Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihre Kapitallebensversicherung noch zu Ihren aktuellen Lebensumständen passt? Oder ob Sie vielleicht bessere Anlagemöglichkeiten haben? Ob ein Kündigungsfall wirklich gegeben ist und welche Alternativen es zum Lebensversicherung kündigen gibt, erfahren Sie im Folgenden. Empfehlungen und die wichtigsten Fakten erhalten Sie gleich zum Einstieg.
Es kann viele Gründe geben, warum man eine Lebensversicherung kündigen will. Zum Beispiel könnte es keine Hinterbliebenen mehr geben, die man absichern muss. Vielleicht hat sich auch Ihre finanzielle Situation geändert. Möglicherweise denken Sie auch über eine renditestärkere Anlage-Option nach oder haben eine andere LV zu besseren Konditionen gefunden. Bei all diesen Punkten erscheint die Kündigung als eine naheliegende Option. Diese kann jedoch oft ins Geld gehen. In vielen Fällen gibt es eine bessere Alternative zur Kündigung.
Bevor Sie eine Entscheidung für den Kündigungsfall treffen, sollten Sie Alternativen in Erwägung ziehen. Sie könnten zum Beispiel überlegen, ob es sinnvoller wäre, den Vertrag zu verkaufen, die Laufzeit zu verkürzen, das angesparte Guthaben zu beleihen oder die Beiträge temporär oder dauerhaft auszusetzen. Die Kündigung kann die kostspieligste Option sein, um aus einem Vertrag auszusteigen. Bereits angefallene Kosten, wie die für den Vertragsabschluss, werden nicht erstattet. Zudem verlieren Sie mögliche Überschüsse für die verbleibende Laufzeit und der Schlussbonus geht verloren. In einigen Fällen könnte sogar eine vorteilhafte Sparverzinsung wegfallen.
Die Kündigung einer LV stellt in der Regel die kostenintensivste Methode dar, um sich von einem solchen Vertrag zu trennen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Insbesondere in den ersten Vertragsjahren ist dieser Wert sehr niedrig und entspricht oft nicht dem Betrag, den Sie bisher eingezahlt haben.
Der Hintergrund dafür ist, dass nur ein Teil des von Ihnen entrichteten Beitrags tatsächlich in den Wert der Kapitallebensversicherung einfließt. Dieser Anteil wird als Sparanteil bezeichnet. Die restlichen Mittel decken Abschluss- und Verwaltungskosten ab und werden häufig für den Versicherungsschutz bzw. die Todesfallleistung verwendet. In den Anfangsjahren dient Ihr Beitrag beispielsweise dazu, die Abschlussprovision zu finanzieren, die der Versicherungsvermittler erhält. Der signifikante Anstieg des Rückkaufswerts erfolgt in der Regel erst gegen Ende der Vertragslaufzeit.
Ein bedeutender Anteil dieses Wertzuwachses resultiert aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven während der Laufzeit und dem Schlussüberschuss, welcher erst am Ende der festgelegten Vertragsdauer zur Auszahlung kommt. Bei konventionellen Verträgen sind das durchschnittlich 20 Prozent der gesamten Verzinsung. Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigt, muss auf einen Teil oder sogar den gesamten Schlussüberschuss verzichten. Zudem werden bei neueren Verträgen meistens Stornokosten berechnet.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Versicherung zu verkaufen, verlieren Sie zwar ebenfalls den Schlussüberschuss und den Versicherungsschutz. Jedoch erhalten Sie in der Regel 2 bis 4 Prozent mehr im Vergleich zur Kündigung. Ein überstürztes Kündigen kann somit oft bedeuten, dass Sie erheblich Geld einbüßen.
Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
Lebensversicherungen, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden – sogenannte Direktversicherungen – können nicht einfach gekündigt werden. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, ist es ratsam, zu versuchen, Ihren Vertrag mitzunehmen oder im Bedarfsfall das Guthaben zu übertragen. Wenn Ihre Direktversicherung noch Garantiezinsen von 2 Prozent oder mehr aufweist und der Vertrag unter weiteren Gesichtspunkten als vorteilhaft erscheint, könnten Sie in Erwägung ziehen, diesen mit privaten Mitteln weiter zu besparen. Unabhängig von den Umständen ist es stets möglich, eine Beitragsfreistellung zu beantragen.
Im Folgenden werden die häufigsten Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung beleuchtet. Passend dazu stellen wir Ihnen Alternativen vor, da die Kündigung einer Kapitallebensversicherung häufig finanziell nicht sinnvoll ist. Besonders, wenn Sie in diese schon lange eingezahlt haben.
