Wie bereits kurz umrissen, bilden die Warmwasserkosten mit den Heizkosten eine häufige Fehlerquelle, wenn Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen, da diese nach Verbrauch abgerechnet werden. Oft wird das Warmwasser vom Vermieter nach einer Formel berechnet oder geschätzt. Dann können Sie den veranschlagten Betrag für die Position pauschal um 15 Prozent kürzen.
Die Nebenkosten für leerstehende Wohnungen darf der Vermieter nicht auf die vermieteten Wohnungen umlegen. Der Verteilerschlüssel darf nicht geändert werden. Betriebskosten für unvermietete Wohnungen muss der Vermieter übernehmen. Dasselbe gilt auch für Wohneinheiten, die der Vermieter selbst bewohnt.
Befinden sich gewerbliche und private Mieter in einem Haus muss der Vermieter die Nebenkosten für die Gewerbeeinheit gesondert abrechnen, wenn diese unverhältnismäßig hohe Mehrkosten verursacht.
Für die Reinigung von Wasserrohren darf der Vermieter von den Mietern kein Geld verlangen. Dasselbe gilt für Sonderreinigungen zur Entfernung von Verschmutzungen, die zum Beispiel bei der Verschmutzung durch Baustellen entstehen können.
Zwar dürfen die Gebühren für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung den Mietern in Rechnung gestellt werden, dies gilt jedoch nicht für die Miet- und Anschaffungskosten der Müllbehälter.
Ähnliches gilt für Rauchmelder: Auch hier darf der Vermieter die reinen Anschaffungs- oder Mietkosten nicht an die Mieter weitergeben. Das Geld für die Wartung der Rauchmelder darf, wie oben erwähnt, nur von den Mietern verlangt werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag so geschrieben steht.
Kosten für die Hausverwaltung, Reparaturkosten im Haus und Bankgebühren dürfen nicht auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen – auch wenn sie im Mietvertrag stehen.
Hinweis: Einmalige Kostenpositionen dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen. Sie sollten skeptisch werden, wenn einzelne Posten plötzlich teurer als im Vorjahr sind. Vermieter „verstecken“ hier gerne Kosten für einzelne Reparaturen oder Wartungen.
Einmalige Kostenpositionen dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen. Sie sollten skeptisch werden, wenn einzelne Posten plötzlich teurer als im Vorjahr sind. Vermieter „verstecken“ hier gerne Kosten für einzelne Reparaturen oder Wartungen.
Zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung dürfen Sie von Ihrem Recht zur Belegeinsicht Gebrauch machen. Das bedeutet, Sie können sich in den Büroräumen des Vermieters oder der Hausverwaltung die Originale der Rechnungen und Zahlungsbelege zeigen lassen. Allerdings müssen Ihnen von Vermieterseite aus keine Fragen zur Betriebskostenabrechnung beantwortet werden. Sie haben keinen Anspruch auf Kopien der Rechnungsbelege. Es sei denn, der Vermieter wohnt so weit weg, dass eine persönliche Akteneinsicht unzumutbar ist. Wenn Ihr Vermieter Ihnen unrechtmäßig die Einsicht verweigert, dürfen Sie die laufenden Vorauszahlungen zeitweilig einstellen. Sie dürfen aber nicht die bisher gezahlten Betriebskosten pauschal zurückverlangen.
Prinzipiell gilt für Nebenkosten, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einzuhalten ist. Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen, aber die Kosten dürfen die üblichen Marktpreise auch nicht allzu sehr übersteigen. Sie selbst müssen jedoch nachweisen, dass die Ausgaben zu hoch sind, zum Beispiel, indem Sie alternative Angebote erfragen und vorlegen. Wenn Dienstleistungen wie die Gartenpflege oder Hausflurreinigung ohne bisherige Beanstandungen von den Mietern des Hauses übernommen wurde, ist es nicht zulässig, dass der Vermieter eine Firma damit beauftragt und bei den Nebenkosten geltend macht.
Um einen Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung vorzubringen, haben Sie zwölf Monate nach Erhalt einer korrekten Nebenkostenabrechnung Zeit. Sollte sich auf der Nebenkostenabrechnung ein Passus in der Form befinden, dass ein Widerspruch innerhalb von vier Wochen einzulegen ist, muss nur die Rückerstattung beziehungsweise Nachzahlung in dem Zeitraum erfolgen. Unter Umständen sollten Sie bei der Zahlung daher erklären, dass Sie sich noch einen Widerspruch vorbehalten. Die zwölfmonatige Widerspruchsfrist bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten.
Im Widerspruchsschreiben muss der korrekte Abrechnungszeitraum und das Datum der Nebenkostenabrechnung erwähnt werden. Vor allem müssen Sie aber genau beschreiben, welche Kostenpositionen Sie zu beanstanden haben. Sie können um eine Übersendung von Kopien der Rechnungs- und Zahlungsbelege bitten, aber Ihr Vermieter muss dem nicht nachkommen.
Gewisse Nebenkosten können Sie bei der Steuererklärung angeben. Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes können Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis 4.000 Euro jährlich absetzbar, also 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Rechnungshöhe von maximal 20.000 Euro. Bei Handwerkerleistungen sind 20 Prozent bis zu einer Rechnungssumme von 6.000 Euro abzugsfähig. Eine genaue Übersicht finden Sie im Folgenden:
Nebenkosten-Pauschale | pro Quadratmeter im Monat |
---|---|
Gebäudereinigung | 0,15 Euro |
Straßenreinigung/Winterdienst | 0,04 Euro |
Gartenpflege | 0,10 Euro |
Hausmeister | 0,21 Euro |
Schornsteinreinigung | 0,03 Euro |
Lift | 0,16 Euro |
Ein Vermieter darf nach der Nebenkostenabrechnung die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen, wenn er damit rechnen kann, dass Kosten im Folgejahr steigen. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Wenn der Vermieter es aber tut, ist eine Zustimmung von Ihnen nicht notwendig. Möchten Vermieter die Vorauszahlungen aber bereits im Vorfeld erhöhen, wenn sie wie im Jahr 2022 damit rechnen, dass die Energiekosten im Folgejahr rapide steigen werden, müssen Sie dem erst zustimmen.
Beim Auszug darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, wenn er mit einer Nachzahlung rechnet. Diese Summe muss angemessen sein und sollte sich daher nach der Nachzahlungshöhe richten. Die gesamte Kaution einzubehalten, ist in den meisten Fällen nicht angemessen. Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel Mieterhöhung.
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, die auch Wohnrechtsfälle beinhaltet, oder werden Sie Mitglied in einem Mieterbund.
Machen Sie insbesondere bei Nachzahlungen von Ihrem zwölfmonatigen Widerspruchsrecht Gebrauch. Überweisen Sie Nachzahlungen fristgemäß, aber unter Vorbehalt.
Verlangen Sie im Zweifelsfall Einsicht über die Rechnungen und Zahlungsbelege, die in Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung stehen.
Seien Sie bei Ihrem Widerspruch in Ihren Kritikpunkten so genau wie möglich.
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