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Extra-Geld für Ihr Eigenheim

Baukindergeld – wie Sie die staatliche Eigenheimförderung beantragen und erhalten

Von September 2018 bis März 2023 konnten Sie als Unterstützung für Ihre Eigenheimfinanzierung Baukindergeld beantragen und erhielten pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 1.200 Euro vom Staat geschenkt. Wir erklären, was Baukindergeld ist, welche Leistungen Sie bekommen und welche Bedingungen für den Antrag zu erfüllen waren. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Empfehlungen und Tipps.

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Baukindergeld – Das Wichtigste in Kürze

  • Familien mit Kindern konnten Baukindergeld beantragen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine eigengenutzte Immobilie gekauft oder gebaut haben.
  • Mit dem Baukindergeld gefördert wird nur der erstmalige Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.
  • Über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten Sie pro Kind jährlich 1.200 Euro Baukindergeld.
  • Der Kaufpreis Ihrer Immobilie muss allerdings die Fördersummen übersteigen, die Sie im Rahmen des Baukindergeldes erhalten.
  • Das Baukindergeld konnten Sie online bei der staatlichen KfW-Bank beantragen.
  • Für die Beantragung des Baukindergelds galt eine Frist von sechs Monaten nach Einzug.
  • Wichtig: Baukindergeld kann seit dem 31. Dezember 2023 nicht mehr beantragt werden.

Inhaltsverzeichnis

Mit staatlicher Förderung zum Eigenheim – so klappt’s mit dem Baukindergeld!

Knapper Wohn­raum und teure Mieten – ins­besondere in Ballungs­gebieten haben es vor allem Fa­mi­lien und Allein­er­ziehende schwer, eine geeignete und bezahl­bare Wohnung oder ein Haus zu finden. Der Traum vom Eigen­heim erspart die langwierige Suche nach einem Zu­hause zu fai­ren Mieten und sichert die Eigen­ständig­keit. Dank des Bau­kinder­gelds wurde der Bau oder Kauf eines Eigen­heims jetzt mit einem neuen Förderprogramm vom Staat fi­nan­ziell unter­stützt. Pro Kind konnten Fa­milien über einen Zeit­raum von zehn Jahren jähr­lich 1.200 Euro erhalten. In diesem Rat­geber haben wir alles Wichtige rund um das Baukindergeld zusammen­gefasst .

Baukindergeld – Voraussetzungen im Überblick

Familien und Allein­erzie­hende mit Kindern unter 18 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erstmalig eine Immo­bilie kaufen oder bauen, konnten Ihren Traum vom Eigen­heim mit­hilfe des staat­lichen Bau­kinder­gelds ver­wirk­lichen.

Wichtig: Wenn Sie als Antrags­steller das Bau­kinder­geld be­antragten, musste Ihnen die Immo­bilie zu mindestens 50 Prozent gehören.

Besonders interessant ist an dieser Form des staatlichen Zu­schusses, dass Sie das Bau­kinder­geld in voller Summe behalten dürfen. Aller­dings gilt wie bei fast allen staatlichen Förder­programmen auch beim Bau­kinder­geld eine fest­gelegte Ein­kommens­ober­grenze: Nur wenn Ihr zu ver­steuerndes Ein­kommen unter 75.000 Euro plus jeweils 15.000 je Kind lag, stand Ihnen das staatliche Extra-Geld zu. War Ihr zu ver­steuern­des Ein­kommen höher, haben Sie leider keinen An­spruch auf das Bau­kinder­geld gehabt. Die folgende Tabelle ver­an­schaulicht, wie viel Geld Sie pro Kind als  Unter­stützung für den Bau- oder Kauf Ihres Eigen­heims erhalten konnten.

Übersicht: So viel Bau­kinder­geld ist drin

Anzahl der Kinder Baukindergeld pro Jahr Baukindergeld in 10 Jahren Höchstes zu ver­steuerndes Ein­kommen
1 1.200 Euro 12.000 Euro 90.000 Euro
2 2.400 Euro 24.000 Euro 105.000 Euro
3 3.600 Euro 36.000 Euro 120.000 Euro
4 4.800 Euro 48.000 Euro 135.000 Euro

Eine Begrenzung der Wohn­fläche gab es übrigens nicht. Es war zwar ursprüng­lich eine Begrenzung des Bau­kinder­geldes nach Wohn­fläche vorgesehen. Diese Ein­schränkung ist jedoch wieder gekippt worden.

