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Alle wichtigen Fakten

Grundrente berechnen – das bringt die Mindestrente

Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und soll vor allem geringfügig Beschäftigten sowie Bürgern, die lange Zeit ihre Kinder erzogen und Angehörige häuslich gepflegt haben, im Alter ein besseres Auskommen ermöglichen. Wie die Grundrente-Höhe berechnet wird, wer sie bekommen kann und was sie letztendlich wirklich bringt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zur Mindestrente bekommen Sie gleich zum Einstieg.

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Grundrente berechnen – Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Umständen reicht die staatliche Rentenversicherung für viele nicht aus. Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Rentenvorsorge.
  • Zusätzlich zur Grundrente ist es in vielen Fällen möglich, noch Wohngeld zu beantragen.
  • Wegen der anfallenden Sozialversicherungen lohnt sich in vielen Fällen die Grundsicherung mehr als die Grundrente, selbst wenn noch Wohngeld dazukommt.
  • Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sondern wird von der Rentenkasse automatisch geprüft. Das passiert auch im Falle der 26 Millionen Bestandsrenten bis Ende 2022. Anspruchsberechtigte Rentner bekommen ihre
  • Grundrente dementsprechend rückwirkend für den Berechnungszeitraum ab dem 1. Januar 2022 ausgezahlt.
  • Wichtig: Zur Bemessung des Grundrentenzuschlags wird nur das steuerpflichtige Einkommen herangezogen, jedoch nicht das bereits bestehende Vermögen.
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Inhaltsverzeichnis

Wer bekommt die Grundrente?

Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag zur normalen Rente. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen Sie zwei notwendige Bedingungen erfüllen: Zum einen sollten Sie mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung, die Betreuung Ihrer Kinder oder nicht kommerzielle Pflege von Angehörigen nachweisen können. Dazu zählen auch Zeiten, in denen Krankengeld sowie Übergangsgeld bezogen wurde. Ebenso werden Pflichtbeiträge von Selbstständigen berücksichtigt. Ab 35 Beitragsjahren erhält man die volle Grundrente. Zu der Grundrentenzeit zählen nicht der Zeitraum von Arbeitslosigkeit, (Hoch-)Schulausbildung oder freiwilligen Beiträgen.

Zum anderen muss Ihr Verdienst, bezogen auf Ihr gesamtes Versicherungsleben, zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gelegen haben. Das entspricht demnach 0,3 bis 0,8 Rentenpunkten pro Jahr. Damit sind zum Beispiel auch langjährige Mini-Jobber von der Grundrente ausgeschlossen, da diese bei einem Verdienst von 450 Euro im Monat nur 0,13 Rentenpunkte durchschnittlich ansammeln und somit unter der Bemessungsgrenze liegen.

Außerdem gibt es noch eine hinreichende Bedingung und zwar in Form eines Einkommensfreibetrag. Dieser liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro und für Ehepaare bei 1.950 Euro (Stand 2022). Dazu zählen die Rente selbst und weiteres zu versteuerndes Einkommen wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Jegliches steuerpflichtige Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird zu 60 Prozent vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Ab 1600 Euro Monatseinkommen für Alleinstehende und 2300 Euro für Ehepaare gibt es keinen Grundrentenzuschlag mehr.

Tipp: Bei der Berechnung der Grundrente spielt das Vermögen keine Rolle. Sie können also zum Beispiel Gold oder Immobilien besitzen und trotzdem den Rentenzuschlag erhalten.

So können Sie die Grundrente berechnen

Um den Grundrentenzuschlag auszurechnen, schauen wir uns zunächst einmal an, wie die Rente regulär berechnet wird (die folgenden Rechenbeispiele orientieren sich an den Beitragssätzen von Stand Juli 2022):

Zunächst einmal müssen wir die durchschnittlichen Rentenpunkte mit der Zahl der Beitragsjahre multiplizieren. Gehen wir beispielsweise von durchschnittlich 0,5 Rentenpunkten pro Jahr und 35 Beitragsjahren aus, ergeben sich als Faktor insgesamt 17,5 Rentenpunkte (0,5 Rentenpunkte x 35 Jahre). Diese 17,5 Rentenpunkte werden wiederum mit einem spezifischen Rentenwert multipliziert, der ständig angepasst wird und für die alten und neuen Bundesländer unterschiedlich ist. Nach Stand Juli 2022 beträgt der Rentenwert in den alten Bundesländern 36,02 Euro und in den neuen Bundesländern 35,52 Euro. Gehen wir von einem Rentner aus den alten Bundesländern aus, kommen wir also auf eine Brutto-Rente von 630,35 Euro (36,02 Rentenwert x 17,5 Rentenpunkte). Davon werden noch circa 11 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen – das sind 69,34 Euro –, sodass 561,01 Euro übrig bleiben.

