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BAföG-Antrag – Schritt für Schritt BAföG beantragen

Das 1971 eingeführte BAföG, ausgeschrieben Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz, soll allen jungen Menschen in Deutschland den finanziellen Rückhalt für ein Studium oder die Ausbildung geben. Wer Anspruch auf die mit dem Gesetz einhergehende Förderung hat und wie Sie BAföG beantragen, erfahren Sie im Folgenden. Das Wichtigste in Kürze und Tipps zum BAföG-Antrag finden Sie gleich zum Einstieg.

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BAföG beantragen – Das Wichtigste in Kürze

  • Prinzipiell haben Schüler, Lehrlinge und Studierende Anspruch auf BAföG, müssen aber noch weitere Kriterien erfüllen.
  • Der Höchstsatz für die BAföG-Förderung richtet sich nach der Bildungseinrichtung und der Wohnsituation.
  • Tipp: Schüler und Auszubildende bekommen das BAföG geschenkt und zwar so lange, wie sie die Bildungsstätte besuchen!
  • Aber: Auch für Studierende lohnt sich das BAföG, denn Sie müssen nur die Hälfte bis zu einem gedeckelten Betrag zurückzahlen. Außerdem gibt es einen Bonus bei der Rückzahlung, wenn diese auf einen Schlag beglichen wird.
  • Ab dem WS 24/25 können Studienbeginner einmalig eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn die Studis selbst oder deren Eltern vor Studienbeginn einen Sozialleistungsbezug (zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld) hatten. Dieser Posten muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Mit Beginn des Wintersemesters 24/25 wird es möglich sein, bis zum 5. Semester den Studiengang zu wechseln, ohne vom BAFöG-Amt sanktioniert zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das BAföG?

Der Begriff „BAföG“ ist ein Kurzwort für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Ein Gesetz, das 1971 in Deutschland in Kraft getreten ist und vor allem jungen Menschen aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten eine Ausbildung beziehungsweise Studium ermöglichen soll. Umgangssprachlich beschreibt „BAföG“ jedoch nicht nur dieses Gesetz, sondern auch die sich daraus ergebende finanzielle Unterstützung.

Kriterien für den BAföG-Antrag

Mit dem BAföG wird die erste Ausbildung an (berufsbildenden) Schulen, Akademien, Kollegs und (Fach-)Hochschulen unterstützt. Eine Ausnahme bilden Masterstudiengänge, die ein fortführender Studiengang zu einem Bachelorstudium sind, auch konsekutive Masterstudiengänge genannt. Dabei müssen Sie auch grundsätzlich in der Lage sein, den angestrebten Abschluss zu erreichen. In der Theorie mag das als notwendige Bedingung merkwürdig klingen, denn Ihre grundsätzliche Tauglichkeit beweisen Sie mit der Annahme an der Bildungsinstitution. Jedoch müssen Sie als Student in Ihrem fünften Bachelorsemester Leistungsnachweise erbringen, bei manchen Prüfungsordnungen schon früher. Tatsächlich gibt es auch eine Altersgrenze, durch die Sie die angestrebte Ausbildung vor Ihrem 45. Lebensjahr beginnen müssen, um die Förderung zu bekommen. Um BAföG zu erhalten, müssen Sie kein deutscher Staatsbürger sein. EU-Bürger, Migranten und Asyl-Berechtigte können ebenfalls Anspruch auf das BAföG erheben, wenn Sie ein Daueraufenthaltsrecht – zum Beispiel durch das Freizügigkeitsgesetz der EU – haben, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt, eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder anerkannte Geflüchtete sind.

Schüler, die Gymnasien oder Haupt- und Realschulen besuchen, haben ab der zehnten Klasse Anspruch auf Schüler-BAföG, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht mehr bei den Eltern wohnen. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • der Wohnort der Eltern zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt ist.
  • der Schüler einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist.
  • der Schüler einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Wichtig: Neben diesen notwendigen Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung gibt es noch graduelle Kriterien. Dazu zählen die finanziellen Verhältnisse der Eltern oder das eigene Einkommen und Vermögen.

