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Bis zu 600 Euro jährlich vom Staat als Zuschuss mit dem Altersvorsorgedepot

Nach dem Aus für die Riester-Rente soll ein neues Altersvorsorgedepot bessere Renditechancen schaffen – inklusive staatlicher Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt bereits vor.

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Rund 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente ist der Konsens unter Finanzexperten klar: Das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, wurde verfehlt. Hauptkritikpunkte sind mangelnde Flexibilität, hohe Gebühren und ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat nun eine weitreichende Reform in Planung. Mit einem neuen, flexiblen Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, chancenreicher in den Kapitalmarkt zu investieren und dadurch höhere Renditen zu erzielen. Der Gesetzentwurf ist bereits in Arbeit.

Startschuss für die neue Altersvorsorge ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 soll die neue private Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Wahl zwischen der bisherigen Riester-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot. Bestandskunden der Riester-Rente können ebenfalls ins neue Modell wechseln.

Wichtig zu beachten: Diese Reform betrifft ausschließlich die private Altersvorsorge und sollte nicht mit der geplanten Reform der gesetzlichen Rente (Generationenkapital) verwechselt werden.

Was bietet das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht es, Geld breit gestreut an der Börse anzulegen, um höhere Renditechancen zu erzielen. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine Garantien auf eingezahlte Beiträge. Erstmals ist ein staatlich geförderter ETF-Sparplan vorgesehen, was Finanzminister Lindner als echten „Gamechanger“ bezeichnet.

Sparer können in Aktien, Fonds oder ETFs investieren, entweder durch regelmäßige monatliche Einzahlungen oder durch Einmalzahlungen. Eine Positivliste wird festlegen, welche Anlageprodukte zulässig sind; riskante Produkte wie Hebelprodukte und Kryptowährungen sind jedoch ausgeschlossen.

Für jeden eingezahlten Euro gibt es eine staatliche Förderung von 20 Cent, bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr. Ab 2030 soll der förderfähige Betrag auf 3.500 Euro pro Jahr steigen. Ob dies auch als maximale Einzahlungshöhe gelten wird, ist noch unklar.

Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gibt es zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Diese Förderung ähnelt der Kinderzulage, wie sie bereits bei der Riester-Rente für ab 2008 geborene Kinder gewährt wird.

Neu ist auch ein Zuschuss für Geringverdiener: Wer jährlich nicht mehr als 26.250 Euro verdient, erhält einen Bonus von 175 Euro. Junge Sparer, die vor ihrem 25. Lebensjahr starten, können in den ersten drei Jahren zudem jeweils 200 Euro zusätzlich erhalten – insgesamt also bis zu 600 Euro. Diese Förderung gilt auch für Studierende und Arbeitslose.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Dieser Mindestbeitrag verdoppelt sich damit im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente, bei der mindestens 60 Euro jährlich einzuzahlen waren.

Einfache Vergleiche und Wechselmöglichkeiten

Um Sparern die Auswahl zwischen verschiedenen Altersvorsorgedepots zu erleichtern, ist eine Vergleichsplattform geplant. Banken, Fondsgesellschaften und Neo-Broker, die zertifizierte Depots anbieten, sollen dort ihre Daten bereitstellen. Außerdem wird über die Einführung eines Referenzdepots diskutiert. Nach einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren soll ein Wechsel zwischen Anbietern kostenfrei möglich sein. Ob bereits bestehende Depots in das neue System übertragen werden können, ist noch offen.

Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?

Während Gewinne aus privaten ETF-Sparplänen steuerpflichtig sind, soll das Altersvorsorgedepot steuerliche Vorteile bieten: Auf Gewinne wird weder die Vorabpauschale noch die Kapitalertragsteuer von 25 % fällig. Dies verstärkt den Zinseszinseffekt und macht das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv.

Das angesparte Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden. Bei der Auszahlung im Ruhestand wird das Kapital dann jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Alter oft niedriger ist.

In der Ansparphase können sowohl Eigenbeiträge als auch staatliche Zulagen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 3.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zum Vergleich: Bei der Riester-Rente liegt die steuerliche Abzugsgrenze derzeit bei 2.100 Euro, soll jedoch für bestehende Verträge angehoben werden.

Wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Das Altersvorsorgekapital kann frühestens mit 65 Jahren ausgezahlt werden – also drei Jahre später als bei der aktuellen Riester-Rente. Für vor 2012 abgeschlossene Riester-Verträge bleibt das frühere Renteneintrittsalter bestehen.

Es wird darüber diskutiert, ob Sparer die Auszahlung noch weiter hinausschieben können, um länger von der Kapitalbildung zu profitieren. Beim Renteneintritt haben sie dann die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Entnahmeplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.

Ob das Altersvorsorgedepot vererbbar sein wird, ist noch unklar. Im Gesetzentwurf fehlen bisher konkrete Angaben dazu. Bei privaten ETF-Depots ist eine Vererbung jedoch grundsätzlich möglich.

Welche Alternativen gibt es zum Altersvorsorgedepot?

Auch nach der Reform haben Sparer die Möglichkeit, eine Versicherungslösung zu wählen. Neben klassischen Verträgen mit 100 %-Garantie sollen künftig auch Angebote mit 80 %-Garantie verfügbar sein. Dadurch können mehr Mittel in Aktien investiert werden, was die Renditechancen erhöht.

Zudem soll der Zwang zur lebenslangen Verrentung abgeschafft werden. Sparer können dann selbst entscheiden, ob sie einen Teil ihres Kapitals in eine Rentenversicherung umwandeln oder einen flexiblen Entnahmeplan wählen.

Welche konkreten Produkte die Finanzbranche anbieten wird, ist noch offen. Denkbar sind staatlich geförderte Rentenversicherungen mit reduziertem Garantieniveau oder Fondssparpläne. Große Anbieter wie DWS oder Union Investment könnten entsprechende Lösungen auf den Markt bringen. Auch Riester-Sparer sollen die Option haben, ins neue Modell zu wechseln.

Für wen ist das neue Altersvorsorgedepot sinnvoll?

Da die gesetzliche Rente in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist zusätzliche Vorsorge unerlässlich. Das Altersvorsorgedepot bietet im Vergleich zum bisherigen Riester-System attraktivere Renditechancen, vor allem durch die Steuerfreiheit auf die erzielten Gewinne und die staatlichen Zuschüsse.

Das neue Depot könnte sich gegenüber einem privaten ETF-Sparplan ohne staatliche Förderung als lukrativer erweisen, insbesondere wegen der steuerlichen Vorteile. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Einzahlungen gedeckelt werden. Sollte es keine Obergrenze geben, könnte das Depot für viele noch interessanter werden.

Riester-Sparer sind nicht verpflichtet, ins neue System zu wechseln. Wer beispielsweise einen bestehenden Vertrag mit attraktiven Konditionen besitzt oder sein Guthaben bereits ab 63 Jahren beziehen möchte, könnte Vorteile im alten System sehen.