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Ruhestandsfinanzierung

Betriebliche Altersvorsorge – so lohnt sich die Betriebsrente

Finanzielle Freiheit im Alter – wer wünscht sich das nicht? Die betriebliche Altersvorsorge kann einen Baustein Ihrer Ruhestandsfinanzierung bilden. Wir verraten Ihnen, welche Möglichkeiten es bei der betrieblichen Vorsorge gibt, Extra-Geld vom Arbeitgeber zu erhalten, was sich Anfang 2020 bei der bAV geändert hat und wann sich die Betriebsrente für Sie lohnt. Gleich zu Beginn erhalten Sie die besten Tipps und Antworten auf die wichtigsten Fragen!

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Betriebliche Altersvorsorge – Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Betriebsrente können Sie die gesetzliche Rente im Alter aufbessern. Sie ist eine von vielen Möglichkeiten der privaten Vorsorge.
  • Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat in Deutschland Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Tipp: Seit Anfang 2019 muss Ihr Chef Ihre Beiträge in einen 2019 abgeschlossenen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge mit 15 Prozent bezuschussen. Das legt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz fest.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Personalabteilung, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge Ihr Unternehmen anbietet.
  • Unsere Empfehlung: Prüfen Sie verschiedene Modelle der privaten Vorsorge hinsichtlich der geplanten Rentenleistung.
  • Nur wenn Ihr Chef mit Ihnen in Form der betrieblichen Altersvorsorge für Ihren Ruhestand spart, kann die bAV mit anderen Formen der Altersvorsorge mithalten. Selbst dann sollten Sie die betriebliche Altersvorsorge mit anderen Sparformen vergleichen.
  • Produktempfehlung:  FlexInvest* kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Geldanlage, ideal für langfristige Vorsorge und Renditechancen.

Inhaltsverzeichnis

Private Vorsorge bessert gesetzliche Rente auf

Wer im Alter finanzielle Frei­heit er­langen möchte, muss neben der gesetz­lichen Rente auch privat vorsorgen. Denn längst ist klar: Die gesetz­liche Rente wird für viele Menschen im Alter knapp, die private Alters­vorsorge ist alternativlos.

Klar ist auch: Im Bereich der pri­va­ten Vor­sor­ge gibt es viele ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, zum Beispiel Aktien­fonds, einen ETF-Sparplan, Immobilien, die Riester-Rente, die Rürup-Rente, Vermögenswirksame Leistungen oder eben die betrieb­liche Alters­vorsorge. Welche Zusatz­rente für Sie die beste ist, hängt stark von Ihren persön­lichen Lebens­um­ständen ab.

In diesem Ratgeber-Artikel möchten wir Ihnen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge genauer vorstellen. Wir stellen ver­schie­de­ne Va­rian­ten dieser privaten Vor­sorge vor und zeigen Ihnen auf, wie Sie mit der Betriebs­rente für Ihren Ruhe­stand vor­sorgen können.

Wichtig: Ob sich die Betriebsrente für Sie als Vorsorgeoption lohnt, hängt nicht ausschließlich von Ihrer persön­lichen Lebens­situation ab, sondern ins­besondere auch von den Rahmen­be­dingungen, die Ihr Chef Ihnen für die betrieb­liche Alters­vor­sorge vorgibt. Diese sind seit Anfang 2019 für Ver­braucher insgesamt ver­bessert worden.

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Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersversorgung (auch bAV oder Betriebsrente genannt) ist ein Sammelbegriff für verschiedene finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, aber auch zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur sogenannten Invaliditätsversorgung, anbieten kann. Was heißt das konkret? Im Idealfall erhalten Sie nicht nur zur Altersvorsorge finanzielle Zuschüsse von Ihrem Chef, Ihr Arbeitgeber zahlt außerdem einen Anteil, wenn Sie erwerbs- oder berufsunfähig werden.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat einen Anspruch auf die betrieb­liche Alters­vorsorge. Dieser An­spruch ist unabhängig davon, ob Arbeit­nehmer in Teil­zeit- oder in Vollzeit arbeiten oder, ob deren Ver­träge un­be­fris­tet oder be­fris­tet sind. Auch Auszubildende haben ein Recht auf die betrieb­liche Alters­vorsorge.

Dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebs­rente hat, bedeutet jedoch nicht, dass auch jeder Arbeit­nehmer automatisch Geld von seinem Chef geschenkt bekommt. Ledig­lich die Möglich­keit, einen Teil des Brutto­gehaltes in eine Betriebs­rente um­zu­wandeln, muss der Chef seinen An­ge­stellten als Mindestoption der Betriebs­rente gewähren. Wenn Sie mithilfe Ihres Arbeit­gebers einen Teil Ihres Ge­haltes in die Ren­ten­vor­sorge stecken, wird das auch als Entgelt­um­wandlung bezeichnet.

Betriebliche Altersversorgung und betriebliche Altersvorsorge

Für die Betriebsrente existieren zwei Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen. Die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Versorgung ist in der Regel der Vermögensaufbau für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gemeint. Die betriebliche Altersvorsorge hat sich hingegen im Zuge der Möglichkeit von Arbeitnehmern, auch selbst in die Betriebsrente einzuzahlen, als Bezeichnung etabliert.

Entgeltumwandlung – Mindestmöglichkeit der Betriebsrente

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandung genannt, ermöglichen. Diese Variante der Betriebsrente ist seit 2002 für Arbeitgeber verpflichtend und gilt daher als Mindestoption der betrieblichen Rente. Mit dieser Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer über den Betrieb für das Alter sparen, indem sie einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine Sparsumme umwandeln.

Doch was bringt Ihnen das überhaupt, welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung? Sie als Arbeitnehmer sparen dadurch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Sie sorgen mit Ihrem umgewandelten Gehalt auch automatisch für Ihr Alter vor.

Wichtig: Für die Gehaltsumwandlung gelten bestimmte Höchstbeträge für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (Westdeutschland) richten:

Höchstbeträge der betrieblichen Vorsorge 2021

Beitragsbemessungsgrenze 2021 (Westdeutschland) Steuerfreie Beträge Sozialversicherungs­freie Beträge
acht Prozent der Beitragsbemessungs­grenze vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
7.100 Euro pro Monat 568 Euro pro Monat 284 Euro pro Monat
85.200 Euro pro Jahr 6.816 Euro pro Jahr 3.408 Euro pro Jahr

Dem­zufolge können Sie als Arbeit­nehmer im Jahr 2021 höchstens 3.408 Euro sozial­versicherungs­frei und die doppelte Summe (6.816 Euro) steuerfrei im Rahmen der betrieb­lichen Alters­vor­sorge umwandeln.

Da Sie bei der Entgelt­um­wand­lung weder Steuern noch Sozial­abgaben zahlen, re­du­ziert sich Ihr Netto-Ein­kommen als Arbeit­nehmer vergleichs­weise wenig. Im Renten­alter fallen dann aller­dings für die aus­ge­zahl­te Betriebs­rente Steuern und Sozial­bei­träge an.

Vorsicht: Manch­mal ist eine Einmal­auszahlung der ange­spar­ten Beiträge im Renten­alter möglich, dann muss die Zusatz­zahlung aber auch ein­ma­lig ver­steuert werden.

Tipp: Nicht nur Sie sparen durch diese Form der pri­va­ten Alters­vorsorge Geld, sondern auch Ihr Ar­beit­geber spart bei der Ent­gelt­um­wandlung einen Teil der Lohn­neben­kosten. Das kann für Ihren Arbeit­geber ein An­reiz sein, die Er­spar­nisse zusätz­lich in Ihre Alters­vorsorge zu investieren. Fragen Sie ein­fach bei Ihrem Arbeit­geber nach, ob dieser die Er­spar­nis in Ihre betrieb­liche Alters­vor­sorge inves­tiert – Fra­gen kos­tet bekannt­­lich nichts.

Vorteile der Entgeltumwandlung

  • Auf den Teil Ihres Bruttogehalts, den Sie in eine Betriebsrente umwandeln, sparen Sie Sozialabgaben und Steuern.
  • Meistens ist der vom Chef angebotene Vertrag, der mit der Gehaltsumwandlung bespart wird, günstiger als ein privat abgeschlossener Einzelvertrag.
  • Neben Ihnen kann auch der Chef in den Vertrag einzahlen und somit zusätzlich für Ihre Rente vorsorgen.
  • Ihr Ver­trag ist auch bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt.

Nachteile der Entgeltumwandlung

  • Im Rentenalter müssen Sie die Beiträge der Zusatzrente versteuern und für diese Sozialabgaben zahlen.
  • Weil sich Ihr gesetzlicher Rentenanspruch nach dem Bruttoeinkommen richtet, erhalten Sie bei einer Entgeltumwandlung weniger gesetzliche Rente als ohne Gehaltsumwandlung.
  • Jeder gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner muss auch im Rentenalter Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
  • In Niedrigzinsphasen erhalten Sie bei Verträgen mit Entgeltumwandlung schlechte Renditen. Nur wenn Sie sehr alt werden oder Ihr Chef neben Ihnen den Vertrag bespart, kann sich die Zusatzrente lohnen.