So wird der BAföG-Bedarf ermittelt

Bei der Frage nach dem Höchstsatz, den Sie mit der BAföG-Förderung bekommen können, kommt es zunächst darauf an, ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder nicht. Wer bei den Eltern lebt, bekommt als Student maximal 534 Euro bekommen, mit eigener Wohnung sind es 855 Euro. Lernende an Abendgymnasien erhalten 501 beziehungsweise 822 Euro, von Abendhaupt- und Abendrealschulen 498 beziehungsweise 775 Euro. Schülern wird eine Förderung von maximal 666 Euro gewährt. Wenn keine Familienversicherung mehr für Kranken- und Pflegeversicherung greift, gibt es noch einen Zuschlag von 137 Euro in allen Fällen. Pro Kind gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss! (Stand: ab Wintersemester 24/25).

Das sind die Höchstfördersätze, von denen auch Sozialleistungen wie Kranken- und Pflegegeld bezahlt werden müssen. Wenn gewisse Freibeträge überschritten werden, heißt das also nicht, dass Sie gar kein BAföG bekommen. Sie werden dann nur unter Umständen nicht mit dem Höchstsatz gefördert. Die BAföG-Förderung genau auszurechnen, ist eine Kunst für sich. Es gibt zwar BAföG-Rechner, aber auch die können nur eine Orientierung bieten. Als Laien sind einem alle Sonderfälle und Freibeträge meistens nicht bewusst oder können vom Rechner nicht berücksichtigt werden.

Wichtiges Kriterium: Einkommen der Eltern und Ehepartner

Das BAföG soll jungen Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen dabei helfen, eine Berufsausbildung oder ein Studium nach ihren Wünschen zu absolvieren. Ob diese Verhältnisse vorliegen, wird anhand des pauschalen Nettoeinkommens der Eltern und des Ehepartners festgemacht. Es zählt also nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch sonstiges zu versteuerndes Einkommen, zum Beispiel aus Kapitalerträgen. Dazu müssen Sie die Steuerbescheide Ihrer Eltern und Ihrer angeheirateten besseren Hälfte beim BAföG-Antrag mit einreichen. Wenn jene im laufenden Jahr voraussichtlich weniger verdienen, zum Beispiel wegen der Rente oder Änderung der Arbeitsverhältnisse, können Sie das jedoch auch angeben. Normalerweise wird immer das vorletzte Jahr zur Förderungsbemessung herangezogen. Wenn sich aber seitdem die Einkommensverhältnisse dramatisch verschlechtert haben sollten, können Sie einen Antrag zur Einkommensaktualisierung stellen.

Wichtig: Das Vermögen der Eltern und des Ehepartners wird nicht zur Berechnung des BAföG herangezogen!

Freibeträge für das Einkommen der Eltern und Ehepartner

Jedoch wird beim BAföG-Antrag nicht das gesamte Einkommen Ihrer Eltern einbezogen. Es gibt sogenannte monatliche Freibeträge, die ab dem Wintersemester 24/25 erhöht werden. Sind Ihre Eltern verheiratet, wird für beide zusammen ein monatlicher Freibetrag von 2.540 Euro angesetzt. Für alleinstehende Elternteile und Ehepartner gilt ein Freibetrag von jeweils 1.690 Euro im Monat. Stiefeltern werden 850 Euro nicht zur Bemessung angerechnet und pro unterhaltsberechtigtes Kind gibt es einen Freibetrag von 770 Euro.

Tipp: Als Eltern oder Ehepartner von eventuell BAföG-Berechtigten sollten Sie eine Steuererklärung machen. Das hilft nicht nur Ihrem Geldbeutel, sondern kann auch die Förderungssumme Ihrer Liebsten erhöhen. Praktische Hilfen und Anleitungen finden Sie in unseren Artikeln zur Steuererklärung und Steuerprogrammen.

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Das dürfen Sie selbst für einen BAföG-Anspruch an Vermögen besitzen 

Ihr eigenes Vermögen wird im Gegensatz zu dem Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners zur Festlegung der BAföG-Förderungssumme herangezogen. Ab dem Wintersemester 22/23 dürfen Sie für eine BAföG-Berechtigung 15.000 Euro an Vermögenswerten besitzen, wenn Sie unter 30 sind. Haben Sie die Altersgrenze von 30 Jahren bereits überschritten, sind es sogar bis zu 45.000 Euro. Für den Ehepartner und die eigenen Kinder im Haushalt kommen jeweils nochmal 2.300 Euro hinzu.

