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Übergang von Vermögenswerten

Erbschaftssteuer – Freibetrag und Steuerklasse einfach erklärt

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein schwerer Schicksalsschlag. Neben der emotionalen Bürde zieht er leider auch viele Veränderungen mit sich. Damit Sie sich beim Umgang mit dem Nachlass keinen Kopf machen müssen, lesen Sie in diesem Artikel alle wichtigen finanziellen Details. Neben der Berechnung der Erbschaftssteuer und der Freibeträge, erfahren Sie auch, wie Sie die Erbschaftssteuer reduzieren oder vermeiden können. Direkt zu Beginn gibt es das Wichtigste in Kürze sowie unsere besten Tipps!

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Erbschaftssteuer – Das Wichtigste in Kürze

  • Die anfallende Erbschaftssteuer ist abhängig von dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes.
  • Auch die geltenden Freibeträge sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto geringer die Steuer.
  • Wer ab 2023 eine Immobilie erbt, muss sich auf eine stärkere finanzielle Belastung durch die Erbschaftssteuer einstellen. Denn der Wert der Immobilie könnte durch ein neues Bewertungsverfahren deutlich zunehmen.
  • Wichtig: Auch Immobilien werden versteuert, allerdings zum aktuellen Marktwert. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit einer sehr hohen Erbschaftssteuer umgehen können.
  • Informieren Sie sich, welche weiteren Freibeträge beim Erbe für Sie gelten. Womöglich haben Sie Anspruch auf Versorgungsfreibeträge oder einen Haushaltsfreibetrag.
  • Unsere Empfehlung: Schenkungen zu Lebzeiten oder Veränderungen des Familienstandes können dabei helfen, die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Insbesondere durch die Erhöhung der Grundbesitzbewertung ab 2023 kann es Sinn machen, Immobilien noch in diesem Jahr zu übertragen.
  • Tipp: Um Unklarheiten bei den Hinterbliebenen zu vermeiden, lohnt es sich, ein Testament zu schreiben.
  • Produktempfehlung: Machen Sie Ihre Steuererklärung am besten mithilfe einer Steuersoftware. Nutzen Sie beispielsweise Smartsteuer*. Bei diesem Anbieter zahlen Sie erst, wenn Sie die Steuerklärung auch wirklich abgeben.

Inhaltsverzeichnis

Welche Freibeträge gibt es beim Erbe?

Wenn eine Person aus Ihrem Umfeld verstirbt und Ihnen einen Nachlass hinterlässt, müssen Sie das Erbe bis zu einem gewissen Betrag nicht versteuern. Wichtig für die Berechnung Ihrer steuerlichen Belastung im Erbfall und des Freibetrags ist, wie eng Sie mit dem Erblasser verwandt sind. Grundsätzlich gilt: Je enger Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind, desto niedriger die Erbschaftssteuer und desto höher der Freibetrag.

Den höchsten Steuerfreibetrag erhalten Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Jedes Kind des Verstorbenen profitiert von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Dieser gilt auch für die Enkel des Erblassers, falls seine Kinder bereits verstorben sind. Ansonsten gilt für Enkel der Freibetrag von 200.000 Euro. Urenkel sowie die Eltern der verstorbenen Person haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Sie sind mit dem Erblasser nur entfernt verwandt oder nur befreundet? Dann gilt für Sie die Grenze von 20.000 Euro. Diese Grenze gilt übrigens auch für Lebensgefährten und Verlobte.

Über diese Freibeträge hinaus profitieren Lebenspartner und Kinder der verstorbenen Person, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, von zusätzlichen Versorgungsfreibeträgen sowie dem Haushaltsfreibetrag und dem Pflegefreibetrag.

Tipp: Weitere Informationen zur Erbfolge und zum Testament finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz.

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Anpassungen bei der Erbschaftssteuer 2023

Für Immobilienbesitzer, die nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, ergibt sich ab 2023 eine wichtige Änderung – insbesondere für die Erben.

