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Fluggastrechte Verspätung

Bei Flugverspätung Entschädigung schnell erhalten – so geht’s!

Kommt Ihr Flieger viel zu spät am Urlaubsziel an, haben Sie oft das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Das gilt auch bei einem Flugausfall. Wie Sie bei Flugverspätung Entschädigungen erhalten, welche Fluggastrechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie sich bei einem Ausfall Ihres Ferienfliegers verhalten sollten, erfahren Sie hier. Das Wichtigste in Kürze sowie unsere besten Empfehlungen finden Sie direkt am Anfang!

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Flugverspätung – Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Flugverspätung haben Reisende oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro.
  • Aber: Wenn Ihr Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ verspätet gestartet bzw. gelandet ist, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet.
  • Prüfen Sie bei Flugverspätung oder Flugausfall Ihre Ansprüche auf finanzielle Entschädigung.
  • Unsere Empfehlung: Fordern Sie Ihr Geld in erster Instanz eigenständig von der Fluggesellschaft zurück.
  • Wer nicht lange auf seine Entschädigung warten möchte, kann diese mithilfe eines Fluggastrechte-Portals wie EUFlight, Flightright oder FairPlane einfordern (lassen). Bei einer Sofortentschädigung zahlen Sie eine hohe Provision, beim Inkasso-Modell fällt diese etwas niedriger aus.

Inhaltsverzeichnis

Wenn sich der Ferien­flieger ver­spätet …

Die Koffer sind ge­packt, die Vor­freude ist groß – jetzt kann es end­lich in den Ur­laub gehen. Am Flug­hafen dann die böse Über­raschung: Ihr Flug ver­spätet sich. Das ist nicht nur ärger­lich, die lange Warte­zeit am Flug­hafen geht auch auf Kosten Ihrer Er­holungs­zeit. Und es könnte noch schlimmer kommen: Fällt der Flug in Rich­tung Sonne, Strand und Meer sogar ganz aus? Die Un­gewiss­heit ist groß …

Was viele Ur­lau­ber nicht wissen: Ver­spätet sich Ihr Urlaubsflieger, haben Sie oft­mals das An­recht auf eine finanzielle Aus­gleichs­zahlung für Ihre Flug­ver­spä­tung und die ent­gangene Urlaubs­zeit. Das Beste: Eine solche Ent­schä­digung bei Flug­ver­spätung gibt es bis zu drei Jahre rück­wir­kend. In der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind die Flug­gast­rech­te und der Entschädigungs­anspruch von Passa­gieren fest­ge­legt. Wie und wann Sie laut Fluggastrechteverordnung bei Flug­ver­spätung und Flug­aus­fall Ihr Geld zurück­be­kommen, ver­ra­ten wir Ihnen im Fol­gen­den.

Flugverspätung – Ihr Recht auf Ent­schädigung

Ob Ihnen eine Entschädigung bei Flug­ver­spätung zusteht, hängt von unter­schied­lichen Faktoren ab: Einer­seits ist der Grund für die Ver­spätung ent­schei­dend, anderer­seits die Dauer Ihrer Flug­ver­spätung.

Zunächst die schlechte Nachricht: Flug­gesell­schaf­ten zahlen grund­sätz­lich keine Ent­schä­digung, wenn die Flug­ver­spä­tung durch sogenannte „außer­gewöhnliche Umstände“ entstanden ist. Diese sehr ungenaue For­mulierung besagt, dass nur die Ur­sachen einer Flug­ver­spä­tung als außer­ge­wöhn­lich anzu­sehen sind, für die die betreffende Flug­gesell­schaft nicht verantwortlich gemacht werden kann. Gibt es also „außergewöhnliche Umstände“ für die Verspätung Ihres Ferienfliegers, steht Ihnen als Fluggast in der Regel keine Ausgleichszahlung zu.

Beispiele für „außergewöhnliche Gründe“ bei Flugverspätung

  • extremes Wetter bzw. Unwetter
  • besondere Sicherheitsrisiken, z.B. Terrorwarnungen
  • Naturkatastrophen
  • Generalstreiks bzw. Fluglotsenstreiks
  • Vogelschlag

Und nun die gute Nachricht: Ver­spätet sich Ihr Flug nicht wegen außer­gewöhn­licher Umstände, können Sie zwischen 200 und 600 Euro von der Flug­gesell­schaft als Flugent­schä­digung erhalten – und das bereits ab einer dreistündigen Ver­spätung. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder Sie von einem euro­päischen Flughafen ab­ge­flogen sind.

