Bitcoin boomt: Wie Sie jetzt smart investieren und Gewinne sichern!
Erwerbsminderungsrente beantragen

Erwerbsminderungsrente: Wie Sie die Rente beantragen und worauf Sie achten müssen

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Arbeitnehmer, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten, worauf Sie beim Antrag achten sollten und welche Möglichkeiten Sie bei Erwerbsunfähigkeit noch haben. Direkt zu Beginn haben wir für Sie das Wichtigste in Kürze sowie unsere spannenden Tipps und Empfehlungen zusammengefasst!

von
Aktualisiert am

Erwerbsminderungsrente – Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer sind erwerbsunfähig, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie dann ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente.
  • Um eine volle Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag zu bekommen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Prüfen Sie Ihr Anrecht auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
  • Seit 2023 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei der EMR bei 17.823,75 Euro.
  • Unsere Empfehlung: Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell besser ab als die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung.
  • Produktempfehlung:
    • Die Berufsunfähigskeitsversicherung von CosmosDirekt* ist mehrfach ausgezeichnet u.a. von Stiftung Warentest mit sehr gut (StiWa Ausgabe5/2021) und hat ebenfalls die Bestenote hervorragend über alle Berufsgruppen erhalten (FokusMoney Ausgabe15/2023). Zudem sind die Beiträge seit mehr als 20 Jahren konstant und nicht mehr angepasst worden (infinma, Stand 12.2022)
    • FlexInvest* kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Geldanlage, ideal für langfristige Vorsorge und Renditechancen.

Inhaltsverzeichnis

Erwerbsminderungsrente: Das sollten Sie wissen

Wer erwerbsunfähig wird, verliert von jetzt auf gleich nicht nur seinen Job, sondern auch die finanzielle Grundlage – der Ruin droht. Für viele Menschen ist dieses Szenario und der Verlust der Erwerbsfähigkeit Realität: Pro Jahr stellen mindestens 350.000 Menschen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Laut DRV beziehen bereits 1,8 Millionen Menschen in Deutschland eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Aber was ist die Erwerbsminderungsrente eigentlich? Eine Er­werbs­minderung wird einer Person attestiert, die durch eine Krank­heit oder Ver­letzung eine beruf­liche Tätigkeit nur noch ein­ge­schränkt ausüben kann. Je nach Grad der Erwerbs­minderung stehen per Gesetz ent­weder eine volle Erwerbsminderungsrente, eine Teil-Erwerbsminderungsrente oder gar keine Erwerbs­minderungs­rente zu.

Erwerbsminderung – schon gewusst?

Was genau hinter dem Begriff Erwerbsminderung steckt, ist auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich. Verständlicher wird die gesetzliche EMR in Abgrenzung zu Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit:

  • Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie vermindert erwerbsfähig sein, nicht aber vollständig erwerbsunfähig. Nur wenn Ihre Erwerbsfähigkeit für jegliche Berufe vermindert ist, gelten Sie als (voll oder halb) erwerbsunfähig.
  • Anders verhält es sich bei der Berufsunfähigkeit: Die BU wird Ihnen häufig bereits attestiert, wenn Arbeitnehmer ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben können. Die Leistungen sind in der Regel deutlich flexibler und höher als bei der Erwerbsminderungsrente – mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Arbeitsunfähig ist, wer auf absehbare Zeit krank ist und nicht arbeiten kann. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitszahlung besteht es bei Arbeitsunfähigkeit nicht.

Wann haben Sie Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente?

Damit Sie überhaupt einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben, müssen Sie vor dem Verlust Ihrer Arbeitsfähigkeit mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert gewesen sein. Innerhalb dieser fünf Jahre müssen Sie zusätzlich mindestens drei Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die drei Jahre Einzahlung müssen nicht zusammenhängen – Unterbrechungen sind zulässig, solange Sie im Zeitraum von fünf Jahren insgesamt drei Jahre eingezahlt haben. Diese Frist wird auch als allgemeine Wartezeit bezeichnet.

Allerdings gibt es bei der Wartezeit einige Ausnahmen: Haben Sie beispielsweise Kindergeld oder Arbeitslosengeld erhalten, werden diese Zeiten in der allgemeinen Wartezeit berücksichtigt. Auch Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten werden für die Wartezeit zum Teil anerkannt.

