Die Mehrheit der Deutschen hat eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen. Mit einem Wechsel zu einem anderen Versicherer können Sie oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Das liegt an flexiblen Zusatzbeiträgen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Im Folgenden erhalten Sie hilfreiche Tipps rund um die gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem haben wir gesetzliche Krankenversicherungen miteinander verglichen und die besten GKV-Tarife ausfindig gemacht. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Empfehlungen und Tipps.
Anbieter | Vorteil |
---|---|
HKK | Sehr günstiger Beitragssatz und umfangreiche Zusatzleistungen. |
Techniker Krankenkasse | Günstiger Tarif, gute Service-Erreichbarkeit. |
AOK | Krebsvorsorge über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. |
HEK | Solider Basisschutz, umfangreiche Impf- und Krebsvorsorgeleistungen. |
BKK24 | Sehr gute Übernahme der Kosten von alternativen Heilmitteln. |
Produktempfehlung: Als gesetzlich Krankenversicherter muss Sie prinzipiell jede Krankenversicherung aufnehmen – Sie haben also die freie Wahl. HKK und Techniker Krankenkasse sind sehr günstig und bieten gleichzeitig umfangreichen Schutz. Einen soliden Versicherungsschutz bietet auch die Hanseatische Krankenkasse (HEK). In unserem Test der besten gesetzlichen Krankenversicherungen haben wir außerdem einige Anbieter identifiziert, die über das gesetzliche Mindestmaß hinaus sehr gut bei der Krebsvorsorge aufgestellt sind, hierzu zählt unter anderem die AOK. Sehr gut schneidet in unserem Test die BKK24 bei der Übernahme von alternativen Heilmitteln ab.
Warum wir diese GKV-Tarife empfehlen, verraten wir Ihnen in unserem ausführlichen GKV-Vergleich. Zunächst zeigen wir Ihnen auf, wer sich gesetzlich versichern sollte und welche Leistungen das Fundament jeder gesetzlichen Krankenversicherung bilden.
Eine Krankenversicherung ist für deutsche Staatsbürger Pflicht. Laut des Bundesgesundheitsministeriums sind rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Alle Versicherte zahlen einen individuellen Beitragssatz, der sich nach dem Bruttoeinkommen, dem Alter und zum Teil auch aus dem Gesundheitszustand ergibt. Aber welche Krankenkasse ist für Sie als Versicherungsnehmer die beste? Viele Krankenversicherungen bieten neben dem Basisschutz verschiedene Zusatzleistungen an. Welche Krankenversicherung für Sie die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in diesem Ratgeberartikel beleuchten werden.
Grundsätzlich müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen, um Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Der Grund: Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten aufnehmen – unabhängig von seiner Gesundheitssituation oder seinem Alter. Folgende Personengruppen müssen der Versicherungspflicht nachkommen:
Tipp: Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre Kinder und Ehe- beziehungsweise Lebenspartner kostenlos in einer Familienversicherung mit absichern. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Versicherung.
Studenten, Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind per se nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, sie können sich auch privat versichern.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist genau geregelt und liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Zusätzlich fällt noch ein sogenannter Zusatzbeitrag an, der je nach Krankenversicherung zwischen 0,2 und 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens liegt.
Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt, die sogenannten Regelleistungen sind daher bei allen Krankenversicherungen nahezu identisch und decken die grundlegenden medizinischen Versorgungsleistungen ab. Dennoch existieren zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen entscheidende Unterschiede. In drei Bereichen der Krankenversicherung haben die verschiedenen Anbieter nämlich einigen Handlungsspielraum: So können die Versicherungen über den Umfang der Zusatzleistungen entscheiden und außerdem individuell festlegen, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfallen soll. Auch der Service der jeweiligen Krankenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Manche Krankenversicherungen bieten daher eine 24-Stunden-Hotline an, andere verfügen über ein engmaschiges Netz an deutschlandweiten Geschäftsstellen.
Welcher Krankenversicherungstarif für Sie am besten ist, hängt von Ihrer individuellen Präferenzen ab. Wie wichtig ist Ihnen die telefonische und elektronische Erreichbarkeit? Möchten Sie bei konkreten Fällen vor Ort beraten werden? Sollen besondere Arzneimittel von der Krankenversicherung übernommen werden? Auf der Basis können Sie sich den Versicherungstarif aussuchen, der am besten zu Ihnen passt.
