Ein Energieausweis darf nur von Personen ausgestellt werden, die bestimmte Qualifikationen haben. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen dies nur Fachleute mit einer technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildung im Bereich Gebäudebau und -technik tun. Dazu zählen beispielsweise Architekten, Bauingenieure, und selbstständige Handwerksmeister. Zusätzlich müssen diese Personen über spezielle Zusatzqualifikationen verfügen, wie etwa Studienschwerpunkte im energiesparenden Bauen, langjährige Berufserfahrung oder einschlägige Fortbildungen. Ab 2024 wird es auch möglich sein, dass Personen, die eine spezielle Qualifikationsprüfung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestanden haben, Energieausweise ausstellen dürfen.
Da es kein spezielles Zertifikat gibt, das zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt, ist die Suche nach einem qualifizierten Aussteller oft nicht ganz einfach. Hier können jedoch einige Portale helfen:
- Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bietet eine Datenbank an, in der Sie Fachleute finden können, die die Voraussetzungen zur Ausstellung von Energieausweisen erfüllen.
- Zusätzlich gibt es eine von der Dena geführte Expertenliste für die Energieeffizienz im Rahmen der Förderprogramme des Bundes. Diese Liste hilft Ihnen auch, spezialisierte Anbieter zu finden, wenn Sie eine energetische Sanierung planen.
- Es ist auch ratsam zu prüfen, ob Sie für eine energetische Modernisierung Fördermittel des BAFA in Anspruch nehmen können.
Achten Sie darauf, dass es auch unseriöse Anbieter gibt, die Ihnen lediglich das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Wenn Sie sich für einen Dienstleister außerhalb der genannten Listen entscheiden, sollten Sie sich unbedingt die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nachweisen lassen. Zudem ist es sinnvoll, sich eine Berufshaftpflichtversicherung des Ausstellers vorlegen zu lassen, um im Falle eines fehlerhaften Energieausweises abgesichert zu sein.