Folgende Vermögensgegenstände müssen Sie beim Antrag angeben: Zunächst müssen Sie Ihr Barvermögen zählen. Ja, tatsächlich das Geld in Ihrem Sparschwein, unter der Matratze und in der Geldbörse. Als Nächstes ist das Bankguthaben dran, dazu zählen sämtliche Girokonten, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbücher. Weiterhin müssen Sie Ihr Guthaben aus Bausparverträgen und der Riester-Rente angeben. Geschäftsanteile, Wertpapiere, Immobilien, Grundstücke, Mieteigentumsanteile und Lebensversicherungen müssen ebenso angegeben werden. Kommen wir nun zu den Sonderfällen: Kautionen beziehungsweise Mietsicherheiten müssen theoretisch auch beim Antrag angezeigt werden, können aber bei Härtefällen ausgenommen werden. (Wert-)Gegenstände müssen Sie natürlich auch angeben, jedoch nicht, wenn es sich um Haushaltsgegenstände handelt. Auch teure Instrumente, Smartphones oder Fernseher spielen beim BAföG keine Rolle. Kraftfahrzeuge wie Roller, Autos oder Motorräder zählen im Sinne des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes zum Vermögen. Es sei denn, Sie sind unverzichtbar für das Absolvieren Ihrer Ausbildung.

Freibeträge für das eigene Einkommen (monatlich)

Grundsätzlich haben Sie selbst beim BAföG einen monatlichen Freibetrag von 556 Euro ab dem Wintersemester 24/25. Darin enthalten sind schon Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale, diese beiden Faktoren herausgerechnet wären es nur 353 Euro. Sie dürfen in einzelnen Monaten, zum Beispiel durch Ferienjobs, auch mehr im Monat verdienen, solange Sie dann wieder etwas kürzertreten. Normalerweise wird das BAföG für 12 Monate bewilligt und in diesem Zeitraum dürfen Sie insgesamt 6.680 Euro erwirtschaften. Hinzukommen können als Freibeträge 850 Euro für Ehepartner und 770 Euro pro Kind. Ebenso eine Waisenrente bis zu 270 Euro. Das BAföG sieht für Stipendien auch einen Freibetrag von bis zu 300 Euro vor, es sei denn, diese sind zweckgebunden. Ein Härtefall liegt bei privaten (Hoch-)Schulen vor, wenn diese extra Studiengebühren verlangen. Dann kommen noch mal 390 Euro als Freibetrag hinzu.

Tipp: Mithilfe unseres Brutto-Netto-Rechners können Sie auch ganz einfach Ihr Gehalt berechnen, wenn Sie zum Beispiel einen Aushilfsjob annehmen möchten, aber befürchten, gewisse Freibetragsgrenzen zu überschreiten.

Sonderfall elternubhängiges BAföG

In einigen Fällen wird elternunabhängiges BAföG gewährt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern den Unterhalt verweigern, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären. Dann übernimmt das BAföG-Amt sozusagen die Rolle der Eltern und fordert juristisch die Unterhaltsansprüche von diesen selbst ein. Weiterhin wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, wenn Sie Ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Haben Sie bereits fünf Jahre beziehungsweise sechs Jahre inklusive Ausbildung gearbeitet und wollen danach noch studieren, wird Ihnen ebenso ein elternunabhängiges BAföG gewährt.

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BAföG beantragen: So geht’s!

Je nachdem, welche Bildungseinrichtung Sie besuchen, gibt es verschiedene zuständige Behörden in Sachen BAföG. Studierende geben ihre Anträge beim Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule ab, an der sie eingeschrieben sind. Die Zuständigkeit für Fachschulen, Abendgymnasien, Akademien und Kollegs liegt bei den zuständigen BAföG-Ämtern im Bereich der Ausbildungsstätte. Schüler müssen sich an das BAföG-Amt am Wohnort ihrer Eltern wenden.

Für die Art und Weise, wie Sie an die Formblätter kommen und Ihren BAföG-Antrag einreichen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich die nötigen Formblätter direkt im BAföG-Amt oder Studierendenwerk abholen und dort auch abgeben. Es ist aber auch möglich, die Formulare herunterzuladen, am PC auszufüllen, auszudrucken und dann postalisch oder persönlich abzugeben. Seit September 2021 gibt es bundesweit die Option, das BAföG digital zu beantragen. Der gesamte Antragsvorgang findet hier online statt, vom Ausfüllen und dem Einreichen der Formulare bis hin zum Hochladen der benötigten Nachweise.