Seit Januar 2019 zahlen Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages aus eigener Tasche, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Für viele Arbeitnehmer heißt das seit Inkrafttreten der Neuregelung mehr Geld auf dem Konto.
Tipp: Prüfen Sie, wie hoch der Zusatzbeitrag bei Ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenversicherung ist: Der GKV-Spitzenverband hat eine Übersicht mit allen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen veröffentlicht.
Natürlich konkurrieren auch die gesetzlichen Krankenversicherungen wie andere Versicherungsangebote um die Gunst der Kunden. Dieser Wettbewerb bringt Ihnen als Versicherungsnehmer große Vorteile, schließlich bietet der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Krankenversicherungen einen Anreiz für attraktive Versicherungsangebote. Weil auch der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen ankurbeln möchte, sind diese vier sogenannten Wahltarife für jede Krankenversicherung Pflicht:
Die Krankenkasse kann Ihnen als Versicherungsnehmer eine Hausarztversorgung anbieten. Binden Sie sich für einen festgelegten Zeitraum an Ihren Hausarzt und suchen Sie bei Schmerzen immer zuerst Ihren Hausarzt auf, kann Ihre Versicherung Ihnen zum Beispiel Beitragserstattungen anbieten.
Achtung: Dann dürfen Sie allerdings auch nicht ohne eine Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen.
Ihre Krankenkasse muss Ihnen ebenfalls anbieten, die Behandlung ausgewählter Krankheiten in verschiedenen Einrichtungen (zum Beispiel bei Fachärzten und in Reha-Kliniken) über ein eigenes Netzwerk zu koordinieren. Der Vorteil für Sie als Patient: So verzichten Sie auf lange Wartezeiten und müssen nicht doppelt untersucht werden.
Für chronisch Erkranke hat der Gesetzgeber die Krankenversicherung ebenfalls zu einem Wahl-Angebot animiert. Wenn Sie wollen, können Sie sich für ein spezielles Organisationsprogramm entscheiden. In derartigen Programmen arbeiten relevante Ärzte eng an einem gemeinsamen Maßnahmenplan für die Behandlung Ihrer Erkrankung, sodass Sie am besten versorgt werden können. Die Programme, die auch Disease-Management-Programme (kurz DMP) genannt werden, kommen zum Beispiel bei chronischen Herz- oder Lungenerkrankungen infrage.
Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, können den üblichen Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag einer Krankheit erhalten. Allerdings hat diese Wahloption einen kleinen Haken: Als Selbstständige können Sie sich mit einem ermäßigten Beitrag von 14 Prozent (zuzüglich des Zusatzbeitrags) versichern. Den Anspruch auf Krankentagegeld erhalten Sie aber nur, wenn Sie den regulären Beitrag von 14,6 Prozent (zuzüglich des Zusatzbeitrages) zahlen.
Tipp: Häufig lohnt es sich für gesetzlich versicherte Selbstständige, das Krankentagegeld über eine private Zusatzversicherung abzudecken und in der GKV trotzdem vom ermäßigten Beitrag zu profitieren. Darüber hinaus sollten Versicherte über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, beispielsweise von CosmosDirekt*, nachdenken. Diese sichert den Versicherungsnehmer im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit finanziell ab.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wahloptionen haben die Versicherer natürlich weitere Extra-Optionen im Angebot, um Kunden von Ihrem Versicherungsumfang zu überzeugen. Gängig sind zum Beispiel die Option einer Selbstbeteiligung, eine Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, Bonusprogramme oder Kostenerstattungen. Derartige Wahlmöglichkeiten können Sie je nach Gesundheitszustand lohnen. Drei Klassiker im Detail:
Sie rauchen nicht und sind sportlich aktiv, zum Beispiel in einem Verein? Ihren gesunden Lebensstil belohnen viele Krankenkassen mit einem geldwerten Bonus. Mehrere hunderte Euros sind hier für Sie drin. Wichtig ist, dass Sie zum Beispiel Sportprogramme und Gesundheitsuntersuchungen beim Arzt in Ihrem Krankenkassen-Bonusheft dokumentieren und die Fristen zur Einreichung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Viele Zahnleistungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen, das ist ärgerlich und muss nicht unbedingt sein. Denn, wenn Sie die richtige gesetzliche Krankenkasse auswählen, übernimmt diese die Kosten. Das ist häufig der Fall, wenn Ihre Krankenkasse mit bestimmten Zahnärzten kooperiert. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte diverse Zahnbehandlungen über eine separate Zahnzusatzversicherung zu regeln. Dann sind Sie nicht nur freier bei der Wahl Ihres Zahnarztes, häufig ist auch der Versicherungsschutz deutlich höher.