Wenn Sie kurzfristigen und endgültigen Bedarf an den Mitteln aus Ihrer Lebensversicherung haben, wäre es ratsam, diese zu verkaufen. Bei einem erfolgreichen Verkauf treten Sie sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag an den Ankäufer ab. Der von Ihnen erhaltene Kaufpreis liegt meistens 2 bis 4 Prozent über dem Rückkaufswert, den die Versicherung auszahlen würde. Der Grund dafür ist, dass der Ankäufer den Vertrag zumeist bis zum Ende behält und Ihnen einen Anteil der weiteren Verzinsung, Überschüsse und Boni zukommen lässt.
Es sei jedoch angemerkt, dass nicht jede Lebensversicherung verkauft werden kann. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Vertrags, dem vorhandenen Guthaben und der bisherigen Laufzeit des Vertrags ab.
Ein wichtiger Hinweis: Bei Verträgen, die kurz vor ihrer Auszahlung stehen, ist es oftmals vorteilhaft, durchzuhalten. Auf diese Weise profitieren Sie nicht nur von Zinsen und Überschüssen, sondern auch vom Schlussbonus. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Beiträge weiterhin zu zahlen, besteht oft die Option, die Laufzeit des Vertrags zu verkürzen.
Einige Versicherer bieten dem Versicherungsnehmer auch an, lediglich einen Teil Ihrer Lebensversicherungssumme abzuheben, ohne den Vertrag gänzlich zu kündigen. Diese als „Teilkündigung“ bezeichnete Option setzt jedoch voraus, dass bereits Beiträge in einer festgelegten Mindesthöhe entrichtet wurden. Bei einer Teilkündigung werden die Abzüge anteilig berechnet, ähnlich wie bei einer vollständigen Kündigung. Daher ist auch die Teilkündigung eher als letzter Ausweg zu betrachten, da es oft finanziell günstigere Alternativen gibt.
Sollte Ihre Lebensversicherung verkauft werden, brauchen Sie sich zunächst keine Gedanken machen. Die neuen Versicherer übernehmen die Verträge mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer, zum Beispiel die Todesfallleistung. Das heißt, an Ihrem Vertrag ändert sich grundsätzlich nichts. Sowohl Ihre Garantieverzinsung als auch die bereits zugesicherten Überschüsse bleiben bestehen.
Es ist dennoch ratsam, Ihren jährlichen Kontoauszug, die sogenannte Standmitteilung, zu überprüfen und diese mit den Mitteilungen der vorangegangenen Jahre zu vergleichen. Sollten Sie feststellen, dass die Überschüsse nachgelassen haben, könnten Sie sich zum Beispiel an eine Verbraucherzentrale wenden und sich beraten lassen.
Wenn Sie nur übergangsweise etwas mehr Geld brauchen, empfiehlt es sich, die Lebensversicherung zu beleihen. Wenn Sie ein Darlehen benötigen, kann Ihr Versicherungsvertrag als Sicherheit dienen – dies bezeichnet man als „Policendarlehen“. Selbst bei nicht optimaler Bonität ist oft die Möglichkeit gegeben, dieses Darlehen zu erhalten. Besitzen Sie eine klassische Kapitallebensversicherung, können Sie bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts als Kredit nutzen, und bei fondsgebundenen Verträgen bis zu 60 Prozent.
Beachten Sie jedoch, dass die Zinsen für solch ein Darlehen häufig über der aktuellen Verzinsung Ihrer Lebensversicherung liegen. Das bedeutet, dass dieses Darlehen, je länger es läuft, zu einem finanziellen Verlust führen kann. Es wäre ratsam, das Policendarlehen nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist und Sie sicher sind, es innerhalb weniger Jahre zurückzahlen zu können.
Ein wichtiger Hinweis: Zwar erscheinen die Zinsen für ein Policendarlehen oft niedriger als die für konventionelle Ratenkredite. Jedoch wird bei einem Policendarlehen in der Regel keine Tilgung während der Laufzeit vorgenommen. Es handelt sich um einen endfälligen Kredit, wodurch sich die Zinsen über die gesamte Laufzeit akkumulieren.
Möglicherweise möchten Sie Ihre Lebensversicherung nicht aufgeben, sondern nur zeitweise die Beiträge einsparen, da Sie die Mittel momentan für andere Zwecke benötigen. Hierfür stehen Ihnen unterschiedliche Optionen zur Verfügung:
Beitrags-Stundung – Zahlreiche Anbieter erlauben es, die Beiträge für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise ein bis zwei Jahre, zu stunden. In dieser Phase müssen Sie keine Zahlungen leisten, doch nach dieser Zeit sind alle gestundeten Prämien nachträglich zu entrichten, in der Regel über mehrere Raten verteilt.
