In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Allerdings haften Pferdehalter gemäß § 833 BGB für Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig von eigenem Verschulden. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung dringend empfohlen, um sich vor potenziell hohen Schadensersatzforderungen zu schützen.
Nein, Pferde sind in der Regel nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Während Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen oft mitversichert sind, benötigen Pferde aufgrund des höheren Risikopotenzials eine separate Haftpflichtversicherung.
Viele Versicherer bieten an, neugeborene Fohlen für einen bestimmten Zeitraum, häufig bis zu sechs Monate, automatisch und beitragsfrei über die Haftpflichtversicherung der Mutterstute mitzuversichern. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen beim jeweiligen Anbieter zu erfragen.
Nicht in jedem Fall. Einige Policen schließen Reitbeteiligungen automatisch mit ein, während bei anderen ein zusätzlicher Einschluss erforderlich ist. Pferdehalter sollten daher ihren Versicherungsvertrag dahingehend prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, sogenannten Mietsachschäden, sind nicht immer standardmäßig versichert. Es empfiehlt sich, den Versicherungsvertrag zu überprüfen und bei Bedarf diesen Schutz zusätzlich einzuschließen.
Viele Pferdehaftpflichtversicherungen bieten weltweiten Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte, oft bis zu einem Jahr. Innerhalb Europas ist der Schutz häufig unbegrenzt. Dennoch sollten die genauen Bedingungen beim jeweiligen Anbieter erfragt werden, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder speziellen Aktivitäten im Ausland.
Flurschäden, also Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, sind nicht in allen Policen automatisch enthalten. Pferdehalter sollten daher prüfen, ob dieser Schutz in ihrem Vertrag enthalten ist oder ob ein zusätzlicher Einschluss notwendig ist.
Schäden, die durch ungewollte Deckakte entstehen, sind nicht in jeder Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Besitzer von Hengsten sollten daher sicherstellen, dass sogenannte Deckschäden in ihrem Versicherungsschutz enthalten sind.
Überlegen Sie, wie Sie Ihr Pferd nutzen und welche spezifischen Risiken damit verbunden sind, um den passenden Versicherungsschutz zu bestimmen.
Nutzen Sie Vergleichsportale wie Check24, um verschiedene Tarife hinsichtlich Preis und Leistung zu prüfen und das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Lesen Sie die Vertragsdetails sorgfältig, insbesondere zu Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüssen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
Wenn Sie Reitbeteiligungen haben oder planen, stellen Sie sicher, dass diese im Versicherungsschutz enthalten sind oder lassen Sie sie entsprechend eintragen.
Aktualisieren Sie Ihren Versicherungsschutz bei Änderungen, wie der Anschaffung weiterer Pferde oder geänderter Nutzungsarten, um stets optimal abgesichert zu sein.
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