Tipp: Wir haben in unserem großen Zahnzusatzversicherungs-Vergleich mehrere Anbieter unter die Lupe genommen und verraten Ihnen dort unter anderem auch, worauf es bei einem guten Tarif ankommt.
Nicht jede Kasse übernimmt automatisch die Kosten für homöopathische und osteopathische Behandlungen. Falls Ihnen derartige Behandlungen wichtig sind, sollten Sie eine Krankenkasse wählen, die die Kosten für alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie und Osteopathie übernimmt. Beachten Sie aber auf jeden Fall diverse Einschränkungen, die Ihre Krankenkasse bei alternativen Heilmethoden in der Regel macht.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Zusatzoptionen genau und vergleichen Sie diese gegebenenfalls. Häufig müssen Sie bei Zusatzleistungen einige Einschränkungen machen oder eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Unser Test der besten gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass die verschiedenen Versicherungen sich hinsichtlich Kosten und Leistungen ordentlich unterscheiden können. Vereinbaren Sie Zusatzleistungen, die Sie im Ernstfall gar nicht in Anspruch nehmen, zahlen Sie drauf. Bei einem Wechsel der Krankenversicherung können Sie daher vor allem eins: Geld sparen.
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Jeder gesetzlich Krankenversicherte darf seine Krankenkasse wechseln und jede Krankenversicherung, die in Ihrem Bundesland tätig ist, muss Sie annehmen – völlig unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Bei einem Wechsel der Krankenversicherung können Sie daher vor allem eins: Geld sparen – mehrere Hundert Euro Ersparnis sind pro Jahr hier drin. So wechseln Sie einfach Ihre Krankenkasse:
Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sollten Sie die bestehende Versicherung mit anderen Versicherungsangeboten auf dem Markt vergleichen. Haben Sie ein besseres Angebot entdeckt, müssen Sie die gesetzliche Krankenkasse bei Ihrem alten Versicherungsanbieter. Dazu müssen Sie die geltenden Kündigungsfristen beachten. Regulär liegt die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung bei zwei Monaten zum Monatsende, jede gesetzliche Krankenversicherung hat in der Regel zudem eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten.
Vorsicht: Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sollten Sie die individuellen Kündigungsfristen beachten. Ändert Ihre Krankenkasse die Kosten oder Bedingungen, haben Sie häufig ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier kommt im Normalfall eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Tragen.
Schreiben Sie am besten eine schriftliche Kündigung und geben Sie Ihre Versicherungsnummer mit an. Lassen Sie sich Ihre Kündigung unbedingt bestätigen. Auf der besonders sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden. Wenn Sie wegen einer Beitragserhöhung oder eines Zusatzbeitrags kündigen, sollten Sie diesen Grund in Ihrer Kündigung aufführen.
Jetzt dauert es nicht mehr lange, denn Ihre alte Krankenversicherung muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Das legt Paragraf 175 Absatz 4 im Sozialgesetzbuch (V) fest.
Noch einfacher funktioniert der Vertragsabschluss bei der neuen Krankenkasse. Hier genügt es, wenn Sie einen Mitgliedsantrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ausfüllen. Mittlerweile stellen die meisten Krankenversicherungen diesen Antrag online zur Verfügung. Damit Sie die Angaben schnell ausgefüllt haben, sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und die Anschrift Ihres aktuellen Arbeitgebers bereithalten. Zu guter Letzt müssen Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse bei der neuen Krankenversicherung einreichen.
Wie die Verbraucherzentrale bereits festgestellt hat, ist ein Preis- und Leistungsvergleich in keinem anderen Versicherungsbereich so schwer wie im Bereich der Krankenversicherung. Dadurch gestaltet sich ein Wechsel für viele Menschen besonders schwierig. Für Sie haben wir verschiedene Versicherungen genauer unter die Lupe genommen, damit Sie mit einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse die geldwerte Ersparnis mitnehmen können.