5 Möglichkeiten zur betrieb­lichen Al­ters­vor­sorge

Prinzipiell kann Ihr Arbeit­geber zwischen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und einer Direktzusage als Betriebs­rente wählen. Welche Form Ihr Chef sich für die betrieb­liche Alters­vorsorge aussucht, ent­schei­det er selbst. Als Arbeit­nehmer haben Sie hier nur sehr selten ein Mit­sprache­recht.

Während die Direkt­versicherung, die Pensions­kasse und der Pensions­fonds in der Regel durch Arbeit­nehmer bespart werden können, sind die Unter­stützungs­kasse und die Direktzusage meist ausschließlich arbeitgeberfinanziert.

Wichtig: Nicht alle Durch­führungs­wege der bAV lohnen sich gleichermaßen. Ins­be­sondere, wenn Ihr Arbeit­geber die Sparvariante mit eigenem Geld be­zu­schusst, profi­tie­ren Sie als An­ge­stellter von die­ser Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge besonders.

Im Fol­gen­den zeigen wir Ihnen die Vor- und Nach­tei­le der verschie­de­nen Varian­ten auf und füh­ren die Mög­lich­kei­ten der Betriebs­rente genau vor.

Die Direkt­versicherung

Eine Direkt­versicherung ist gewisser­maßen eine Lebens­versicherung, die Ihr Arbeit­geber für Sie ab­schließt. Viele klei­nere bis mittlere Unter­nehmen wählen die Direkt­versicherung als betriebliche Alters­vorsorge, da sie einen geringen Ver­waltungs­aufwand verspricht.

Bei der Direkt­ver­sicherung gibt es unter­schied­liche Möglich­keiten: Ihr Arbeit­geber zahlt in vollem Um­fang in diese Form der Alters­vorsorge ein, Sie zahlen gemein­sam mit Ihrem Arbeit­geber in die Direkt­versicherung ein oder Sie zahlen alleine (in Form der Ent­gelt­umwandlung) ein. Was die Entgelt­umwandlung ist, haben wir Ihnen weiter oben in diesem Ratgeber veranschaulicht.

Die Direkt­versicherung wird als Einzel- oder Gruppentarif ab­ge­schlossen. Grund­sätzlich werden Direkt­ver­sicherungen mit einem bestimmten Garantie­zins an­ge­boten. Dabei wird aber nicht die gesamte Ein­zahlung verzinst, sondern lediglich die Ein­zahlung abzüglich aller anfallenden Kosten. Während Niedrigzinsphasen werden viele solcher Direkt­versicherungen mit deutlich ab­geschwächten Garan­tien angeboten – oft wird Ihnen in solch einer Ver­sicherung am Ende der Laufzeit nur noch der ein­gezahl­te Beitrag garantiert.

Direktversicherungen unter­liegen der staatlichen Kon­trolle durch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­auf­sicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Ver­sicherungs­auf­sichts­gesetz. Hier steht die Sicher­heit einer kon­ti­nuier­lichen Ren­di­te im Vor­der­grund, es dürfen bei einer Di­rekt­ver­sicherung deshalb nur bis zu 35 Prozent des Anlage­kapitals in Aktien investiert werden. Ledig­lich bei fondsgebundenen Direkt­versicherungen werden höhere Aktien­quoten erreicht.

Tipp: Gruppen­tarife sind bei Direkt­ver­sicherungen häufig deutlich ren­tab­ler als Einzel­tarife. Achten Sie bei Einzeltarifen besonders genau auf die Rahmenbedingungen und prüfen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers.

Wichtig: Wenn Ihr Ar­beit­geber keine betrieb­liche Alters­vor­sorge anbietet, haben Sie zumindest das Anrecht auf eine Direkt­versicherung auf der Grund­lage einer Ent­gelt­umwandlung. Seit 2002 hat nämlich jeder Arbeit­nehmer einen gesetz­lichen An­spruch auf betrieb­liche Alters­versorgung durch Ent­gelt­um­wand­lung.

