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Immobilienrente: Wie Sie mit Umkehrhypothek, Leibrente und Co. mehr Geld im Alter haben

Viele Rentner stehen vor dem Problem, dass sie zwar ein eigenes abbezahltes Haus besitzen, aber das Geld für Erhaltungsmaßnahmen oder die Lebenshaltungskosten knapp ist. Mit der Immobilienrente können Hausbesitzer das Kapital, das in dem Gebäude steckt, zur Aufbesserung ihrer Rente nutzen und trotzdem dort wohnen. Wertvolle Tipps und die wichtigsten Informationen lesen Sie gleich zum Einstieg.

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Immobilienrente – Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt fünf verschiedene Arten der Immobilienrente, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen: Umkehrhypothek, Leibrente, Rückvermietung, Teilverkauf oder ein tilgungsfreies Darlehen.
  • Wichtig: Es gibt viele unseriöse Anbieter auf dem Markt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese erkennen.
  • Planen Sie eine Immobilienverrentung, um Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen? Dann könnte es unter Umständen finanziell sinnvoller sein, wenn Ihre Erben einen Kredit aufnehmen, den Sie mitfinanzieren.
  • Unsere Empfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt zur Rechtsberatung heran, um mögliche Fallstricke zu erkennen. Denn auch bei seriösen Anbietern sind die Verträge zur Immobilienrente über 40 Seiten lang und für Laien kaum zu verstehen.
  • Tipp: Sorgen Sie möglichst früh auch mit Kapitalanlagen für Ihren Ruhevorstand vor, zum Beispiel mit einer privaten Aktienrente.
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Inhaltsverzeichnis

Immobilienrente mit der Umkehrhypothek

Bei dieser Form der Immobilienrente wird das abbezahlte Haus oder die Wohnung mit einem Darlehen beliehen. Sie bleiben also Eigentümer und können in Ihrem angestammten Heim weiterhin leben. Das Geld erhalten Sie entweder in festgelegten Raten oder mit einer Einmalzahlung. Wenn Sie versterben oder ausziehen, werden Zins und Tilgung aus dem Verkauf des Wohnobjektes bezahlt. Der größte Vorteil hier ist, dass Sie Eigentümer bleiben und trotzdem über mehr Geld verfügen. Anbieter für die Umkehrhypothek gibt es leider relativ selten und diese ziehen häufig einen Sicherheitsabschlag vom Immobilienwert ab. Die Erben können das Haus bekommen, wenn sie das Darlehen übernehmen.

So funktioniert die Leibrente

Im Gegensatz zur Umkehrhypothek wird bei der Leibrente das Haus gegen ein im Grundbruch eingetragenes Wohn- und Nießbrauchsrecht verkauft. Dafür bekommen Sie entweder eine Einmalzahlung, monatliche Raten oder eine Mischung aus beidem ausgezahlt. Das Wohnrecht zieht der Anbieter von der Auszahlungssumme ab. Dieser Abzug ist umso höher, je jünger Sie sind. Viele Anbieter bieten diese Option auch erst für Personen ab 70 Jahren an. Die Leibrente hat den Vorteil, dass Sie nur noch Nebenkosten zahlen müssen. Alle sonstigen Kosten der Instandhaltung muss der neue Eigentümer ganz oder teilweise (je nach Art des Vertrages) begleichen. Wie Sie vielleicht schon erahnen, eignet sich diese Form der Immobilienrente besonders für Rentner ohne Nachkommen.

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Wie Sie mit einer Rückvermietung eine Immobilienrente erhalten

Die Rückvermietung ist im Grunde eine Variante der Leibrente. Sie verkaufen auch hier das Haus gegen eingetragenes Wohnrecht, zahlen aber dem Käufer Miete. Dadurch erhalten Sie auf der einen Seite eine höhere Auszahlungssumme, da das Wohnrecht nicht abgezogen wird. Auf der anderen Seite haben Sie höhere laufende Kosten und sind nicht vor Mietsteigerungen geschützt. Der neue Besitzer kann jedoch nicht den Mietvertrag kündigen, da Ihr Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Diese Möglichkeit zur Immobilienverrentung wird oft auch Menschen deutlich unter dem üblichen Rentenalter angeboten.

