Aktien als Geschenk? Ja, Sie können Aktien verschenken, Sie sollten dabei aber einige wichtige Dinge beachten. Wie Sie Wertpapiere verschenken und welche Rolle dabei das Wertpapierdepot spielt, erfahren Sie hier. Das Wichtigste in Kürze sowie unsere Tipps und Empfehlungen gibt’s direkt zu Beginn für Sie!
Egal zu welchem Anlass, ob Geburt, Geburtstag, Ostern, Weihnachten, Konfirmation oder Kommunion, dem Schulanfang oder bestandener Ausbildung – Wertpapiere zu verschenken, lohnt in Zeiten von Niedrigzinsen gleich mehrfach:
Die Schenkung hilft bei langen Zeiträumen große Vermögen aufzubauen, sie führt Ihre Kinder nebenher an Wirtschaftsthemen heran und ist daher auch pädagogisch wertvoll.
Hier zeigen wir Ihnen, wie leicht es ist, Ihrem Kind oder Enkel Wertpapiere als Schenkung ins Depot zu übertragen. Und auch: worauf Sie beim Depotübertrag in Sachen Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer achten sollten.
Früher war Schenken einfach. Die Eltern oder Großeltern gingen gemeinsam mit ihren Kindern oder Enkeln zur Sparkasse. Sie eröffneten ein Sparbuch und zahlten das erste Geld ein. Bei besonderen Anlässen wie Geburtstag, Taufe oder der bestandenen Ausbildung zahlten sie weitere Beträge ins Sparbuch ein. Doch dieses Präsent ist heute keines mehr. Minizinsen lassen das vermeintliche Geschenk nach Abzug der Inflation zu einem teuren Unterfangen werden. Ein Sparbuch würde Kinder und Enkel heute „entsparen“. Umdenken ist daher angesagt.
Langfristig besser und sinnvoller sind Aktien. Doch noch sieht die Realität bisweilen anders aus: Einer Studie der Bank of Scotland zufolge sehen nur acht Prozent der Deutschen in Unternehmensbeteiligungen (Aktien) eine aussichtsreiche Investition.
Aktien gelten vielen der Befragten als „abgehobene Geldanlage für Vermögende“. Folglich fehlen sie auf der Einkaufsliste an Weihnachten oder anderen Feiertagen in den meisten Haushalten – eine große Chance bleibt ungenutzt. Und das, obwohl die Schenkenden vielfach selbst in Aktiengesellschaften als Arbeitnehmer beschäftigt sind, deren Ertragslage kennen und nicht zuletzt regelmäßig deren Produkte konsumieren.
Warum also nicht gleich den Ertragsbringer selbst erwerben und Kindern und Enkeln zugleich ein tragfähiges Fundament für deren Wohlstand schaffen? Richtig angewendet, können Aktien nämlich das perfekte Geschenk sein.
Wer Aktien schenken möchte, hat eventuell auch den ästhetischen Aspekt im Sinn. Wertpapiere in klassischer Papierform mit Mantel und Bogen sehen mitunter prächtig aus.
Möglich ist es durchaus, sich Aktien als „effektive Stücke“, wie es im Fachjargon heißt, aushändigen zu lassen, um sie als Geschenk an Kinder oder Enkel weiterzugeben. Doch dem stehen der hohe Aufwand und die hohen Kosten entgegen. Eingeplant werden müssen bei der Bank lange Lieferzeiten von mehreren Wochen.
Die Gebühren für die Auslieferung effektiver Stücke werden von Banken in deren Preisverzeichnissen zwar noch als Position aufgeführt. Sie sind aber derart hoch, dass eine auf diese Weise durchgeführte Schenkung durch die so entstehenden Nebenkosten nicht lohnenswert erscheint.
Zudem: Nicht mehr alle Unternehmen bieten überhaupt diese Möglichkeit der Auslieferung. Effektive Stücke spielen heute allenfalls für Sammler antiker Schätze in Form historischer Wertpapiere eine Rolle, die schon lang nicht mehr an einer Börse gehandelt werden. Wenn Sie historische Aktien, zum Beispiel als Wandschmuck, kaufen möchten, benötigen Sie kein Depot.
