der Kün­digung bekommen haben. Auf Basis Ihres Brutto­lohns und der normaler­weise anfallenden Entgelt­abzüge wird ein sogenanntes pauschali­siertes Netto­entgelt berechnet. In der Regel erhalten Sie 60 Prozent dieses Netto­gehalts. Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich Ihr Arbeits­losen­geld auf 67 Prozent. Darüber hinaus hat auch Ihre Steuerklasse einen Einfluss auf die Höhe des genauen Arbeitslosengeldes, welches an Sie ausgezahlt wird.

Tipp: Die Arbeitsagentur stellt auf Ihrer Homepage einen Arbeitslosengeld-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Anspruch individuell prüfen können.

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Bezugsdauer des Arbeits­losen­gelds

Wie lange erhalten Sie das Arbeits­losen­geld I? Das hängt zum einen von der Dauer Ihrer voran­gegangenen Beschäf­tigung und zum anderen von Ihrem Alter ab. Um Arbeits­losen­geld II zu erhalten, müssen Sie inner­halb einer zweijährigen Rahmen­frist mindes­tens zwölf Monate lang ver­sicherungs­pflichtig angestellt gewesen sein. Nur dann erhalten Sie für die Dauer von sechs Monaten das Arbeits­losen­geld I gezahlt. Wer außerdem innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate ver­sicherungs­pflichtig angestellt war, kann seinen Anspruch sogar auf bis zu zwölf Monate verlängern. Auch lange Beschäftigung wird belohnt, denn umso länger Sie ver­sicherungs­pflichtig beschäftigt waren, umso länger haben Sie auch einen Anspruch auf das Arbeits­losen­geld. Die folgende Tabelle verschafft Klarheit über die höchste Anspruchsdauer nach Versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer.

Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld
Versicherungspflichtig angestellt (in Monaten) Vollendetes Lebensjahr Höchste Anspruchsdauer (in Monaten)
12 6
16 8
20 10
24 12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

Wie die Tabelle zeigt, haben Arbeits­lose über 50 Jahren einen längeren Anspruch auf Arbeits­losen­geld. Wenn Sie unter 50 Jahren alt sind, können Sie höchstens für einen Zeit­raum von zwölf Monaten das Arbeits­losen­geld I erhalten.

Die Anwart­schafts­zeit als wichtige Bedingung für das Arbeits­losen­geld

Die Dauer Ihres sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wird unter der sogenannten Anwartschaft beschrieben. Daher gilt sie neben Ihrem Alter als die wichtigste Kenngröße für Ihren Anspruch auf das Arbeits­losen­geld eins.

In der Regel gilt: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeits­losigkeitsmeldung mindestens zwölf Monate ver­sicherungs­pflichtig gearbeitet haben, steht Ihnen das Arbeits­losen­geld I zu.

Tipp: Die Arbeits­agentur prüft für Sie, ob Sie die Voraus­setzungen für das Arbeits­losen­geld I erfüllen. Auch unsere Tabellen helfen Ihnen, Ihre Anspruchsdauer auf die Auszahlung des Arbeitslosengelds zu prüfen.

Verkürzte Anwart­schaft beim ALG 1

Wenn Sie vor Ihrer Arbeits­losigkeit weniger als zwölf Monate beschäftigt waren, haben Sie auch dann einen Anspruch auf Arbeits­losen­geld I – dazu müssen Sie allerdings bestimmte Voraus­setzungen erfüllen:

  1. Sie müssen in den letzten zwei Jahren vor der Meldung Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate versicherungs­pflichtig ange­stellt gewesen sein.
  2. Ihr Brutto­arbeits­entgelt war in den letzten zwölf Monaten nicht höher als 59.220 Euro.
  3. Die Arbeits­verhält­nisse waren von vorn­herein auf maximal vierzehn Wochen befristet.

Haben Sie diese drei Bedingungen erfüllt, haben Sie auch bei einer sogenannten verkürzten Anwartschaft einen Anspruch auf Arbeits­losen­geld. In der folgenden Tabelle haben wir die verkürzte Anwartschaft berücksichtigt und die Anspruchsdauer je nach Dauer Ihrer Beschäftigung für Sie zusammengefasst.

Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld bei verkürzter Anwartschaft
Versicherungspflichtig angestellt (in Monaten) Höchste Anspruchsdauer (in Monaten)
6 2
8 4
10 5

ALG 1: Sperr­fristen und Ver­kürzungen

Die Arbeits­agentur darf unter bestimmten Um­ständen eine Sperrzeit verhängen, in der Sie dann kein oder weniger Arbeits­losen­geld aus­gezahlt bekommen. Gründe für die Sperrung des Arbeits­losen­gelds sind zum Beispiel eine selbst­verschul­dete Kün­digung, unzu­reichende Eigen­bemühung und die Versäum­nis der Arbeits­losigkeits­meldung. Am höchsten fällt die Sperr­frist aus, wenn Sie selbst Ihre Kündigung ein­gereicht haben oder Ihnen ein Aufhebungs­vertrag ange­boten wurde, den Sie angenommen haben.

Natürlich wird keine Sperr­frist verhängt, wenn Ihr Arbeit­geber Sie betriebs­bedingt oder personen­bedingt ordentlich kündigt. Auch wenn Sie gegen Ihre Kün­digung eine erfolgreiche Kün­digungs­schutzklage eingereicht haben, droht Ihnen in der Regel keine Sperrung des Arbeits­losen­gelds.

Unsere Empfehlung: Fragen Sie am besten im konkreten Fall bei Ihrer Arbeitsagentur nach, wenn Sie eine Sperrfrist befürchten – auch bei den ver­schiedenen Gründen für eine Verhängung einer Sperr­frist gibt es Ausnahme­regelungen. Insbesondere bei Aufhebungs­verträgen sollten Sie vor der Unter­zeichnung mit der Agentur für Arbeit Rücksprache halten. Droht eine Sperrfrist, wenn Sie den Aufhebungs­vertrag unter­zeichnen, sollten Sie sich lieber ordent­lich kün­digen lassen. Lesen dazu unseren Ratgeber Kündigungsfristen im Arbeitsrecht.

Was kommt nach dem Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds eins ist befristet. Haben Sie Höchstdauer des ALGs ausgeschöpft, aber immernoch keinen neuen Job gefunden, können Sie das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Allerdings dürfen Sie festgelegte Freibeträge mit Ihren Vermögenswerten nicht überschreiten.

Arbeitslosengeld beantragen – das sollten Sie tun

  1. Melden Sie sich umgehend nach Erhalt der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

  2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich zudem noch einmal bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und das Arbeitslosengeld beantragen.

  3. Während Sie sich einen neuen Job suchen, sind Sie für festgelegten Zeitraum nach erfolgreichem Antrag auf ALG I finanziell abgesichert.

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