Vorteile der Direktversicherung

  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit.
  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt.
  • Eine Riester-Förderung ist möglich.
  • Eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
  • In der Regel garantieren Anbieter von Direktversicherungen eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung.
  • Wird Ihre Firma insolvent, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein Ihre Rentenzahlung.
  • Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel.

Nachteile der Direktversicherung

  • Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit (abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze) sind begrenzt.
  • In Niedrigzinsphasen ist Ihre Rendite verhältnismäßig niedrig.

Arbeit­nehmer haben hin­sicht­lich der Angebote von Di­rekt­ver­sicherungen für die betrieb­liche Alters­vor­sorge keine freie Wahl, sondern können das kon­krete Angebot Ihres Arbeit­gebers ent­weder annehmen oder ab­leh­nen.

Unsere Empfehlung: Ver­gleichen Sie das An­ge­bot Ihres Arbeit­gebers mit anderen Möglich­keiten der privaten Al­ters­vor­sorge. Ent­scheidend ist immer die garan­tierte Leis­tung der unter­schied­lichen Vor­sorge­möglich­keiten. Werfen Sie vor allem einen Blick auf Provisionen und Rentengarantien. Viele Versicherungstarife lohnen sich für Sie durch ein schlechtes Verhältnis aus Kosten und Rentenleistung nicht.

Was eine konkrete Angebotsempfehlung für eine Direktversicherung in Form der betrieblichen Altersvorsorge angeht, können wir uns den Empfehlungen von Stiftung Warentest in „Finanztest“-Ausgabe 07/2017 anschließen. Auf der Grundlage eines Tests von 26 Anbietern deckte Stiftung Waren­test hier enorme Unter­schiede zwischen den An­bie­tern auf. In der Regel sind Gruppen­tarife für Arbeit­nehmer aber deut­lich ren­tab­ler als Einzel­tarife.

Die Pensions­kasse

Pen­sions­kassen sind selbst­ständige Unter­nehmen, die von Firmen be­auf­tragt werden, die Betriebsvorsorge zu über­nehmen. Vom Prinzip ähneln die Leis­tungen einer Pensions­kasse denen einer pri­va­ten Lebens­ver­siche­rung. Ihr Arbeit­ge­ber zahlt in diese Pen­sions­kasse ein, und Sie haben daneben die Möglich­keit, durch eine Ent­gelt­um­wand­lung ebenfalls in die Pensions­kasse ein­zu­zahlen.

Ihre Beiträge sind bis zu vier Prozent der Bei­trags­bemessungs­­grenze (West) sozialversicherungsfrei und bis zu acht Prozent der Bei­trags­be­messungsgrenze (West) steuer­frei.

Weiterer Vorteil der Pensions­kasse: Während Direkt­ver­siche­rungen in der Niedrig­zins­phase meist nied­rige Zin­sen anbieten und daher in solchen Zei­ten unattrak­tiv sind, bieten Pensions­kassen einen höheren Zins. Allerdings stehen viele Pensions­kassen nur den Mit­arbei­tern einer bestimmten Firma zu.

Mittler­weile gibt es aber auch Pensions­kassen, die für ganze Berufs­gruppen zugänglich sind. Auch die klassischen Ver­sicherungs­unter­nehmen haben in­zwischen die Mög­lich­kei­ten des Mark­tes erkannt und bieten mit Tochter­unternehmen derartige Pensions­kassen an. Auch Pensions­kassen unter­liegen der staat­lichen Kontrolle durch die BaFin.

Vorteile der Pensionskasse

  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit.
  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt.
  • Eine Riester-Förderung ist möglich.
  • Eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
  • In der Regel garantieren Anbieter von Pensionskassen eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung.
  • Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Pensionskasse bei einem Arbeitgeberwechsel.

Nachteile der Pensionskasse

  • Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit (abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze) sind begrenzt.
  • Zwar gibt es oft mehr Rendite als bei Direktversicherungen, in Niedrigzinsphasen ist die Rendite trotzdem niedriger als bei anderen Sparformen.

Unsere Empfehlung: In Niedrig­zins­phasen lohnt sich die Vorsorgeform der Pensions­kasse nur, wenn der Arbeit­geber sich durch eigene Geld­be­träge an Ihrer Alters­vorsorge beteiligt. Tut er das nicht, raten wir Ihnen zu anderen Vorsorge­möglich­keiten, zum Beispiel zu einer Geld­an­lage mithilfe eines Sparplans. Auch wenn sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Altersvorsorge beteiligt, sollten Sie die Konditionen des Angebots unter die Lupe nehmen.