Studierende und Schüler müssen alle zwölf Monate ihre BAföG-Förderung über einen Folgeantrag verlängern. Der Anspruch wird dann jedes Mal neu geprüft, wenn sich zum Beispiel Vermögens- und Einkommensverhältnisse geändert haben. Es kann Ihnen also passieren, dass Sie nach zwölf Monaten mehr oder weniger BAföG bekommen. Gravierende Änderungen bei Ihrem Einkommen, dem Ihrer Eltern oder dem des Ehepartners sollten Sie jedoch jederzeit und schnellstmöglich über einen Änderungsantrag anzeigen.

Wichtig: Den BAföG-Antrag sollten Sie spätestens im Monat des Studien- beziehungsweise Ausbildungsbeginns stellen, denn die Förderung können Sie nicht rückwirkend erhalten. Sammeln Sie also schon so früh wie möglich die nötigen Dokumente.

Diese Unterlagen werden für den BAföG Antrag benötigt

Es gibt insgesamt acht BAföG-Formblätter, von denen drei bis vier (je nach Semester) verpflichtend sind. Auf Formblatt eins und drei tragen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie Ihre eigenen Einkommensverhältnisse sowie die Ihrer Eltern und Ihres Ehepartners ein. Formblatt zwei beinhaltet die Bestätigung, dass Sie tatsächlich die entsprechende Ausbildungsstäte besuchen. Sie wird entweder von der Bildungseinrichtung ausgefüllt oder es genügt eine Immatrikulationsbescheinigung. Bei manchen Studiengängen muss – in der Regel nach dem vierten Semester – ein Leistungsnachweis auf Formblatt fünf erbracht werden. Die restlichen Formblätter vier, sechs, sieben und acht sind optional. Hier können Sie Angaben zu Kindern machen oder einen Antrag auf AuslandsBAföG, BAföG-Aktualisierung oder Vorausleistungen stellen.

Ferner müssen Sie noch die entsprechenden Einkommensnachweise von sich selbst, Ihren Eltern und dem Ehepartner mit abgeben. Weiterhin sind Belege für Ihre Vermögensverhältnisse notwendig sowie die Zulassung Ihrer Bildungseinrichtung. Machen Sie möglichst umfängliche Angaben, so vermeiden Sie längere Wartezeiten.

Wie lange kann man BAföG erhalten?

Die Förderungshöchstdauer hängt von Ihrem angestrebten Abschluss beziehungsweise Ihrer Bildungsstätte ab. Schüler werden so lange gefördert, bis Sie Ihren Abschluss erreicht haben. Unterrichtsfreie Zeiten, Klassenwiederholungen und Ähnliches sind hierbei unerheblich. Erst wenn eine Klassenstufe zweimal wiederholt werden muss, erwartet das BAföG-Amt eine überzeugende Begründung. Bei der Fortbildung an einem Abendgymnasium wird das BAföG gewährt, wenn für den Zeitraum der letzten drei Schulhalbjahre keine Ausübungspflicht der Berufstätigkeit mehr besteht.

Für Studierende an Akademien und Hochschulen richtet sich die Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit der einzelnen Studiengänge.

Studierende im Bachelor dürfen sich bis zum vierten Semester sanktionsfrei für einen anderen Studiengang entscheiden. Die Förderungshöchstdauer beginnt dann wieder von Neuem und richtet sich nach der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs.

So lässt sich die Förderdauer verlängern

Nicht einmal annähernd die Hälfte aller Studierenden schafft statistisch gesehen den Studienabschluss in Regelstudienzeit. Oft hat dies triftige Gründe, was auch dem BAföG-Amt bewusst ist. Zu diesen triftigen Gründen gehört zum Beispiel eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit. Eine weitere Begründung zur Verlängerung der Förderungsdauer bieten Planungsprobleme der Hochschule selbst. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in den Semestern von Wintersemester 20/21 bis Wintersemester 21/22. Die Mitarbeit an einem Hochschulgremium wie dem AStA oder Studierendenparlament für mindestens ein Semester wird auch zur Förderungsdauer addiert. Sollte mal eine Prüfung nicht so gut laufen, ist das auch kein Grund zur Panik: Für einen Zweitversuch gewährt das BAföG-Amt ein weiteres Semester lang die finanzielle Unterstützung. Im Falle von Schwangerschaft inklusive Kindererziehung können bis zu acht zusätzliche Semester (eines für die Schwangerschaft und sieben für die Kinderbetreuung) zusätzlich gewährt werden. Wenn eine Behinderung vorliegt, gibt es auch einen verlängerten Förderungszeitraum, der dann aber individuell abgestimmt wird.