Die allgemeine Wartezeit kann in manchen Fällen sogar vorzeitig erfüllt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erwerbs­unfähig werden.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente

  • Täglich ist nicht mehr als sechs Stunden Arbeit möglich – unabhängig vom Beruf.
  • Die Berufsfähigkeit ist durch medizinische Maßnahmen nicht wieder herstellbar.
  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung war der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
  • In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden insgesamt mindestens drei Jahre Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt.

Erwerbsminderungsrente – Höhe und Berechnung

Wie hoch Ihre individuelle Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von verschie­den­en Fak­toren ab. Unabhängig von der individuellen Höhe der Erwerbsminderungsrente, reicht die Erwerbsminderungsrente nur in seltenen Fällen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Häufig liegt die Erwerbsminderungsrente sogar bei weniger als einem Drittel des letzten Brutto­ge­halts. Wenn Sie also infolge einer Erwerbsunfähigkeit auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, werden Sie also sehr wahrscheinlich mit dras­tischen Einkommens­ver­lusten konfrontiert. Ent­schei­dend für die Höhe Ihrer Rente sind Ihre Versicherungsjahre sowie die Anzahl Ihrer Rentenpunkte.

Tipp: Gesetzlich Versicherte erhalten ab dem Alter von 27 Jahren jährlich eine Renten­in­for­mation, in der auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt ist. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt auf ihrer Internetseite zudem mithilfe einer Formel verständlich, wie Sie die Höhe Ihrer Rente ganz einfach selbst berechnen.

Für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ist maßgeblich, ob Sie eine volle Erwerbs­minderungs­rente oder eine halbe Erwerbs­minderungs­rente erhalten. Können Sie jegliche Berufe nur noch weniger als drei Stunden täglich ausüben, haben Sie einen vollen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Ist es Ihnen möglich, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, steht Ihnen nur eine halbe Erwerbsminderungsrente zu. Einzige Ausnahme: Sie könnten zwar zwischen drei und sechs Stunden pro Tag in einem Beruf arbeiten, die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist allerdings so schwierig, dass Sie keinen Job finden. Dann können Sie einen Anspruch auf die volle Erwerbs­minderungs­rente prüfen lassen.

Aber auch Ihr Alter beziehungsweise Ihr Geburtsdatum ist entscheidend für Anspruch und Höhe Ihrer Erwerbs­minderungs­rente. Sind Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren worden, haben Sie bereits einen Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können. Damals galt bei der Erwerbs­minderungs­rente nämlich noch der Berufs­schutz. Auch bei über sechs Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag erhalten Sie zumindest die halbe Er­werbs­minderungs­rente. Sind Sie hingegen nach 1961 geboren worden, gilt Ihre Erwerbsfähigkeit für alle Berufe, Sie genießen keinen Berufs­schutz. Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag einer Tätig­keit nachgehen, haben Sie außerdem gar keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, sofern Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

Die folgende Tabelle verdeutlicht, wann genau Sie Anspruch auf die volle Er­werbs­­min­­de­rungs­­ren­te haben und wann Ihnen nur eine halbe Er­werbs­min­­de­rungs­­rente aus­ge­zahlt wird.

Überblick: Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Erwerbsfähigkeit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig voll
zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbsfähig halb (bei Arbeitslosigkeit aufgrund der Arbeitsmarktsituation: voll)
sechs oder mehr Stunden täglich (und vor dem 2. Januar 1961 geboren) halb
sechs oder mehr Stunden täglich (und nach dem 2. Januar 1961 geboren) kein

Hinzuverdienst und Erwerbsminderungsrente – Ihre Möglichkeiten

Die Erwerbsminderungsrente reicht für die meisten Menschen kaum zum Leben aus. Damit sie alleine über die Runden kommen, arbeiten viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, daher auf Minijob-Basis nebenher. Und das ist per Gesetz auch erlaubt: Sowohl bei vollem, als auch bei halbem Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente mit Abschlag dürfen Sie sich durch eine geringfügige Beschäftigung Geld dazu verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze liegt seit 2023 bei 17.823,75 Euro.

