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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Einkommensteuer: Das sollten Sie über die ESt wissen

Fast jeder, der arbeitet, muss sie zahlen: die Einkommensteuer. Doch worum handelt es sich genau und wie wird sie erhoben? Wo besteht der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer? Diese und viele weitere wichtige Fragen zur ESt werden in diesem Ratgeber beantwortet. Die wichtigsten Informationen und hilfreiche Tipps erhalten Sie schon gleich im Folgenden.

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Einkommenssteuer – Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag beträgt in Deutschland 2023 jährlich 10.908 Euro und wird 2024 auf 11.604 Euro angehoben.
  • Erst wenn das Jahreseinkommen diesen Betrag übersteigt, wie die Einkommensteuer fällig.
  • Wichtig: Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammengerechnet.
  • Auch auf Minijobs entfällt die ESt, diese wird jedoch in der Regel laut Einkommensteuergesetz (EStG) vom Arbeitgeber getragen.
  • Unsere Empfehlung: Machen Sie eine Steuererklärung, um sich einen Teil Ihrer Einkommenssteuer wieder zurückzuholen.
  • Tipp: Viele Vorsorgeprodukte und Versicherungen können die Steuerlast senken, zum Beispiel im Bereich der Rentenversicherung oder Haftpflichtversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Form der direkten Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen – also Angestellte und Selbstständige – erhoben wird. Sie ist grundsätzlich eine Besteuerung des Geldes, das eine Person durch Arbeit, Investitionen oder andere ertragreiche Tätigkeiten verdient.

Einkommensteuer kann auf verschiedene Arten von Einkommen angewendet werden, darunter Gehälter und Löhne, Zinseinkünfte, Dividenden, Mieteinkünfte und Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten. Der Betrag, den eine Person an Einkommensteuer zahlt, hängt in der Regel von ihrem Gesamteinkommen sowie den geltenden Steuersätzen und Steuerklassen ab. Ein wichtiger Aspekt der Einkommensteuer ist die Progression, das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Steuersatz. Dieses Prinzip soll die steuerliche Belastung gerechter verteilen und die finanzielle Ungleichheit abmildern.

 

Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer

Ein häufiger Irrtum ist, dass Einkommensteuer und Lohnsteuer synonym verwendet werden. Doch obwohl sie eng miteinander verbunden sind, gibt es signifikante Unterschiede. Die Einkommensteuer ist eine umfassende Steuer, die auf alle Arten von Einkommen angewendet wird, wie bereits erläutert. Dazu zählen Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sowie andere Einkunftsarten. Die Lohnsteuer hingegen ist spezifischer und bezieht sich ausschließlich auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, also auf Gehälter und Löhne, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Die Lohnsteuer ist tatsächlich eine spezielle Form der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Bruttoarbeitslohn durch den Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Dieses Verfahren wird als Quellensteuer bezeichnet, da die Steuer direkt an der „Quelle“ des Einkommens erhoben wird.Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung können Arbeitnehmer dann zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückfordern, falls sie beispielsweise steuermindernde Faktoren geltend machen können. Daher ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer.

Wird die Einkommensteuer auf alle Einkommensarten angewendet?

Nein, die Einkommensteuer wird nicht auf alle Einkommensarten angewandt. In Deutschland sind zum Beispiel bestimmte Sozialleistungen, wie das Kindergeld oder die Grundrente, steuerfrei. Ebenso können bestimmte Arten von Zuschüssen, Stipendien und Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten steuerfrei sein. Sie können aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts trotzdem zu einer höheren Steuerlast führen. Prüfen Sie dies aber im Einzelfall nach und lassen sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater helfen.

Steuerpflichtiges Einkommen bezieht sich auf das gesamte Einkommen, auf das eine Person Einkommensteuer zahlen muss. Dies umfasst typischerweise Gehälter und Löhne, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Zinseinkünfte, Dividenden, Mieteinkünfte und Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten. Zum Beispiel, wenn Sie als Angestellter arbeiten, ist Ihr monatlicher Lohn steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Sie eine Wohnung besitzen und vermieten, sind auch diese Mieteinnahmen steuerpflichtig.

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So wird die Einkommensteuer berechnet

Die Berechnung der Einkommensteuer ist ein Prozess, der auf verschiedenen Faktoren basiert, darunter die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, der individuelle Steuersatz und mögliche Steuerabzüge oder -freibeträge. Zunächst müssen Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen berechnen. Dafür werden zuerst alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammengerechnet.

Hierzu zählen beispielsweise Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit bzw. einem Gewerbe, erhaltene Mieten und Pachten sowie Kapitaleinkünfte. Selbstständige können hiervon ausgehend ihre betrieblichen Ausgaben im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung geltend machen. Davon können der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen werden. Das daraus resultierende Ergebnis ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte können der Verlustabzug, Sonderausgaben (zum Beispiel die oben erwähnten Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen subtrahiert werden. Damit ist das Einkommen ermittelt. Dazu kommen weitere Steuererleichterungen wie der Kinderfreibetrag oder Härteausgleichsbetrag.

Übersteigt die Summe aus diesen Einnahmen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, muss dieser Überschuss versteuert werden. Wenn Sie zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000 Euro als Selbstständiger erwirtschaftet haben, müssen Sie 13.092 Euro versteuern. Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesamts für Finanzen können Sie dann Ihre voraussichtliche Einkommensteuer berechnen.

Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, wird die entfallende Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt.

Wie kann man Einkommensteuer sparen?

Einkommensteuer lässt sich vor allem über eine effektive Steuerplanung umsetzen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie auch Ihre Einnahmen kalkulieren, soweit das möglich ist. Denn durch das progressive Steuersystem kann es passieren, dass Sie trotz höherer Einnahmen am Ende nicht viel mehr netto behalten, weil Sie in eine höhere Besteuerungsklasse kommen. Übersicht kann Ihnen eine Grundsteuertabelle verschaffen. Aufwendungen wie eine Riester-Rente oder Berufsunfähigkeitsversicherung können als Vorsorgeaufwand oder Sonderausgaben die Steuerlast senken.

Am meisten können Sie Einkommensteuer sparen, wenn Sie steuerlich absetzbare Kosten bei der Steuererklärung beziehungsweise Einnahme-Überschuss-Rechnung geltend machen. Führen Sie daher nicht nur über Ihre Einnahmen genauestens Buch, sondern auch bei Ihren Ausgaben. Besonders im Bereich der Werbungskosten können Sie sich viel vom Finanzamt zurückholen. Scheuen Sie sich nicht vor Hilfe durch ein digitales Steuerprogramm oder einen Steuerberater.

Einkommensteuer – das sollten Sie tun

  1. Halten Sie sich informiert über gesetzliche Änderungen zur Einkommensteuer, beispielsweise im Bereich der sich häufig ändernden Freibeträge.

  2. Sammeln und organisieren Sie alle notwendigen Unterlagen und Belege, die Sie für die Einkommensteuerberechnung benötigen, z.B. Lohnabrechnungen und Bankauszüge, Quittungen für beruflich bedingte Ausgaben.

  3. Nutzen Sie alle möglichen Steuerabzüge und -ermäßigungen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren und so Ihre Steuerlast zu verringern.

  4. Betreiben Sie aktive Steuerplanung, um Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben zu optimieren. Überlegen Sie sich, ob bestimmte Investitionen, wie etwa in Altersvorsorgeprodukte oder Immobilien, steuerlich vorteilhaft sein könnten.

  5. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Einkommensteuer am besten handhaben sollen, ziehen Sie die Beratung durch einen Steuerberater oder Hilfe durch ein Steuerprogramm in Betracht.

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