Unser Test der besten Krankenversicherungen soll Ihnen helfen, die verschiedenen Angebote besser einzuordnen. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es unzählige Anbieter von Versicherungen, die wir in diesem Test nicht alle im Detail untersuchen konnten. Für unseren Versicherungstest haben wir realistische Testbedingungen geschaffen und mithilfe einer Testperson die gängigsten Versicherungen miteinander verglichen. Unsere Testperson ist männlich, lebt in Baden-Württemberg und ist schon seit jeher gesetzlich versicherungspflichtig. Sein Jahres-Bruttoeinkommen liegt bei 45.000 Euro pro Jahr.
Welche Leistungen haben wir in unserem Test der besten gesetzlichen Krankenversicherung verglichen? Das gesetzliche Mindestmaß ist bei allen Versicherungen nahezu identisch. Daher haben wir es positiv bewertet, wenn die Krankenkassen-Leistungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus umfangreich sind. Einen genauen Blick haben wir auch auf die Service-Erreichbarkeit und den Beitragssatz verschiedener Versicherungen gelegt. Darüber hinaus haben wir die Übernahme von Impfungen, Zahnersatz und Zahnreinigung sowie die Kostenübernahme für Krebsvorsorge-Untersuchungen näher betrachtet. Auch die Leistungen im Rahmen alternativer Heilmethoden haben wir in diesem Zusammenhang getestet.
Mit Abstand am günstigsten ist der Beitragssatz bei der Krankenkasse HKK. Hier fällt für die Krankenversicherung für Angestellte nur ein Beitragssatz von 14,99 Prozent an. Die Zahnreinigung ist bei bestimmten Zahnärzten, mit denen die HKK kooperiert, kostenlos. Vergünstigter Zahnersatz ist ebenfalls möglich. Grippe-Schutzimpfungen werden auch für nicht Schwangere und unter 60-Jährige übernommen. Reiseschutzimpfungen werden zum Beispiel gegen Malaria, Cholera, FSME, Hepatitis A und B und Typhus von der HKK übernommen. Die Krebsvorsorge geht über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, auch osteopathische Behandlungen werden bis 120 Euro pro Jahr, aber maximal 80 Prozent übernommen.
Kleines Manko: Die HKK hat keine Geschäftsstellen in Baden-Württemberg, in dem unsere Testperson lebt. Die Servicehotline ist allerdings 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche erreichbar.
Die Techniker Krankenkasse bietet eine günstige gesetzliche Krankenversicherung an, der Beitragssatz liegt in bei unseren Testbedingungen bei 15,30 Prozent. Zum Zeitpunkt unseres Tests liegt der Zusatzbeitrag bei nur 0,70 Prozent. Neben dem günstigen Beitrag können wir es positiv bewerten, dass Sie über die Techniker Versicherung rund um die Uhr eine medizinische Hotline nutzen können und sogar einen Video-Chat mit Ärzten führen. Auch über die Service-Hotline können Sie die TK rund um die Uhr erreichen. Auch persönlich können Sie Beratungsstellen aufsuchen. Über eine App können Sie wichtige Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung jederzeit einsehen, Ihr persönlicher Bereich ist passwortgeschützt. Auch alternative Behandlungen wie homöopathische Behandlungen werden von der Techniker unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Kosten für eine Zahnreinigung werden lediglich im Rahmen eines Bonusprogramms übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings ein vergünstigter Zahnersatz möglich. Impfungen werden von der Techniker Krankenkasse umfassend übernommen, der Impfschutz beinhaltet eine Grippeschutzimpfung sowie diverse Reiseschutzimpfungen.
Auch die AOK punktet mit umfassenden Leistungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. Ebenso wie bei der Techniker ist ein vergünstigter Zahnersatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die professionelle Zahnreinigung wird ausschließlich im Rahmen des Bonusprogramms übernommen. Hinsichtlich des Impfumfangs steht die AOK der Techniker Krankenkasse in nichts nach, lediglich der Beitragssatz ist mit 15,50 Prozent etwas höher als bei der Techniker.
Für den etwas höheren Beitrag bekommen AOK-Versicherte aber hinsichtlich Krebsvorsorge und alternativer Behandlungsmethoden einen etwas besseren Schutz: Die erweiterte Krebsvorsorge wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für Brustkrebs, Darmkrebs- und Hautkrebs übernommen. Osteopathische Behandlungen können bis zu 200 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden, homöopathische Behandlungen und Medikamente werden bei bestimmten Therapeuten ebenfalls übernommen.
