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Steuerersparnisse

Hausratsversicherung steuerlich absetzbar: Clevere Tipps für maximale Ersparnis

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie Ihren gewöhnlichen Hausrat-Schutz in eine potenzielle steuerliche Ersparnis umwandeln könnten? Die Hausratversicherung, die normalerweise den Schutz Ihrer wertvollen Besitztümer abdeckt, kann tatsächlich eine zusätzliche Rolle spielen – als potenzielle Quelle für steuerliche Vorteile. Ob Ihre Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist und wie das Ganze funktioniert, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel. Ihr Zuhause und Ihr Geldbeutel werden es Ihnen vielleicht danken. Das Wichtigste in Kürze sowie unsere besten redaktionellen Empfehlungen gibt es direkt zu Beginn!

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Hausratversicherung steuerlich absetzbar – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratsversicherung gehört zu den Sachversicherungen und schützt einen vor den geldlichen Folgen von ungeplanten Ereignissen (Feuer, Diebstahl, etc.)
  • Hinweis: Generell kann in Deutschland die Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ein Arbeitszimmer besitzen.
  • Unsere Empfehlung: Sie können die Prämie senken, indem Sie sich für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden. Jedoch ist dann auch im Schadensfall ein größerer Anteil selbst zu zahlen.
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  • Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme der Hausratsversicherung ausreichend ist, um den Wert der eigenen Besitztümer gut abzudecken. Bei einer Unterversicherung könnte man finanziellen Verlust erleiden.

Inhaltsverzeichnis

Die Hausratsversicherung erklärt

Die Hausratsversicherung ist ein äußerst wichtiger Schutz für das eigene Heim. Diese bietet bei unvorhergesehenen Schäden finanzielle Sicherheit. Eine Vielzahl von Risiken, welche den Hausrat betreffen, werden durch diese Versicherung abgedeckt: Darunter zählt Schaden durch Diebstahl, Brand, Wasser und weitere Elementarschäden.

Die Versicherungssumme ist ein zentrales Thema der Hausratsversicherung. Dabei wird der Gesamtwert der Besitztümer im Heim repräsentiert. Die Höhe der Versicherungssumme sollte dabei sorgfältig ausgewählt werden, damit auch im Ernstfall der verloren gegangene Sachwert ersetzt werden kann. Eine detaillierte Bestandsaufnahme des Hausrats, einschließlich Wertgegenstände wie Schmuck etc., ist dabei elementar.

Im Schadensfall tritt die Hausratsversicherung in Kraft. Der Vertrag regelt dabei den Umfang und die Bedingungen des Versicherungsschutzes.

Je nach Produkt, bzw. Tarif sind teils unterschiedliche Dinge mitversichert. Dabei können Elementarschäden, wie Hochwasser oder Erdrutsch optional dazu versichert werden.

Beim Thema Unterversicherung ist der Unterversicherungsverzicht ein relevantes Konzept. Dabei werden verloren gegangene Wertgegenstände im Schadensfall vollkommen durch die Versicherung erstattet. Die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen, ist dabei dennoch sinnvoll.

Zudem deckt die Hausratsversicherung nicht nur zwingend materielle Schäden ab, sondern bietet auch oft geldliche Unterstützung bei z.B. Einbruch oder Diebstahl. Sollte Bargeld entwendet worden sein, kann dieses (teils) erstattet werden. Dabei gibt es jedoch oft Grenzbeträge, welche im Vertrag niedergeschrieben sind.

Manchmal fordert der Versicherungsanbieter auch eine Selbstbeteiligung. Dadurch wird die Versicherung oft günstiger, jedoch auf Kosten der Erstattung im Ernstfall seitens der Versicherung. Dies muss einem bei einer niedrigen Selbstbeteiligung stets bewusst sein.

Darüber hinaus ist wichtig zu beachten, dass bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz eingeschränkt bzw. ganz ausfallen kann. Deswegen ist es wichtig wachsam zu sein, und Sicherheitsmaßnahmen stets im Heim einzuhalten, wie beispielsweise die Türen abzuschließen.

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Hausratversicherung steuerlich absetzbar: Geht das?

In Deutschland ist die Frage, ob und wie man eine Hausratversicherung steuerlich geltend machen kann, besonders für diejenigen relevant, die ein Arbeitszimmer in ihrer Wohnung haben. Wenn Sie dieses Arbeitszimmer beruflich nutzen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Kosten für die Hausratversicherung in der Steuererklärung anteilig steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Hierbei ist entscheidend, dass Sie genau berechnen, welcher Anteil der Wohnfläche auf das Arbeitszimmer entfällt, gemessen in Quadratmetern.

