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Motorrad-Versicherung Vergleich: Die beste Motorradversicherung, Tipps für den günstigsten Tarif

Vergleichen Sie Anbieter von Motorradversicherungen und sparen Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung viel Geld. Wie das geht, welche Bestandteile Ihre Zweiradversicherung unbedingt haben sollte und was Sie bei einem Wechsel der Motorrad-Versicherung beachten müssen, erläutern wir hier – so rollen Sie sorgenfrei mit Chopper, Enduro und Co. über die Landstraße!

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Motorradversicherung – Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Motorradversicherung brauchen Sie, um gegen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden abgesichert zu sein.
  • Die Höhe der Deckungssumme entscheidet darüber, wie gut Sie versichert sind.
  • Ändert Ihr Versicherungsanbieter die Tarife, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt nach einem Schadenfall.
  • In der Regel beginnt die Motorradsaison zwischen März und April – prüfen Sie vorab Ihre Police, achten Sie auf die Kündigungsfristen und machen Sie den Motorrad-Versicherung-Vergleich!
  • Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist Ihrer Versicherung einen Monat und richtet sich nach dem Startdatum Ihrer Police.
  • Unsere Empfehlung: Wer ein Saisonkennzeichen wählt, kommt in der Regel günstiger weg.
  • Produktempfehlung: Die Motorradversicherung gibt es bei CosmosDirekt* ab 31,34 Euro pro Saison. Außerdem gibt es 5 Prozent Nachlass, wenn Sie eine weitere Person mitversichern oder eine weitere Police absichern.
  • Für eine Rollerversicherung eignen sich u.a. DA direkt* oder BarmeniaDirekt*.

Inhaltsverzeichnis

Motorradversicherung Vergleich: Die besten Versicherungen für Ihr Zweirad

Anbieter Vorteil
CosmosDirekt* Schnelle Schadenregulierung, Vertrag bequem per App verwalten.
DA direkt* Testsieger beim Magazin €uro: Beliebtester Kfz-Direktversicherer mit Bestnote.
GVV Direktversicherung AG* Günstiger Versicherungsschutz.
BarmeniaDirekt* Umfassender Schutz.
Gothaer Versicherungen* Faires Preis-/Leistungsverhältnis.

Produktempfehlung: Wenn Sie viel mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, sollten Sie besonders viel Wert auf umfassende Leistungen legen. In unserem Test überzeugen vor allem die Versicherungen von VGV (Tarif: Klassik Garant) und WGV. Wer saiso­nal mit dem Kraftrad unterwegs ist, für den kommt außerdem die Zweiradversicherung von BGV infrage. Auch CosmosDirekt* und BarmeniaDirekt* können hier mithalten.

Sind Sie auf der Suche nach einer passenden Versicherung für Ihren Roller? Dann DA direkt*, da funktioniert der Ver­trags­abschluss beson­ders schnell. Bei CosmosDirekt* verwalten Versicherungsnehmer ihren Vertrag bequem per App.

Im Fol­gen­den geben wir Ihnen zunächst hilf­reiche Tipps für die Ver­sicherung Ihres Motorrads: Wo­rauf müssen Sie beim Ab­schluss einer Mo­torrad­versicherung ach­ten? Wann sollten Sie eine Kaskoversicherung abschließen und wo fin­den Sie güns­tige Angebote?

Bei der Motorrad­versicherung Geld sparen

Sobald im Frühjahr die ersten wärmenden Sonnenstrahlen durch die Wolken blitzen, stehen Freunde von Chopper, Enduro, Cruiser und Co. in den Startlöchern: Für Motorradfahrer beginnt die schönste Zeit des Jahres. Spätestens dann sollten Sie Ihre Police überprüfen und gegebenenfalls Ihre Motorrad­versicherung wechseln – so können Sie unter Umständen mehrere hundert Euro sparen. In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, worauf Sie bei einer Motorrad­versicherung achten sollten und wie Sie Ihre Zweirad-Versicherung schnell und einfach wechseln können. Haben Sie bisher noch keine Police, dann erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel, was die wichtigsten Bestandteile einer Motorrad-Versicherung sind.

Wann können Sie Ihre Motorradversicherung wech­seln?