Mit einem Teilverkauf zu mehr Immobilienrente

Eher eine Art schnelle Notlösung ist der Teilverkauf. Hierbei werden bis zu 50 Prozent einer Immobilie an einen Investor verkauft, der Verkehrswert für das gesamte Objekt muss dabei häufig mindestens 200.000 Euro betragen. Der Eigentümer kann jedoch das gesamte Objekt weiterhin nutzen. Dafür bekommt der Käufer ein Nutzungsentgelt von drei bis fünf Prozent pro Jahr ausgezahlt. Dies wären bei einem Verkauf von 100.000 Euro ungefähr 300 bis 500 Euro im Monat. Im Vergleich zu den bisher genannten Optionen ist dies also eine vergleichsweise unvorteilhaft teure Form der Immobilienrente. Allerdings gibt es auch Vorteile in Form der schnellen Liquidität und Sie können auch den verkauften Teil weiter nutzen – um zum Beispiel durch Vermietung das Nutzungsentgelt zu bezahlen. Außerdem profitieren Sie im Gegensatz zu den vorher genannten Optionen von der weiteren Wertsteigerung des Objektes und können es später wieder zurückkaufen.

Diese Vorzüge bietet ein tilgungsfreies Darlehen

Eine Form der Immobilienverrentung, die für die Rentner relativ günstig ist, aber bei der die Erben unbedingt mit ins Boot geholt werden sollten, ist das tilgungsfreie Darlehen. Dabei wird nur ein Teil des Hauses beliehen bis zur gewünschten Finanzierungssumme, etwa um Umbaumaßnahmen zu finanzieren. Rund 40 bis 50 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie sind hier in der Regel möglich. Die Tilgung entfällt beim tilgungsfreien Darlehen für einen vereinbarten Zeitraum komplett, lediglich die Zinsen müssen beglichen werden. Letztendlich wird die Tilgung des Darlehens dann oft weiter vererbt. Bis dahin besteht für die Darlehensnehmer nur die Gefahr steigender Zinsen bei einem variablen Darlehen oder kurzen Laufzeiten. Rentner und Erben sollten sich hier absprechen und gemeinsam beraten, ob die nachkommende Generation nicht einen Kredit zu besseren Konditionen bekommen kann.

Unseriöse Anbieter bei der Immobilienrente erkennen

Selbst bei seriösen Finanzinstituten können Laien schwer die Angebote ohne Rechtsbeistand durchschauen. Teilweise scheinen die Unterlagen auch absichtlich vage und verklausuliert gestaltet zu sein. Das ist möglich, weil es kaum Regulierungen und Standards in diesem Bereich gibt. Musterverträge und Vertragsentwürfe werden häufig sehr spät rausgegeben; oft erst zwei Wochen vor dem Notartermin – was gesetzlich verpflichtend ist. 14 Tage sind jedoch für eine Prüfung vom Anwalt sehr knapp bemessen. Lassen Sie im Zweifelsfall den Notartermin verschieben, wenn Ihr Anwalt mehr Zeit zur Prüfung braucht. Es geht hier immerhin um Ihre Altersvorsorge.

Unseriöse Anbieter erkennen Sie in der Branche häufig daran, dass sie Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nicht veröffentlichen (wollen). Ein beliebter Trick von Instituten mit unlauteren Absichten ist, kein Wohnrecht im Grundbuch einzutragen. So können diese die Immobilie zu besseren Konditionen weiterverkaufen und die arglosen Hausverkäufer werden wegen Eigenbedarfs von den neuen Eigentümern rausgeklagt. Achten Sie also darauf, dass Ihr Wohnrecht offiziell eingetragen wird! Auf dem Markt sind auch Stiftungen unterwegs, die nur unter dem Deckmantel der Seriosität und des Wohlfahrtsgedankens operieren. Manche sind auch nur Treuhandstiftungen mit privatwirtschaftlichen Interessen, bei denen auch noch ein Insolvenzrisiko gegeben ist.

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Immobilienrente – das sollten Sie tun

  1. Seien Sie ehrlich zu sich selbst und überlegen Sie auch, ob Sie wirklich noch im hohen Alter, notfalls sogar allein, in Ihrem Haus wohnen und dieses bewirtschaften wollen.

  2. Holen Sie sich möglichst viele Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Sie sollten dabei auch offen für Optionen sein, die Ihnen persönlich nicht auf Anhieb gefallen.

  3. Gehen Sie die Angebote ausführlich mit einem Rechtsbeistand durch. Dieser kann Sie auf Fallstricke oder Vorteile Hinweisen, die Ihnen als Laie vielleicht nicht sofort auffallen.

  4. Besprechen Sie mit Ihrer Familie bzw. Ihren Erben Ihre Pläne. Zum einen sind diese von vielen Entscheidungen bei der Immobilienrente auch betroffen. Zum anderen könnten diese günstigere Kredite bekommen, ohne das Haus verkaufen oder beleihen zu müssen.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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