Beamte üben in ihrem Beruf abwechslungsreiche Tätigkeiten aus und tragen dabei viel Verantwortung, zum Beispiel als Polizist oder als Lehrer. Mit ihrer Arbeitskraft schaffen sie die finanzielle Grundlage für ihr Leben und ihre Familie. Doch was passiert, wenn sie plötzlich dienstunfähig werden und die regelmäßigen Bezüge wegbrechen? Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich als Beamter vor finanziellen Einbußen schützen. Direkt zu Beginn zeigen wir Ihnen das Wichtigste in Kürze und geben Ihnen spannende Tipps zum Thema!
Besonders für junge Beamte kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der richtigen Variante sinnvoll sein. Staatsdiener werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Sie benötigen also eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Werden Sie also wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie ein „Ruhegehalt“. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und nach fünfjähriger Dienstzeit einen Anspruch darauf. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie aber für den Ernstfall vorsorgen.
Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Die genaue Bedeutung legt § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fest. Der Paragraf besagt, dass Sie als Beamter bereits dann in den Ruhestand versetzt werden können, wenn Sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als drei arbeiten konnten. Hinzu kommt, dass innerhalb eines halben Jahres keine Aussichten bestehen, dass Sie wieder dienstfähig werden.
Vorsicht: Für Beamte, die bei Ländern und Kommunen tätig sind, können entsprechend dem Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen gelten.
Im Fall von Dienstunfähigkeit können Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden. Sie erhalten dann ein Ruhegehalt. Die Absicherung fällt, im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente für Arbeitnehmer, meistens deutlich höher aus. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr. Nach 40 Jahren beträgt es maximal 71,75 Prozent des letzten Gehalts.
Anstatt Sie als Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr Ihnen auch eine andere Tätigkeit übertragen. Dafür müssen Sie dann gegebenenfalls an einer Weiterbildung teilnehmen. Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch dazu, dass Betroffene in den Ruhestand versetzt werden. Die Entscheidung liegt letzten Endes beim Arbeitgeber.
Um Ruhegehalt zu erhalten, müssen Sie als Beamter auf Lebenszeit fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Gleiches gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Bei Dienstunfähigkeit werden diese im Normalfall entlassen. Betroffene werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aber auch dort haben sie erst nach fünf Jahren Versicherungszeit einen Anspruch auf Leistungen. Außerdem müssen sie die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente überkommen. Ausnahmen dieser Regelung sind zum Beispiel Dienstunfälle oder wenn die Berufsausübung die Ursache für die Dienstunfähigkeit war.
Möglich ist auch, dass bei Ihnen unter Umständen eine Verweisungsklausel greift. Dies bedeutet, dass Sie im Fall von Dienstunfähigkeit einer anderen Tätigkeit nachgehen müssen, die Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht, wenn Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind.
Grundsätzlich gilt, dass vor allem junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung benötigen.
Begrenzte Dienstfähigkeit wird auch als Teildienstunfähigkeit bezeichnet. In diesem Fall kann der Beamte unter Beibehaltung des ihm übertragenes Amtes noch für mindestens der Hälfte der Arbeitszeit seine Dienstpflichten ausführen. Dann wird von einer Versetzung in den Ruhestand abgesehen.
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Sie sind nicht automatisch berufsunfähig, wenn Sie von Ihrem Dienstherren als dienstunfähig eingestuft werden. In den meisten Versicherungsverträgen ist die Berufsunfähigkeit so geregelt, dass Sie mindestens 50 Prozent Ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Für die Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Grenze nicht. Als Beamter können Sie theoretisch auch bei 80 Prozent Leistungsfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, sofern nicht abzusehen ist, ob Ihre Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.
Aus diesem Grund erhalten Beamte im Fall von Dienstunfähigkeit nicht automatisch Geld aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel genannt, kann hier Abhilfe schaffen.
