In der Ansparphase können sowohl die eigenen Einzahlungen als auch die staatlichen Zulagen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei die Höchstgrenze bei 3.000 Euro pro Jahr liegt. Diese Grenze stellt eine Erweiterung gegenüber den bestehenden Riester-Verträgen dar, für die derzeit eine Obergrenze von 2.100 Euro gilt, die jedoch ebenfalls angepasst werden soll.
Ein weiterer Vorteil in der Ansparphase besteht darin, dass auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder ETF-Kursgewinne keine Kapitalertragsteuer anfällt. Das bedeutet, dass der Zinseszinseffekt voll zum Tragen kommt, solange die Erträge im Depot verbleiben. Eine vorzeitige Entnahme ist nicht möglich, was sicherstellt, dass das Kapital langfristig wachsen kann. Die Besteuerung der Erträge erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase, wobei die ausgezahlten Beträge dann der regulären Einkommensteuer unterliegen. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist, fällt auch der Steuersatz geringer aus, was zu einer insgesamt vorteilhaften Steuerbelastung führt.
Die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots wird nach aktuellem Stand deutlich flexibler gestaltet, sodass Sparer zukünftig mehr Wahlmöglichkeiten haben, wie sie ihre Auszahlungen planen. Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen zwei Optionen zur Verfügung: Eine lebenslange Leibrente, bei der monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt wird, oder ein befristeter Auszahlungsplan, der Zahlungen bis zum 85. Lebensjahr vorsieht. Danach enden die Zahlungen, was den Vorteil bietet, den Wechsel in eine teure Altersversicherung ab dem 85. Lebensjahr zu vermeiden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag zu entnehmen, ohne dass dies die monatlichen Rentenzahlungen beeinträchtigt. Die reguläre Auszahlungsphase beginnt frühestens ab dem 65. Lebensjahr, es sei denn, der Sparer erhält bereits vorher Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem. In der Auszahlungsphase besteht außerdem die Option, das Portfolio in risikoärmere Produkte umzuschichten. Hierfür wird ein kostengünstiges Wechselrecht eingeführt, um den Übergang in sicherere Anlagen zu erleichtern.
Obwohl vorzeitige Entnahmen möglich sind, führen sie in der Regel dazu, dass die zuvor erhaltenen Steuervorteile und staatlichen Förderungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Die Rechte der Sparer, den Vertrag ruhen zu lassen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln, bleiben dabei uneingeschränkt erhalten.
Man kann nie früh genug damit anfangen, privat für das Alter vorzusorgen – egal ob das Altersvorsorgedepot nun kommt oder nicht.
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, sollten Sie die Konditionen überprüfen – lohnt er sich nicht mehr, setzen Sie die Einzahlungen vorerst aus.
Kennen Sie sich nicht gut mit der Börse aus? Kein Problem, nutzen Sie einen Robo-Advisor. Bei OSKAR2 können Sie zum Beispiel bereits ab einem Betrag von 25 Euro pro Monat investieren.
Alternativ für informierte Selbstentscheider: Überlegen Sie, auf welchen Betrag Sie im Alltag verzichten können – und investieren Sie diesen in einen ETF-Sparplan.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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2Hinweis: Oskar ist eine Marke der Oskar.de GmbH, eine Ausgründung der finanzen.net GmbH. Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH verwaltet das Vermögen, die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten. Weitere Informationen finden Sie hier.