Nun wird es bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags etwas komplizierter. Auch hier brauchen wir wieder die Beitragsjahre und den Rentenwert. Anstelle der tatsächlich verdienten durchschnittlichen Rentenpunkte kommt jetzt die Differenz zwischen diesen Rentenpunkten und 0,8 hinzu. Der Wert von 0,8 ist einfach eine gesetzliche Deckelung, die die Summe aus tatsächlichen Rentenpunkten und Zuschlag nicht überschreiten darf. Wenn wir also von den durchschnittlich 0,5 Rentenpunkten von eben ausgehen, werden diese vom Deckelungsbetrag 0,8 abgezogen, sodass wir einen Wert von 0,3 erhalten. Zur Berechnung des Zuschlags fehlt noch ein Faktor von 12,5 Prozent beziehungsweise 0,875. Es handelt sich hier ebenfalls um eine rein gesetzliche Vorgabe, das sogenannte „Abstandsgebot“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen, die weniger in die Rentenversicherung eingezahlt haben, durch den Zuschlag nicht genauso viel bekommen wie solche, die mehr eingezahlt haben.

Grundrentenzuschlag berechnen – schon gewusst?

Die Formel zur Berechnung lautet:
Beitragsjahre x Differenz der Rentenpunkte x Rentenwert x Abstandsgebotsfaktor.

Hinweis: Mit den Werten aus unserem Beispiel ergibt sich: 35 x 0,3 x 36,02 x 0,875 = 330,93 Euro. Die Bruttogesamtrente in unserem Beispiel beträgt demnach 961,28 Euro (630,35 Euro erreichte Rente + Grundrentenzuschlag von 330,93 Euro). Davon werden natürlich ebenfalls die 11 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Wie erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeit und Pflege von Angehörigen?

Das Rentenrecht unterscheidet bei der Erziehung von Kindern zwischen Kindererziehungszeiten (KEZ) und Kinderberücksichtigungszeiten (KiBÜZ). Für die Kindererziehungszeiten bekommt ein Elternteil einen Rentenpunkt pro Jahr. Für nach 1992 geborene Kinder können drei Jahre und für vorher geborenen Nachwuchs 2,5 Jahre geltend gemacht werden – und zwar zusätzlich zu etwaigen weiteren Erwerbstätigkeiten in dieser Zeit!

Die Kinderberücksichtigungszeiten gelten nicht per se als Pflichtversicherungszeiten (es gibt also keine Rentenpunkte), werden aber zur Mindestversicherungszeit hinzugerechnet. Das kann für die Grundrente am Ende sehr wichtig werden! Die KiBÜZ zählt vom vierten bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes. Wird in diesem Zeitraum ein unterdurchschnittliches Einkommen erwirtschaftet, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte mit dem Faktor 1,5 berechnet (auf maximal einen Rentenpunkt). Damit sollen Einkommensverluste durch Teilzeitarbeit, die aus dem Betreuungsaufwand für das Kind resultieren, kompensiert werden.

Bei der Anrechnung für die Pflege von Angehörigen sind viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Prinzipiell wird auch hier wie bei den KiBÜZ der Pflegezeitraum zur Mindestversicherungszeit hinzugezählt. Die Pflegeversicherung zahlt für die pflegende Person aber auch Beiträge in die Rentenkasse ein. Wie viel das ist, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie bei „Ihre Vorsorge“, einer Initiative der Rentenkassen.

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Grundrente versus Grundsicherung

Die Grundrente sollte den Zweck erfüllen, allen Menschen ein würdiges Auskommen im Alter zu sichern, die gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – oder mehreres davon. Tatsächlich liegt die Grundrente oftmals unter der Grundsicherung von 859 Euro, wenn man die durchschnittlichen Heiz- und Unterkunftskosten von 410 Euro miteinbezieht. Der Grund sind die Sozialversicherungsbeiträge, die auf Renten anfallen, aber eben nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung. Erst ab circa 45 Beitragsjahren mit 0,4 Durchschnittsrentenpunkten würde die Grundrente in den meisten Fällen die Grundsicherung übersteigen. In vielen Fällen ist dies sogar der Fall, wenn zur Grundrente noch Wohngeld beantragt wird, für das der Gesetzgeber einen zusätzlichen Freibetrag von 100 bis 224 Euro vorsieht.

Grundsicherung plus Rentenzuschlag

Für Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben und trotzdem mit der Grundsicherung besser gestellt wären als mit der Grundrente, hat der Gesetzgeber doch noch zumindest einen kleinen Trost vorgesehen: Seit 2022 können Bürger, die mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können und Grundsicherung beziehen, bis zu 224,50 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) zusätzlich bekommen. Dasselbe gilt übrigens auch für Bezieher von Grundsicherung, die aufgrund von durchschnittlich mehr als 0,8 Rentenpunkten keinen Anspruch auf Grundrente haben.

Hinweis: Grundsicherung im Alter können Sie beziehen, wenn Sie ein Vermögen von weniger als 5.000 Euro besitzen und Ihr Einkommen aus der Grundrente die Grundsicherung unterschreiten würde.

Grundrente – das sollten Sie tun

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen und voraussichtlichen Rentenpunkte. Diese Informationen können Sie jederzeit kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

  2. Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten der staatlich geförderten und betrieblichen Rentenvorsorge, wenn Sie befürchten, dass es im Alter knapp werden könnte.

  3. Investieren Sie lieber in Sachwerte wie Gold statt regelmäßiges Einkommen aus Fonds oder Mieten, um die Freibeträge bei der Grundrente nicht zu überschreiten.

  4. Lassen Sie sich von Sozialberatungsstellen bei der Frage helfen, ob für Sie Grundrente plus Wohngeld oder die Grundsicherung sinnvoller wäre.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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