Kaskoversicherung, Schadensfreiheitsklasse, Deckungssumme, Mallorca-Police, Hauptfälligkeit – in diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Versicherungen. So verstehen Sie Policen besser und blicken bei Autoversicherung, Krankenversicherung und Reiseversicherung durch.
Mit der Versicherungsprämie wird bei Versicherungen im Normalfall der Versicherungsbeitrag eines Versicherungsnehmers bezeichnet. Der Versicherungsnehmer muss diese Summe zahlen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Wie hoch die Versicherungsprämie ist und wann die Summe zu zahlen ist, unterscheidet sich je nach Vertrag. Üblich sind periodische Beitragszahlungen, die in der Regel monatlich, quartalsweise oder halbjährlich anfallen. Bei bestimmten Versicherungsarten (zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung von Autos und Motorrädern) wird die Versicherungsprämie mit einer Einmalzahlung beglichen.
Unter der Hauptfälligkeit wird der Tag verstanden, an dem der Versicherungsschutz, zum Beispiel von Ihrer Haftpflichtversicherung, in Kraft tritt und die Versicherungsprämie „fällig“ wird. Der Versicherungsschutz wird dann in den meisten Fällen für ein Jahr gewährt. Oft gilt der 1. Januar als Stichtag. Wenn Versicherungsverträge aber mitten im Jahr beginnen, laufen sie im Regelfall bis zum gleichen Tag des Folgejahres. Wenn Sie als Versicherungsnehmer also beispielsweise zum 1. Juli eine Versicherung abschließen, liegt die Hauptfälligkeit auf dem 1. Juli des Folgejahres. Nach der Hauptfälligkeit eines Vertrages richtet sich außerdem die Kündigungsfrist. Für Kfz- und Motorradversicherungen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat vor der Hauptfälligkeit.
Sowohl bei der Kfz-Versicherung als auch bei der Motorrad-Versicherung sind Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) neben weiteren Faktoren wie die jährliche Fahrleistung, Alter und Beruf des Fahrers, entscheidend für die Höhe Ihrer Versicherungsprämie. Ihre Schadensfreiheitsklasse verbessert sich jährlich, wenn Sie unfallfrei mit Ihrem Motorrad oder Auto unterwegs sind oder trotz eines Schadenfalls keine Schadensregulierung durch die Versicherung in Anspruch nehmen.
Je höher die Schadensfreiheitsklasse, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus. Demzufolge sinkt der Betrag, den Sie jährlich für Ihre Versicherung bezahlen, bei unfallfreier Fahrt kontinuierlich. Zwischen den Versicherungsanbietern unterscheiden sich die Schadensfreiheitsklassen zum Teil. Aber auch bei einem Anbieterwechsel behalten Sie Ihre Schadensfreiheitsklasse bei. Hier kann es im Einzelfall aber geringe Abweichungen geben, wenn der neue Versicherer die SF-Klassen anders gewichtet.
Die Selbstbeteiligung in einer Kfz- oder Motorrad-Versicherung legt fest, wie viel Sie als Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall selbst begleichen müssen. Wenn Sie also eine Selbstbeteiligungssumme von 500 Euro bei der Versicherung angeben und einen Schaden über 1200 Euro melden. Müssen Sie 500 Euro des Schadens selbst tragen, 700 Euro des Schadens übernimmt die Versicherung. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger fällt in der Regel der Versicherungsbeitrag aus.
Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, bezeichnet bei Versicherungen die maximale Höhe der Entschädigung durch die Versicherung pro Schadenfall. Wenn die Schadenssumme diese Deckungssumme übersteigt, haften Sie als Versicherter für den restlichen Schaden selbst. Die Deckungssumme legt eine Versicherung unabhängig von der Selbstbeteiligung fest. Die Selbstbeteiligung zahlen Sie bei einem entsprechend hohen Schaden im Zweifel immer. Aber nur wenn der Schaden insgesamt die Deckungssumme übersteigt, müssen Sie für den restlichen Schaden aufkommen.
Die Höhe der Deckungssumme ist in Ihren Vertragsunterlagen festgehalten und unterscheidet sich je nach Versicherungsart. Die Deckungssumme ist zum Beispiel entscheidend für die Höhe der Versicherungsprämie Ihrer Haftpflichtversicherung oder Reiserücktrittsversicherung.
