Ihr eigenes Vermögen wird im Gegensatz zu dem Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners zur Festlegung der BAföG-Förderungssumme herangezogen. Ab dem Wintersemester 22/23 dürfen Sie für eine BAföG-Berechtigung 15.000 Euro an Vermögenswerten besitzen, wenn Sie unter 30 sind. Haben Sie die Altersgrenze von 30 Jahren bereits überschritten, sind es sogar bis zu 45.000 Euro. Für den Ehepartner und die eigenen Kinder im Haushalt kommen jeweils nochmal 2.300 Euro hinzu.
Folgende Vermögensgegenstände müssen Sie beim Antrag angeben: Zunächst müssen Sie Ihr Barvermögen zählen. Ja, tatsächlich das Geld in Ihrem Sparschwein, unter der Matratze und in der Geldbörse. Als Nächstes ist das Bankguthaben dran, dazu zählen sämtliche Girokonten, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbücher. Weiterhin müssen Sie Ihr Guthaben aus Bausparverträgen und der Riester-Rente angeben. Geschäftsanteile, Wertpapiere, Immobilien, Grundstücke, Mieteigentumsanteile und Lebensversicherungen müssen ebenso angegeben werden. Kommen wir nun zu den Sonderfällen: Kautionen beziehungsweise Mietsicherheiten müssen theoretisch auch beim Antrag angezeigt werden, können aber bei Härtefällen ausgenommen werden. (Wert-)Gegenstände müssen Sie natürlich auch angeben, jedoch nicht, wenn es sich um Haushaltsgegenstände handelt. Auch teure Instrumente, Smartphones oder Fernseher spielen beim BAföG keine Rolle. Kraftfahrzeuge wie Roller, Autos oder Motorräder zählen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zum Vermögen. Es sei denn, Sie sind unverzichtbar für das Absolvieren Ihrer Ausbildung.
Grundsätzlich haben Sie selbst beim BAföG einen monatlichen Freibetrag von 556 Euro ab dem Wintersemester 24/25. Darin enthalten sind schon Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale, diese beiden Faktoren herausgerechnet wären es nur 353 Euro. Sie dürfen in einzelnen Monaten, zum Beispiel durch Ferienjobs, auch mehr im Monat verdienen, solange Sie dann wieder etwas kürzertreten. Normalerweise wird das BAföG für 12 Monate bewilligt und in diesem Zeitraum dürfen Sie insgesamt 6.680 Euro erwirtschaften. Hinzukommen können als Freibeträge 850 Euro für Ehepartner und 770 Euro pro Kind. Ebenso eine Waisenrente bis zu 270 Euro. Das BAföG sieht für Stipendien auch einen Freibetrag von bis zu 300 Euro vor, es sei denn, diese sind zweckgebunden. Ein Härtefall liegt bei privaten (Hoch-)Schulen vor, wenn diese extra Studiengebühren verlangen. Dann kommen noch mal 390 Euro als Freibetrag hinzu.
Tipp: Mithilfe unseres Brutto-Netto-Rechners können Sie auch ganz einfach Ihr Gehalt berechnen, wenn Sie zum Beispiel einen Aushilfsjob annehmen möchten, aber befürchten, gewisse Freibetragsgrenzen zu überschreiten.
In einigen Fällen wird elternunabhängiges BAföG gewährt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern den Unterhalt verweigern, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären. Dann übernimmt das BAföG-Amt sozusagen die Rolle der Eltern und fordert juristisch die Unterhaltsansprüche von diesen selbst ein. Weiterhin wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, wenn Sie Ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Haben Sie bereits fünf Jahre beziehungsweise sechs Jahre inklusive Ausbildung gearbeitet und wollen danach noch studieren, wird Ihnen ebenso ein elternunabhängiges BAföG gewährt.
Je nachdem, welche Bildungseinrichtung Sie besuchen, gibt es verschiedene zuständige Behörden in Sachen BAföG. Studierende geben ihre Anträge beim Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule ab, an der sie eingeschrieben sind. Die Zuständigkeit für Fachschulen, Abendgymnasien, Akademien und Kollegs liegt bei den zuständigen BAföG-Ämtern im Bereich der Ausbildungsstätte. Schüler müssen sich an das BAföG-Amt am Wohnort ihrer Eltern wenden.