Damit Sie Ihre Zweiradversicherung wechseln können, müssen Sie Ihre be­stehende Ver­sicherung frist­gerecht kündigen. Bei Ihrer Motorrad-Versicherung haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten zur Kündigung: die ordentliche Kündigung oder die Sonder­kündigung. Was es damit auf sich hat, verraten wir Ihnen im Folgen­den, zunächst aber zwei Dinge, die Sie grund­sätzlich beachten sollten:

Wichtig: Entscheidend ist bei einer Kündigung nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern das Eingangsdatum bei Ihrer Versicherungs­gesellschaft.

Unser Rat: Vor einer Kün­di­gung sollten Sie ein kon­kre­tes An­ge­bot eines neuen Versicherungs­unternehmens vorliegen haben. Nur dann wird der fort­laufende Versicherungs­schutz für Ihr Kraftrad gewahrt.

Die ordentliche Kündigung

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist Ihrer Kraftradversicherung einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihre Police in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. April 2025 abgeschlossen, können Sie Ihre bestehende Police noch bis zum 28. Februar 2026 kündigen. Tun Sie das nicht, wird Ihr Versicherungsschutz automatisch um ein Jahr verlängert. Bedenken Sie: Das Kündigungs­schreiben muss Ihrer Versicherung dann am 28. Februar 2026 vor­liegen, da der Post­eingang bei Ihrem Versicherungsnehmer zählt.

Was zu­nächst ganz einfach klingt, wird aber schnell etwas kom­pli­zier­ter: Das Vertrags­ende von Mo­torrad­ver­sicherungen ist leider nicht ein­­heit­­lich ge­re­gelt. Bei einigen Versicherungs­gesellschaften ist als Vertrags­­ende das Ende eines Kalender­jahres fest­gelegt, ähnlich dem Vertrags­ende von Auto­ver­sicherungen. Bei anderen hängt das Vertrags­ende mit der Motorradsaison zusammen. In aller Regel beträgt die Laufzeit einer Motorrad­versicherung jedoch immer ein Jahr.

Unsere Empfehlung: Schauen Sie frühzeitig vor Saisonstart in Ihre Versicherungs­unterlagen, um Ihr Vertrags­ende heraus­zu­finden. Wenn Sie die Kündigungs­frist ver­passen, ver­längert sich Ihr Vertrag auto­matisch um ein Jahr.

Tipp: Sofern Sie sich nach dem Blick in Ihre Versicherungs­unter­lagen un­schlüssig über Ihr Ver­trags­ende oder die Kündigungs­­modali­täten sind, fragen Sie recht­zeitig beim Kunden­service Ihrer Versicherung nach.

Die Sonderkündigung

Neben der ordentlichen Kündigung haben Sie bei der Motorrad­ver­sicherung auch die Mög­lich­keit des Sonder­kün­di­gungs­rechts. Diese ist mit bestimmen Ereig­nissen ver­knüpft und wird auch als außer­ordent­liche Kün­digung be­zeichnet.

Wenn Ihr Versicherer die Versicherungs­beiträge erhöht, kündigt er dies normaler­weise schriftlich zum Ende eines Vertragsjahres an. Dann haben Sie das Recht, inner­halb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen.

Sie haben ein Sonder­kündigungs­recht, wenn Sie entweder Ihr angemel­detes Kraftrad still­legen oder Ihr Fahr­zeug wech­seln. In diesem Fall können Sie also ohne Kün­digungs­frist einen neuen An­bieter für Ihre Motorradver­siche­rung aus­wählen. Haben Sie Ver­sicherungs­beträge bereits im Vor­feld ge­zahlt, das ist übrigens der Nor­mal­fall, dann bekommen Sie den zu viel ge­zahl­ten Betrag für den bereits ver­sicher­ten, aber letzt­lich nicht genutzten, Zeit­raum in der Re­gel wieder er­stattet.

Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und klären Sie mit Ihrem Motorradver­sicherer ab, ob er nicht genutzte Zeit­räume wieder er­stattet.