Aber vorsicht!

Lassen Sie sich vor Beginn einer Tätigkeit von der Deutschen Renten­versicherung beraten. Denn die Höhe des Zuverdienstes ist bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, beschränkt. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie pro Kalenderjahr zum Beispiel nicht mehr als 6.300 Euro verdienen. Ansonsten wird Ihre Rente entweder gekürzt oder vollständig gestrichen.

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht mehr zum Leben reicht

Da die Erwerbs­minderungs­rente sehr oft nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen und gesund­heit­lich auch kein Neben­job möglich ist, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine zusätzliche Grundsicherung zusteht. Denn die Grundsicherung steht nicht nur Menschen zu, die gar keine Einkünfte haben, sondern auch wenn die Er­werbs­min­de­rungs­­rente zu niedrig ist.

Wichtig: Damit Sie von vornherein finanziell gut abgesichert sind, raten wir Ihnen unbedingt zu einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung. Diese zahlt oft schon, wenn Sie 50 Prozent Ihrer Berufsfähigkeit verlieren. Die Höhe der monatlichen Rente können Sie außerdem vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst bestimmen, sie ist in der Regel deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente und reicht, um den Lebensunterhalt finanziell auch nach Verlust der Berufsfähigkeit zu stemmen. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Die Berufs­un­fähig­keits­versicherung springt finanziell außerdem bereits ein, wenn Sie nur in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Dann müssen Sie auch keinen anderen Beruf annehmen, wenn Sie zum Beispiel als Maler durch eine Allergie nicht mehr mit Farbe arbeiten können.

Extra-Tipp: Ihr Antrag auf Erwerbsminderung kann von der Deutschen Renten­ver­siche­rung auch abgelehnt werden. Die Praxis zeigt, dass über 40 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden. Damit Sie ohne finanziellen Mehr­auf­wand einen Wider­spruch einreichen können, empfehlen wir Ihnen eine Rechts­schutz­versicherung.

Im Rechtsschutz-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich am besten versichern. Wer keine private Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, kann eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband in Erwägung ziehen, zum Beispiel beim größten Sozialverband VdK. Als Mitglied erhalten Sie dann häufig eine kostenlose rechtliche Unterstützung beim Widerspruch gegen eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente.

Ob Erwerbsminderung oder nicht – hilfreich ist immer eine private Vorsorge, nur eine von vielen Möglichkeiten zur privaten Vorsorge ist die Riester-Rente.

Sie wollen noch mehr Finanzwissen schnell erklärt?
Dann abonnieren Sie jetzt unseren YouTube-Kanal! Wir produzieren regelmäßig neue Ratgeber-Videos rund um die Themen Börse, Geldanlage und Finanzen. Als Abonnent werden Sie sofort informiert, wenn ein neues Erklärvideo erscheint – so verpassen Sie nichts mehr!

Rentenanspruch trotz Erwerbsminderungsrente?

Werden Sie erwerbsunfähig, verlieren Sie Ihren Beruf und können nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit fehlen Ihnen viele Beitragsjahre, die Erwerbsminderungsrente wird trotzdem nur bis zum offiziellen Renteneintritt gezahlt. Wer früher in die offizielle Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen.

Damit Sie trotz verminderter Erwerbsfähigkeit im Alter eine Rente beziehen können, werden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung fiktiv so behaltet, als würden Sie bis zum Renteneintritt einfach weiterarbeiten und regelmäßige Rentenversicherungsbeiträge zahlen. In diesem Fall spricht die Deutsche Rentenversicherung von der so­ge­nannten Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit läuft für Erwerbs­minderungs­rentner, die vor 2018 einen Antrag gestellt haben, aller­dings nur bis zum 62. Geburtstag. Für Anträge, die ab 2018 eingereicht werden, steigt die Zu­rech­nungs­zeit dank Gesetzes­änderungen kon­ti­nuier­lich.

Verbraucherfreundliche Änderungen sorgen für eine höhere Erwerbsminderungsrente

Erwerbsunfähige, deren Anträge auf Erwerbsminderungsrente ab 2018 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, erhalten eine Zurechnungszeit bis zum Alter von 62 und drei Monaten. In den kommenden Jahren soll die Dauer der Zurechnungszeit an das aktuelle Rentenniveau und damit an den späteren Renteneintritt angepasst werden: Bis zum Jahr 2031 wird die Zurechnungszeit kontinuierlich auf 67 Jahre erhöht werden.