Die Klausel gibt es in verschiedenen Varianten. Den besten Versicherungsschutz gewährt Ihnen eine Dienstunfähigkeitsklausel, die Entlassung und Versetzung in den Ruhestand abdeckt. Damit sind auch Beamtenanwärter und Beamte auf Probe oder Widerruf abgesichert. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass die Versicherung sich der Einschätzung des Dienstherren anschließen sollte und die Dienstunfähigkeit nicht nochmals selbst prüfen. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus medizinischen Gründen sollte dem Versicherer ausreichen, um die Leistungen zu genehmigen. Versicherte haben dabei den Vorteil, dass sie leichter an ihr Geld kommen und die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal aufwendig nachweisen müssen.
Vorsicht: Vor Abschluss der DU-Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Beamtenklausel im Vertrag hinterlegt ist. Sie sollten auch einen Blick auf die Art der Formulierung werfen. Häufig machen Versicherer von „unechten Klauseln“ gebraucht. Das hat zur Folge, dass der amtliche Nachweis der Dienstunfähigkeit für den Versicherer zur Leistung nicht zwangsweise ausreicht. Er behält sich damit das Recht, eine medizinische Nachprüfung zu veranlassen, die dann über die Leistungspflicht entscheidet. Für Betroffene kann das zu finanziellen Verlusten führen.
Tipp: Zusätzliche Absicherung bietet Ihnen die Police, wenn Sie außerdem Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit vorsieht.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist immer ein Vertragsbestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Die Klausel gilt damit in der Regel ergänzend zu den anderen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das heißt: Erfüllen Sie die Voraussetzung der Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne dass der Amtsarzt Sie als dienstunfähig einstuft, erhalten Sie trotzdem Geld von der Versicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem für junge Beamte, Beamte auf Probe oder Beamtenanwärter sinnvoll. Sie haben noch keine oder geringe Ruhegeldansprüche für den Fall, dass sie arbeitsunfähig werden.
Mit der Dienstunfähigkeitsklausel gehen Sie auf Nummer sicher, denn in vielen Fällen würde wahrscheinlich auch eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung greifen. Wer nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, ist oftmals nicht nur dienstunfähig, sondern auch berufsunfähig. Bei der Auswahl des Versicherers ist es deswegen ratsam, nicht nur auf die Dienstunfähigkeitsklausel zu achten, sondern auch auf gute restliche Vertragsbedingungen und den Beitrag.
Einige Versicherer bieten Verträge mit einer DU-Klausel an, die auch Teildienstunfähigkeit leistet. Zu diesen Anbietern zählen die Deutsche Beamtenversicherung (DBV), R+V, Signal Iduna und Universa. Kein Angebot dieser Art haben hingegen Condor, die Nürnberger Beamten-Versicherungen, die Württembergische und WWK. Sie sollten bei der Wahl Ihres Versicherers also einen Blick auf die Leistungen werfen. Helfen kann dabei ein Dienstunfähigkeitsversicherung Vergleich. Stiftung Warentest hat in ihrem Dienstunfähigkeitsversicherung Test 25 Anbieter unter die Lupe genommen. Hier konnten zum Beispiel Generali und die Provinz Rheinland hinsichtlich Ihrer Tarife punkte. Beide enthalten ebenfalls DU-Klauseln.
Die optimale Höhe, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben sollte, lässt sich nicht pauschalisieren. Damit Sie Ihren Bedarf ermitteln können, müssen Sie wissen, wie hoch Ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird. Im Idealfall schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen Ihrem Ruhegehalt und Ihrem bisherigen Einkommen. Sie sollte sich in voller Höhe am bisherigen Einkommen orientieren.