Wie hoch Ihre Entschädigung letztlich aus­fällt, richtet sich nach der genauen Verspätungszeit und der Länge Ihrer Flugstrecke. Bis zu einer Strecke von 1.500 Kilo­metern erhalten Sie bis zu 250 Euro Ent­schä­digung. Ab einer Flug­strecke von 1.500 Kilometern können Sie bereits bis zu 400 Euro erhalten. Ab 3.500 Kilometern Flugdistanz steigt Ihre mögliche Aus­gleichs­zahlung auf bis zu 600 Euro an.

Tipp: Auch Flug­gäste, die aufgrund einer Flugverspätung nicht fliegen wollen (oder können), haben ein Recht auf Ent­schädigung. Betroffene Passa­gieren können sogar eine doppelte Aus­gleichs­zahlung erhalten, wenn der Flug annulliert wurde und der Ersatz­flug sich eben­falls verspätet. So lautete ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 30C 553/17 (20)), wie die Onlineausgabe der Frank­furter Allgemeine Zei­tung (faz.net) berichtete.

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH – Rechtssache C-523/17) im Juli 2018 entschieden, dass die Gesellschaft die Ent­schä­digung zahlen muss, die den Flug angesetzt hat. Haben Sie also bei einer Flug­gesell­schaft ihren Flug gebucht, der Flug wurde aber von einer anderen Flug­gesell­schaft durch­ge­führt und dabei kam es zu Ver­spä­tungen, dann haftet die Flug­gesell­schaft, die ursprüng­lich den Flug auch angeboten hat. Wie das Handelsblatt berichtete, ging es in dem konkreten Fall vor dem EuGH um einen Flug der Flug­gesell­schaft Tuifly, die für einen Flug nach Mexiko ein Flug­zeug inklusive Besat­zung von Thomson Airways gemietet hatte.

VERSORGUNG BEI FLUGVERSPÄTUNG – SCHON GEWUSST?

Wer von einer Flugverspätung betroffen ist, hat unabhängig vom Grund der Verspätung ein gesetzlich festgelegtes Anrecht auf Versorgung durch die Fluggesellschaft. Diese beinhaltet Verpflegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten.

Hat sich Ihr Flug verspätet, muss die Fluggesellschaft Ihnen mindestens zwei Anrufe, Faxe oder Mails ermöglichen, und Ihnen darüber hinaus Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen.

Wird Ihr Abflug auf den nächsten Tag verschoben, muss das Flugunternehmen Ihnen sogar eine Hotelübernachtung ermöglichen und den Transfer zum Flughafen bezahlen.

Tipp: Haben Sie sich einen Kaffee oder ein anderes Getränk gekauft, um die Wartezeit zu überbrücken? Mussten Sie ein Taxi zu einem anderen Flughafen nehmen? Dann können Sie das Geld gegebenenfalls von Ihrer Fluggesellschaft zurückfordern, sofern Sie alle Quittungen vorlegen können.

Flugentschädigung – das sollten Sie beachten

Hat Ihr Flug Verspätung und Sie stehen gestresst am Flughafen, rücken rationale Ent­schei­dungen oftmals in den Hinter­grund. Dabei ergeben sich gerade in einer solchen Situ­ation einige Frage­stellungen: Wann kommen Sie am Urlaubs­ort an? Wie halten Sie in der Wartezeit Ihre Kinder bei Laune? Was machen Sie mit Ihrem vorab gebuch­ten Miet­wagen? Wie regeln Sie das verspätete Check-in im Hotel? Hinzu kommt, dass oftmals mehrere Flüge gleich­zeitig Ver­spätung haben und sich an den Serviceschaltern zusehends längere Warte­schlangen bilden – der Stresspegel steigt.

Die erste Regel lautet deshalb: Ruhe bewahren. Wenden Sie sich – trotz langer Warte­zeiten – auf alle Fälle an einen Servicemitarbeiter Ihrer Airline und holen sich Infor­ma­tionen zur Sach­lage ein. Lassen Sie sich ge­gebenen­falls die neue Abflug­zeit Ihres Ferien­fliegers geben.

Lassen Sie sich die Flug­ver­spätung und den Grund dafür schriftlich vom Airline-Mitarbeiter bestätigen. So haben Sie im Nach­hinein ein Dokument, falls die Flug­gesell­schaft sich einer Entschädigungszahlung verweigert.

Kontaktieren Sie bei einer Pauschal­reise zusätzlich den Reise­veranstalter.