Der Pensionsfonds

Vor allem große Unter­­neh­men bie­ten zur betrieb­lichen Alters­vor­sorge oft eigene Pensions­fonds an. Der große Vor­teil dieser Form der Be­triebs­rente: Sie ist in der Anlage­form deutlich flexib­ler als die Pen­sions­kasse oder die Direkt­ver­sicherung. Ein großer Teil der Geld­anlage wird in Aktien in­ves­tiert, wo­durch für Sie auch in einer Niedrig­zins­phase hohe Be­trä­ge er­zielt werden.

Außerdem muss Ihr Arbeit­geber bei dieser Form der Alters­vor­sor­ge der Pensions­fonds­kasse an­ge­hören, wodurch Ihr Spar­anteil auch dann gesichert ist, wenn Ihr Ar­beit­ge­ber Insol­venz anmelden muss. Durch die riskan­tere Anlage sind die Garantien für Arbeit­nehmer aller­dings nied­riger, als bei anderen Betriebs­rente-Modellen. Wie viel Sie am Ende also aus dem Pen­sions­fonds für Ihre Ren­te erhalten, hängt unter anderem von den lau­fen­den Kos­ten des Fonds ab. Auch Pen­sions­fonds unter­liegen sowohl der Ver­sicherungs­auf­sicht durch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungsaufsicht (BaFin), als auch der Insolvenzsicherungspflicht beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Als Arbeit­nehmer können Sie sich ebenfalls in Form von der Ent­gelt­um­wandlung an der Vor­sorge über Pen­sions­fonds be­tei­ligen.

Wichtig: Für die Entgeltumwandlung in Kombi­nation mit Pensions­fonds gelten die gleichen Rah­men­be­dingungen für Steuer­freibeträge und Sozialversicherungsfreiheit. Da­ne­ben sind Pensions­fonds ebenfalls riesterfähig. Wenn Sie die Bei­träge aus ver­steuer­tem Ein­kommen geleis­tet haben, haben Sie die Mög­lich­keit, staat­liche Zu­la­gen zu erhalten und können Ihre Auf­wendungen als Son­der­aus­gaben steuer­lich gel­tend machen.

Vorteile von Pensionsfonds

  • Höhere Renditechancen durch die Geldanlage in Aktien.
  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit.
  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt.
  • Eine Riester-Förderung ist möglich.
  • Eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
  • In der Regel garantieren Anbieter von Pensionsfonds eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung.
  • Eine Übertragung des Vertrags bei einem Arbeitgeberwechsel ist in der Regel möglich.
  • Ihre Rente ist sicher: Geht Ihre Firma pleite, zahlt der Pensionsfonds weiter. Wird der Pensionsfonds insolvent, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein.

Nachteile der Pensionsfonds

  • Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit (abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze) sind begrenzt.
  • Sie haben höhere Renditechancen, dadurch aber auch ein höheres Ertragsrisiko und eine schlechtere Planbarkeit der Auszahlung.

Unsere Empfehlung: Bei niedrigen Zinsen ist die Geldanlage an der Börse alternativlos. Da Anbieter von Pensionsfonds in der Geldanlage deutlich flexibler sind als Anbieter anderer Varianten der betrieblichen Vorsorge, lohnt sich diese Durchführungsform aufgrund hoher möglicher Renditen besonders für Arbeitnehmer, die nicht mit einer festen Summe im Alter planen müssen.

Tipp: Halten Sie auf jeden Fall die Kosten des Pensionsfonds im Blick. Wenn Sie das Risiko, das eine Börsenanlage mit sich bringt, scheuen, sollten Sie eine risikoärmere Altersvorsorge wählen.

Die Unter­stützungs­kasse

Die Unter­stützungskasse, auch als „U-Kasse“ be­zeichnet, ist eine weitere klassische arbeitgeberfinanzierte Al­ters­vor­sorge. Sie ist außerdem die älteste Form der bAV in Deutschland. Gab es früher häufiger unternehmens­eigene U-Kassen, existieren mittler­weile zahl­reiche Gruppenunterstützungskassen, die für mehrere Firmen diesen Durch­führungs­weg der Betriebs­rente betreuen.

Auch die Unterstützungs­kasse wird häufig von großen Unter­nehmen gewählt. Auf­grund der unbegrenz­ten Steuer­frei­heit für Bei­träge in die Unter­stützungs­kasse lohnt sich diese Form der Alters­vor­sorge vor allem für Gutverdiener.