Ist Ihnen wichtig, dass Sie Ihre Krankenversicherung rund um die Uhr erreichen können? Dann sind Sie bei der AOK ebenso richtig wie bei der Techniker. Diese Versicherung bietet nämlich eine 24/7-Service-Hotline an.
Bei der Hanseatischen Krankenkasse können Sie sich ebenfalls zu einem Beitragssatz von 15,60 Prozent versichern. Grippeschutzimpfungen und Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden, übernimmt die Hanseatische Krankenkasse. Auch erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchungen werden übernommen. Allerdings übernimmt die Hanseatische Krankenkasse nur maximal 80 Prozent der osteopathischen Behandlungskosten und höchstens 90 Euro pro Jahr. Wenn Ihnen eine osteopathische Behandlung wichtig ist, finden Sie bei anderen Krankenkassen in dieser Kategorie bessere Leistungen.
Tipp: Wie bei Techniker und AOK kann eine professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms übernommen werden.
Per Telefon können Sie die Hanseatische Krankenkasse rund um die Uhr (24/7) erreichen, wenn Sie sich vor Ort in einer Geschäftsstelle der Versicherung beraten lassen wollen, sollten Sie vorab schauen, ob die HEK in Ihrem Bundesland eine Geschäftstselle besitzt. Unsere Testperson müsste sich eine andere Versicherung suchen, denn in Baden-Württemberg hat die HEK zum Zeitpunkt unseres Versicherungsvergleich keine Geschäftsstelle.
Bei BKK24 zahlen Sie ebenfalls einen Beitrag von 15,60 Prozent. Vorteil für die Zahnhygiene: Bis zu 45 Euro pro Jahr übernimmt die BKK pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung, bei ausgewählten Zahnärzten ist die Zahnreinigung sogar in Kooperation mit Ihrer Krankenkasse vollständig kostenlos möglich, je nachdem ist auch ein vergünstigter Zahnersatz drin. Allerdings wird die Grippeschutzimpfung nicht übernommen über den gesetzlichen Anspruch hinaus werden keine Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen übernommen. Bis 35 Jahre werden Untersuchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge nur in bestimmten Regionen übernommen. Der zusätzliche Schutz bei wichtigen Reiseschutzimpfungen wie Cholera, FSME und Typhus werden übernommen.
Punkten kann BKK24 ebenfalls mit starken Leistungen im Rahmen alternativer Heilmittel und -behandlungsmethoden. Denn für die osteopathische Behandlung werden zwar lediglich 80 Prozent der Kosten übernommen, jährlich können Sie aber bis zu 360 Euro pro Jahr geltend machen. Wollen Sie homöopathische Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen, können Sie eine homöopathische Erstanamnese und Folgeberatungen über die Telefon-Hotline der BKK24 vereinbaren – die Kosten werden übernommen und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Arzneimittel für Homöopathie und Anthroposophie werden bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Die Service-Hotline von BKK24 ist rund um die Uhr erreichbar, mehrere Geschäftsstellen können Sie für eine individuelle Beratung aufsuchen.
Unser Vergleich der besten gesetzlichen Krankenversicherungen zeigt, wie ähnlich sich die verschiedenen Tarife sind. Doch der Blick ins Detail kann sich für Sie als Versicherter durchaus lohnen: Die Beitragssätze unterscheiden sich und auch die Zusatzleistungen sind bei den Versicherungen verschieden. Welche Zusatzleistungen für Sie infrage kommen, entscheiden ganz Sie selbst. In der Regel gilt: Nur, wenn Sie die Leistungen auch regelmäßig in Anspruch nehmen, lohnt sich die Versicherung im Ganzen – ansonsten zahlen Sie unnötig drauf. Insbesondere, wenn Ihre Versicherung die Vertragsbedingungen ändert, sollten Sie Ihre Leistungen auf den Prüfstand stellen und nicht vor einem Wechsel der Versicherung scheuen.
Wollen Sie Geld sparen oder benötigen Sie einen umfassenderen Service bzw. Leistungsschutz, sollten Sie Ihre Krankenversicherung wechseln.
Vergessen Sie dabei nicht die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen.
Jetzt genießen Sie den neuen, hoffentlich optimalen Versicherungsschutz bei Krankheit.
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