In der Regel wird immer eine hohe Deckungssumme empfohlen. Mindestens sollte die Deckungssumme Ihrer Versicherung jedoch 10 Millionen betragen. Und das hat seinen Grund: Wenn zum Beispiel eine dritte Person durch einen von Ihnen unbeabsichtigt herbeigeführten Unfall verletzt wird, fallen im Zweifel erst einmal hohe Behandlungskosten an, die Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt. Aber damit ist es oft nicht getan, denn es kommt vielleicht zur Arbeitsunfähigkeit oder sogar zu einer Behinderung, wodurch das Haus des Geschädigten umgebaut werden muss. Dann klingen 10 Millionen Euro gar nicht mehr ganz so unrealistisch. Damit Sie im schlimmsten Fall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist daher eine hohe Deckungssumme ausschlaggebend für eine gute Versicherung.
Die Ausfalldeckung, beziehungsweise Forderungsausfalldeckung, ist eine wichtige Klausel in Haftpflichtversicherungen. Sie stellt sicher, dass Ihre Versicherung im Schadenfall selbst dann bezahlt, wenn Ihnen jemand anderes einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hat, der Verursacher aber nicht für den Schaden aufkommen kann. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Schadensverursacher hoch verschuldet ist und keine Haftpflichtversicherung besitzt. Er hat dann keine finanziellen Mittel, um für den entstandenen Schaden aufzukommen. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
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Die Typklasse ist sowohl für die Höhe der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung als auch für die Höhe der Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs entscheidend. Sie dient den Versicherungsunternehmen als Referenz für die Schaden- und Unfallbilanz aller in Deutschland zugelassener Fahrzeugmodelle. Wurden für einen VW Golf beispielsweise mehr Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine schlechtere Typklasse eingestuft. Denn dann liegt ein höherer Schadensbedarf vor. Und auch umgekehrt wird ein Modell in eine bessere Typklasse eingeordnet, wenn weniger Schäden und Entschädigungen gemeldet wurden.
Die Regionalklasse ist bei Kfz- oder Motorradversicherungen ein weiteres Merkmal, das über die Höhe Ihrer Versicherungsprämie für Ihre Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung entscheidet. Für die Einordnung eines Autos oder eines Motorrads in eine Regionalklasse ist Ihr Hauptwohnsitz als Fahrzeughalter entscheidend. Ähnlich wie bei der Typklasse wird für die Regionalklasse die Unfallbilanz der jeweiligen Regionklasse herangezogen. Aber auch Faktoren wie Witterungs- und Straßenverhältnisse spielen bei der Berechnung der Regionalklasse eine Rolle.
Für Ihr Auto oder Ihr Motorrad können Sie neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung zusätzlich freiwillig eine Fahrzeugversicherung, auch Kaskoversicherung genannt, abschließen. Diese Versicherung sichert Schäden an Ihrem Auto ab. Bei der Kaskoversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer Fahrzeugvollversicherung, der sogenannten Vollkasko-Versicherung und einer Fahrzeugteilversicherung, auch Teilkasko-Versicherung genannt.
Dahingegen versichert die Teilkaskoversicherung nicht bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus-Schäden.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt in der Theorie alle Schäden an Ihrem Fahrzeug. Neben den Versicherungsleistungen der Teilkaskoversicherung sind darüber hinaus auch selbst verschuldete Unfallschäden an Ihrem Auto und Vandalismus-Schäden versichert. Natürlich entscheidet im Schadenfall dennoch die Versicherung, ob sie einen Schaden anerkennt.
Anders als bei der Vollkaskoversicherung können Sie bei der Teilkaskoversicherung keine Schadensfreiheitsklassen sammeln. Der Beitrag für die Teil- und Vollkaskoversicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zum einen ist die Typklasse Ihres Fahrzeugs relevant, da Statistiken über Fahrzeugtypen die Wahrscheinlichkeit für Diebstähle festlegen. Zum anderen bestimmt auch Ihre Regionalklasse, also Ihr Wohnort über die Höhe der Versicherung. Durch diese kann die Wahrscheinlichkeit von Unwettern oder Vandalismus kalkuliert werden. Aber auch die Höhe der Selbstbeteiligung hat einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme.
Durch den vollumfänglichen Schutz sind Vollkaskoversicherungen teurer als Teilkaskoversicherungen. Auch bei der Fahrzeugversicherung wird die Höhe des Versicherungsbeitrages unter anderem durch die Schadensfreiheitsklasse festgelegt. Bei Unfallfreiheit können Sie also auf Ihre Versicherungssumme einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten.
Häufig lohnt sich vor allem bei Neuwagen ein Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da das versicherte Auto einen hohen Zeitwert besitzt und Sie so Ihr Geld, das Sie in das neue Auto investiert haben, auch bei einem selbst verschuldeten Unfall im Regelfall nicht verlieren. Aber auch wenn Sie bereits mehrere Jahre unfallfrei sind, kann sich die Fahrzeugvollversicherung durch die entstandenen Schadensfreiheitsrabatte finanziell lohnen. Dann ist sie nämlich günstiger, als im Normalfall.
