Zunächst geben Sie beim ausgewählten Anbieter Ihre persönlichen Details sowie Vertragsinformationen in ein digitales Formular ein. Dies beinhaltet Daten wie Ihre Kontaktdetails, die Vertragsnummer (evtl. auf einer Vertragsurkunde), die Versicherungsgesellschaft, die Laufzeit des Vertrags bzw. den Zeitwert und den aktuellen Rückkaufswert.
Danach erteilen Sie dem Anbieter eine Erlaubnis, um Ihre Daten bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu verifizieren und gegebenenfalls zusätzliche relevante Informationen abzufragen. Nachdem Sie die Vollmacht unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie Ihres Versicherungsdokuments an den Ankäufer geschickt haben, erhalten Sie ein Kaufangebot.
Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot bzw. den Vertrag anzunehmen, senden Sie den signierten Kaufvertrag und die Vertragsurkunde Ihrer Lebensversicherung an den Ankäufer. Daraufhin kümmert sich der Ankäufer um die formelle Übertragung des Vertrags bei der Versicherung und überweist Ihnen den Kaufpreis aus der Vereinbarung. Dieser Prozess nimmt gewöhnlich drei bis acht Wochen in Anspruch.
Bei größeren Summen haben Sie die Möglichkeit, den Verkauf über einen neutralen Treuhänder abzuwickeln. Dieser Service kostet einen kleinen Zusatzbetrag, stellt jedoch sicher, dass Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten. Der Verkaufsprozess wird vom Treuhänder beaufsichtigt, der die Vertragsurkunde erst dann an den Ankäufer weitergibt, wenn Sie Ihr Geld sicher laut Vereinbarung bekommen haben und damit der Vertragsabschluss vollzogen wurde.
Nachdem Sie Ihre Lebensversicherung veräußert haben, sollten Sie daran denken, den entsprechenden Dauerauftrag bei Ihrer Bank zu stornieren, über den Sie bisher die Prämien beglichen haben. Falls Sie dies vergessen, erstattet der Ankäufer Ihnen meistens die zu viel gezahlten Beiträge.
Ein wichtiger Hinweis: Auch nach dem Verkauf der Versicherung enden nicht alle Verpflichtungen. Bei einem Todesfall muss dieser sowohl der Versicherungsgesellschaft als auch dem Ankäufer unverzüglich gemeldet werden.
Es ist nicht immer selbstverständlich, dass Sie den kompletten Kaufpreis, den Sie vom Versicherungsankäufer erhalten, auch behalten dürfen. Unter Umständen müssen Sie auf diesen Ertrag Steuern zahlen.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag veräußern, der nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, ist die Versicherungsgesellschaft angehalten, das zuständige Finanzamt umgehend zu benachrichtigen. Hierbei wird sowohl der Verkaufsbetrag als auch die Summe der von Ihnen bis dahin geleisteten Beiträge gemeldet.
Sollte der erzielte Verkaufspreis Ihre bisherigen Einzahlungen übersteigen, haben Sie einen Gewinn gemacht. Auf diesen Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, an. Dies berechnet sich aufgrund der Differenz zwischen Ihren Beiträgen und dem Verkaufspreis. Obwohl die Versicherungsgesellschaft das Finanzamt informiert, liegt es in Ihrer Verantwortung, die entsprechenden Steuern abzuführen. Den erzielten Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererklärung unter den Kapitalerträgen in der Anlage KAP aufführen. Wenn Sie Ihren jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für Ehepaare) noch nicht vollständig genutzt haben, können Sie diesen ebenfalls berücksichtigen und gegenrechnen.
Falls Sie Ihren Versicherungsvertrag mit einem Verlust verkauft haben, können Sie diesen Verlust ebenfalls in der Anlage KAP vermerken. Bei Vorliegen weiterer Kapitalerträge reduziert dieser Verlust Ihre steuerliche Belastung.
Für Lebensversicherungsverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fallen in der Regel keine Steuern an, sofern Sie mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt haben.
Überprüfen Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag gründlich. Notieren Sie wichtige Daten wie die Vertragslaufzeit, den Rückkaufswert und eventuelle Klauseln, die den Verkauf betreffen könnten.
Verlassen Sie sich nicht nur auf ein Angebot. Konsultieren Sie verschiedene Ankäufer oder Finanzdienstleister, um ein Gefühl für den Markt und den potenziellen Wert Ihrer Versicherung zu bekommen.
Informieren Sie sich über mögliche steuerliche Konsequenzen eines Verkaufs, besonders wenn Ihr Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Gegebenenfalls ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung nicht vorschnell. Bedenken Sie auch Alternativen wie die Beleihung des Vertrags oder eine Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach einem erfolgreichen Verkauf bewahren Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen sicher auf. Dies dient Ihrer eigenen Absicherung und kann bei späteren Unklarheiten oder steuerlichen Fragen von Vorteil sein.
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.