Vorteile der Unterstützungskasse

  • Es besteht die Möglichkeit der steuerfreien Entgeltumwandlung.
  • Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge in der Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt.
  • Sie genießen den Schutz vor einer Arbeitgeberinsolvenz, denn dann übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein.

Nachteile der Unterstützungskasse

  • Wenn Sie aus dem Job ausscheiden, können Sie diese Sparform nicht eigenständig fortführen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Übertragung der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Eine Riester-Förderung ist nicht möglich.
  • Sie als Arbeitnehmer können sich nicht durch eigene Sparbeiträge an der Vorsorge beteiligen.

Unsere Empfehlung: Die Unter­stützungs­kasse bringt vor allem für Gutverdiener Steuer­vorteile. Wenn Ihr Arbeit­geber die betrieb­liche Alters­vor­sorge über eine Unter­stützungs­kasse an­bie­tet, raten wir Ihnen auf jeden Fall, diese in An­spruch zu nehmen. Denn hier spart Ihr Ar­beit­ge­ber für Ihre Ren­te Geld an.

Die Direktzusage

Neben der Pensions- und Unterstützungs­kasse wird die Direktzusage ebenfalls häufig von großen Unter­nehmen als Form der Betriebsrente gewählt. Mit dieser Va­riante sorgen die Arbeit­geber meistens eigen­ständig für die Betriebs­rente Ihrer Mit­arbeiter. Bei manchen Unter­nehmen können Sie sich mit Ihrem Chef aber auch darauf verständigen, Teile Ihres Gehaltes für eine Direktzusage umzuwandeln. Wie hoch am Ende die Zusatzrente ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und von der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit ab.

Damit Sie auch wirklich Ihre versprochene Rente erhalten, bildet der Arbeitgeber Pensions­rück­stellungen und die zugesagten Leis­tungen werden bei Renten­ein­tritt dann in Form eines Umlage­ver­fahrens aus laufenden Er­trägen gezahlt. Auch hier ist für das Unter­nehmen die Mit­glied­schaft in einem Pensions­sicherungsverein bzw. die Zah­lung in einen solchen Verein ver­pflich­tend. Der Pensions­sicherungsverein zahlt im Insol­venz­fall dann die zu­ge­sag­ten Bei­träge aus. Neben den Rück­stellungen schließen viele Unternehmen, die diese Betriebsrentenform an­bieten, außer­dem eine Rück­ver­sicherung ab. Ihr Geld ist also ge­wisser­ma­ßen doppelt sicher.

Vorteile der Direktzusage

  • Sie haben die Möglichkeit der steuerfreien Entgeltumwandlung.
  • Ihre Beiträge sind in der Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt.
  • Sie genießen eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung.
  • Sie genießen den Schutz vor einer Arbeitgeberinsolvenz.

Nachteile der Direktzusage

  • Wenn Sie aus dem Job ausscheiden, können Sie diese Sparform nicht eigenständig fortführen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine Übertragung der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Eine Riester-Förderung ist nicht möglich.
  • Arbeitnehmer können sich häufig nicht durch eigene Sparbeiträge an der Vorsorge beteiligen.

Unsere Empfehlung: Auch diese Variante der Betriebsrente lohnt sich für Sie auf jeden Fall, da Ihr Arbeitgeber für Ihre Altersvorsorge Beiträge leistet – unabhängig davon, ob Sie selbst in einen Vertrag der Betriebsrente einzahlen.

Vor allem dann, wenn Sie lange in einem Unternehmen beschäftigt sind, profitieren Sie durch die Direktzusage mit einer Zusatzrente im Alter von Ihrer Betriebszugehörigkeit – und damit von Ihrer eigenen Loyalität.

Wann lohnt sich die betrieb­liche Alters­vorsorge?

Die Betriebsrente lohnt sich vor allem dann für Sie, wenn Ihr Chef sich finanziell an Ihrer Alters­vor­sor­ge betei­ligt. Denn dann bekommen Sie un­ab­hängig von Ihrer beruflichen Leistung gewisser­maßen auto­matisch mehr Gehalt. Wenn Sie einen guten Vertrag haben und Ihr Ar­beit­geber mit Ihnen spart, lohnt sich die betrieb­liche Alters­vorsorge selbst dann, wenn Sie auf Ihre Zusatzrente Steuern zahlen müssen.