Konkret geht es um die Ermittlung des Verkehrswertes. Dafür gibt es derzeit unterschiedliche Methoden. Immobilien werden häufig nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Es wird also überprüft, welche Verkaufspreise Immobilien in der Umgebung erzielt haben. Gibt es keine Vergleichsobjekte, wird etwa bei Einfamilienhäusern das Sachwertverfahren angewendet. Dieses Sachwertverfahren soll ab Januar 2023 angepasst werden.

Geplant ist eine Verlängerung der sogenannten „möglichen Nutzungsdauer“ von Häusern von 70 auf 80 Jahre. Die Bausubstanz erhält dadurch einen höheren Zeitwert, weil die Häuser länger bewohnbar oder nutzbar sind. Verändert werden soll auch der Faktor, mit dem dieser Wert multipliziert wird. Der Faktor liegt bislang bei 0,9 bis 1,1. Künftig soll er bei 1,3 bis 1,5 liegen. Das macht einen erheblichen Unterschied für die Erben, auch wenn das zunächst nach wenig klingt.

Denn durch eine Anpassung der Grundbesitzbewertung kann der Wert der Immobilie spürbar anwachsen. Die vererbten Vermögenswerte nehmen dadurch zu, sodass der jeweils geltende Freibetrag für Hinterbliebene eher ausgeschöpft ist – und sie mehr Steuern zahlen müssen. Im Einzelfall kann sich der Immobilienwert sogar um 50 Prozent erhöhen. Die Erbschaftssteuer liegt dann nicht mehr bei wenigen tausend Euro, sondern mehreren zehntausend Euro.

Ein Beispiel: Eine Immobilie mit einem Zeitwert von 400.000 Euro, multipliziert mit 1,0 ergibt 400.000 Euro. Dieselbe Immobilie, multipliziert mit dem Faktor 1,5 ergibt schon 600.000 Euro. Das heißt, ein Erbe mit einem Freibetrag von 400.000 Euro, müsste für 200.000 Euro Steuern zahlen. Insgesamt gilt: Je höher eine Immobilie bewertet wird, desto schneller sind die Freibeträge ausgeschöpft.

Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, empfiehlt: „Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.“

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Sie erben ein Vermögen, welches über den Freibetrag hinaus geht? Dann fällt die Erbschaftssteuer an. Diese wird nochmals in drei Steuerklassen eingeordnet.

Steuerklasse I betrifft Ehepartner bzw. Lebenspartner, Kinder sowie andere enge Verwandte der verstorbenen Person. Sie erhalten den günstigsten Steuersatz. Entferntere Verwandte wie Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern, Stiefeltern und geschiedene Ehegatten bekommen in der Steuerklasse II die zweitgünstigsten Steuersätze. Die höchste Steuer wird für alle übrigen Erben, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, in Steuerklasse III fällig.

Erbschaftssteuer-Tabelle 2022

Wert Erbe Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
bis 300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
bis 600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
bis 6.000.000 Euro 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
bis 13.000.000 Euro 23 Prozent 35 Prozent 50 Prozent
bis 26.000.000 Euro 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
mehr als 26.000.000 Euro 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent

Beispielrechnung Erbschaftssteuer

Anhand von zwei Beispielen verdeutlichen wir im Folgenden die Berechnung der anfallenden Steuer.

Fall 1: Ihr Ehepartner verstirbt und hinterlässt Ihnen ein Vermögen von 400.000 Euro. Da für Sie der Freibetrag von 500.000 Euro gilt, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Fall 2: Ihre Großmutter verstirbt und vererbt Ihnen 250.000 Euro. Ihre Eltern leben beide noch, weswegen für Sie der Freibetrag von 200.000 Euro gilt. Sie müssen daher 50.000 Euro besteuern. Da Sie als Enkel in die Kategorie der engen Verwandtschaft eingeordnet werden, fallen Sie in Steuerklasse 1. Sie zahlen sieben Prozent der vererbten Summe, sprich 3.500 Euro Steuer.