Sofern Sie Ihre Versicherung nach einem Schadens­fall wechseln wollen, können Sie das mit einer Kündigungs­frist von vier Wochen, nachdem der Schaden regu­liert wurde. Das Sonder­kündigungs­recht steht Ihnen auch zu, wenn die Ver­sicherung den Schaden nicht an­er­kennt. Ein Beispiel: Hagel beschädigt Ihr Motorrad und Sie melden den Schaden Ihrem Ver­sicherer. Dieser überprüft vor Ort den Hagel­schaden und setzt sich darüber hinaus mit Wetter­diensten in Ver­bindung. Am Ende kommt der Motorradver­siche­rer zu dem Ergeb­nis, dass der (ver­meint­liche) Scha­den nicht auf Hagel zurück­zu­füh­ren ist, weil es an Ort und Stelle (laut Wetterdienst) nicht gehagelt haben kann. Die Folge ist, dass der Ver­sicherer Ihren Schaden nicht aner­kennt.

Wichtig: Das Sonder­kün­digungs­recht nach einem Schadens­fall gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihr Versicherungs­unternehmen. Inner­halb der Frist kann also auch Ihr Ver­sicherer die be­ste­hen­de Motorradver­sicherung kün­digen. Aller­dings nur, wenn das Ver­sicherungs­unter­nehmen den Schaden re­gu­liert hat.

Tipp: Damit Sie sicher­gehen können, dass Ihre Kün­di­gung frist­gemäß bei Ihrem Ver­siche­rer eingeht, sollten Sie die Kün­di­gung per Ein­schrei­ben mit Rück­schein ver­sen­den.

Wann haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung?

  • Bei Erhöhung der Versicherungsbeiträge Ihrer Motorrad-Versicherung
  • Bei einem Motorradwechsel oder der Stilllegung des Altfahrzeuges
  • Bei einem Schadensfall

Das Sonder­kündigungs­recht bei Er­höhung der Versicherungs­beiträge gilt nicht, wenn die höheren Bei­träge einer gesetz­lichen Änderung oder Vorgabe geschul­det sind, zum Bei­spiel der Anhebung einer Ver­sicherungs­steuer. Außer­dem haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht, wenn der höhere Bei­trag mit einer Änderung Ihrer Schadensfreiheits­klasse zusammen­hängt. Die Schadensfreiheits­klasse sinkt oder steigt in Verbindung mit Ihrer Schadens- und Unfall­freiheit. Was genau eine Schadenfreiheits­klasse ist, erfahren Sie in unserem Versicherungslexikon.

Auch wenn der Bei­trag erhöht wird, weil Sie im Zuge eines Wohn­orts­wechsels in eine höhere Regionalklasse eingeordnet werden, haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht.

Wann haben Sie kein Recht auf Sonderkündigung?

  • Bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages durch gesetzliche Änderungen erfolgt
  • Bei einer höheren Versicherungsprämie durch eine Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse

Not­wendige Bestand­teile Ihrer Motorradversicherung

Unab­hängig davon, ob Sie Ihren Versicherungs­geber wechseln oder eine neue Ver­sicherung ab­schließen, ist wie für Ihr Auto auch für Ihr Motorrad eine Haftpflichtversicherung gesetz­lich für jeden Zulassungsbezirk vor­ge­schrie­ben. In vielen Haft­pflicht­versicherungen ist eine Mallorcapolice inbegriffen. Diese versichert Sie nicht nur, wie der Name vermuten lässt, auf Mallorca. Im ge­samten euro­pä­ischen Ausland sind Sie mit der Mallorca-Police auf dem gleichen Niveau wie in Deutsch­land versichert, wenn Sie ein Motorrad mieten. Die Mallorca-Police heißt deshalb auch „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungs­pflich­tiger Fahrzeuge.

Tipp: Wenn Ihre Haft­pflicht­versicherung über diese Mallorca-Police verfügt, prüfen Sie vor Reise­an­tritt, ob die Police in Ihrem Ziel­land gültig ist. Manche EU-Länder sind auch in einer vor­han­denen Mallorca-Versicherung, je nach Ver­sicherer, ausgeschlossen. Sowohl bei der Haft­pflicht­versicherung als auch bei der Fahr­zeug­versicherung ist die Deckungs­summe, auch Ver­sicherungs­summe genannt, ent­scheidend. Sie legt die maximale Höhe der Entschädigung bei einem Schadens­fall fest.

Unser Rat: Da die Beitragsunterschiede hier ver­hältnis­mäßig gering ausfallen, raten wir Ihnen, immer eine hohe Versicherungssumme bei der Haftpflicht zu wählen.