Dokumentieren Sie auch für sich die Flug­verspätung, um später aus­reichend Argu­mente für eine mögliche Ent­schädigungs­zahlung zu haben. Fertigen Sie im Optimalfall ein Minutenprotokoll an, notieren Sie also beispiels­weise, wann Sie das Flug­zeug betreten haben und wann Sie es wieder verlassen konnten.

Extra-Tipp: Sprechen Sie mit anderen Betroffenen, die wegen der Flug­ver­spätung Ent­schä­digung verlangen wollen und tauschen Sie gegebenenfalls Kontaktdaten aus. Im Prozess der Entschädigungsforderung kann ein Austausch mit Mit­leiden­den helfen, alle Möglich­keiten aus­zu­schöpfen.

Geld zurück bei Flug­ver­spä­tung – diese Möglich­kei­ten gibt es

Es gibt mehrere Mög­lich­kei­ten, eine Flugentschädigung von Ihrer Airline für einen ver­spä­teten Flug oder gar einen Flugausfall ein­zu­fordern: Eigen­ständig, mittels der Schlichtungs­stelle oder über ein Fluggasthelfer-Portal. Jeder Weg bietet unter­schied­liche Vor- und Nach­teile, die wir im Fol­gen­den für Sie aufzeigen.

Eigen­ständig Entschädigung einfordern

Wenn sich Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob Sie von Ihrer Flug­gesell­schaft Geld zurück­bekommen können. Stellen Sie sich folgende Fragen:

Liegt Ihr Abflug­hafen oder der Haupt­sitz der Airline innerhalb der EU? Wie weit ist die direkte Ent­fernung zwischen Ihrem Abflug­ort und dem Ziel­flug­hafen? Wie viel Ver­spätung hat Ihr Flug genau? Welchen Grund hat die Flug­gesellschaft für die Ver­spä­tung angegeben?

Anhand dieser Fra­gen können Sie nun bereits gut ein­schät­zen, ob Ihnen eine finanzielle Ent­schä­digung für die Flugverspätung zusteht. Kommen Sie zu dem Schluss, dass Ihnen recht­mäßig eine Aus­gleichs­zahlung zusteht, können Sie diese bei der Flug­gesell­schaft schrift­lich einfordern.

Das Schreiben sollte neben Ihrem Namen und Ihrer Flugnummer einen eindeutigen Betreff beinhalten. Außer­dem sollten Sie das Datum des Abflugs, den Abflug- und Zielort sowie die planmäßige Abflugs- und Ankunftszeit in diesem Schreiben angeben. Besonders wichtig: Nennen Sie in Ihrem Schreiben die tatsächliche Ankunftszeit. Wenn möglich, dann geben Sie auch die Länge Ihrer Flugstrecke in Kilo­metern an. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Antrag auf Entschädigung voll­ständig ist, findet unter anderem beim ADAC ein entsprechendes Musterschreiben.

Tipp: In manchen Fällen weigern sich Flug­gesell­schaf­ten zunächst eigentlich recht­mäßige Ent­schä­digungen zu zahlen. Dann müssen Sie Ihr Geld per Gericht einfordern. Um bei Streitigkeiten vor Gericht gewappnet zu sein, kann eine Rechts­schutz­versicherung sinnvoll sein. Im Ratgeber Rechtsschutzversicherung erfahren Sie, wie Sie einen güns­tigen und passenden Tarif finden.

SO PRÜFEN SIE, OB IHNEN EINE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG ZUSTEHT

  • Liegt Ihr Abflughafen oder der Hauptsitz der Airline innerhalb der EU?
  • Wie weit ist die direkte Entfernung zwischen Ihrem Abflugort und dem Zielflughafen?
  • Wie viel Verspätung hat Ihr Flug genau?
  • Welchen Grund hat die Fluggesellschaft für die Verspätung angegeben?

Unterstützung von der Schlichtungsstelle

Haben Sie mit Ihrem Rückforderungsschreiben bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg, können Sie sich kostenlos von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen­verkehr (SÖP) beraten lassen.

Der Verein sieht sich selbst als Schlichter, dessen Kernaufgabe „die außer­ge­richt­liche und ein­ver­nehm­liche Streit­beilegung in individuellen Streit­fällen zwischen Rei­senden und Verkehrs­unter­neh­men“ ist. Allein im Jahr 2020 war die SÖP mit über 41.000 Schlich­tungs­verfahren betraut, 84 Prozent dieser Fälle waren Beschwerden von Flug­rei­senden.