Auf­passen mussten Sie aller­dings beim Kauf­preis Ihrer Immobilie: Damit Sie das Baukindergeld erhalten konnten, durfte der Kaufpreis ohne Erwerbs­neben­kosten für das Wohneigentum nicht niedriger sein, als die För­derung durch das Bau­kinder­geld.

Tipp: Sie sind sich nicht sicher, ob Ihnen das Bau­kinder­geld zustand? Für Sie haben wir die wich­tigsten Kri­terien hier einmal zusammen­gefasst. Auf der Website der KfW können Sie eben­falls ganz einfach über den Schnell­check prüfen, ob Sie einen An­spruch auf das Bau­kinder­geld hatten. Auch Ihre finanzierende Bank unterstützt Sie, wenn Sie die beste Verwendungsmöglichkeit für Ihr Baukindergeld wählen wollen.

Unter diesen Bedingungen erhielten Sie Baukindergeld

  • Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Sie erwerben zum ersten Mal eine Immobilie, deren Kosten die Fördersumme des Baukindergelds übersteigt.
  • Sie bauen oder kaufen das Objekt zur Eigennutzung.
  • Der Immobilienkauf oder -bau liegt zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind.
  • Sie haben Ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2023 gestellt.

Bau­kinder­geld – häufig gestellte Fragen (FAQs)

Baukindergeld beantragen – aber wie?

Ihr Bau­kinder­geld konnten Sie ganz einfach online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Sobald Sie in Ihr Eigenheim eingezogen waren, konnten Sie sich hier registrieren.

In wenigen Schritten hatten Sie sich über die Platt­form der KfW regis­triert und konnten im An­schluss Ihren Antrag auf Bau­kinder­geld stellen. Im Antrag mussten Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und die Anzahl Ihrer Kinder angeben.

Natürlich musste die Zulassungs­stelle für das Baukindergeld auch noch Ihre Iden­ti­tät prüfen. Diese wurde entweder per PostIdent- oder per VideoIdent-Verfahren bestätigt.

Der letzte Schritt war besonders wichtig: Sie mussten Sie Ihre notwendigen Nachweise hochladen. Daraufhin erhielten Sie eine Förderzu- oder -absage. Waren Sie erfolgreich, wurde Ihnen auch das Baukindergeld ausgezahlt.

Wann muss ich den Antrag auf Bau­kinder­geld stellen?

Für alle Eigenheimbauer, die Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach dem 18. Sep­tember 2018 bis zum 31. März 2023 gebaut oder gekauft haben, galt eine Frist von drei Monaten nach dem Einzug für die Antrags­stellung. Den Einzug müssen Sie mit einer gültigen und aktuellen Melde­bestätigung Ihres Bürger­amtes bestätigen. Vor Ihrem Einzug ist die Antragsstellung noch nicht möglich.

Erst wenn Sie alle Nach­weise erbracht haben, wird das Bau­kinder­geld an Sie aus­gezahlt.

Wichtig: Die allgemeine Frist zum Baukindergeld lief zum 31. Dezember 2023 aus. Seit dem können keine Anträge mehr gestellt werden.

Welche Unterlagen benötigten Sie für den Antrag auf Baukindergeld?

Um Baukindergeld zu beantragen, benötigten Sie eine Melde­bestätigung zum Nach­weis der Selbst­nutzung, die not­wen­digen Ein­kommens­steuer­bescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung sowie einen Grund­buch­aus­zug als Nach­weis über den Eigen­tums­erwerb.

Wenn Sie also im Jahr 2019 einen Antrag auf Baukindergeld stellten, mussten Sie die Einkommensnachweise aus den Jahren 2016 und 2017 einreichen. Der Durchschnitt des Einkommens aus diesen beiden Jahren galt als Grundlage für Prüfung, ob Sie ein Anrecht auf Baukindergeld haben.

Tipp: Oft dauere es einige Zeit, bis die Grundbuchämter, um Sie als Eigentümer in das Grundbuch einzutragen und Ihnen den entsprechenden Nachweis zur Verfügung zu stellen. Deshalb reicht es in der Regel, wenn Sie den Nachweis zur Ein­tragungs­vor­merkung Ihrem Antrag beifügten.