Wichtig: Lassen Sie sich vor Beginn einer Tätigkeit von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Denn die Höhe des Zuverdienstes ist bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, beschränkt. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie pro Kalenderjahr zum Beispiel nicht mehr als 6.300 Euro verdienen. Ansonsten wird Ihre Rente entweder gekürzt oder vollständig gestrichen.

Vergessen Sie nicht die Rentenabschläge

Wie bei allen Altersrenten fallen auch bei der Erwerbs­minderungs­rente Renten­abschläge an, wenn Sie vorzeitig eine Rente beziehen. Werden Sie also vor Ihrem Renteneintritt erwerbsunfähig und erhalten eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente, wird Ihnen jeden Monat, der Ihnen zum offiziellen Renteneintritt fehlt, die Erwerbsminderungsrente um 0,3 Prozent gekürzt. Die maximale Kürzung liegt allerdings bei 10,8 Prozent. 

Unser Tipp

Prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten. Oft lohnt es sich trotz Erwerbsminderungsrente freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Natürlich nur wenn Sie die freiwilligen Beiträge trotz Erwerbsunfähigkeit problemlos aufbringen können.

So stellen Sie den Antrag auf Erwerbs­min­derungs­rente

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können, müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. In der Regel wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente allerdings erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Davor haben Sie Anspruch auf Krankengeld und damit ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist in der Pflicht.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der nötigen Formulare zeitnah, denn erfahrungsgemäß benötigt die Rentenversicherung einige Zeit, um Ihre Antragstellung zu prüfen. Für Ihren Antrag sollten Sie die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte kennen, Ihre Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalte auflisten können und eine chronologische Liste Ihrer bisherigen Beschäftigungsverhältnisse beifügen. Welche Formulare Sie im Detail benötigen, können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

Nach Ihrer Antragstellung prüft die Deutsche Rentenversicherung mit eigenen Gutachtern, ob und in welchem Umfang Sie aus medizinischer Sicht noch arbeiten können. Darüber hinaus stellen die Rentenversicherungsträger sicher, dass Sie bereits fünf Jahre renten­versicherungs­pflich­tig sind und min­des­tens drei Jahre in die Ren­ten­ver­siche­rung eingezahlt haben.

Video: Erwerbsminderungsrente – Worauf sollten Sie achten?

Erkrankungen oder Unfälle können dazu führen, dass man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. In solch herausfordernden Zeiten bietet die Erwerbsminderungsrente einen wichtigen finanziellen Rettungsanker. Doch wie beantragt man diese Rente und worauf sollte man dabei besonders achten? Es gibt viele Aspekte und Regelungen, die zu berücksichtigen sind. Im folgenden Video bekommen Sie einen tieferen Einblick in das Thema Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsunfähig bei Selbstständigkeit

Da Sie als Selbstständiger nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, haben Sie auch nicht automisch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Alternativ können Sie als Selbstständiger freiwillig in die gesetzliche Versicherung einzahlen und müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie gesetzlich verpflichtete Beitragszahler.

Unsere Empfehlung: Als Selbst­ständiger tragen Sie das volle Risiko. Wir raten Ihnen daher, sich unbe­dingt privat zu ver­sichern, zum Beispiel mit einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung.

Die All-ln-One Vorsorge-Lösung von CosmosDirekt

Vermögensaufbau mit Sicherheit und Rendite

Kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Geldanlage
Einzahlen, Auszahlen und Pausieren, bis Sie 85 Jahre alt sind
Schon ab 25 Euro monatlich sparen
Monatlich verfügbar
Guthaben auf Wunsch als lebens­lange Rente oder Kapitalauszahlung erhalten

Zum Anbieter*

Erwerbsminderungsrente – Das sollten Sie tun

  1. Können Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

  2. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Können Sie nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

  3. Die Erwerbsminderungsrente reicht nur in den seltensten Fällen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Schließen Sie daher am besten freiwillig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com