Aller­dings brauchen Sie bei diesem Weg, Ihr Geld zurück­zu­for­dern, Geduld. Bis Sie einen Schlichtungs­vorschlag unter­schrie­ben haben und letzt­end­lich Ihre Ent­schä­digung in den Händen halten, können einige Monate ver­gehen.

Wichtig: Um von diesem Angebot Gebrauch machen zu können, müssen Sie als Flug­reisender immer zuerst selbst den Kon­takt mit zur Flug­gesell­schaft aufnehmen und wegen der Flug­ver­spätung Entschädigung einfordern.

Übrigens: Wenn Ihr Flug während einer Geschäftsreise Verspätung hat, kann Ihnen die SÖP nicht helfen. In diesem Fall sollten Sie einen Blick auf die Angebote von Fluggastrechte-Portalen werfen, die wir Ihnen weiter unten in diesem Ratgeber vorstellen. Manche dieser Portale bieten auch für Flugverspätungen von Geschäftsreisenden eine Lösung an.

Hilfe über Fluggastrechte-Portale

Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, die Kosten für einen privaten Anwalt scheut und so schnell wie möglich die geldwerte Entschädigung erhalten möchte, kann sich mithilfe von Fluggastrechte-Portalen selbst um die Rückforderung kümmern. Hier müssen Sie vorab keinen eigenständigen Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen und Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern.

Vorsicht: Die Portale und deren Angebote weisen zum Teil große Unterschiede auf, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Provision.

In der Regel können Sie zwischen einer Sofortentschädigung und einer Entschädigung mithilfe des Inkasso-Modells wählen. Der zentrale Vorteil der Sofortentschädigung steckt bereits im Namen. In der Regel erhalten Sie Ihr Geld unmittelbar vom Fluggastrechte-Portal, indem dieses in Vorleistung geht und Ihnen damit gewissermaßen Ihren Fall „abkauft“. Allerdings ist der Preis für diese Direktentschädigung eine hohe Provision. Diese kann je nach Anbieter bis zu 45 Prozent der Ihnen zustehenden Entschädigung betragen kann. Vorteil: Die Kosten und Risiken Ihrer Entschädigungsforderung trägt der Sofortentschädiger.

Vergleichsweise niedrig ist die Provision für die Sofortentschädigung beim Anbieter EUFlight. Die „Servicegebühr“ liegt bei circa 30 bis 43 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Wichtig: Auch, wenn EUFlight Ihre Ansprüche nicht bei Ihrer Airline einfordern kann, können Sie die Entschädigungs­zahlung behalten.

Bei Fluggastrechtsportalen, die das Inkasso-Modell anwenden, ist die Provision in der Regel etwas niedriger. Flightright gibt eine Provisionsspanne von ungefähr 24 bis 36 Prozent pro Fall an. Prüfen Sie Ihren Entschädigungs­anspruch mit dem Flightright-Rechner, wird Ihnen bereits vor Auftragsabgabe die genaue Höhe der Provision angezeigt. Schließen Sie bei Flightright zusätzlich eine Reiseversicherung ab, dann können Sie der Provisionszahlung sogar komplett entgehen – je nach Höhe Ihrer Entschädigungszahlung kann sich das rechnen. Jedoch kann Flightright Ihnen einen Anwaltszuschlag von 16,66 Prozent von der Entschädigung berechnen. Im ungünstigsten Fall zahlen Sie hier über 50 Prozent Provision.

Bei FairPlane haben Sie die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen, die den Namen FairTravel trägt. Greift die Versicherung, fällt keine Provisionsgebühr an. Ohne die FairTravel-Versicherung zahlen Sie eine Provision von 24 bis 35 Prozent bei Fairplane. Mehr Zeit müssen Sie einplanen, wenn Sie den Weg über Inkasso-Dienstleister wählen.

Entschädigung bei Flugverspätung – das sollten Sie tun

  1. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht

  2. Besonders günstig fordern Sie Ihr Recht ein, wenn Sie zuerst selbst mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten und daraufhin die Hilfe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Anspruch nehmen

  3. Sehr schnell erhalten Sie Ihre Entschädigung mithilfe eines Sofortentschädigers. Auf diesem Weg zahlen Sie allerdings eine (hohe) Servicegebühr oder Provision.

  4. Etwas länger müssen Sie bei Entschädigungsforderungen über Inkasso-Dienstleister auf Ihr Geld warten. Dafür sind die Provisionen hier etwas niedriger

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