Vorhandenes Einkommen – Ruhegehalt = Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Höhe Ihres Ruhegehalts wird anhand des Ruhegehaltsatzes und der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ermittelt. Für jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr beträgt der Satz 1,875 Prozent bis maximal 71,75 Prozent. Das volle Ruhegehalt erhalten Beamte nach 40 Dienstjahren. Beamte auf Probe oder auf Widerruf sollten sich mit einer entsprechend hohen Dienstunfähigkeitsrente absichern. Viele Versicherer bieten den Versicherten die Option an, die Leistung nach der Verbeamtung herabzusetzen.
Als individuelle Versorgungslücke bezeichnet man die notwendige Höhe der Dienstunfähigkeitsrente, um im Leistungsfall den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Bei der Bestimmung dieser Versorgungslücke spielen zwei Faktoren eine wesentliche Rolle: die Höhe Ihres persönlichen finanziellen Bedarfs und Ihre finanziellen Ansprüche bei Dienstunfähigkeit.
Ihre finanziellen Ansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit sind unter anderem abhängig von Ihrem Beamtenstatus. Beamte ohne Ansprüche an ihren Dienstherren werden dann bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten somit lediglich eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese bietet außerdem keine ausreichende finanzielle Sicherheit. Nur Beamte auf Lebenszeit erhalten nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherren.
Tipp: Möchten Sie generell für das Alter vorsorgen? In unserem Ratgeber zur Altersvorsorge erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie dafür haben.
Wie hoch Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung sein sollte, ist im Wesentlichen von Ihrem eigenen Bedarf abhängig. Um die Rente festsetzen zu können, sollten Sie sich vorab überlegen, welche finanziellen Mittel Sie benötigen. Darunter fallen Fixkosten wie Miete und Versicherungen, sowie Lebenshaltungskosten. Damit Sie Ihren Bedarf ermitteln können, ist es ratsam, dass Sie alle vorhandenen Ausgaben auflisten. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte also nicht nur Ihrem Einkommen angepasst sein, sondern auch Ihrem finanziellen Bedarf.
Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung ist individuell und kann variieren. Die Beiträge sind nicht nur vom Versicherer abhängig, sie werden auch anhand verschiedener Kriterien berechnet:
Beamte, die bereits an gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel Rückenbeschwerden leiden, müssen einen höheren Beitrag bezahlen. Ebenso sind die Prämien von manchen Berufsgruppen, wie Polizeibeamten oder Berufssoldaten, teurer als bei Verwaltungsangestellten. Der Grund dafür ist, dass ihre Tätigkeit allgemein als risikoreicher gilt.
Je höher die Dienstunfähigkeitsrente ist, desto teurer ist die monatliche Prämie der Police. Doch besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe sollten eine möglichst hohe Rente versichern, da sie keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben, wenn sie dienstunfähig werden. Bietet Ihnen Ihr Versicherer die Möglichkeit, die Leitung nach der Verbeamtung herabzusetzen, können Sie mit dem Anspruch auf Ruhegehalt Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung senken. Folglich bezahlen Sie dann niedrigere Beiträge. Gleichzeitig besteht oft auch die Möglichkeit, im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Rentenleistung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel nach der Hochzeit.
Achten Sie darauf, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie enthält. Mit dieser Garantie dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen der vereinbarten Rente erhöhen, ohne dass Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Eine solche Erhöhung ist bei der Dienstunfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auf maximal 500 Euro begrenzt. Die Voraussetzungen für die Nachversicherung sind von Ihrem Versicherer abhängig. In der Regel müssen folgende Ereignisse vorangegangen sein:
Beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, wie lange die Versicherungslaufzeit und die Leistungsdauer andauern. Mit dem Ablauf dieser Laufzeit endet der Versicherungsschutz und die Rentenzahlung wird von der Versicherung eingestellt. Aus diesem Grund sollten Sie eine möglichst lange Laufzeit vereinbaren. Manche Versicherer bieten nur begrenzte Laufzeiten an, meistens zum 55. oder 60. Lebensjahr. Mit einem Versicherungsschutz bis zum 65. Lebensjahr gehen Sie auf Nummer sicher. Bei manchen Versicherern gibt es auch eine Altersgrenze für den Versicherungsbeginn. Der Versicherte darf in diesem Fall das Höchstalter nicht überschritten haben.