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Schauen Sie statt auf diesen ästhetischen Aspekt vielmehr auf die praktischen Erfordernisse der Wertpapier-Schenkung. Der Beschenkte braucht zunächst ein Aktiendepot. Wenige werden einer Filialbank den Vorzug geben und die kostengünstige Variante eines Online-Depots bei einer Direktbank bevorzugen. Ein Online-Aktiendepot ist heute rasch und unkompliziert eröffnet:
Man lädt sich die Kontoeröffnungsunterlagen als PDF-Dokument herunter, trägt in den Formularen seine persönlichen Daten ein und bringt sie im Kuvert zur nächsten Postfiliale. Dort wird über das so genannte PostIdent-Verfahren Ihre Identität geprüft, indem der Postbeamte Ihre Angaben mit denen Ihres Personalausweises oder Reisepasses abgleicht. Eltern müssen zusätzlich den Nachweis über die Vertretungsberechtigung erbringen.
Tipp: Viele Online-Banken bieten neben dem PostIdent-Verfahren auch ein VideoIdent-Verfahren. Mit einer Webcam können Sie Ihre Identitätsfeststellung bequem zu Hause über Ihren Computer erledigen.
Wichtig: Das Depot kann nur vom Beschenkten selbst oder als Minderjährigen-Depot von Eltern für deren Kinder eröffnet werden. Die Eltern müssen die Unterschriften leisten, nicht Oma und Opa. Daher eignen sich Wertpapiergeschenke nicht als Überraschungspräsente für die gesamte Familie. Weiterhin muss der Beschenkte Depotführungsgebühren entrichten. Alternativ kann der Schenkende natürlich ein Depot auf eigenen Namen anlegen und dem Beschenkten lediglich eine Vollmacht ausstellen – kein wirkliches Geschenk.
Doch wie findet man nun passende Wertpapiere? Es geht um langfristige Anlagehorizonte. Doch welche Unternehmen bleiben auch über zehn, zwanzig und dreißig Jahre leistungsstark genug und überzeugen mit konstant hoher Rendite? Viele Eltern scheitern beim Schenken bereits genau an der Antwort auf diese Frage. Oft dominiert zudem der so genannte „Home Bias“, also die Neigung, Anteile an Unternehmen zu kaufen, die man aus seinem persönlichen Alltag und regionalen Umfeld kennt. Zu den Überlegungen und Ideen für die perfekte Schenkung zählen daher anfänglich:
So vielfältig und verständlich diese Überlegungen auch sind – ökonomisch ratsam sind sie für eine Schenkung kaum.
Aus Perspektive der Kapitalanlage sollten Sparer und Schenker nämlich breiter anlegen statt sich wenige ausgesuchte Aktien ins Depot zu legen. Ein kostengünstige Lösung sind ETF-Geschenke (börsengehandelte Indexfonds). Konkrete Kandidaten für den Vermögensaufbau bei Kindern und Enkeln sind beispielsweise ein MSCI World-ETF oder ein MSCI World AC-ETF.
Beide legen, dem Namen folgend, weltweit in weit mehr als tausend Unternehmen an, wobei im Ersten allerdings die aufstrebenden Länder fehlen. Die wiederum sind im zweiten ETF enthalten. „AC“ in dessen Bezeichnung steht für „All Countries“. Das Anlageuniversum des „All Country-ETFs“. umfasst daher auch Unternehmen aus Ländern wie China oder Brasilien. Ein weiterer Vorteil von ETFs: Sie enthalten auch auf lange Sicht stets die jeweils wichtigsten Unternehmen der Welt.
Das auf diese Weise ins Auge gefasste Geschenk sollte zur Risikostreuung um weitere ETFs ergänzt werden. Sie sollten, auch wenn es aktuell kein Thema ist, die mögliche Wiederkehr von Inflation in Ihr Depot-Konzept einbauen:
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte kompensieren vor allem Rohstoff-Aktien (gut gestreut als ETF) die Inflation. Darüber hinaus gilt es, die Renditekurve zu glätten. Dazu beitragen können einige Anleihen. Die größte Herausforderung aber, die man zum Zeitpunkt der Schenkung gewöhnlich selten bedenkt:
Mit den Jahren wird sich eine Anlageklasse sehr viel besser als eine andere entwickeln. Das Depot gerät allmählich in Schieflage. Es entspricht in seiner Chance/Risiko-Aufstellung dann nicht mehr den Startbedingungen. Früher oder später wird eine – möglichst fachkundig durchgeführte – Anpassung der Gewichtungen erforderlich werden.