Diese Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung dient dann als Berechnungsgrundlage für den absetzbaren Anteil der Hausratversicherung. Zudem ist es wichtig, bei der Steuererklärung das Finanzamt überzeugend darzulegen, wie die Entfernungspauschale und andere Werbungskosten in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers stehen. Eine genaue Dokumentation und die richtige Argumentation können dazu beitragen, dass das Finanzamt diesen Teil der Versicherungskosten als steuerlich abzugsfähig anerkennt. Dies kann insbesondere für Freiberufler und Homeoffice-Arbeitnehmer eine relevante finanzielle Erleichterung darstellen.

Arbeitnehmer und Selbstständige können, falls sie das Arbeitszimmer lediglich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, auch weitere Kosten, welche unmittelbar auf das Zimmer zurückzuführen sind, potenziell bei der Steuererklärung angeben. Dazu gehören Mietkosten, Stromkosten, Heizkosten, aber eben auch (anteilig) Versicherungsprämien wie z.B. für die Hausratsversicherung. Die genaue Berechnung erfolgt dann oft aufgrund der Einfachheit anhand der Größe des Arbeitszimmers in Relation zum Rest des Heims. Dieser Prozentsatz wird dann mit der Versicherungsprämie verrechnet.

Für die Absetzung des Arbeitszimmers gelten strenge gesetzliche Vorschriften. In der Steuererklärung sollte man die Kosten, die steuerlich absetzbar sind, in der vorgesehenen Anlage angeben und einen Versicherungsnachweis vorlegen sowie die Nutzung des Arbeitszimmers für berufliche Zwecke nachweisen und dessen Größe angeben.

Wann kann man die Hausratsversicherung steuerlich geltend machen?

Personen, wie beispielsweise Lehrer oder Außendienstler, die keinen Platz an ihrer Arbeitsstelle für die Vor- und Nachbereitung der eigenen beruflichen Tätigkeit haben, können die Hausratversicherung steuerlich geltend machen.

Sind Sie selbstständig und ist ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt des Arbeitens, welches Sie zu 90 Prozent beruflich nutzen, kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen.

Zuletzt sind räumliche Vorgaben einzuhalten, damit die Hausratsversicherung in der Steuererklärung abgesetzt werden kann. Darunter zählen, dass der Arbeitsraum ein fester Bestandteil des Eigenheims ist, beruflich notwendige Gegenstände wie Stuhl, Schreibtisch, Regale die Einrichtung dominieren und das Arbeitszimmer ein eigenes Zimmer ist. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer sowie ein Durchgangszimmer und Co. zählen dabei nicht.

Hinweise für Studenten und Vermieter

Die Hausratsversicherung kann für Studenten anteilig als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn diese ein Zimmer bewohnen, welches nachweislich primär zum Lernen genutzt wird.

Als Vermieter können Sie die Hausratsversicherung nicht absetzen, auch wenn Sie Ihre Vermietungsaufgaben von diesem Zimmer aus erledigt. Da die Einkünfte nicht aus dem Arbeiten im Zimmer heraus entstehen, sondern aus den Mieteinnahmen der Immobilien, ist das Arbeitszimmer folglich nicht der Mittelpunkt des beruflichen Schaffens.

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Hausratsversicherung steuerlich absetzbar – Das sollten Sie tun

  1. Beginnen Sie, indem Sie Ihre bestehende Hausratversicherungspolice gründlich durchgehen. Achten Sie darauf, ob steuerliche Absetzbarkeit in den Bedingungen erwähnt wird oder ob eine entsprechende Klausel vorhanden ist.

  2. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherungsberater oder Steuerberater auf. Erklären Sie, dass Sie mehr über die Möglichkeit erfahren möchten, Ihre Hausratversicherung steuerlich abzusetzen. Ihr Berater kann Ihnen dabei helfen, die spezifischen Schritte und Anforderungen für Ihre individuelle Situation zu verstehen.

  3. Sollten Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger beschließen, Ihre Hausratversicherung steuerlich abzusetzen, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Dazu gehören Kopien Ihrer Versicherungspolice, Quittungen für Versicherungsprämienzahlungen und jegliche Korrespondenz mit Ihrem Versicherungsanbieter oder Finanzamt.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com

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