Ein Aktiensplit ist bei großen Unternehmen nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2022 gab es zum Beispiel einen Amazon-Aktiensplit und einen Tesla-Aktiensplit. Was diese Maßnahme eigentlich genau bedeutet, besonders für Privatanleger, wird Ihnen im folgenden Artikel erklärt. Geldwerte Tipps und die wichtigsten Informationen erhalten Sie gleich zu Beginn.
Bei einem Aktiensplit werden die bestehenden Aktien eines Unternehmens in eine größere Anzahl neuer Aktien aufgeteilt. Dadurch wird der Preis pro Aktie reduziert und ist so für mehr potenzielle Anleger erschwinglich. Ein Aktiensplit wird also in der Regel vollzogen, wenn ein Aktienkurs so hoch ist, dass er für Privatanleger unattraktiv erscheint. Konzernchefs, so vermutet man, verbinden damit auch den Zweck, Stärke in Anbetracht einer aktuell hohen Börsenplatzierung und in Erwartung wachsender Kurse zu demonstrieren. So wird der Wert beziehungsweise die Außenwirkung des Unternehmens erhöht – zumindest in der Theorie. Eine bessere Handelbarkeit kann für ein größeres Handelsvolumen sorgen, was wiederum den Kurs beziehungsweise die Marktkapitalisierung der Aktie stärkt.
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Der größte Vorteil eines Aktiensplits für Unternehmen ist, dass die Anzahl der Aktien erhöht wird, ohne das Stimmrecht der Altaktionäre abzuschwächen – anders als bei einer Kapitalerhöhung. Das Unternehmen erhält so zwar nicht direkt durch den Aktiensplit neues Eigenkapital, aber stärkt seine öffentliche Wahrnehmung. Dadurch kann es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr durch eine Kapitalerhöhung für sich rausholen oder selbst gehaltene Aktien teurer verkaufen.
Für das Unternehmen hat ein Aktiensplit direkt keine Nachteile. Dennoch gibt es Firmenchefs wie Warren Buffett, die absolut nichts von Aktiensplits halten. Daher ist es kaum verwunderlich, dass die Aktie seiner Firma Berkshire Hathaway im Dezember 2022 über 450.600 US-Dollar wert war. Der Grund dafür ist, dass Buffett in dem hohen Wert der Aktie einen Spekulations- beziehungsweise Volatilitätsschutz für die Aktionäre seines Unternehmens sieht.
Voraussetzung für einen Aktiensplit ist ein Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung eines Unternehmens. Dabei genügt eine einfache Mehrheit. Das Splitverhältnis bestimmt ebenfalls die Hauptversammlung der Aktionäre. Bei Nennwertaktien werden in der Regel die alten Aktien eingezogen und durch neue Aktien mit derselben WKN und ISIN ersetzt. Stückaktien müssen durch eine Änderung der Unternehmenssatzung aufgeteilt werden.
Nüchtern betrachtet bringt ein Aktiensplit an sich für Anleger weder Gutes noch Schlechtes. Es handelt sich hierbei um eine Kapitalmaßnahme, die einen eher psychischen Effekt auf Anleger und Investoren haben soll. Wenn dieser Effekt jedoch greift – was nicht garantiert ist -, kann der Aktienkurs von einer erhöhten Nachfrage nach dem Split profitieren und steigen. Das freut letztendlich vor allem die Altanleger. Der einzige wirkliche Nachteile für Aktionäre kann eintreten, wenn Spekulanten mit einem kurzen Anlagehorizont gleich nach der Teilung mitmischen. In der Regel sollte sich aber auch hier die Aktie nach einer gewissen Zeit stabilisieren. Anleger mit einem Aktien-Sparplan können von der Volatilität durch den Cost-Average-Effekt sogar profitieren.
Für Neuanleger kann ein Aktiensplit in der Form problematisch sein, dass ein Aktiensplit die Fundamentaldaten verzerrt. Diese Verzerrungen werden zwar in vielen Charts und Diagrammen markiert beziehungsweise bereinigt, dennoch sollten Sie bei der Berechnung vom Kurs-Gewinn-Verhältnis vorsichtig sein. Der Aktiensplit selbst kann auf psychologischer Ebene auch von den Fundamentaldaten ablenken und zu einer Überbewertung bei Anlegern führen.
Wenn bei einem Aktiensplit die WKN und ISIN unverändert bleiben, hat dies für Anleger keine steuerliche Auswirkung. Sollte sich die Aktienkennung jedoch ändern, wertet das Finanzamt die neuen Aktien jedoch als Sachdividende. Ändert sich die Aktien-Gattung, kann es auch zu steuerlichen Problemen kommen. Das war zum Beispiel 2014 der Fall: Alphabet (Google) vollzog einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2. Dabei wurde der Kurs der A-Aktie halbiert und die Anleger bekamen eine weitere C-Aktie mit demselben Wert. Die deutschen Broker behielten die Kapitalertragssteuer für die C-Aktie jedoch ein. Erst nach Jahren wurde diese den Anlegern zurückgegeben.
Freunde von Aktien-Derivaten profitieren natürlich ebenso vom gesteigerten Handelsvolumen und eventuell kletternden Kursen – zumindest in der Long-Position. Die verbesserte Handelbarkeit durch den Aktiensplit verbessert nämlich das Bezugsverhältnis: Wenn bei einem Aktien-Optionsschein 100 Aktien als Anteile des Basiswertes verbrieft sind und der Aktienkurs beispielsweise bei 1.000 Euro liegt, entspräche das einem Kontraktvolumen von 100.000 Euro. Bei einem Aktiensplit im Verhältnis 1:5 würde dieser Wert auf 20.000 Euro sinken und wäre so für Privatanleger deutlich erschwinglicher.
Auf Anleger, die bereits vor der Aktien-Teilung Derivate gehalten haben und dies weiterhin tun möchten, könnten jedoch höhere Kosten zukommen. Denn Broker erhalten pro gehandeltem Kontrakt eine Provision. Folglich müssen mehr Kontrakte gehandelt werden, um auf dasselbe Handelsvolumen zu kommen. Im selben Maße können je nach Gebührenstruktur Provisionen steigen, was zu höheren Kosten und damit niedrigerer Rendite führen kann.
Wenn Sie bereits Aktien besitzen, die gesplittet werden sollen, brauchen Sie nichts weiter tun. Der Wechsel wird automatisch vollzogen.
Sollten Sie Aktien-Derivate vor einem Aktiensplit halten, informieren Sie sich bei Ihrem Broker, ob höhere Gebühren auf Sie zukommen könnten.
Lassen Sie sich von einem Aktiensplit nicht blenden und prüfen Sie auch angesichts eines Aktiensplits die Fundamentaldaten eines Unternehmens, bevor Sie Anteilsscheine kaufen.
Informieren Sie sich, ob durch den Aktiensplit WKN und ISIN geändert werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Passen Sie gegebenenfalls Ihren Freistellungsauftrag an.
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