Als bessere Alternative zum „ETF-Geschenk in Eigenregie“ stellt sich daher die Schenkung eines automatisiert verwalteten Depots dar. Seit geraumer Zeit gibt es die Gattung der „Robo Advisors“. Der Begriff kommt aus dem Englischen, steht für „Roboter“ und „Berater“ und bezeichnet digitale Vermögensverwaltung im Sinne zeitgemäßer Geldanlage, welche den Aufwand für den Sparer bzw. Beschenkten nochmals senkt.
Der digitale Vermögensverwalter streut nach der Risikoneigung des Anlegers breit. Als Basis werden solide und kostengünstige ETFs großer Anbieter genommen und sinnvoll kombiniert. Sorgen vor unberechenbaren Algorithmen muss dabei niemand haben.
Schon allein die Wahl der Anlage-Instrumente lässt die Wertentwicklung in ruhigen Bahnen verlaufen. Das Anlageziel ist ohnehin die Optimierung der Streuung. Spekulationen haben bei der digitalen Vermögensverwaltung daher keinen Raum.
Die Einstiegshürde moderner Robo Advisor ist angenehm gering. Die digitale Vermögensverwaltung Oskar beispielsweise kann bereits ab einer Mindestanlage von 1.000 Euro zu Einsatz gelangen. Die Mindestsparrate beträgt 25 Euro pro Monat.
Wer hingegen weder Investmentfonds noch ETFs verschenken möchten, sondern partout Einzelaktien bevorzugt, sollte eine klare Vorstellung von der Positionierung der Unternehmen über ein Jahrzehnt hinaus haben.
Die Auswahl der Wertpapiere sollte professionell erfolgen. Eine intelligente Streuung beinhaltet stets mehrere Branchen, Länder (Währungsräume), Unternehmensgrößen (Small-, Mid- und Large-Caps) sowie weitere Unternehmens-Merkmale, die auch die Bewertung einschließen.
So ist es beispielsweise wenig sinnvoll, einen Aktienkorb zu schenken, der ausschließlich aus zyklischen, also stark konjunkturabhängigen Geschäftsmodellen besteht. Weitere Parameter der auch als „Diversifikation“ bezeichneten Streuung sind Faktoren wie Value oder Growth.
Nicht zuletzt muss die Frage beantwortet werden: Sollen es eher Aktien von Unternehmen sein, die ihre Gewinne re-investieren (Beispiel: Amazon) oder an die Anleger via Dividende ausschütten (Beispiele: L’Oréal oder Unilever aus dem Universum der Dividendenaristokraten).
Betrachten wir noch kurz die steuerlichen Aspekte. Für Schenkungen von Wertpapieren wie Aktien gibt es, je nach Verwandtschaftsbeziehung zwischen Schenkenden und Beschenkten, unterschiedliche Steuersätze. Je näher die Verwandten zueinander stehen, desto höher fällt zudem der vom Finanzamt gewährte Freibeitrag aus. Wer beispielsweise Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Wertpapiere schenken möchte, zahlt bis zu einem Freibetrag von 500.000 Euro keine Steuern. Verschenken Eltern Wertpapiere an ihre Kinder, sinkt der Steuer-Freibetrag auf 400.000 Euro.
Dieselbe Freigrenze gewährt der Fiskus auch für Stiefkinder sowie – Sonderfall – für Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder. Dem Enkel dürfen 200.000 Euro geschenkt werden, ohne Schenkungssteuer auszulösen. Deutlich geringer fallen die Freibeträge bei Geschwistern, Nichten, Neffen, geschiedenen Ehegatten, Stief- und Schwiegereltern aus: steuerfrei bis 20.000 Euro.
Wichtig: Der Freibetrag gilt jeweils für den Beschenkten, nicht für die Schenkenden. Für alle Schenkungen gilt ein Zehn-Jahres-Zeitraum. Entscheidend ist die Summe aller in diesem Zeitraum erhaltenen Schenkungen.
Genau genommen: ja. Selbst wenn das Wertpapier-Geschenk unter dem Freibetrag liegt, sollte es durch Schenker und Beschenktem laut Paragraph 30 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis bei dem für Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt am jeweiligen Wohnort angezeigt werden.
Davon unberührt sind gerichtlich oder notariell beurkundete Schenkungen. Hier übernimmt der Notar die Anzeigepflichten gegenüber der Steuerbehörde. Formvorschriften gibt es übrigens nicht, aber nach Paragraph 30 Absatz 4 ErbStG einige konkrete Vorgaben für den Inhalt der Schenkungsanzeige:
Als Übertragungswert bei Aktien oder ETFs gilt übrigens deren niedrigster Kurs am Tag des Schenkens.
Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland für Kapitalerträge und Zinseinkünfte die so genannte Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Übertragen Sie Wertpapiere an Ihre Kinder, wertet es die Bank als Verkauf, wodurch automatisch Abgeltungsteuer für Ihre Schenkung ausgelöst wird.
Deshalb sollten Sie Ihre Bank beim Depotübertrag vorab schriftlich informieren, dass es sich um eine Schenkung handelt. Erst dann wird die Bank von der Abführung der Abgeltungsteuer absehen und das Finanzamt über die nicht abgeführte Abgeltungsteuer informieren. Die Bank betrachtet die Überschreibung (Übertragung mit Gläubigerwechsel) dann also nicht mehr als Veräußerung.
Das beinhaltet auch, dass die Bank zu jeder Aktie auch die ursprünglichen Anschaffungskosten vermerkt. Die bilden dann später die Basis der Besteuerung, wenn der Beschenkte Aktien oder ETFs aus dem Depot nach Jahren oder Jahrzehnten im Rahmen eines Entnahmeplanes verkaufen möchte.
Eine Besonderheit weist das Schenken von Wertpapieren auf, die Sie vor 2009 (Jahr der Einführung der Abgeltungsteuer) erworben haben. Dann schenken Sie damit auch die Steuerbefreiung. Denken Sie übrigens auch daran, dass der Beschenkte (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) den Sparerfreibetrag bei der Depotbank nutzt. Somit bleiben künftige Ausschüttungen (Dividendenzahlungen) bis zum Erreichen des Freibetrages steuerfrei.
Aktien sind langfristig eine der renditestärksten Anlageklassen. Lassen Sie sich von den steuerlichen Erfordernissen nicht von Ihrer Schenkung abbringen. Richten Sie Ihr Augenmerk auf die langfristigen Vorteile von Wertpapier-Übertragungen als Geschenk.
Sie wecken im Idealfall bei Ihrem Kind oder Enkel frühzeitig das Interesse an wirtschaftlichen Themen als pädagogischen Effekt. Nicht zuletzt füllen Sie eine wichtige Bildungslücke, denn es gibt bis heute keinen bundesländerübergreifenden Ökonomie-Unterricht in der Schule als Pflichtfach.
Beginnen Sie möglichst schon bei der Geburt oder Taufe Ihres Kindes mit Schenkungen. Die Vorteile früher Schenkungen liegen auf der Hand: Mit jedem Jahr sinkt die Verlustgefahr der Geldanlage und steigt im Durchschnitt die zu erwartende Rendite.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat beispielsweise über die vergangenen 15 Jahre im Durchschnitt eine Rendite von 8 Prozent pro Jahr erreicht. Aktienrenditen in den USA erreichen ähnliche Größenordnungen. Je früher die Schenkung erfolgt, desto größer der Zinseszinseffekt, desto früher winkt die Früh- oder Zusatzrente aus dem übertragenen Depot.
Ein Schenkungsbeispiel: Wenn Sie Ihrem Kind beispielsweise bei Geburt 30.000 Euro schenken, Sie und die Großeltern gemeinsam monatlich 500 Euro als Folgeschenkung überweisen, verfügt Ihr Kind zum 18-ten Geburtstag über ein Vermögen von mehr als 354.000 Euro.
Unterstellt wurde eine jährlich wiederangelegte Verzinsung von acht Prozent. Ab diesem Zeitpunkt (18-ter Geburtstag des Kindes) kommt – bei steigender Tendenz – schon ein passives Zusatzeinkommen von mehr als 28.000 Euro hinzu. Das ist ein Vielfaches üblicher Ausbildungsvergütungen.
Und nach weiteren Jahren kann daraus parallel zu den Einkünften aus Arbeit ein unentwegt fließender und zudem stetig wachsender Einkommensstrom werden. Wertpapiere zahlen sich also auch als Geschenk nach den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte kräftig aus.
Tätigen Sie Ihre geplante Schenkung möglichst frühzeitig.
Wir empfehlen einen günstigen Online-Broker als Anbieter Ihres Wertpapierdepots, zum Beispiel finanzen.net zero1.
Informieren Sie Ihre Bank, dass es sich um eine Schenkung handelt, um Abgeltungssteuer zu vermeiden (Steuerstundungs-Effekt).
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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