Was ist eine Erbschaftssteuererklärung?

Erben, die nach Abzug der Freibeträge steuerpflichtig sind, müssen eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Sie müssen zwei Formulare ausfüllen und an das zuständige Finanzamt versenden. Im Mantelbogen müssen grundsätzliche Angaben zur Erbschaft gemacht werden. Jeder Erbe wird einzeln aufgeführt, bei einer Erbgemeinschaft muss jedoch nur ein Mantelbogen ausgefüllt werden. In der Anlage Erwerber müssen genaue Angaben zum Erbe gemacht werden. Jeder Erbe muss diese Anlage ausfüllen und angeben, welche Teile des Erbes er erworben hat. Gegebenenfalls muss zusätzlich noch die Anlage Steuerbefreiung Familienheim als Ergänzung vom Erben ausgefüllt werden.

Tipp: Das Ausfüllen der Erbschaftssteuererklärung läuft ähnlich ab wie bei der herkömmlichen Steuererklärung. Die Abgabe ist jedoch verpflichtend. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie ein Steuerprogramm zur Unterstützung verwenden. Die besten Steuerprogramme für Ihre jährliche Steuererklärung finden Sie übrigens in unserem Test.

Wann fällt keine Erbschaftssteuer an?

Bei der Erbschaftsteuer gibt es eine Reihe von Bedingungen, unter welchen keine Steuer beim Vererben fällig wird. Erben in Steuerklasse I haben einen Erbschaftssteuer Freibetrag für vererbten Hausrat in Höhe von 42.000 Euro. Zudem sind sonstige bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000 Euro von der Steuer befreit. Der persönliche Freibetrag ist von dieser Steuerbefreiung nicht betroffen.

Erben in der ersten Steuerklasse müssen außerdem selbst genutzten Wohnraum nicht versteuern, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Diese gelten, wenn der Erblasser das Wohneigentum bis zu seinem Tod selbst genutzt hat und Sie als Erbe die geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang bewohnen. Wenn Sie als Erbe der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sind, gilt die Steuerbefreiung auf das Wohneigentum ohne Flächenbegrenzung. Sind Sie ein Kind des Verstorbenen, darf die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter betragen, ansonsten wird die Erbschaftssteuer fällig. Falls das Kind des Erblassers auch bereits verstorben ist, überträgt sich diese Wohnflächen-Regelung auf die Enkel.

Für Angehörige aus der Steuerklasse II und der Steuerklasse III gilt ein Erbschaftsteuer Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 12.000 Euro. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!

Was passiert, wenn Sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können?

Wenn Sie eine Immobilie erben, fallen keine Grunderwerbssteuern und auch keine Einkommenssteuern an. Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist abhängig vom aktuellen Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Auch eine vermietete Immobilie wird vom Finanzamt besteuert. Es werden 90 Prozent des Verkehrswertes für die Erbschaftssteuer herangezogen. Was passiert aber, wenn die Immobilie sehr wertvoll ist, der Erbe aber die anfallende Steuer nicht auf Anhieb zahlen kann?

Ein Erbe muss die Immobilie nicht ausschlagen, weil er die Erbschaftssteuer nicht direkt zahlen kann. Stattdessen ist es möglich, beim Finanzamt eine Ratenzahlung anzufordern und die Steuer innerhalb von 10 Jahren zu begleichen. Lehnt das Finanzamt dieses Vorgehen ab, können die Erben auch eine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen.

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, müssen Sie innerhalb von einer Frist von drei Monaten dem Finanzamt über das Erbe Bescheid geben. Dieses ermittelt daraufhin durch ein Schätzungsverfahren den Verkehrswert der Immobilie und die damit anfallende Erbschaftssteuer. Erben Sie ein Haus mit starkem Renovierungsbedarf, kann es deswegen vorkommen, dass diese Schätzung und damit auch die berechnete Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt. In einem solchen Fall kann es deswegen Sinn ergeben, einen Gutachter zu beauftragen, um den genauen Objektwert zu ermitteln.

Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen?

Den eigenen Nachlass frühzeitig zu regeln, kann sich für die Nachkommen lohnen. Um Streitigkeiten beim Erbe zu vermeiden, sollte ein Testament aufgesetzt werden. Dieses befreit jedoch nicht von der Erbschaftssteuer. Anders sieht es bei einer Schenkung zu Lebzeiten aus: Mit ihr lassen sich im Erbfall eine hohe steuerliche Belastung der Erben umgehen. Es können sowohl Immobilien als auch Geldsummen verschenkt werden.

Aber: Bei einer Schenkung fällt eine Schenkungssteuer an. Bis auf die Versorgungsfreibeträge gelten bei Schenkungen die gleichen Freibeträge wie im Erbfall.

Wieso lohnt sich eine Schenkung dennoch, obwohl hier eine Schenkungsteuer anfällt? Alle zehn Jahre darf eine Schenkung steuerfrei erfolgen. Großeltern dürfen dann ihrem Enkelkind 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sogar bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Geschwister, nicht eingetragene Lebenspartner und Freunde gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Um die steuerliche Belastung für die Erben zu verringern, muss die Schenkung also mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen.

Auch die Änderung des Familienstandes kann sich lohnen. So können Hochzeiten oder Eintragungen von Lebenspartnerschaften dazu führen, dass sich der Freibetrag des Partners von 20.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Bei Adoptionen verhält es sich ähnlich, der Freibetrag erhöht sich hier auf bis zu 400.000 Euro.

Das Berliner Testament

Beim Berliner Testament wird der länger lebende Ehepartner als alleiniger Erbe eingesetzt, die Kinder gehen daher im ersten Erbfall leer aus. Dem hinterbliebenen Ehepartner können so aber unter Umständen hohe Erbschaftssteuern drohen. Eine Abhilfe kann das sogenannte Supervermächtnis schaffen. Es bestimmt, dass der länger lebende Ehepartner frei über das Erbe des ersten Ehepartners verfügen darf. Das Erbe kann also trotz der Enterbung in Form von Vermächtnissen an die Kinder weitergegeben und die Freibeträge so genutzt werden.

Das Erbe ausschlagen

Die Erbschaftssteuer wird nicht fällig, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie das Erbe möglichst schnell und umfassend prüfen. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie das Erbe beim Nachlassgericht ablehnen. Dies kann sich besonders lohnen, wenn der Erblasser Schulden hatte, da auch Verbindlichkeiten vererbt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Erbschaften vermacht werden.

Folgende Dinge werden vererbt

  • Bankguthaben, Wertpapiere und Wertgegenstände
  • Grundstücke und Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Sonstige beweglichen Gegenstände, unter anderem Kleidung und Mobiliar
  • Bestattungskosten
  • Kosten für Testamentseröffnung oder Nachlassverwaltung
  • Kredite bzw. Schulden
  • Unterhaltsrückstände und Pflichtanteilsansprüche

Unsere Empfehlung: Wie Sie sehen, ist ein Erbe nicht immer von finanziellem Vorteil für die Erbenden. Informieren Sie sich frühzeitig über den Inhalt des Erbes und nehmen Sie den Nachlass nicht vorschnell an.

Erbschaftssteuer – das sollten Sie tun

  1. Überprüfen Sie im Erbfall zunächst den Umfang des Erbes.

  2. Ermitteln Sie unter Heranziehung des Verwandtschaftsgrades Ihren Erbschaftssteuer Freibetrag.

  3. Lassen Sie, falls Sie eine Immobilie erben, den Verkehrswert schätzen.

  4. Berechnen Sie nach Abzug des Freibetrags die anfallende Erbschaftssteuer.

  5. Geben Sie Ihre Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt ab und bezahlen Sie die Steuer.

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