Wenn Sie für Ihre private Zusatzrente auf Sicherheit setzen wollen und ein Investment an der Börse scheuen, können bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge für Sie eine Option sein. Wenn Ihnen aber bei Ihrer Altersvorsorge Flexibilität wichtig ist, sollten Sie andere Sparformen für den Ruhestand bevorzugen. Diese Meinung vertritt auch Niels Nauhauser, Abteilungs­leiter Alters­vorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.: „Ein Knackpunkt ist, dass Sie über Ihre Spar­leis­tung vor Renten­beginn nicht mehr verfügen können“, erklärt der Experte für Alters­vorsorge im Interview. „Bei der betrieb­lichen Alters­vorsorge handelt sich also gegenüber anderen Sparformen um eine sehr unflexible Form des Sparens für das Rentenalter.“

Häufig müssen Sie auch einige Jahre bei einem Unter­nehmen beschäftigt sein, um die Zu­zah­lungen Ihres Arbeit­gebers zu erhalten – wann Ihr Chef zahlt, ist also ab­hängig von Ihrer Loya­li­tät.

Wichtig: Das Recht auf Entgeltumwandlung ist unabhängig von dieser Frist.

Ihr Arbeit­geber muss spätes­tens ab 2022 zahlen

Die Hür­den für das „Extra-Geld vom Chef“ sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur „Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinien“ am 1. Januar 2018 kleiner geworden: Für die finan­zielle Unter­stützung durch Ihren Arbeitgeber reichen eine dreijährige Anstellung in einem Unter­nehmen (zuvor fünf Jahre) und ein Mindestalter von 23 Jahren bei Kündigung oder Wechsel des Arbeit­gebers. Seit 2019 genießen alle Arbeitnehmer Vor­teile bei einem neuen Abschluss einer bAV.

Durch diese Reform haben sich die Rah­men­be­dingungen für die betriebliche Alters­vor­sorge verändert – und sie werden sich in den nächsten Jahren noch weiter ver­bessern.

Bereits seit 2018 pro­fitieren Arbeitnehmer, wenn in ihrer Branche ein sogenannter Betriebs­renten-Tarif­vertrag gül­tig ist. Denn dann zahlen Arbeit­ge­ber mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmersparbeitrags. Durch die Änderungen wurden auch die Arbeit­geber ent­las­tet: Sie müssen keine Mindest­höhe der Rente mehr garan­tieren.

Seit 2019 profitieren zusätz­lich alle Arbeit­nehmer, die in einer Branche ohne Tarif­vertrag tätig sind. Dann muss der Arbeit­ge­ber min­des­tens 15 Prozent des Beitrags ein­zahlen, den Arbeitnehmer freiwillig einzahlen.

Vorsicht: Dies gilt übri­gens nur für Ver­träge, die ab 2019 ab­ge­schlossen werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie die Gesetzgebung nochmal konkret nachlesen.

Ab 2022 müssen dann alle Ar­beit­geber 15 Prozent des Arbeit­nehmer­beitrages in die betriebliche Alters­vorsorge Ihrer Mit­arbeiter einzahlen – und zwar unabhängig davon, wann ein bAV-Vertrag ab­ge­schlossen wurde oder ob ein Tarif­vertrag besteht.

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener – schon gewusst?

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich bisher in der Regel nicht gelohnt, wenn absehbar war, dass im Alter auf die Grundsicherung des Staates zurückgegriffen werden muss. Die bAV war in diesem Fall mit der Grundsicherung verrechnet worden. Sparer hatten hier also keinerlei Vorteile durch das jahrelange Sparen in Form der Betriebsrente.

Mit dem neuen Betriebsrentengesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, hat sich dies geändert. Jetzt können Sparer mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riester-Rente behalten, auch wenn Sie im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Betrieb­liche Alters­vorsorge trotz häufigem Job­wechsel?

Haben Sie vor, in Zukunft noch einmal den Job zu wechseln, zum Beispiel um Ihre Pers­pek­tive zu verändern? Dann sollten Sie die betriebliche Alters­vor­sor­ge mit anderen Mög­lich­keiten der pri­va­ten Alters­vor­sorge ver­gleichen und eher eine andere Variante der Zusatz­rente wählen.

Auch, wenn Sie vorhaben, eine bestimmte Zeit Ihres Arbeits­lebens selbstständig tätig zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich nicht für eine betriebliche Alters­vorsorge zu entscheiden. Zwar können Sie zum Beispiel in der Regel eine Direkt­ver­sicherung zu einem neuen Arbeit­geber mitnehmen, aller­dings wird nicht bei jedem Arbeitgeber die gleiche Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt oder es fallen beim Übertrag des Vertrages Be­arbei­tungs­gebühren an.