Neu ab WS 24/25: Es gibt nun ein flexibles Semester, das Studierenden die Möglichkeit gibt, einmal über die Förderungshöchstdauer BAFöG zu erhalten.

Tipp: Ein Auslandssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit und Sie können für die Zeit im Ausland auch Auslands-BAföG beantragen. Besonders im Rahmen des Erasmus-Programms kann sich so ein Auslandssemester gleich doppelt lohnen – und da ist die wertvolle Lebenserfahrung noch nicht mal eingerechnet!

Das muss vom BAföG zurückgezahlt werden

Schüler und Auszubildende bekommen das BAföG geschenkt, egal wie viel Förderung sie über welchen Zeitraum erhalten. Dafür bekommen sie eben auch in der Regel weniger als Studierende.

Bei Studierenden ist es nämlich so, dass die Hälfte des BAföG eine geschenkte Förderung ist und die andere ein zinsloses Darlehen. Nur dieses zinslose Darlehen muss nach fünf Jahren zurückgezahlt werden und ist bis 10.010 Euro gedeckelt. Es kann entweder in Raten von maximal 130 Euro im Monat zurückgezahlt werden, aber sinnvoller ist in der Regel eine Einmalzahlung. Dafür wird Ihnen nämlich noch mal ein Nachlass gewährt, der sich nach der Höhe des Darlehens richtet. Wenn Sie zum Beispiel ein maximales Darlehen von 10.010 Euro zurückzahlen müssten, wird Ihnen ein Nachlass von 21 Prozent gewährt, sodass sie dann nur noch 7.900 Euro zurückzahlen müssen. Eine Übersicht können Sie sich über die Nachlasstabelle des Bundesverwaltungsamts verschaffen.

Alternativen zum BAföG

Sollten Sie kein BAföG bekommen, gibt es noch andere Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Zum Beispiel könnten Sie sich um ein Stipendium bemühen. In Deutschland gibt es über 3.200 davon, sogar eine eigene Suchmaschine.

Weitere Optionen bieten Nebenjobs oder ein duales Studium. Das macht Ihr Studium vielleicht ein wenig anstrengender oder kostet Sie mehr Zeit. Dafür sammeln Sie Berufserfahrung, die Ihnen nach Ihrem Studium in Form von einem höheren Gehalt zu Gute kommen kann.

Ein Studienkredit sollte nur der letztmögliche Weg sein, um beispielsweise noch ein bis zwei zusätzliche Semester für den Abschluss zu überbrücken. Die Zinsen sind hier wesentlich höher, Sie müssen alles zurückzahlen und mit der Rückzahlung bereits wesentlich früher als beim BAföG beginnen, in der Regel nach 18 bis 23 Monaten.

BAföG – das sollten Sie tun

  1. Lassen Sie sich beim BAföG-Amt, Studierendenwerk oder einer Studierendenvertretung beraten, ob Sie BAföG-berechtigt sein könnten.

  2. Sollte Ihr BAföG-Gesuch in den letzten Semestern abgelehnt worden sein, probieren Sie es ab dem Wintersemester 24/25 noch einmal, da die Freibeträge deutlich erhöht wurden.

  3. Besorgen Sie sich Ihren BAföG-Antrag direkt beim BAföG-Amt oder Studierendenwerk. Sie können ihn aber auch selbst ausdrucken und persönlich oder per Post einreichen. Seit 2021 ist die Einreichung auch komplett digital möglich.

  4. Machen Sie möglichst umfassende Angaben und sammeln Sie frühzeitig die nötigen Dokumente für die Beantragung des BAföG, um Wartezeiten zu vermeiden.

  5. Zahlen Sie das BAföG-Darlehen möglichst auf einmal ab, da Sie so noch weitere Vergünstigungen bekommen.

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