Was passiert mit dem Baukindergeld bei Immobilienverkauf?

Ver­kaufen Sie Ihr gefördertes Eigen­heim, erhalten Sie kein Bau­kinder­geld mehr. Allerdings müssen auch nicht die bereits bezogene Summe zurück­zahlen.  

Wie lange können Sie Bau­kinder­geld be­an­tragen?

Das Bau­kinder­geld ist derzeit eine befristete Förder­aktion, die von der Bundes­regierung bis zum 31. März 2023 läuft. Selbst­ver­ständlich er­halten Sie auch nach 2020 im Rahmen des Aus­zahl­planes die Ihnen zustehende För­derung, wenn Sie den An­trag auf Bau­kinder­geld vor dem 31. Dezember 2023 gestellt haben. Planen Sie Ihren Traum vom Eigen­heim erst nach diesem Datum zu ver­wirk­lichen, müssen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung ohne die staatliche För­derung kaufen be­ziehungs­weise bauen.

Unter­scheidet sich das Bau­kinder­geld je nach Bundes­land?

Das Bau­kinder­geld gilt für alle Bundes­länder. Wenn Sie in Bayern ein Haus bauen wollten, konnten Sie sogar noch mehr Bau­kinder­geld bekommen. Denn der Frei­staat ver­teilte ein sogenanntes Bau­kinder­geld Plus, womit die jähr­liche För­derung pro Kind von 1.200 Euro auf 1.500 Euro erhöht wurde.

Tipp: In Bayern haben Sie außer­dem ein An­recht auf die Eigen­heim­bau­zulage von ein­malig 10.000 Euro, die un­abhängig vom Bau­kinder­geld sowohl Familien, als auch kinder­losen Paaren und Singles zusteht.

Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres An­rechts auf Bau­kinder­geld, wurde die erste Rate auf Ihr Konto als An­trags­steller überwiesen. In der Bestätigung über das Bau­kinder­geld ist der Aus­zahlungs­termin fest­gehalten. Die weiteren Raten werden in den weiteren neun Jahren der Förderung jährlich auf Ihr Konto gezahlt, solange Sie die Im­mobilie nicht vor­zeitig ver­kaufen.

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Kosten beim Immobilienkauf – das sollten Sie beachten

Wenn Sie planen, eine Immobi­lie zu kaufen oder ein Haus zu bauen, dann sollten Sie die Kosten genau im Blick haben. Ver­schaffen Sie sich auf jeden Fall vorab einen Überblick über die an­fallenden Kos­ten.

In Deutsch­land fallen unter anderem verhältnis­mäßig hohe Kauf­neben­kosten an: Sie sollten mit bis zu zwölf Prozent der Kaufsumme für die Neben­kosten rechnen. Diese müssen bei einer Bau­finan­zierung oft als Eigen­kapital vor­handen sein.

Das Eigen­kapital wird dann zunächst für die Maklercourtage, für Notar- und Grund­buch­kosten sowie eine zusätzliche Grunderwerbssteuer verwendet. Wie hoch die Kauf­neben­kosten bei Ihnen ausfallen, hängt übrigens stark von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Immobilie erwerben. Unter Umständen kann also der Hausbau in einem angrenzenden Bundesland sinnvoll sein.

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Fazit: Für wen lohnte sich das Bau­kinder­geld?

Das Bau­kinder­geld lohnte sich definitiv, wenn Sie bis März 2023 ein Eigenheim bauten oder kauften. Denn mit dem Zusatz­geld vom Staat konnten Sie Ihre Bau­finanzierung zum Beispiel früher tilgen und mussten effektiv weniger Geld in­ves­tieren, um sich Ihren Traum von der eigenen Im­mobilie zu verwirklichen.

Tipp: Neben dem Bau­kinder­geld bietet die KfW weitere Förder­programme an, die im Einzel­fall für Sie in­teressant sein können.

Baukindergeld beantragen – das sollten Sie tun

  1. Wenn Sie ein Anrecht auf Baukindergeld hatten, konnten Sie es problemlos mit allen erforderlichen Unterlagen beantragen.

  2. Der Antrag für Baukindergeld wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Antrag gestellt.
  3. Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie über einen Zeitraum von zehn Jahren finanzielle Unterstützung für Ihr Eigenheim vom Staat.

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