Sofern Sie nur für einen kurzen Zeit­raum in einem Unter­nehmen beschäftigt waren, können Sie sich zu­min­dest Ihre ersparten Be­träge als Ab­findung aus­zah­len lassen. In manchen Fällen erhalten Sie im Zuge dieser einmaligen Ab­fin­dung ebenfalls die Spar­an­tei­le Ihres Ar­beit­ge­bers.

Tipp: Suchen Sie in einem der­ar­ti­gen Fall das Ge­spräch mit Ihrem Ar­beit­geber und achten Sie dabei auf die Höhe eines mög­lichen Ab­schlags, der für die Ab­findung fällig wird.

Unsere Empfehlung: Können Sie bereits absehen, dass Sie häufiger den Job wech­seln? Dann raten wir Ihnen von der betrieb­lichen Alters­vorsorge ab. Als Alter­na­tive empfeh­len wir Ihnen für Ihre pri­vate Vorsorge bei­spiels­weise einen ETF-Sparplan. Weitere hilf­reiche Tipps zum Thema Geld­anlage finden Sie auch in unserem ent­sprechenden Ratgeber.

Kombination Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge

An den Durchführungsformen Direktversicherung, Pensions­kasse und Pensions­fonds können sich Arbeitnehmer mit eigenen Sparbeiträgen durch die Entgelt­um­wandlung beteiligen. Diese Durchführungsformen lassen sich außerdem mit einer Riester-Förderung kombi­nieren. Das heißt, dass Sie für Ihre Beiträge staat­liche Förderungen er­halten können, wenn Sie die Verträge der betrieblichen Alters­vorsorge als Arbeit­nehmer selbst besparen.

Vorsicht: Eine wichtige Voraussetzung für die Kom­bi­na­tion der Betriebs­rente und der Riesterförderung ist, dass die Beiträge aus Ihrem ver­steuerten und sozial­versicherungs­pflichtigen Ein­kommen, also aus Ihrem Nettoentgelt, gezahlt werden. Das ist bei der Entgeltumwandlung theoretisch nicht der Fall, weil Sie einen bAV-Vertrag durch die Umwandlung Ihres Brutto­gehaltes besparen. Dann müssten Sie zweimal Renten- und Sozial­versicherungs­ab­ga­ben zahlen.

Aber auch hier hat sich gesetzlich etwas getan: Um diese doppelte Zahlung zu umgehen, wurde durch das Betriebsstärkungsgesetz eine Bei­trags­frei­heit für be­triebliche Ries­ter­ver­träge durch­ge­setzt. Das heißt, wer einen betrieb­lichen Ries­ter-Vertrag hat, zahlt im Alter nicht mehr die vollen Bei­träge für Kranken- und Pflege­ver­siche­rungs­beiträge. Im Ratgeber Riester-Rente erklären wir Ihnen, welche Riester-Vor­sorge für Sie sinn­voll ist und wie Sie die volle staat­liche För­derung erhalten.

Fazit: Lohnt es sich, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen?

Ob die betriebliche Altersvorsorge die für Sie beste Option zur Altersvorsorge ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und den Möglichkeiten in Ihrer Firma ab. Entscheidend ist auch das Produkt Ihrer Wahl. Zu hohe Provisionen und zu niedrige Zinsen machen Angebote für Sparer uninteressant. „Überlegen Sie sich gut, ob Sie eine Betriebsrente abschließen, auch bei Zuschüssen des Arbeitgebers“, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer sich einigermaßen mit Finanzprodukten auskennt, findet günstigere, flexiblere und provisionsfreie Sparverträge.“

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Betriebsrente in Anspruch nehmen – das sollten Sie tun

  1. Wer die Chance auf finanzielle Freiheit im Alter haben will, sollte seine private Altersvorsorge frühzeitig planen.

  2. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Art der betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Firma angeboten wird.

  3. Wenn Sie damit rechnen, künftig häufig die Arbeitsstelle zu wechseln, raten wir Ihnen von einer betrieblichen Altersvorsorge ab. Denn nicht immer können Sie bestehende Verträge mitnehmen.

  4. Nur wenn sich Ihr Arbeitnehmer an der betrieblichen Vorsorge beteiligt, kann die Betriebsrente mit anderen Formen der privaten Altersvorsorge mithalten. Und auch dann hängt der Erfolg Ihrer Vorsorge vom gewählten Produkt ab.