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Er­gänzende Bestand­teile Ihrer Motorrad­versicherung

Welche Kaskoversicherung sollte man wählen? Es steht Ihnen immer frei, ob Sie eine Fahr­zeug­teil- (Teilkasko), bzw. eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) abschließen. Bei einer Teil­kasko­versicherung ist Ihr KFZ gegen Schäden bei Zusammen­stößen mit „Haarwild“, wie Rehe und Wild­schweine im Versicherungsdeutsch be­zeich­net werden, oder gegen Beschädigungen durch unwetter­bedingte Ein­flüsse (wie Hagel- oder Sturm­schäden) versichert. Außer­dem ist Ihr Motorrad im Rahmen der Teilkasko gegen die Risiken Feuer, Glas­bruch, Dieb­stahl und Marderbisse geschützt. Eine Vollkasko­ schließt diese Schäden ein und ersetzt außerdem selbst­verschuldete Beschädigungen am eigenen KFZ. In der Voll­kasko­versicherung sind Sie darüber hinaus eben­falls gegen Van­dalismus-Schäden ver­sichert. Aufgrund der hohen Unfall­gefahr von Motorrad­fahrern kann die Vollkasko jedoch kost­spielig sein.

Unsere Empfehlung: Schließen Sie mindestens eine Teil­kasko­ver­sicherung ab, Sie haben schließlich keinen Ein­fluss auf bestimmte externe Einflüsse, wie Wetter­schäden.

Extra-Tipp: Wenn Sie häufig mit dem Motorrad unterwegs sind und dabei auch lange und gefähr­liche Strecken fahren, sollten Sie zusätzlich eine Unfall­versicherung ab­schließen. Diese kommt für Defekte auf, die Sie sich zum Beispiel bei einem Sturz (mit oder ohne Motorrad) zuziehen. Das Risiko von einem Unfall ist bei Motorrad­fahrern leider besonders hoch.

Extra-Spartipps für Ihre Motorrad-Versicherung

  • Wer nicht das ganze Jahr fährt, spart mit einem Saisonkennzeichen Geld.
  • Erhöhen Sie Ihre Selbstbeteiligung. Diese legt fest, welchen Geldbetrag Sie im Schadensfall selbst begleichen müssen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist im Regelfall die zu zahlende Versicherungsprämie.
  • Schränken Sie den Fahrerkreis Ihres Motorrads ein, denn: Je größer die Anzahl der angemeldeten Fahrer ist, desto höher ist häufig auch die Ver­sicherungs­prämie.
  • Melden Sie der Versicherung eine realistische Fahrleistung. Selbst wenn Sie die an­ge­ge­be­ne Kilometerzahl über­schrei­ten, können Sie diese bei der Ver­sicherung nach­melden.
  • Wählen Sie für Ihr KFZ einen sicheren Abstellort, zum Beispiel eine Garage. Damit geht meist ein Ver­sicherungs­rabatt einher.
  • Wenn Sie Fahr­an­fänger sind, lassen Sie sich über Ihre Eltern mitversichern. Ansonsten ist Ihre Ein­ordnung in die Schadenfreiheitklasse gewöhnlich teurer, auch wenn Sie noch keinen Unfall verursacht haben.

Der Sonderfall: Versicherung von Kleinkrafträdern

Für die Versicherung von Zweirädern, die weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren, sind einige Besonderheiten zu beachten: Diese sogenannten Kleinkrafträder, in der Regel Mofas, Mopeds und 50er Roller, müssen nicht bei der Zulassungsstelle von Ihrem Zulassungsbezirk angemeldet werden. Für Ihr Kleinkraftrad brauchen Sie lediglich ein neues Versicherungskennzeichen zum 1. März eines jeden Jahres, das Sie direkt von Ihrer Versicherer erhalten.

Bestimmte E-Bikes gelten ebenfalls als Kleinkrafträder. Diese E-Bikes werden auch als S-Pedelecs bezeichnet und können ohne Pedalkraft fahren. Ohne die Muskelkraft eines Fahrradfahrers beschleunigt das E-Bike, zum Beispiel per Knopfdruck, auf bis zu 45 km/h und wird deshalb der Kategorie der Kleinkrafträder zugeordnet. E-Bikes, deren Motor sich automatisch ab einem Tempo von 25 km/h abschaltet, sind hingegen nicht versicherungspflichtig.