In vielen Haftpflichtversicherungen ist die sogenannte Mallorca-Police inbegriffen. Diese Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge ist hilfreich, wenn Sie im europäischen Ausland ein Auto oder Motorrad anmieten. In manchen Ländern ist die Mindestdeckungssumme nämlich niedriger als in Deutschland und die Mallorca-Police gewährleistet, dass Sie trotzdem den in Deutschland gültigen Versicherungsschutz genießen.
Durch das Pflichtversicherungsgesetz sind für die Haftpflichtversicherungen Ihres Kfzs und Motorrads die Mindestdeckungssummen gesetzlich festgelegt. Sie bestimmen, wie viel ein Versicherungsunternehmen in der Regel maximal für in einem Schadensfall zahlen muss. Für Personenschäden liegt diese Summe bei 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 1,2 Millionen Euro (Stand 01.2024).
Die Mallorcapolice gewährleistet, dass das Versicherungsniveau trotz niedrigerer Mindestdeckungssummen im EU-Ausland auf dem Inlandsniveau gewahrt wird. Anders als der Name der Versicherung allerdings vermuten lässt, versichert die Mallorca-Police Sie im gesamten europäischen Ausland und nicht nur auf Mallorca. Im Schadenfall gilt dann die Mindestdeckungssumme, die in Ihren Versicherungsunterlagen festgehalten ist. Auch wenn Ihre Haftpflichtversicherung eine Mallorca-Police beinhaltet, können Versicherungsunternehmen bestimmte europäische Länder darin ausschließen.
Unser Tipp: Bei CosmosDirekt* ist die Mallorca-Police bereits im Basis-Tarif inklusive.
Diese Begriffe sind besonders im Kontext von Haftpflichtversicherungen und Hausratsversicherungen relevant. Versichert Ihr Anbieter den Neuwert, bedeutet das, dass sie im Schadensfall die Summe erhalten, welche Sie benötigen, um eine zerstörte Sache neu zu kaufen.
Wichtig: Hier zählt der aktuelle Preis, den der beschädigte Gegenstand zum Zeitpunkt der Mitteilung an die Versicherung neu kostet.
Der Zeitwert ist hingegen der Gegenbegriff zum Neuwert und meint den Wert, den die versicherte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hat. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Zeitwerts sind unter anderem Alter und Abnutzung des defekten Gegenstandes. Wenn Ihre Versicherung also den Neuwert ersetzt, können Sie den zerstörten Gegenstand neu kaufen.
Wenn Ihre Versicherung lediglich den Zeitwert auszahlt, erhalten Sie den Wert erstattet, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens noch hat. Während die Hausratsversicherung meistens den Neuwert ersetzt, zahlen viele Privathaftpflichten lediglich den Zeitwert.
Viele Versicherungstarife beinhalten eine Best-Leistungs-Garantie, auch Höchstleistungsgarantie genannt. Das bedeutet konkret: Können Sie als Versicherter nachweisen, dass ein anderer in Deutschland tätiger Versicherer einen größeren Leistungsumfang anbietet, passt Ihr Versicherer den Schutz darauf zu Ihren Gunsten an. Damit wird gewährleistet, dass Sie im Schadensfall trotz gültigem Schutz immer die beste Leistung erhalten. Eine derartige Best-Leistungs-Garantie ist zum Beispiel in vielen Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen enthalten.
Wenn Sie zum Beispiel Ihren Haftpflichtvertrag kündigen, um eine günstigere Haftpflichtversicherung abzuschließen, dann sichert die Vorversicherer-Garantie (auch Besitzstandsgarantie) Ihnen im neuen und aktuellen Vertrag den gleichen Schutz wie bisher zu. Hätte der Vorvertrag bei einem anderen Versicherer in einem Schadenfall weitergehenden Versicherungsschutz geboten, reguliert der neue Versicherer den Schaden auf Grundlage der besseren Bedingungen des alten Vertrages.
Wichtig: Der Versicherungsnehmer muss diese letzte Versicherungspolice der aktuellen Versicherung zur Verfügung stellten und die Garantie gilt nur für den letzten gekündigten Vertrag.
Unter Gefälligkeitsschäden verstehen Versicherungsanbieter Schäden, die bei einer unentgeltlichen Tätigkeit passieren. Helfen Sie beispielsweise einem Bekannten beim Umzug und lassen dabei versehentlich den Fernseher fallen und machen ihn dadurch kaputt – das ist ein Gefälligkeitsschaden. Die Versicherung von Gefälligkeitsschäden ist häufig durch die Privathaftpflicht abgedeckt und schützt Sie vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit guten Freunden oder Bekannte, wie der Schaden jetzt beglichen werden kann.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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