Für die Art und Weise, wie Sie an die Formblätter kommen und Ihren BAföG-Antrag einreichen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich die nötigen Formblätter direkt im BAföG-Amt oder Studierendenwerk abholen und dort auch abgeben. Es ist aber auch möglich, die Formulare herunterzuladen, am PC auszufüllen, auszudrucken und dann postalisch oder persönlich abzugeben. Seit September 2021 gibt es bundesweit die Option, das BAföG digital zu beantragen. Der gesamte Antragsvorgang findet hier online statt, vom Ausfüllen und dem Einreichen der Formulare bis hin zum Hochladen der benötigten Nachweise.
Studierende und Schüler müssen alle zwölf Monate ihre BAföG-Förderung über einen Folgeantrag verlängern. Der Anspruch wird dann jedes Mal neu geprüft, wenn sich zum Beispiel Vermögens- und Einkommensverhältnisse geändert haben. Es kann Ihnen also passieren, dass Sie nach zwölf Monaten mehr oder weniger BAföG bekommen. Gravierende Änderungen bei Ihrem Einkommen, dem Ihrer Eltern oder dem des Ehepartners sollten Sie jedoch jederzeit und schnellstmöglich über einen Änderungsantrag anzeigen.
Wichtig: Den BAföG-Antrag sollten Sie spätestens im Monat des Studien- beziehungsweise Ausbildungsbeginns stellen, denn die Förderung können Sie nicht rückwirkend erhalten. Sammeln Sie also schon so früh wie möglich die nötigen Dokumente.
Es gibt insgesamt acht BAföG-Formblätter, von denen drei bis vier (je nach Semester) verpflichtend sind. Auf Formblatt eins und drei tragen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie Ihre eigenen Einkommensverhältnisse sowie die Ihrer Eltern und Ihres Ehepartners ein. Formblatt zwei beinhaltet die Bestätigung, dass Sie tatsächlich die entsprechende Ausbildungsstäte besuchen. Sie wird entweder von der Bildungseinrichtung ausgefüllt oder es genügt eine Immatrikulationsbescheinigung. Bei manchen Studiengängen muss – in der Regel nach dem vierten Semester – ein Leistungsnachweis auf Formblatt fünf erbracht werden. Die restlichen Formblätter vier, sechs, sieben und acht sind optional. Hier können Sie Angaben zu Kindern machen oder einen Antrag auf AuslandsBAföG, BAföG-Aktualisierung oder Vorausleistungen stellen.
Ferner müssen Sie noch die entsprechenden Einkommensnachweise von sich selbst, Ihren Eltern und dem Ehepartner mit abgeben. Weiterhin sind Belege für Ihre Vermögensverhältnisse notwendig sowie die Zulassung Ihrer Bildungseinrichtung. Machen Sie möglichst umfängliche Angaben, so vermeiden Sie längere Wartezeiten.
Die Förderungshöchstdauer hängt von Ihrem angestrebten Abschluss beziehungsweise Ihrer Bildungsstätte ab. Schüler werden so lange gefördert, bis Sie Ihren Abschluss erreicht haben. Unterrichtsfreie Zeiten, Klassenwiederholungen und Ähnliches sind hierbei unerheblich. Erst wenn eine Klassenstufe zweimal wiederholt werden muss, erwartet das BAföG-Amt eine überzeugende Begründung. Bei der Fortbildung an einem Abendgymnasium wird das BAföG gewährt, wenn für den Zeitraum der letzten drei Schulhalbjahre keine Ausübungspflicht der Berufstätigkeit mehr besteht.
Für Studierende an Akademien und Hochschulen richtet sich die Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit der einzelnen Studiengänge.
Studierende im Bachelor dürfen sich bis zum vierten Semester sanktionsfrei für einen anderen Studiengang entscheiden. Die Förderungshöchstdauer beginnt dann wieder von Neuem und richtet sich nach der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs.