Beiträge mittels Überschüssen begleichen – Falls Ihr Vertrag bereits über eine gewisse Dauer läuft, haben Sie die Option, für eine bestimmte Zeit die Beiträge aus den angesammelten Überschüssen zu begleichen. Eine spätere Nachzahlung dieser Beiträge ist nicht erforderlich.
Beitragsaussetzung – Ein Großteil der Versicherungsunternehmen ermöglicht es, den Vertrag für ein bis zwei Jahre beitragsfrei zu führen. Dies ist meist erst ab einer bestimmten Summe im Vertrag möglich. Beachten Sie jedoch, dass während dieser Zeit die Verwaltungskosten weiterhin anfallen und somit den Wert Ihres Vermögens schmälern.
In der Theorie könnten Sie auch überlegen, Ihre Lebensversicherung dauerhaft beitragsfrei zu stellen, ohne die Beiträge je wieder aufzunehmen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Neben den laufenden Kosten könnte der Versicherer zusätzlich eine Gebühr, ähnlich wie bei einer Kündigung, in Rechnung stellen. Unter diesen Umständen könnte ein Verkauf Ihrer Versicherung die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellen.
… wenn Sie akut kein Geld brauchen, aber generell sparen wollen. Dabei sollten Sie das allgemeine Zinsniveau beachten und mit Ihrer Lebensversicherung vergleichen. Falls Sie eine gute Verzinsung haben und den Schlussbonus kassieren wollen, können Sie einfach die Beiträge reduzieren oder ganz einstellen. Die Zinsen auf das bisher eingezahlte Guthaben bekommen Sie bis Ende des Vertrages trotzdem und den Schlussbonus. Unter Umständen kann es auch Sinn ergeben, andere Vorsorgeversicherungen wie eine private Rentenversicherung statt der LV zu reduzieren, wenn Sie beispielsweise schlechtere Zinsen bietet. Sollten die Zinsen auf Ihre Lebensversicherung jedoch geringer als die Managementgebühren sein, ist es vermutlich sinnvoller, Ihre LV zu kündigen. Sonst würde sich über die Zeit die angesparte Summe nur verringern. .
Eine verkürzte Laufzeit Ihrer LV kann sich lohnen, wenn Sie zwar nicht sofort, aber in absehbarer Zeit flüssiges Kapital brauchen. Jedoch müssen Sie bei dieser Option auf das Entgegenkommen Ihrer Versicherung hoffen. Der Versicherer muss einer Verkürzung zustimmen und möglichst ohne steuerliche Nachteile ändern. Wenn das klappt, können Sie auch zusätzlich noch die Zahlungen bis Laufzeitende einstellen. .
Die Rentabilität einer Lebensversicherung zu beurteilen, kann für Laien schwierig sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft LVs gegen einen Obolus im dreistelligen Euro-Bereich. Allerdings kann die Prüfung einige Monate in dauern.
Eine schnellere, aber teurere Alternative ist ein Versicherungsberater. Diese erhalten ein Honorar und keine Provisionen. Dadurch können sie unabhängig beraten. Der Vertragswert sollte aber schon im mittleren fünfstelligen Bereich liegen, damit sich ein Versicherungsberater wirklich lohnt.
Haben Sie als Versicherungsnehmer trotz aller Alternativen die Entscheidung getroffen, dass Sie Ihre Lebensversicherung kündigen wollen, gehen Sie wie folgt vor: Zunächst ist es ratsam, Ihre Versicherungsunterlagen gründlich zu prüfen und sich über den aktuellen Rückkaufswert, die Beitragsfeststellung, Kündigungsfrist sowie mögliche Stornokosten zu informieren. Anschließend verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie klar und unmissverständlich die Kündigung Ihrer Versicherungs-Police zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Datum äußern. Geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer und persönlichen Daten an. Dieses Schreiben senden Sie per Einschreiben an Ihre Versicherungsgesellschaft. Nach Eingang der Kündigung wird die Versicherung den Vertrag auflösen und Ihnen den Rückkaufswert bzw. Rückerstattung, abzüglich eventueller Gebühren und Abzüge, auszahlen.
Erkundigen Sie sich über die genauen Konditionen und eventuellen finanziellen Einbußen Ihrer Lebensversicherung im Falle einer Kündigung.
Prüfen Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend Alternativen zur Kündigung Ihrer Lebensversicherung.
Holen Sie sich bei Unsicherheiten Hilfe bei einer unabhängigen Beratungsstelle.
Sollten Sie sich für die Kündigung entscheiden, reichen Sie diese schriftlich und per Einschreiben bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein.
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.