Manche Versicherungsunternehmen machen zwischen versicherungspflichtigen E-Bikes und anderen Kleinkrafträdern noch einen Unterschied. Dann ist die Haftpflicht für das E-Bike günstiger als für ein Mofa. Um Ihr E-Bike allerdings vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen, müssen Sie auf eine gesonderte Fahrradversicherung zurückgreifen oder Rücksprache mit Ihrer Hausratversicherung halten, inwiefern Ihr Fahrrad über diese abgesichert ist.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie für Ihr E-Bike eine gesetzliche Haftpflichtversicherung benötigen und vergleichen Sie hier die Preisangebote der Versicherungen.

Die beste Rollerversicherung

Auch mit Ihrem Roller können Sie unbeabsichtigt in einen Unfall verwickelt werden. Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, sollten Sie daher unbedingt eine Extraversicherung für Ihren Roller abschließen. Derartige Versicherungen für Kleinkrafträder sind auf Vergleichsrechner im Internet lange nicht so präsent wie Motorradversicherungen, dennoch lohnt sich auch hier ein Vergleich der Angebote.

Unsere Empfehlung: Wählen Sie den Versicherer aus, der Sie vom Preis-Leistungs-Verhältnis her überzeugt. Beim Anbieter DA direkt* ist der Buchungsprozess sehr übersichtlich gestaltet und Sie halten dadurch besonders schnell Ihre Rollerversicherung in den Händen. Dabei gibt es ganz preiswerte Einstiegsbeiträge für Fahranfänger, 100 Mio. Pauschaldeckung und einen Motorrad-Schutzbrief als Zusatzbaustein.

Extra-Tipp: Ihr E-Bike können Sie bei BarmeniaDirekt* günstig versichern. Ihren E-Skooter versichern Sie bei GVV Direkt*.

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Häufige Fehler beim Vergleich der Motorradversicherung

Ein Motorrad-Versicherung-Vergleich kann Ihnen helfen, die beste Versicherung für Ihr Motorrad zu finden. Dabei kommt es jedoch leicht zu Fehlern, die dazu führen, dass Sie nicht die optimale Absicherung für Ihre Bedürfnisse erhalten. Hier sind einige häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten:

Um den besten Vergleich zu erhalten, sollten Sie genaue und vollständige Informationen über Ihr Motorrad und Ihre persönlichen Daten angeben. Unzureichende Informationen, zum Beispiel bei der Schadenfreiheitsklasse oder dem Indexwert, können zu falschen oder unvollständigen Angeboten führen. Weiterhin ist es wichtig, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen und den Umfang der Versicherung zu achten. Billigere Angebote können eventuell schlechteren Schutz bieten. Achten Sie darauf, die richtigen Deckungssummen für Haftpflicht und Kaskoversicherung zu wählen. Zu hohe oder zu niedrige Deckungssummen können zu unzureichendem Schutz oder zu hohen Prämien führen. In diesem Zusammenhang sollten Sie ebenfalls den Selbstbehalt beachten, der im Schadensfall zu hohen Kosten führen kann, die Sie selbst zahlen müssen. Einige Anbieter locken mit niedrigen Beiträgen, aber Ihnen bleibt dafür ein hoher Selbstbehalt. Legen Sie ein Augenmerk auf eventuell unnötige Zusatzleistungen. Schlussendlich ist die Laufzeit noch ein Faktor, bei dem Aufmerksamkeit gefragt ist. Auch hier gibt es Lockangebote, hinter denen sich lange Mindestvertragslaufzeiten verbergen.

Motorradversicherung abschließen – das sollten Sie tun

  1. Klären Sie zuerst die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Motorradversicherung.

  2. Machen Sie den Motorrad-Versicherung-Vergleich oder richten Sie sich nach unseren Empfehlungen.

  3. Erst wenn Sie ein konkretes Angebot vorliegen haben, kündigen Sie Ihre bestehende Zweiradversicherung.

  4. Schließen Sie die neue Versicherungspolice ab und sparen Sie bis zu mehreren Hundert Euro.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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