Nicht einmal annähernd die Hälfte aller Studierenden schafft statistisch gesehen den Studienabschluss in Regelstudienzeit. Oft hat dies triftige Gründe, was auch dem BAföG-Amt bewusst ist. Zu diesen triftigen Gründen gehört zum Beispiel eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit. Eine weitere Begründung zur Verlängerung der Förderungsdauer bieten Planungsprobleme der Hochschule selbst. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in den Semestern von Wintersemester 20/21 bis Wintersemester 21/22. Die Mitarbeit an einem Hochschulgremium wie dem AStA oder Studierendenparlament für mindestens ein Semester wird auch zur Förderungsdauer addiert. Sollte mal eine Prüfung nicht so gut laufen, ist das auch kein Grund zur Panik: Für einen Zweitversuch gewährt das BAföG-Amt ein weiteres Semester lang die finanzielle Unterstützung. Im Falle von Schwangerschaft inklusive Kindererziehung können bis zu acht zusätzliche Semester (eines für die Schwangerschaft und sieben für die Kinderbetreuung) zusätzlich gewährt werden. Wenn eine Behinderung vorliegt, gibt es auch einen verlängerten Förderungszeitraum, der dann aber individuell abgestimmt wird.
Neu ab WS 24/25: Es gibt nun ein flexibles Semester, das Studierenden die Möglichkeit gibt, einmal über die Förderungshöchstdauer BAFöG zu erhalten.
Tipp: Ein Auslandssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit und Sie können für die Zeit im Ausland auch Auslands-BAföG beantragen. Besonders im Rahmen des Erasmus-Programms kann sich so ein Auslandssemester gleich doppelt lohnen – und da ist die wertvolle Lebenserfahrung noch nicht mal eingerechnet!
Schüler und Auszubildende bekommen das BAföG geschenkt, egal wie viel Förderung sie über welchen Zeitraum erhalten. Dafür bekommen sie eben auch in der Regel weniger als Studierende.
Bei Studierenden ist es nämlich so, dass die Hälfte des BAföG eine geschenkte Förderung ist und die andere ein zinsloses Darlehen. Nur dieses zinslose Darlehen muss nach fünf Jahren zurückgezahlt werden und ist bis 10.010 Euro gedeckelt. Es kann entweder in Raten von maximal 130 Euro im Monat zurückgezahlt werden, aber sinnvoller ist in der Regel eine Einmalzahlung. Dafür wird Ihnen nämlich noch mal ein Nachlass gewährt, der sich nach der Höhe des Darlehens richtet. Wenn Sie zum Beispiel ein maximales Darlehen von 10.010 Euro zurückzahlen müssten, wird Ihnen ein Nachlass von 21 Prozent gewährt, sodass sie dann nur noch 7.900 Euro zurückzahlen müssen. Eine Übersicht können Sie sich über die Nachlasstabelle des Bundesverwaltungsamts verschaffen.
Sollten Sie kein BAföG bekommen, gibt es noch andere Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Zum Beispiel könnten Sie sich um ein Stipendium bemühen. In Deutschland gibt es über 3.200 davon, sogar eine eigene Suchmaschine.
Weitere Optionen bieten Nebenjobs oder ein duales Studium. Das macht Ihr Studium vielleicht ein wenig anstrengender oder kostet Sie mehr Zeit. Dafür sammeln Sie Berufserfahrung, die Ihnen nach Ihrem Studium in Form von einem höheren Gehalt zu Gute kommen kann.
Ein Studienkredit sollte nur der letztmögliche Weg sein, um beispielsweise noch ein bis zwei zusätzliche Semester für den Abschluss zu überbrücken. Die Zinsen sind hier wesentlich höher, Sie müssen alles zurückzahlen und mit der Rückzahlung bereits wesentlich früher als beim BAföG beginnen, in der Regel nach 18 bis 23 Monaten.
Lassen Sie sich beim BAföG-Amt, Studierendenwerk oder einer Studierendenvertretung beraten, ob Sie BAföG-berechtigt sein könnten.
Sollte Ihr BAföG-Gesuch in den letzten Semestern abgelehnt worden sein, probieren Sie es ab dem Wintersemester 24/25 noch einmal, da die Freibeträge deutlich erhöht wurden.
Besorgen Sie sich Ihren BAföG-Antrag direkt beim BAföG-Amt oder Studierendenwerk. Sie können ihn aber auch selbst ausdrucken und persönlich oder per Post einreichen. Seit 2021 ist die Einreichung auch komplett digital möglich.
Machen Sie möglichst umfassende Angaben und sammeln Sie frühzeitig die nötigen Dokumente für die Beantragung des BAföG, um Wartezeiten zu vermeiden.
Zahlen Sie das BAföG-Darlehen möglichst auf einmal ab, da Sie so noch weitere Vergünstigungen bekommen.
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