Tipp: Grundsätzlich sollten Sie eine möglichst lange Laufzeit wählen. Für Beamte mit einem hohen Einkommen kann das Endalter von 55 Jahren unter Umständen ausreichen, wenn sie das Ruhegehalt für ihre finanzielle Absicherung nutzen. Doch gerade bei einer langen Ausbildung erreichen Staatsdiener den Höchstsatz von 71,75 Prozent für das ruhegehaltfähige Einkommen oft nicht.
Bei Ihrer Wahl sollten Sie auch darauf achten, ob der Versicherer nur für einen begrenzten Zeitraum Dienstunfähigkeitsrente bezahlt. Bei manchen Gesellschaften sind die Zahlungen auf 24 bis maximal 36 Monate begrenzt. Danach erhalten Versicherte keine weiteren Leistungen. Manche Verträge beinhalten sogar nur einen Rentenbezug von 12 Monaten.
Vor allem nach dem 50. Lebensjahr nimmt das Risiko einer Dienstunfähigkeit rapide zu. Werden Sie beispielsweise mit 52 Jahren dienstunfähig und erhalten lediglich für drei Jahre eine Versicherungsleistung, können Sie unter Umständen auch mit 55 Jahren noch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn Sie also eine Dienstunfähigkeitsversicherung beantragen, sollten Sie Verpflichtungen im Hinterkopf behalten, die auch zu einem späteren Zeitpunkt noch vorhanden sein können.
Es kann schwierig werden, den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen. Menschen, die gesundheitlich vorbelastet sind, müssen mit Risikozuschlägen rechnen. Beamte auf Probe oder Beamtenanwärter werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und erhalten kein Ruhegehalt. Gerade deshalb brauchen sie einen höheren Schutz als Beamte auf Lebenszeit. Es bieten aber nur wenige Versicherer Verträge an, die auch Beamtenanwärter absichern.
Wer es sich zutraut, kann selbst einen Dienstunfähigkeitsversicherungs-Vergleich machen. Ein Versicherungsberater oder Makler kann Ihnen aber auch bei der Versicherungswahl helfen. Gerade als Beamter benötigen Sie einen individuell gestalteten Versicherungsschutz. So können Sie als Staatsbediensteter zum Beispiel kürzere Versicherungszeiten oder eine sinkende Versicherungssumme vereinbaren, da Ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren steigt. Vor dem Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie deshalb Ihre derzeitigen Ruhegehaltsansprüche prüfen und deren Entwicklung abklären. Auskunft erhalten Sie zum Beispiel von der zuständigen Besoldungsstelle. Mit diesen Informationen können Sie dann abwägen, ob Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Lücke droht und eine Police sinnvoll wäre.
Tipp: In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen weitere sinnvolle Versicherungen, welche sogar verpflichtend sind und auf welche Sie verzichten können.
Als Beamter sollten Sie für den Fall, dass Sie dienstunfähig werden, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Vor allem als Berufsanfänger benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung.
Achen Sie beim Abschluss der Versicherung auf die Dienstunfähigkeitsklausel, die Entlassung und Versetzung in den Ruhestand abdeckt. Damit sind auch Beamtenanwärter und Beamte auf Probe auf der sicheren Seite.
Um den Bedarf Ihrer Police zu ermitteln, sollten Sie wissen, wie hoch Ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird. Im Idealfall sollte die DU-Versicherung die Versorgungslücke zwischen Ihrem Ruhegehalt und Ihrem bisherigen Einkommen schließen.
Ein Berater oder Makler kann Ihnen bei der Wahl der Police helfen. Als Beamter können Sie zum Beispiel kürzere Versicherungszeiten oder sinkende Versicherungssummen abschließen.
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